Warum hat Deutschland keine Verfassung?

Gegen­seitige Kon­trolle sollte einmal sicher­stellen, dass die Rechte, die im Grund­gesetz stehen, auch gewahrt bleiben. Von beidem ist nicht mehr viel übrig. Politik, Justiz, Medien, selbst Wis­sen­schaft sind so ver­flochten, dass Kon­trolle nur noch Illusion ist. Was wäre der Ausweg?

(von Jochen Mitschka)

Auf diese Frage gibt es viele und keine Ant­worten. Da fehlt nur noch meine all­ge­mein­ver­ständlich, ohne juris­tische Spitz­fin­dig­keiten erklärte Begründung. Eine Ver­fassung ist nur eine solche, wenn sich ein Volk diese selbst­be­stimmt und in freier Ent­scheidung gibt, was bedeutet, dass die Men­schen ins­gesamt darüber abstimmen. Das Grund­gesetz der Bun­des­re­publik Deutschland ist zwar einer der besten Ver­fas­sungs­ent­würfe der Welt, da es in den Artikeln 1 bis 19 die wich­tigsten For­de­rungen der Men­schen­rechte spiegelt. Es ist aber keine Ver­fassung, weil sie dem Volk “gegeben wurde”. Und dieses Volk durfte seit dessen Ver­kündung im Jahr 1949 weder über die Erst­fassung noch über irgendeine der unzäh­ligen spä­teren Ände­rungen, die durch die poli­tische Elite des Landes betrieben wurden, in direkter und freier Wahl abstimmen.

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Als die Besat­zungs­mächte nach dem Krieg beschlossen, Deutschland eine Art von Ver­fassung zu ermög­lichen, wollte man aus zwei Gründen nicht das Risiko ein­gehen, die Bevöl­kerung dazu zu befragen. Der erste Grund war das tief­sit­zende Miss­trauen gegenüber den Men­schen, die das Nazi­reich so willig unter­stützt hatten, und der zweite Grund war die Tat­sache, dass es einen Alter­na­tiv­entwurf im Osten des Landes gab. Und man wollte nicht ris­kieren, dass der kapi­ta­lis­tische Ver­fas­sungs­entwurf im Westen mit Blick auf die Teilung des Landes und den Gesell­schafts­entwurf im Osten mög­li­cher­weise abge­lehnt werden könnte.

Zwar hatte man durch die Mon­tan­mit­be­stimmung, die angeblich auf die ganze Gesell­schaft aus­ge­rollte werden sollte, eine Alter­native zu einer Gesell­schafts­reform wie im Osten ange­boten. Aber die wich­tigen poli­ti­schen Akteure dieser Zeit waren sich doch nicht ganz sicher, wie diese kriegsmüde und von den Nazis in Zusam­men­arbeit mit den Groß­in­dus­tri­ellen aus­ge­beutete Gesell­schaft reagieren würde.

Aber warum hat Deutschland heute keine Verfassung?

Die Antwort nimmt etwas Zeit in Anspruch. Durch die Nach­kriegs­be­din­gungen und das feh­lende Ver­trauen in die Bevöl­kerung konnte sich eine neue Par­tei­e­na­ris­to­kratie eta­blieren, die sich selbst als Kon­troll­in­stanz gegenüber dem Volk ansieht. Dies hat Bun­des­kanz­lerin Angela Merkel in einer Rede im Jahr 2010 ganz deutlich ausgedrückt:

“Aber genau deshalb bin ich auch zutiefst davon über­zeugt, dass es richtig ist, dass wir eine reprä­sen­tative Demo­kratie und keine ple­bis­zitäre Demo­kratie haben und dass uns die reprä­sen­tative Demo­kratie für bestimmte Zeit­ab­schnitte die Mög­lichkeit gibt, Ent­schei­dungen zu fällen, dann innerhalb dieser Zeit­ab­schnitte auch für diese Ent­schei­dungen zu werben und damit Mei­nungen zu ver­ändern. Wir können im Rück­blick auf die Geschichte der Bun­des­re­publik sagen, dass all die großen Ent­schei­dungen keine demo­sko­pische Mehrheit hatten, als sie gefällt wurden. Die Ein­führung der sozialen Markt­wirt­schaft, die Wie­der­be­waffnung, die Ost­ver­träge, der NATO-Dop­pel­be­schluss, das Fest­halten an der Einheit, die Ein­führung des Euro und auch die zuneh­mende Über­nahme von Ver­ant­wortung durch die Bun­deswehr in der Welt – fast alle diese Ent­schei­dungen sind gegen die Mehrheit der Deut­schen erfolgt.”

Diese “Wächter der Demo­kratie” sehen Wahlen lediglich als Bestä­ti­gungs­ritual einer Politik an, die die poli­ti­schen Füh­rungen im besten Konsens bestimmen. Und die Meinung der Bürger ist lediglich Maßstab dafür, welchen pro­pa­gan­dis­ti­schen Aufwand die poli­tische Führung benötigt, um die Akzeptanz in der Bevöl­kerung zu erreichen. Dies drückte Angela Merkel durch fol­genden Satz aus:

“Die Politik kann aller­dings lernen, welche Sorgen und Hoff­nungen mit einem bestimmten Projekt ver­bunden sind. Man kann erahnen, wie viel Über­zeu­gungs­kraft gege­be­nen­falls not­wendig ist, um ein wich­tiges, not­wen­diges Projekt durchzusetzen.”

Und so ver­hindert die Politik bis heute, dass sich die Men­schen selbst­be­stimmt und eigen­ver­ant­wortlich eine Ver­fassung geben, und damit den Ein­stieg in die Mit­be­stimmung der Politik. Sie kann dies erfolg­reich tun, weil im Laufe der Jahr­zehnte der Staat auf die Bedürf­nisse der Par­teien zuge­schnitten wurde. Nicht zuletzt durch unzählige Ein­schrän­kungen der Grund­rechte, über die in keinem Fall der Sou­verän, die Bevöl­kerung, der Wähler ent­scheiden durfte. Fol­gende Fak­toren waren für diesen Erfolg der Über­nahme der Macht des Staates durch den Konsens der Par­teien erfolgreich.

Es ent­scheidet nicht der Sou­verän über die Politik, sondern die eigentlich als Diener des Sou­veräns gedachten Ver­treter. Und diese bestimmen dann anhand des Wider­stands in der Bevöl­kerung, welche Menge an Pro­pa­ganda benötigt wird, um diese Politik durchzusetzen.

Die Mei­nungs­bildung

Pro­pa­gan­da­werk­zeuge haben sich die “staats­tra­genden” Par­teien im Laufe der Jahr­zehnte in einem weltweit uner­reichten Maße zugelegt. Da ist zunächst ihr Ein­fluss auf den öffentlich-recht­lichen Rundfunk. Dieser war ursprünglich als “Markt der Mei­nungen in einer plu­ra­lis­ti­schen Gesell­schaft” gedacht, damit sich jeder Bürger, unab­hängig von wirt­schaft­lichen Inter­essen pri­vater Medien oder poli­ti­scher Ideo­logien, eine Meinung bilden kann.

Diese Medien müssen im Zusam­men­spiel mit soge­nannten “poli­ti­schen Stif­tungen” gesehen werden, die die Ideo­logien der Par­teien im In- und Ausland pro­pa­gan­dis­tisch ver­treten. Sie finan­zieren sich aus Steu­er­geldern, die bald eine Höhe von einer Mil­liarde Euro erreicht haben dürften. Und so greifen die öffentlich-recht­lichen Medien gerne den Ball auf, wenn eine dieser Stif­tungen etwas sagt, und erklären das zur Meinung aus der “Zivil­ge­sell­schaft” oder von

Die einzige nen­nens­werte Gefahr für die Mei­nungs­bildung im Sinne des Kon­senses der poli­ti­schen Par­teien des Landes geht von den pri­vaten Medien aus. Falls jedoch, wie derzeit, die Politik in erster Linie die Inter­essen der wich­tigsten Kapi­tal­geber der pri­vaten Medien unter­stützt, gibt es keinen grund­sätz­lichen Dissens zwi­schen öffentlich-recht­lichen und pri­vaten Medien. Gut zu beob­achten zum Bei­spiel in der Bericht­erstattung über die Ukraine, Afgha­nistan oder Corona.

Wie erfolg­reich die Mei­nungs­bildung ist, wenn poli­tische und private Inter­essen im Zusam­men­klang arbeiten, kann man bei Fragen der Glo­ba­li­sierung, der Pri­va­ti­sierung, der Ban­ken­rettung oder der Corona-Krise erkennen. Zum Bei­spiel, wenn poli­tische Stif­tungen von Pri­va­ti­sierung reden und private Stif­tungen wie Ber­telsmann dann die pas­senden Modelle bewerben, was dann gemeinsam von öffentlich-recht­lichen und pri­vaten Medien als Meinung “der Zivil­ge­sell­schaft” oder der Wis­sen­schaft zum Medi­en­kon­su­menten getragen wird.

Die Wis­sen­schaft

Ähnlich wie die Medien wird die Wis­sen­schaft aus zwei Töpfen finan­ziert. Einmal die der Unter­nehmen, ande­rer­seits die der Minis­terien mit ihren Steu­er­geldern, die durch die poli­ti­schen Par­teien kon­trol­liert werden. Und so ist die Idee der freien Wis­sen­schaft längst dem “Markt” unter­ge­ordnet worden. Wenn Poli­tiker die Meinung von Wis­sen­schaftlern ein­holen, achten sie darauf, dass diese auch die “richtige” Meinung ver­treten, igno­rieren jene, die viel­leicht nicht mit ihnen über­ein­stimmen. Sehr gut zu beob­achten daran, dass Wis­sen­schaftler, die keine Sorge mehr um ihre Kar­riere haben und deshalb frei­mütig ihre Meinung äußern, wie Prof. Sucharit Bhakdi oder der weltweit wohl aner­kann­teste Epi­de­miologe John Ioannidis, voll­kommen igno­riert wurden, während solche, die an einem der Regierung unter­ste­henden Institut arbeiten oder mit­hilfe von pri­vaten Unter­stützern eine wichtige Position erlangt haben, den exklu­siven Zugang zur Politik erhalten – selbst wenn sie eine per­sön­liche Geschichte der fal­schen Vor­aus­sagen und Ent­schei­dungen zu ver­ant­worten haben.

Aus diesem Grund ist Wis­sen­schaft in der modernen Zeit Auf­trags­er­füller für Politik und Wirt­schaft geworden und nur noch in sel­tenen Fällen kri­ti­scher und unab­hän­giger Geist, der hin­ter­fragt, forscht und die Wahrheit sucht. Ganz einfach, weil solche Wis­sen­schaft keine Finanz­mittel hat, um For­schung zu betreiben. Aber selbst wenn ver­bliebene kri­tische Wis­sen­schaftler durch Ana­lysen von wis­sen­schaft­lichen Arbeiten der von Politik und Wirt­schaft finan­zierten For­schung Fehler nach­weisen, hat das keine Aus­wir­kungen, wenn diese Ergeb­nisse von den pri­vaten und öffentlich-recht­lichen Medien igno­riert werden, weil sie den ent­spre­chenden Inter­essen – oder nennen wir es Glau­bens­grund­sätzen – nicht entsprechen.

Die Recht­spre­chung

Jeder dürfte inzwi­schen wissen, dass in Deutschland die Staats­an­wälte ihre Wei­sungen von den poli­ti­schen Par­teien erhalten, genauer gesagt, von den Jus­tiz­mi­nistern der Länder und des Bundes. Das führt nicht nur dazu, dass sie im inter­na­tio­nalen Rahmen keine Haft­be­fehle mehr aus­stellen können, sondern auch, dass teil­weise mit obskuren Gründen straf­recht­liche Ermitt­lungen gegen Poli­tiker abge­lehnt werden.

Die Richter ihrer­seits werden eben­falls bezahlt von den Poli­tikern, und ihre Kar­riere hängt von der Gunst der poli­ti­schen Par­teien ab. Am deut­lichsten zu erkennen ist dies am Ver­fas­sungs­ge­richt. Wiki­pedia erklärt dort freund­li­cher­weise, welche poli­tische Partei welchen Poli­tiker emp­fohlen hat, die dann von den poli­ti­schen Par­teien in Hin­ter­zimmern ver­einbart wurden. Und nicht zuletzt hat ein ehemals füh­render Poli­tiker der Regie­rungs­partei CDU sogar einen Vorsitz übernommen.

Das heißt, auch die Mei­nungs­bildung durch die Recht­spre­chung liegt in den Händen des poli­ti­schen Kon­senses der Par­teien, nicht in denen unab­hän­giger Ankläger und Richter, die im allei­nigen Interesse der Men­schen handeln, nur dem Gesetz ver­pflichtet, ohne von poli­ti­schen Par­teien abhängig zu sein oder als treuer Diener solcher Par­teien ihre Ideo­logien ver­treten zu haben. So erklärt sich, dass füh­rende Poli­tiker, in deren Umfeld recht­liche Begrün­dungen für den Betrug des Staates, zum Bei­spiel im Fall von CumEx ent­wi­ckelt wurden, auch zu höchsten rich­ter­lichen Würden auf­steigen können.

Gesetz­gebung

Die voll­kommene Über­nahme der Macht durch Poli­tiker wurde aber nicht nur durch die Nicht­er­füllung des Ver­spre­chens, im Grund­gesetz die Gewal­ten­teilung zu rea­li­sieren, möglich, sondern auch durch eine Gesetz­gebung, die durch die füh­renden Kader der poli­ti­schen Par­teien beherrscht wird. Wodurch zum Bei­spiel die Gebote und Verbote des Grund­ge­setzes niemals durch Gesetze im Straf­recht geschützt wurden. Die einzige grund­ge­setz­liche Regelung, die nach dem Krieg den Eingang in das Straf­gesetz gefunden hat, war der §80 StGB, der aber zum 1. Januar 2017 gelöscht wurde. Ganz offen­sichtlich war es zu lästig geworden, wenn der Gene­ral­bun­des­anwalt Anzeigen wegen Vor­be­reitung von Angriffs­kriegen weg­ar­gu­men­tieren musste. Und nein, der Verweis auf das Völ­ker­straf­recht ersetzt in keiner Weise den §80, denn das Völ­ker­straf­recht kennt weder die Ver­gan­genheit Deutsch­lands noch den Geist oder Text des Grund­ge­setzes. Und nach dem letzten Krieg sollte Deutschland gelernt haben, dass von deut­schem Boden kein Krieg mehr aus­gehen sollte, was aber leider für die Politik nicht gilt.

Und so ist das Schlimmste, was einem Poli­tiker pas­sieren kann, wenn er gegen das höchste deutsche Gesetz ver­stößt, der war­nende Finger eines von ihm selbst ein­ge­setzten Ver­fas­sungs­richters, mit der höf­lichen Auf­for­derung, den Verstoß doch bitte zu unterlassen.

Warum reicht das Grund­gesetz nicht?

Die Qua­lität des Grund­ge­setzes geht nicht nur von den Artikeln aus, die die Men­schen­rechte als Basis haben, sondern auch von Artikel 20, der von den Par­teien unsichtbar gemacht wird. Darin wird bestimmt, wer der Sou­verän ist, und ist ansonsten offen für gesell­schaft­liche Ent­wick­lungen. Aber dadurch, dass die Ver­treter des Volkes selbst alle Kon­troll­in­stanzen besetzt haben, ergibt sich die Frage aus der Antike: “Wer kon­trol­liert die Kon­trol­leure?” Denn wir haben ja gesehen, dass die poli­tische Führung dieses Landes sich selbst kontrolliert.

In der Antike kam man zu der Ansicht, dass diese Frage unbe­ant­wortbar ist oder dass das Problem dadurch auf­gelöst werden kann, dass man sagt: Die Kon­trol­leure kon­trol­lieren sich selbst! Durch ihre Ethik und Moral sind sie über jeden Zweifel erhaben. Nun schauen Sie sich die Bun­des­re­publik Deutschland und deren füh­rende Poli­tiker an und bestä­tigen Sie, dass diese über jeden Zweifel erhaben, nur von höchsten ethi­schen und mora­li­schen Gedanken geleitet werden.

Selbst wenn Sie zu der Auf­fassung kommen sollten, dass sie das sind oder dass sie sich viel­leicht gegen­seitig kon­trol­lieren, was man ange­sichts der Kriegs­be­tei­li­gungen und Corona-Krise heftig bestreiten müsste, bleibt die Frage danach, wodurch ein Miss­brauch der Macht in der Zukunft aus­ge­schlossen werden kann. Niemand wird bestreiten, dass es ein­facher ist, 700 Poli­tiker in Deutschland zu “über­zeugen” als über 80 Mil­lionen Menschen.

Gleich­zeitig muss man fest­stellen, dass das Grund­gesetz so weit durch Gesetze aus­ge­höhlt wurde, dass man es inzwi­schen fast als leere Hülle betrachten muss. Ja, in der Corona-Krise wurden Men­schen ver­haftet, weil sie das Grund­gesetz als poli­ti­sches Statement hoch­hielten. Wenn man diese Aussage als These akzep­tiert, muss man sagen, dass es höchste Zeit wird, dass die Kon­trol­leure kon­trol­liert werden, und zwar durch den Souverän.

Der erste Schritt dazu wäre eine ver­fas­sungs­ge­bende Ver­sammlung, bei der die poli­tische Führung nicht die Kon­trolle über den Ausgang erhält. Dies wird vehement von den poli­ti­schen Köpfen des Landes bekämpft, ebenso wie von den zu ihnen gehö­renden Medien sowie der Justiz. Zu groß ist die Gefahr, dass Pri­vi­legien gestrichen, Macht ver­ringert oder Recht­fer­tigung gefordert werden könnte. Ver­schiedene Initia­tiven mit und ohne Anmeldung beim Bun­des­prä­si­denten werden belä­chelt und not­falls bekämpft.

Nun gäbe es aber auch die Mög­lichkeit, das Grund­gesetz der Bun­des­re­publik Deutschland in den Ver­fas­sungsrang zu erheben, indem die Wahl­be­rech­tigten des Landes erklären, dass dies ihr Wille ist. Artikel 146 GG eröffnet diesen Weg. Und eine neue Bewegung hat sich ent­schlossen, diesen Weg zu gehen.

Es wird spannend zu sehen, ob die poli­tische Elite des Landes den Men­schen weiter ver­weigert, über die Grund­sätze der Politik und Gesell­schaft aktiv mit­zu­be­stimmen, ob man ihnen das Recht vor­enthält, welches die Wähler in Russland, Iran oder China haben. Denn selbst in diesen auto­ri­tären Ländern müssen alle Ver­fas­sungs­än­de­rungen über Refe­renden bestätigt werden. 72 Jahre nachdem dem deut­schen Volk das Grund­gesetz gegeben wurde, wäre es doch langsam Zeit, es dazu zu befragen.


Quelle: rt.com