Mus­ter­klage: Wie ver­letzlich ist die Unver­letz­lichkeit der Wohnung?

Am 10. Dezember 2020 stürmten etwa ein Dutzend Poli­zei­beamte mein Haus im Her­ren­berger Ortsteil Kup­pingen. Das bei mir statt­fin­dende Corona-Selbst­hil­fe­treffen sei eine ver­botene Ver­sammlung, die Per­so­nalien aller Teil­nehmer müssten fest­ge­stellt und die Ver­sammlung auf­gelöst werden. Den Tat­hergang hatte ich auf­ge­nommen und die Audio-Datei ins Internet gestellt. Im Ver­laufe der Razzia wurde ich vor­über­gehend in Hand­schellen gelegt.

(von Hans U. P. Tolzin)

Einige Tage später orga­ni­sierte ich eine Pro­test­ver­an­staltung vor dem Her­ren­berger Poli­zei­revier, das mit einem starken Poli­zei­auf­gebot vor mir und 14 wei­teren fried­lichen Teil­nehmern geschützt werden musste.

Der ver­ant­wort­liche Beamte, ein Poli­zei­haupt­kom­missar Ludwig, erstattete gegen mich Anzeige wegen Ver­letzung des ver­trau­lichen Wortes. Dies­be­züglich hat die Staats­an­walt­schaft Stuttgart inzwi­schen die Ermitt­lungen eingestellt.

Auch die Anzeige wegen des angeb­lichen Auf­rufens zu einer ver­bo­tenen Ver­sammlung wurde wegen Gering­fü­gigkeit von der Staats­an­walt­schaft eingestellt.

Merk­wür­di­ger­weise scheint kein Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fahren wegen des angeblich ver­bo­tenen Selbst­hil­fe­treffens anhängig zu sein. Ich habe keine ent­spre­chenden Bescheid erhalten und laut Aus­kunft der Stadt Her­renberg ist dort auch kein ent­spre­chendes Ver­fahren bekannt.

Damit wird jedoch die Aktion der Polizei end­gültig zu einer Farce, denn schließlich war  mein Ver­gehen ihrer Ansicht nach so schlimm, dass sie die Unver­letz­lichkeit meiner Wohnung miss­achten und mich in Hand­schellen legen musste. Viel­leicht sollte ich Selbst­an­zeige stellen, um eine recht­liche Klärung meiner Mis­setat zu erzwingen. Ein Thema für mein nächstes Treffen mit meinem Anwalt.

Vom Poli­zei­prä­sidium Lud­wigsburg bekam ich aller­dings einen “Kos­ten­be­scheid für die Anwendung unmit­tel­baren Zwangs” über € 46,45, und zwar für das Anlegen der Hand­schellen. Meiner Ansicht nach geht das in einem Rechts­staat gar nicht, solange der Beschul­digte nicht rechts­kräftig ver­ur­teilt oder zum Bußgeld ver­donnert wurde. Den Betrag musste ich trotzdem erst einmal über­weisen, aller­dings läuft mein Wider­spruch noch.

Gegen Poli­zei­haupt­kom­missar Ludwig hat mein Anwalt außerdem eine Dienst­auf­sichts­be­schwerde ein­ge­reicht. Davon habe ich auch nach acht Monaten immer noch nichts gehört. Was für ein Miss­ver­hältnis, wenn man bedenkt, wie schnell die heutige deutsche Polizei auf bereit ist, zen­trale Grund­rechte der Bürger, deren Ange­stellten sie letztlich sind, zu missachten.

Die Stutt­garter Staats­an­walt­schaft stellte zwar die Ermitt­lungen gegen mich ein, aller­dings auch die Ermitt­lungen gegen Poli­zei­haupt­kom­missar Ludwig. Dagegen hat mein Anwalt kürzlich Klage eingereicht.

Ich werde, sofern das finan­ziell machbar ist, wei­terhin alles tun, um im Rahmen eines Mus­ter­ver­fahrens eine recht­liche Klärung zu erreichen.

Die Miss­achtung der Unver­letz­lichkeit der Wohnung ist bei­leibe keine Baga­telle und muss für für die Ver­ant­wort­lichen recht­liche Kon­se­quenzen haben.

Zwi­schen­be­richt vom 15. Dez. 2020

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Quelle: impfkritik.de