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Von Böcken und Baer­böck­innen: Annalena Baerbock fordert gen­der­ge­rechte Gesetzestexte

Kommen die Grünen nach der Wahl an die Regierung, will die Partei deutsche Geset­zes­texte gendern. – Ein Kommentar

»Die Würde des Men­schen und der Men­schin ist unan­tastbar.« So lautete der Erste Artikel des Grund­ge­setzes, ginge es nach der Kanz­ler­kan­di­datin der Grünen, Annalena Baerbock. Denn Frau Baerbock will Geset­zes­texte in Zukunft gendern. Der Grund: »Ich will Politik für alle Men­schen machen und das bedeutet, auch alle mit anzu­sprechen – und nicht nur mitzumeinen.«

Diesen hohlen Gedanken zu Ende gedacht müsste das Grund­gesetz aller­dings wie folgt beginnen: »Die Würde von Otto Maier ist unan­tastbar.« – Und das 80 Mil­lionen Mal oder zumindest für alle, die sich durch die klas­sische Form nicht mit­ge­meint fühlen. Da Baerbock das so sicher nicht meint, bleibt wohl nur die Ver­mutung, dass mit den bloß Mit­ge­meinten alle die mit­ge­meint sind, die Baerbock auf ihrer Lob­by­is­ten­liste mit­ge­meint haben. Und das sind vor allem Per­sonen aus dem Umkreis der LGBT-Gemeinde und die Sprach­klempner von den Grünen.

Für die könnte es aber auch heißen: »Die Würde des:r Menschen:in ist unan­tastbar.« oder »Die Würde des_r Menschen_in ist unan­tastbar.« Wer diesen sprach­lichen Murks, der an diverse Com­pu­ter­sprachen erinnert, für erstre­benswert hält, hält Windows wahr­scheinlich für eine höhere Form von Intel­ligenz und Völ­ker­recht für eine Art Völ­kerball, bei der nur die rechte Hand ein­ge­setzt werden darf. Dass etwa 80 Prozent der Deut­schen die Wort­un­getüme nicht will, daran stößt sich Baerbock natürlich nicht und auch nicht daran, dass diese 80 Prozent sich nicht einmal mit­ge­meint fühlen sondern abge­stoßen bis angewidert.

Geradezu aben­teu­erlich ist die Begründung der grünen Kanz­ler­kan­di­datin, wenn sie behauptet: »Sprache ver­ändert sich – heute reden wir zum Bei­spiel eher von ‘Ärz­tinnen und Ärzten’ und nicht nur von ‘Ärzten’, weil sonst im Kopf nur das Bild eines Mannes auf­taucht«. Bereits ein Blick auf den ersten Satz im Grund­gesetz zeigt, welchen Unsinn die nach über­ein­stim­mender Meinung vieler am meisten unter­qua­li­fi­zierte Kan­di­datin für das Kanz­leramt redet: Zu keinem Zeit­punkt kam jemand auf die Idee, der Grundsatz: »Die Würde des Men­schen ist unan­tastbar.« bezöge sich nur auf Männer. So wie auch niemand auf den schrägen Gedanken ver­fiele, von den Ermor­deten und Ermor­d­e­tinnen zu sprechen. Außer natürlich Annalena Baerbock. Die merkt ja auch nicht, dass ihr Bei­spiel ›von Ärz­tinnen und Ärzten‹ schon deshalb sprach­licher Unfug ist, weil es sich um den Plural handelt und der bereits mit Ärzte abge­deckt ist – Baerbock nennt die weib­lichen Ärzte also doppelt.

Wenn Baerbock behauptet, die lin­gu­is­ti­schen Monster der Gen­derei wären ein Aus­druck von Respekt, kann man nur retour­nieren: Erstens: Respekt ver­dient man sich, der wird nicht einfach gezeigt. Zweitens: Ver­dienten Respekt zeigt man durch eine ange­messene Wortwahl; und mit der ist Baerbock sichtlich über­fordert. Wenn sie sagt, »Freiheit bedeutet, denken, sprechen und träumen zu können, wie man möchte«, kommt einem sofort der Ter­minus »ein­fache Sprache« in den Sinn – das Niveau, auf dem sich Frau Baerbock bewegt.


Quelle: freiewelt.net