Seit Wochen schon polarisiert die GRÜNEN-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock. Während die Mainstream-Medien sie hochschreiben und damit einen ungeheueren Hype auslösen, sind andere wiederum kritischer. Beleuchten wir Baerbock deshalb mal nach ihren »eigenen Angaben«, um mehr »Licht ins Dunkel« zu bringen.
- Baerbock ist seit 2018 Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und seit 2013 Abgeordnete des Deutschen Bundestags.
- Zuvor war sie von 2009 bis 2013 Landesvorsitzende der GRÜNEN in Brandenburg.
- Sie studierte Politikwissenschaft und Völkerrecht in Hamburg und London, arbeitete in Straßburg und Brüssel und lebt inzwischen in Brandenburg.
Zusätzlich zu ihren Parlamentsfunktionen übt Baerbock folgende unentgeltliche Funktionen aus:
- Mitglied des Parlamentarischen Beirates des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Berlin
- Mitglied des Flüchtlingshilfevereins Hand in Hand Potsdam e.V.
- Zweite Vorsitzende im Kita-Förderverein
- Amnesty International Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND e.V.
- Europa/Transatlantik-Beirat der Heinrich-Böll-Stiftung
- German Marshall Fund
- Greenpeace
- Landesverband Brandenburg der Europa-Union Deutschland
- Leo-Baeck Stiftung, Stiftungsrat
- Solarverein Potsdam e.V.
- UNHCR
Monatlich erhält Baerbock folgende Bezüge:
- 10.083,47 € (Abgeordneten-Diät)
- 4.418,98 € (Amtsausstattung als Aufwandsentschädigung)
- 22.201,00 € (Budget für Mitarbeiter/innen)
- 1.000,00 € (Büroausstattung)
Hinzu kommen noch folgende Leistungen:
- Kostenlose Amtsausstattung als Aufwandsentschädigung (in diesem Fall: Büro am Bundestag in Berlin mit 2 Computern und 1 Laptop, Drucker, Telefon, Fax und Möblierung und jeweils ein Computer und Drucker für die beiden Wahlkreisbüros sowie 1 Laptop).
- Bereitstellung eines eingerichteten Büros am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin sowie die Nutzung der Kommunikationssysteme (Telefon, Internet, E‑Mail, Software).
- Als Altersentschädigung erhalten Bundestagsabgeordnete für jedes Jahr der Mitgliedschaft je 2,5 % der Abgeordnetenentschädigung bis zu einer Höchstgrenze von 67,5 %. Auch die Altersentschädigung muss voll versteuert werden.
- Als Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Baerbock von der Zahlung der Mandatsträgerbeiträge an ihre Partei (normalerweise 19% vom Bruttoeinkommen abzüglich Kinderfreibeträge) befreit.
Im Einzelnen sehen diese Leistungen etc. laut Annalena Baerbocks »Transparenz-Seite« so aus:
Derzeit (1. Halbjahr 2021) betragen die Diäten monatlich 10.083,47 €.
Zusätzlich zu den Abgeordnetendiäten steht uns Abgeordneten eine sogenannte Amtsausstattung als Aufwandsentschädigung zu, die sowohl Sach- als auch Geldleistungen umfasst. Der Bundestag stellt folgende Büroausstattung bereit:
- Büro am Bundestag in Berlin mit 2 Computern und 1 Laptop, Drucker, Telefon, Fax und Möblierung
- Jeweils ein Computer und Drucker für die beiden Wahlkreisbüros sowie 1 Laptop.
Weitere Einrichtung muss aus der Kostenpauschale angeschafft werden. Diese Ausstattung ist für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit vom Bundestag geliehen und muss nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag zurückgegeben werden.
Die Kostenpauschale beläuft sich derzeit auf 4.418,98 € monatlich und wird jährlich angepasst.
Von dieser Summe müssen alle mandatsbedingten Ausgaben bestritten werden. Das beinhaltet unter anderem:
- Miete und Nebenkosten meiner zwei Wahlkreisbüros in Potsdam und Frankfurt (Oder),
- Einrichtung meiner zwei Wahlkreisbüros in Potsdam und Frankfurt (Oder),
- Fahrten im Wahlkreis (bei mir das gesamte Bundesland Brandenburg),
- Büromaterial,
- Porto,
- Telekommunikation,
- Bezug regionaler Zeitungen,
- Telefonkosten für Diensttelefone meiner Mitarbeiter*innen,
- Reisekosten (Hotel, Taxi, PKW),
- Veranstaltungen,
- Flyer und Broschüren im Wahlkreis,
- …
Die Kostenpauschale wird bei Nichtanwesenheit gekürzt: Bei unentschuldigtem Fehlen werden 200 € beim Verpassen eines Sitzungstages mit Plenum, 100 € an Sitzungstagen ohne Plenum abgezogen. Auch bei entschuldigtem Fehlen zum Beispiel wegen Krankheit gibt es einen Abzug von 100 € pro Sitzungstag. Beim Verpassen einer namentlichen Abstimmung werden von der Aufwandspauschale ebenfalls 100 € abgezogen.
Wir Abgeordneten des Deutschen Bundestags erhalten ein Budget für Mitarbeiter*innen von derzeit monatlich 22.201 € (Arbeitgeberbrutto). Von diesem Budget beschäftige ich derzeit 7 Mitarbeiter*innen (5 in Berlin, 2 in Potsdam, 1 in Frankfurt (Oder)). Dieses Budget ist nur für Mitarbeiter*innengehälter und deren Reisekosten vorgesehen. Wird das Budget nicht ausgeschöpft, verfällt es.
Zur Ausübung ihres Mandats erhalten Abgeordnete Leistungen, die dazu bestimmt und geeignet sind, sie bei ihrer parlamentarischen Arbeit zu unterstützen. Hierzu gehören zum Beispiel auch die Bereitstellung eines eingerichteten Büros am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin sowie die Nutzung der Kommunikationssysteme (Telefon, Internet, E‑Mail, Software).
Für ihre Büroausstattung steht den Abgeordneten jährlich ein Betrag von höchstens 12.000 € zur Verfügung. Diese Summe wird nicht in bar ausgezahlt, vielmehr müssen sich die Mandatsträger ihre Büroausstattung selbst beschaffen und sich die Kosten erstatten lassen. Dazu gehören vor allem Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Diktier- und Faxgeräte, mandatsbezogene Fachbücher, Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung ihrer Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge. Auch die Telefonkosten, die im Wahlkreis entstehen, können aus diesen Mitteln bestritten werden. Nicht in Anspruch genommene Mittel eines Jahres verfallen zum Ende desselben.
Als Abgeordnete kann ich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Ich selbst bin weiterhin gesetzlich versichert, weshalb der Bund als Arbeitgeber und ich als Arbeitnehmerin anteilig zur Krankenversicherung beitragen.
Meine Abgeordnetenentschädigung muss ich voll versteuern.
Als Altersentschädigung erhalten Bundestagsabgeordnete für jedes Jahr der Mitgliedschaft je 2,5 % der Abgeordnetenentschädigung bis zu einer Höchstgrenze von 67,5 %. Auch die Altersentschädigung muss voll versteuert werden.
Als Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bin ich von der Zahlung der Mandatsträger*innenbeiträge an meine Partei (normalerweise 19% vom Bruttoeinkommen abzüglich Kinderfreibeträge) befreit.
In Kürze gebe ich ein Buch heraus und habe diese Angaben gegenüber der Bundestagsverwaltung gemeldet. Meinen Anzeigepflichten gegenüber dem Präsidenten des Deutschen Bundestages entsprechend den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages bin ich vollumfänglich nachgekommen.
https://annalena-baerbock.de/transparenz/
https://annalena-baerbock.de/lebenslauf-und-fotos/
und:
https://annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2021/04/CV_deutsch_2021_04.pdf
Guido Grandt — Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.guidograndt.de
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