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Grünen-Kanz­ler­kan­di­datin: So viel ver­dient Annalena Baerbock monatlich!

Seit Wochen schon pola­ri­siert die GRÜNEN-Kanz­ler­kan­di­datin Annalena Baerbock. Während die Main­stream-Medien sie hoch­schreiben und damit einen unge­heueren Hype aus­lösen, sind andere wie­derum kri­ti­scher. Beleuchten wir Baerbock deshalb mal nach ihren »eigenen Angaben«, um mehr »Licht ins Dunkel« zu bringen.

  • Baerbock ist seit 2018 Bun­des­vor­sit­zende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und seit 2013 Abge­ordnete des Deut­schen Bundestags.
  • Zuvor war sie von 2009 bis 2013 Lan­des­vor­sit­zende der GRÜNEN in Brandenburg.
  • Sie stu­dierte Poli­tik­wis­sen­schaft und Völ­ker­recht in Hamburg und London, arbeitete in Straßburg und Brüssel und lebt inzwi­schen in Brandenburg.

Zusätzlich zu ihren Par­la­ments­funk­tionen übt Baerbock fol­gende unent­gelt­liche Funk­tionen aus:

  • Mit­glied des Par­la­men­ta­ri­schen Bei­rates des Bun­des­ver­bandes Erneu­erbare Energie e.V. (BEE), Berlin
  • Mit­glied des Flücht­lings­hil­fe­vereins Hand in Hand Potsdam e.V.
  • Zweite Vor­sit­zende im Kita-Förderverein
  • Amnesty Inter­na­tional Bund für Umwelt und Natur­schutz Deutschland BUND e.V.
  • Euro­pa/­Trans­at­lantik-Beirat der Heinrich-Böll-Stiftung
  • German Mar­shall Fund
  • Green­peace
  • Lan­des­verband Bran­denburg der Europa-Union Deutschland
  • Leo-Baeck Stiftung, Stiftungsrat
  • Solar­verein Potsdam e.V.
  • UNHCR

Monatlich erhält Baerbock fol­gende Bezüge:

  • 10.083,47 € (Abge­ord­neten-Diät)
  •   4.418,98 € (Amts­aus­stattung als Aufwandsentschädigung)
  • 22.201,00 € (Budget für Mitarbeiter/innen)
  •   1.000,00 € (Büro­aus­stattung)

Hinzu kommen noch fol­gende Leistungen:

  • Kos­tenlose Amts­aus­stattung als Auf­wands­ent­schä­digung  (in diesem Fall: Büro am Bun­destag in Berlin mit 2 Com­putern und 1 Laptop, Drucker, Telefon, Fax und Möblierung und jeweils ein Com­puter und Drucker für die beiden Wahl­kreis­büros sowie 1 Laptop).
  • Bereit­stellung eines ein­ge­rich­teten Büros am Sitz des Deut­schen Bun­des­tages in Berlin sowie die Nutzung der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­systeme (Telefon, Internet, E‑Mail, Software).
  • Als Alters­ent­schä­digung erhalten Bun­des­tags­ab­ge­ordnete für jedes Jahr der Mit­glied­schaft je 2,5 % der Abge­ord­ne­ten­ent­schä­digung bis zu einer Höchst­grenze von 67,5 %. Auch die Alters­ent­schä­digung muss voll ver­steuert werden.
  • Als Bun­des­vor­sit­zende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Baerbock von der Zahlung der Man­dats­trä­ger­bei­träge an ihre Partei (nor­ma­ler­weise 19% vom Brut­to­ein­kommen abzüglich Kin­der­frei­be­träge) befreit.

Im Ein­zelnen sehen diese Leis­tungen etc. laut Annalena Baer­bocks »Trans­parenz-Seite« so aus:

Derzeit (1. Halbjahr 2021) betragen die Diäten monatlich 10.083,47 €.

Zusätzlich zu den Abge­ord­ne­ten­diäten steht uns Abge­ord­neten eine soge­nannte Amts­aus­stattung als Auf­wands­ent­schä­digung zu, die sowohl Sach- als auch Geld­leis­tungen umfasst. Der Bun­destag stellt fol­gende Büro­aus­stattung bereit:

  • Büro am Bun­destag in Berlin mit 2 Com­putern und 1 Laptop, Drucker, Telefon, Fax und Möblierung
  • Jeweils ein Com­puter und Drucker für die beiden Wahl­kreis­büros sowie 1 Laptop.

Weitere Ein­richtung muss aus der Kos­ten­pau­schale ange­schafft werden. Diese Aus­stattung ist für die Dauer der Abge­ord­ne­ten­tä­tigkeit vom Bun­destag geliehen und muss nach dem Aus­scheiden aus dem Bun­destag zurück­ge­geben werden. 

Die Kos­ten­pau­schale beläuft sich derzeit auf 4.418,98 € monatlich und wird jährlich angepasst.

Von dieser Summe müssen alle man­dats­be­dingten Aus­gaben bestritten werden. Das beinhaltet unter anderem:

  • Miete und Neben­kosten meiner zwei Wahl­kreis­büros in Potsdam und Frankfurt (Oder),
  • Ein­richtung meiner zwei Wahl­kreis­büros in Potsdam und Frankfurt (Oder),
  • Fahrten im Wahl­kreis (bei mir das gesamte Bun­desland Brandenburg),
  • Büro­ma­terial,
  • Porto,
  • Tele­kom­mu­ni­kation,
  • Bezug regio­naler Zeitungen,
  • Tele­fon­kosten für Dienst­te­lefone meiner Mitarbeiter*innen,
  • Rei­se­kosten (Hotel, Taxi, PKW),
  • Ver­an­stal­tungen,
  • Flyer und Bro­schüren im Wahlkreis,

Die Kos­ten­pau­schale wird bei Nicht­an­we­senheit gekürzt: Bei unent­schul­digtem Fehlen werden 200 € beim Ver­passen eines Sit­zungs­tages mit Plenum, 100 € an Sit­zungs­tagen ohne Plenum abge­zogen. Auch bei ent­schul­digtem Fehlen zum Bei­spiel wegen Krankheit gibt es einen Abzug von 100 € pro Sit­zungstag. Beim Ver­passen einer nament­lichen Abstimmung werden von der Auf­wands­pau­schale eben­falls 100 € abgezogen.

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Wir Abge­ord­neten des Deut­schen Bun­destags erhalten ein Budget für Mitarbeiter*innen von derzeit monatlich 22.201 € (Arbeit­ge­ber­brutto). Von diesem Budget beschäftige ich derzeit 7 Mitarbeiter*innen (5 in Berlin, 2 in Potsdam, 1 in Frankfurt (Oder)). Dieses Budget ist nur für Mitarbeiter*innengehälter und deren Rei­se­kosten vor­ge­sehen. Wird das Budget nicht aus­ge­schöpft, ver­fällt es.

Zur Aus­übung ihres Mandats erhalten Abge­ordnete Leis­tungen, die dazu bestimmt und geeignet sind, sie bei ihrer par­la­men­ta­ri­schen Arbeit zu unter­stützen. Hierzu gehören zum Bei­spiel auch die Bereit­stellung eines ein­ge­rich­teten Büros am Sitz des Deut­schen Bun­des­tages in Berlin sowie die Nutzung der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­systeme (Telefon, Internet, E‑Mail, Software).

Für ihre Büro­aus­stattung steht den Abge­ord­neten jährlich ein Betrag von höchstens 12.000 € zur Ver­fügung. Diese Summe wird nicht in bar aus­ge­zahlt, vielmehr müssen sich die Man­dats­träger ihre Büro­aus­stattung selbst beschaffen und sich die Kosten erstatten lassen. Dazu gehören vor allem Büro­ma­terial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Diktier- und Fax­geräte, man­dats­be­zogene Fach­bücher, Schreib­geräte, Brief­papier, die IT-Aus­stattung ihrer Wahl­kreis­büros, Mobil­te­lefone sowie Mobilfunk- und Fest­netz­ver­träge. Auch die Tele­fon­kosten, die im Wahl­kreis ent­stehen, können aus diesen Mitteln bestritten werden. Nicht in Anspruch genommene Mittel eines Jahres ver­fallen zum Ende desselben.

Als Abge­ordnete kann ich zwi­schen gesetz­licher und pri­vater Kran­ken­ver­si­cherung wählen. Ich selbst bin wei­terhin gesetzlich ver­si­chert, weshalb der Bund als Arbeit­geber und ich als Arbeit­neh­merin anteilig zur Kran­ken­ver­si­cherung beitragen.

Meine Abge­ord­ne­ten­ent­schä­digung muss ich voll versteuern.

Als Alters­ent­schä­digung erhalten Bun­des­tags­ab­ge­ordnete für jedes Jahr der Mit­glied­schaft je 2,5 % der Abge­ord­ne­ten­ent­schä­digung bis zu einer Höchst­grenze von 67,5 %. Auch die Alters­ent­schä­digung muss voll ver­steuert werden.

Als Bun­des­vor­sit­zende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bin ich von der Zahlung der Mandatsträger*innenbeiträge an meine Partei (nor­ma­ler­weise 19% vom Brut­to­ein­kommen abzüglich Kin­der­frei­be­träge) befreit.

In Kürze gebe ich ein Buch heraus und habe diese Angaben gegenüber der Bun­des­tags­ver­waltung gemeldet. Meinen Anzei­ge­pflichten gegenüber dem Prä­si­denten des Deut­schen Bun­des­tages ent­spre­chend den Ver­hal­tens­regeln für die Mit­glieder des Deut­schen Bun­des­tages bin ich voll­um­fänglich nachgekommen.

Quellen: 

https://annalena-baerbock.de/transparenz/

https://annalena-baerbock.de/lebenslauf-und-fotos/

und:

https://annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2021/04/CV_deutsch_2021_04.pdf

Quelle


Guido Grandt — Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.guidograndt.de