Am 10. Dezember 2020 stürmten etwa ein Dutzend Polizeibeamte mein Haus im Herrenberger Ortsteil Kuppingen. Das bei mir stattfindende Corona-Selbsthilfetreffen sei eine verbotene Versammlung, die Personalien aller Teilnehmer müssten festgestellt und die Versammlung aufgelöst werden. Den Tathergang hatte ich aufgenommen und die Audio-Datei ins Internet gestellt. Im Verlaufe der Razzia wurde ich vorübergehend in Handschellen gelegt.
(von Hans U. P. Tolzin)
Einige Tage später organisierte ich eine Protestveranstaltung vor dem Herrenberger Polizeirevier, das mit einem starken Polizeiaufgebot vor mir und 14 weiteren friedlichen Teilnehmern geschützt werden musste.
Der verantwortliche Beamte, ein Polizeihauptkommissar Ludwig, erstattete gegen mich Anzeige wegen Verletzung des vertraulichen Wortes. Diesbezüglich hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart inzwischen die Ermittlungen eingestellt.
Auch die Anzeige wegen des angeblichen Aufrufens zu einer verbotenen Versammlung wurde wegen Geringfügigkeit von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Merkwürdigerweise scheint kein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des angeblich verbotenen Selbsthilfetreffens anhängig zu sein. Ich habe keine entsprechenden Bescheid erhalten und laut Auskunft der Stadt Herrenberg ist dort auch kein entsprechendes Verfahren bekannt.
Damit wird jedoch die Aktion der Polizei endgültig zu einer Farce, denn schließlich war mein Vergehen ihrer Ansicht nach so schlimm, dass sie die Unverletzlichkeit meiner Wohnung missachten und mich in Handschellen legen musste. Vielleicht sollte ich Selbstanzeige stellen, um eine rechtliche Klärung meiner Missetat zu erzwingen. Ein Thema für mein nächstes Treffen mit meinem Anwalt.
Vom Polizeipräsidium Ludwigsburg bekam ich allerdings einen “Kostenbescheid für die Anwendung unmittelbaren Zwangs” über € 46,45, und zwar für das Anlegen der Handschellen. Meiner Ansicht nach geht das in einem Rechtsstaat gar nicht, solange der Beschuldigte nicht rechtskräftig verurteilt oder zum Bußgeld verdonnert wurde. Den Betrag musste ich trotzdem erst einmal überweisen, allerdings läuft mein Widerspruch noch.
Gegen Polizeihauptkommissar Ludwig hat mein Anwalt außerdem eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Davon habe ich auch nach acht Monaten immer noch nichts gehört. Was für ein Missverhältnis, wenn man bedenkt, wie schnell die heutige deutsche Polizei auf bereit ist, zentrale Grundrechte der Bürger, deren Angestellten sie letztlich sind, zu missachten.
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft stellte zwar die Ermittlungen gegen mich ein, allerdings auch die Ermittlungen gegen Polizeihauptkommissar Ludwig. Dagegen hat mein Anwalt kürzlich Klage eingereicht.
Ich werde, sofern das finanziell machbar ist, weiterhin alles tun, um im Rahmen eines Musterverfahrens eine rechtliche Klärung zu erreichen.
Die Missachtung der Unverletzlichkeit der Wohnung ist beileibe keine Bagatelle und muss für für die Verantwortlichen rechtliche Konsequenzen haben.
Zwischenbericht vom 15. Dez. 2020
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Derzeit befindet sich der Spendenfonds etwa 7.500 Euro im Minus.
Quelle: impfkritik.de
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