Tiere/Deutschland: Tier­quä­lerei nimmt in Deutschland zu — Was wir dagegen machen können

Nach Angaben des Land­wirt­schafts­mi­nis­te­riums nimmt die Folter auf Tier­hal­tungs­be­trieben in Deutschland weiter zu. Die Zahl der jährlich über­prüften Fälle ist erschreckend.

Einem Bericht zufolge ist die Zahl der Klagen wegen Tier­quä­lerei in Deutschland deutlich gestiegen. Zwi­schen 2009 und 2013 haben sich die regis­trierten Ver­stöße gegen Tier­schutz­ge­setze fast ver­doppelt, wie der “Han­nover-Anzeiger” auf die Antwort der Bun­des­re­gierung verwies. Dieser Anlass ist die For­derung der Grünen-Bundestagsfraktion.

Arten von Tier­quä­lerei in Deutschland

In einigen Bereichen ist die Grenze zwi­schen Ver­hal­tens­weisen, die ein­deutig Tier­quä­lerei sind, und Ver­hal­tens­weisen, die nicht gezählt werden oder schwerer zu beur­teilen sind, ver­wischt. Zudem sind nicht alle Gebiete durch das Tier­schutz­gesetz geschützt. Daher müssen Sie manchmal sorg­fältig beob­achten, um zu beur­teilen, was Tier­quä­lerei ist. Bestimmte Arten von Tier­quä­lerei können Sie über­ra­schen, während andere Arten von Tier­quä­lerei Ihre Momente des Staunens aus­lösen können.

Es gibt ver­schiedene Arten von Tierquälerei:

  • Miss­brauch (Ignoranz, falsche Einstellung)
  • Folter (Terror, Nötigung)
  • Ver­letzen, verstümmeln
  • Unbe­gründete Tötung
  • Sodomie/Zoophobie (Sex mit Tieren haben)
  • Tier­versuch
  • Tier­kampf
  • Stier­kampf
  • Huma­ni­sierung (Bekleidung von Tieren usw.)
  • Zucht (optische Merkmale für Tier­ei­gen­schaften mit gesund­heit­lichen Folgen)
  • Schlachthof (unnötige Schmerzen, Schlacht­vor­schriften werden ignoriert)

Studie: Zahlen zur Tierquälerei

Der „Ver­brauch“ wis­sen­schaftlich genutzter Tiere ist in Deutschland im Ver­gleich zum Vorjahr um 77.282 gestiegen: Im Jahr 2019 wurden ins­gesamt 2.902.348 Wir­bel­tiere und Kopf­füßer (Krake und Tin­ten­fisch) für wis­sen­schaft­liche Zwecke verwendet.

Welche Tiere werden 2019 für wis­sen­schaft­liche Zwecke verwendet?

  • Mäuse: mehr als 2 Millionen
  • Fisch: mehr als 390.000 Fische (ein Anstieg von 42% gegenüber dem Vorjahr)
  • Ratte: mehr als 270.000
  • Kaninchen: etwas weniger als 94.679
  • Hunde: 3.527
  • Affen: 3.443 (3% Stei­gerung gegenüber dem Vorjahr)
  • Katzen: 954 (20% mehr als im Vorjahr)
  • Diverse andere Tierarten

Strafe von Tierquälerei

Tier­quä­lerei ist nach dem deut­schen Tier­schutz­gesetz strafbar. Daher wird jeder, der durch Folter, Grau­samkeit oder unan­ge­mes­senes Töten von Tieren gegen das Gesetz ver­stößt, ent­spre­chend straf­rechtlich ver­folgt. Nach Artikel 17 des Tier­schutz­ge­setzes und Artikel 13 des Straf­ge­setzes drohen den Tätern, wenn sie des Tötens von Tieren für schuldig befunden werden, bis zu 3 Jahre Gefängnis oder Geld­strafen, weil ihr Handeln für den Tod der Tiere ver­ant­wortlich ist.

Bei ver­suchter oder fahr­läs­siger Tier­quä­lerei oder Tier­quä­lerei wird die Straftat als Ord­nungs­wid­rigkeit nach § 19 Tier­schutz­gesetz gewertet und im Buß­geld­ver­fahren nach § 18 wird eine Geld­strafe von bis zu 25.000 Euro ver­hängt. Tier­schutz­gesetz. In diesem Fall kann das Tier als „Neben­wirkung“ seinem Besitzer ent­zogen werden.

Was kann ich tun?

Wenn Sie jetzt wissen möchten, was Sie in Ihrem täg­lichen Leben tun können, und das Wich­tigste ist, wie Sie Tier­quä­lerei erkennen können, um Maß­nahmen zu ergreifen, hilft Ihnen die fol­gende Liste bei der Ein­schätzung, ob es sich um Tier­quä­lerei handelt. Die phy­si­schen und psy­chi­schen Anzeichen in der tie­ri­schen Umgebung müssen berück­sichtigt werden.

Tier­quä­lerei erkennen

  1. Kör­per­liche Anzeichen des Tieres: Ver­let­zungen, Wunden, Gewichts­verlust, extreme Schwäche, all­gemein schlechter Gesund­heits­zu­stand, Para­si­ten­befall, optische Anzeichen man­gelnder Pflege (z. B. das Nicht­be­nutzen von Kral­len­scheren)
  2. Ver­hal­tens­auf­fäl­lig­keiten bei dem Tier: Aggressiv, ängstlich, aus­wei­chend, des­ori­en­tiert oder ratlos
  3. Lebens­umfeld: Nah­rungs­mangel, unzu­rei­chende Hygiene, feh­lende soziale Inter­aktion (gleiche Tierart oder Mensch), Tier­hortung (zu viele Tiere auf kleinem Raum), feh­lende tier­ärzt­liche Behandlung

Tier­quä­lerei melden

Wenn Sie den Ein­druck haben, Zeuge von Tier­quä­lerei geworden zu sein, sollten Sie dies umgehend melden. Auch wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ver­muten Sie stark, dass es gegen das Tier­schutz­gesetz ver­stößt. Wenden Sie sich bei­spiels­weise an das Büro Ihres ört­lichen Tier­arztes. Wenn Sie Fragen haben, können Ihnen Experten helfen, den Zustand des Tieres zu beur­teilen. Wenn Sie sich bei der soge­nannten Tier­quä­lerei nicht sicher sind, steht Peta auch mit Rat und Tat zur Seite.

Auch der Tier­schutzbund emp­fiehlt, Beweise zu sammeln. Sie können dies tun, indem Sie Fotos machen, eine eides­statt­liche Erklärung von anderen Zeugen anfordern und das Kenn­zeichen oder die Adresse (z. B. den Ort des Vor­falls) auf­schreiben. Datum und Uhrzeit sollten eben­falls auf­ge­zeichnet werden. Wenn der Fall klar oder schwer­wiegend ist, reichen Sie ein Straf­ver­fahren bei der Polizei oder der Staats­an­walt­schaft ein.

Ob es sich um einen Fall von Haus­tier­quä­lerei – etwa auf­grund einer über­mä­ßigen Nach­frage nach Grau­samkeit oder einer psy­chi­schen Störung des Men­schen – oder um Tier­quä­lerei aus kom­mer­zi­ellen Inter­essen handelt, es kann als ein schwer­wie­gendes Problem des Sozi­al­ver­haltens zusam­men­ge­fasst werden. .Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit werden Tiere aus den unter­schied­lichsten Gründen von Men­schen miss­handelt, gequält oder getötet. Zum Glück gehört Deutschland zu den Ländern, die Tier­quä­lerei ver­bieten und dafür bestraft werden. Wenn Sie ein solches Ver­halten beob­achten, haben Sie die Mög­lichkeit, Maß­nahmen zu ergreifen und diese zu melden.