Die Messer-Abschlachterei durch einen somalischen Migranten in der Würzburger Innenstadt füllte über mehrere Tage die Schlagzeilen, Würzburg war vorübergehend im Ausnahmezustand, aber dann ging es doch weiter mit „business as usual“, die übliche Routine. Mehr oder weniger gehört so etwas ja mittlerweile zum „neuen Normal“. Dass die Kriminalität von Zuwanderern sehr hoch ist, weiß eigentlich jeder. Sagen darf man es nicht. Neu ist allerdings, dass diese Tabu-Kultur jetzt auch im Lagebericht des BKA beginnt.
Schon wenige Tage nach den Würzburger Messermorden legte sich wieder — wie immer, wenn Deutsche getötet werden — in Politik und Medien das betreute Denken über das Land, wie eine Hand über den schreienden Mund. Das Übliche halt: Man dürfe jetzt nicht Zuwanderer pauschal als Kriminelle stigmatisieren, das tun nur Rassisten. Alles nur Einzelfälle, der Täter war wieder einmal irgendwie traumatisiert und in psychiatrischer Behandlung. Wäre ein Deutscher mit dem Messer auf Zuwandererfrauen losgegangen und hätte sie reihenweise abgestochen, wären Politiker betroffen angereist, eine Gedenkveranstaltung würde die andere jagen, die Medien wären heute noch außer sich.
Was stimmt denn nun, fragt man sich. Sind die Morde, Vergewaltigungen, Brutalitäten nur hochgespielte Randerscheinungen und erhalten zu viel Aufmerksamkeit? Sind Zuwanderer gar nicht krimineller als Deutsche, sondern ihre Taten erhalten einfach nur mehr Beachtung? Oder wird – im Gegenteil — eine ungewöhnlich hohe Kriminalitätsrate unter den Zuwanderern aus politischer Korrektheit heruntergespielt?
Der vor kurzem erschienene Bericht des Bundeskriminalamtes sollte eigentlich darüber objektiv Aufschluss geben. Im „Bundeslagebild 2020 — Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ gibt es harte Zahlen.
Darin finden wir, dass die deutschen Polizeibehörden in den Jahren 2016 bis 2020 genau 1989 aufgeklärte Tötungsdelikte verzeichnen, bei denen „mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt“ wurde. Diese Zahl beinhaltet alle Straftatbestände gegen das Leben, versuchte und vollendete: Fahrlässige Tötung, Totschlag und Mord. Interessant: Der Begriff „Zuwanderer“ umfasst laut BKA-Bericht nur solche Ausländer, die als „Asylbewerber“, „Kontingentflüchtling“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ amtlich registriert sind. Straftaten von Einwanderern, die nicht unter eine dieser Kategorien fallen, sind also gar nicht darin enthalten. Das schönt schon mal das Gesamtbild deutlich.
Laut BKA stieg die Zahl der Tötungsdelikte von Zuwanderern um 3,6 Prozent im Vergleich zu 2019. Unklar ist, ob eine Tat wie die Würzburger Messermorde als „eine Straftat“ oder als drei Morde und mehrere, teils schwere Körperverletzungen in die Kriminalstatistik eingeht. Ebenso wenig erkennt man aus der Formulierung zum Täterprofil „mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer“, ob beispielsweise ein Angriff von drei Zuwanderern (die unter die Rubrik „Asylbewerber“, „Kontingentflüchtling“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ fallen) als eine Straftat gezählt wird oder eben drei Straftaten von drei Kriminellen.
Auf Seite 43 des BKA-Berichtes steht hierzu:
„Im Gegensatz zu den Tatverdächtigen, bei denen eine ‚Echtzählung‘ erfolgt (jeder Tatverdächtige wird nur einmal gezählt, unabhängig von der Anzahl der ihm zugeordneten Straftaten), wird bei Opfern die Häufigkeit des ‚Opferwerdens‘ gezählt (wird eine Person mehrfach Opfer, wird sie auch mehrfach statistisch erfasst)“
Bei den 370 im Jahr 2020 registrierten Tötungsdelikten waren jedenfalls laut BKA 452 Zuwanderer als Tatverdächtige verwickelt. Davon waren 14 an mehreren Tötungen als Tatverdächtige beteiligt. (Es wird korrekterweise immer von „Tatverdächtigen“ gesprochen, solange es keine rechtskräftige Verurteilung gibt.) Diese 452 Zuwanderer bilden von der Gesamtzahl aller 3649 Tatverdächtigen (bei Tötungsdelikten) in Deutschland 12,4 Prozent. Das ist weit mehr, als die Gruppe der Zuwanderer mit dem Status „Asylbewerber“, „Kontingentflüchtling“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ in Deutschland prozentual ausmacht. Oder andersherum gesagt: Die wenigen Prozentanteile an der Bevölkerung in Deutschland, die diesen Status haben, stellen aber 12,4 Prozent der Mörder und Totschläger.
Die Eingrenzung der Tätergruppen auf einen nur sehr kleinen Teil der Zuwanderer, nämlich den Asylbewerbern, Kontingentflüchtlingen, Geduldeten und solchen mit unerlaubtem Aufenthalt, ist schon eine geschickte Maßnahme, um niedrige Fallzahlen zu generieren, indem man den größten Teil der Einwanderer hier gar nicht erfasst. In den Gesamtzahlen, die auf diese Weise unterschwellig suggerieren, dass der Rest der Täter einheimische Deutsche sind, sind alle anderen Einwanderer ja mit enthalten.
Um das zu veranschaulichen: Ich habe eine große Menge blauer und oranger Fische in einem Aquarium. Unter allen Fischen gibt es welche, die aggressiv gegen die anderen sind. Das will ich nun einmal statistisch aufbereiten. Ich nehme aber bei der orangen Gruppe nur die wenigen, die eine rote Schwanzflosse haben und zähle ausschließlich deren aggressive Angriffe auf alle blauen und orangen. Dann errechne ich den Prozentanteil der aggressiven Rotschwänze vom Gesamtbestand aller Fische und erwecke subtil den Eindruck, der Anteil der aggressiven Rotschwänze erfasse alle Aggressionen aller orangen Fische. Die Attacken der restlichen orangen Fische, die keine rote Schwanzflosse hat, fließen gar nicht in die Rechnung mit ein. Was erhalte ich? Ein sehr geschöntes, aber falsches Bild der orangen Fische. (Und wenn gar nichts mehr hilft, behaupte ich, die orangen Fische sind gar nicht orange, sondern nur anders blau.)
Nachdenklich wird man auch bei Punkt „3.1.4 Opfer“ des BKA-Berichtes.
Vergleicht man die Sprachregelungen im Bericht 2020 mit denen aus 2016, fällt etwas auf. Auf Seite 40 des Bundeslageberichtes 2016 unter „Täter-Opfer-Beziehung“ lesen wir:
________________________________________________________
Fallkonstellation: Opfer deutsch – Zuwanderer tatverdächtig
Bei 4,6% der insgesamt 686.913 deutschen Opfer waren Zuwanderer tatverdächtig (31.597).
Im Bereich der Straftaten gegen das Leben fielen 87 Deutsche einer Straftat zum Opfer, an der mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war. Sieben Opfer wurden getötet.
Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden von den insgesamt 27.494 deutschen Opfern 9% Opfer einer Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer (2.496).
4,0% der Deutschen, die Opfer eines Rohheitsdeliktes/einer Straftat gegen die persönliche Freiheit wurden, waren Opfer einer Straftat, bei der mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger identifiziert wurde (24.350).
__________________________________________________________
Im Bericht 2020 des bka steht diesmal auf Seite 48:
_________________________________________________________
Fallkonstellation: Zuwanderer/Zuwanderin tatverdächtig – Opfer deutsch
Unter den insgesamt 89.010 Opfern von Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderern/Zuwanderinnen befanden sich 41.974 Deutsche und damit 8,5% weniger als im Vorjahr (2019: 45.889). Der Anteil der Deutschen lag somit bei 47,2%.
Im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen fielen 103 Deutsche einer Straftat zum Opfer, an der mindestens ein/e tatverdächtige/r Zuwanderer/Zuwanderin beteiligt war (-25,4 %; 2019: 138). Davon wurden 12 Personen Opfer einer vollendeten Tat (2019: 27).
___________________________________________________________
Es kann kein Zufall sein, dass es schwer gemacht wird, die Zahlen zu vergleichen. Also, 2016 wurden 31.597 Straftaten an Deutschen durch tatverdächtige Zuwanderer verübt. In 2020 waren es plötzlich 41.974 Straftaten von tatverdächtigen Einwanderern an Deutschen. Insgesamt werden Zuwanderern (der genannten Gruppen) 89.010 Straftaten angelastet. In 2016 schreibt man etwas von 686.913 deutschen Opfern. Wenn man ständig Zahlen in anderen Zusammenhängen präsentiert, wird es eine Sisyphusarbeit, da Klarheit hineinzubringen.
Straftaten von tatverdächtigen Zuwanderern an Deutschen im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung gibt es 2020 plötzlich nicht mehr.
Aber Deutsche begehen sehr wohl Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung an Zuwanderern. Unten, auf Seite 48 steht nämlich zu lesen:
______________________________________________________________
Fallkonstellation: Deutsche/r tatverdächtig – Opfer Zuwanderer/Zuwanderin
11.745 Zuwanderer/Zuwanderinnen wurden Opfer einer Straftat mit mindestens einem/r deutschen Tatverdächtigen und damit in 20,5 % aller Fälle, in denen ein/e Zuwanderer/Zuwanderin Opfer wurde.
Im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen wurden 46 Zuwanderer/Zuwanderinnen Opfer von Taten, an denen mindestens ein/e Deutsche/-r beteiligt war. Davon wurden sechs Personen Opfer einer vollendeten Tat.
Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden 124 Zuwanderer/Zuwanderinnen Opfer einer Straftat mit mindestens einer/m tatverdächtigen Deutschen.
________________________________________________________________
Vergleichen wir einmal die Zahl der sexuellen Angriffe, so hat in 2016 die kleine Gruppe der tatverdächtigen Zuwanderer 2.496 Delikte an Deutschen verübt. Umgekehrt hat in 2020 hat die Zig-Millionen-Masse der Deutschen nur 124 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung an Zuwanderern verübt. Das ist ein extrem krasses Missverhältnis. Die Zahl der Sexualdelikte an deutschen Opfern durch Zuwanderer in 2020 wird schon gar nicht mehr genannt?
Könnte das die Bevölkerung beunruhigen?
Vergleichen wir die Tötungsdelikte, so hat die kleine Gruppe der tatverdächtigen Zuwanderer (nur die Asylbewerber, Kontingentflüchtlinge, Geduldete und solche mit unerlaubtem Aufenthalt) 103 Deutsche getötet, während die Zig-Millionenmasse der Deutschen 46 Zuwanderer auf dem Gewissen hat.
Das Gleiche bei den „Rohheitsdelikten“, die meistens Körperverletzungen sind. 2016 wurden noch 24.350 Rohheitsdelikte von tatverdächtigen Zuwanderern an Deutschen registriert und aufgeführt. Demgegenüber standen nur 4.195 solcher Straftaten von Deutschen an Zuwanderern. Die kleine Bevölkerungsgruppe an Zuwanderern verübt also glatt das Achtfache an Gewalttaten gegen die Deutschen, als umgekehrt. In 2020 gibt es im Bericht keine solchen Straftaten mehr? Oder sind die Zahlen so explodiert in den letzten Jahren, dass man sich das gar nicht mehr traut zu publizieren?
Dazu kommt ja noch die unglaubliche Aggressivität der Zuwanderer untereinander, die ebenfalls erschreckend hoch ist:
________________________________________________________
Fallkonstellation: Zuwanderer/Zuwanderin tatverdächtig – Opfer Zuwanderer/Zuwanderin
39,0 % der insgesamt 89.010 Opfer von Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderern/Zuwanderinnen waren ebenfalls Zuwanderer/Zuwanderinnen: Es wurden 34.695 Zuwanderer/Zuwanderinnen als Opfer registriert.
Im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen fielen 225 Zuwanderer/Zuwanderinnen einer Straftat zum Opfer, an der mindestens ein/e tatverdächtige/r Zuwanderer/Zuwanderin beteiligt war. Davon wurden 51 Personen Opfer einer vollendeten Tat.
Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden 533 Zuwanderer/Zuwanderinnen Opfer einer Tat mit mindestens einem/einer tatverdächtigen Zuwanderer/Zuwanderin.
________________________________________________________
Hier wiederum werden die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung doch wieder aufgeführt? Es ist eine Vermutung, aber es sieht alles danach aus, dass es einen erheblichen politischen Einfluss auf den Bericht des BKA in 2020 gegeben hat. Der Grad zwischen geschickten Zahlenspielchen, Tätergruppen-Einengung und Vertuschen ist sehr schmal. Wir Bürger registrieren das sehr wohl.
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.