screenshot youtube

Der medial indok­tri­nie­rende Komplex

Weil heute dank moderner Smart­phones jeder nicht nur mehr Zeuge sondern auch Pro­to­kollant sein kann, wenn irgendwo die Hütte brennt, wissen jene, die die Nach­richten ver­folgten, recht gut, was 2020 im „Summer Of Love“ (Jenny Durkan, Bür­ger­meis­terin von Seattle) vor sich ging. Seit Wochen ver­folge ich nun die gericht­liche Auf­ar­beitung des Vor­falls in Kenosha, mache mir Notizen und stöhne ange­sichts des Berges an Infor­ma­tionen, die es zu beleuchten gilt. Wie erleichtert war ich, als ich sah, dass Oliver M. Haynold auf Achgut diese Mam­mut­aufgabe bereits erledigt hat und ich für alle, die gerade von einem Marsurlaub zurück­ge­kommen sind oder die Ein­sie­delei auf­ge­geben haben, seinen Text nur ver­linken muss. Ich möchte mir hier also nicht mit dem ganzen Hergang der Ereig­nisse befassen, sondern in Stich­punkten her­aus­ar­beiten, mit welchem Abgrund von Medien- und Poli­tik­ver­sagen wir es hier zu tun haben, indem ich die Dar­stellung in ame­ri­ka­ni­schen und deut­schen Medien dem gegen­über­stelle, was unter Eid im Prozess aus­gesagt und ermittelt wurde.

  • Zunächst der Anlass. In Kenosha hätte die Polizei einen unbe­waff­neten Schwarzen erschossen, so wird berichtet und geglaubt. Jacob Blake wurde jedoch nicht erschossen und unbe­waffnet war er auch nicht. Die Polizei wurde von seiner Exfrau gerufen, denn nach einem Streit habe er sie in ihrer Wohnung ein­ge­sperrt und wollte mit ihrem Auto ihr Kind ent­führen. Das Kind befand sich im Auto, als die Polizei eintraf, Blake wider­setzte sich seiner Fest­nahmen, zog ein Messer und wandte sich in Richtung Auto, in dem das Kind saß. Die Polizei feuerte, offen­sichtlich ver­hin­dernd, dass Blake sich mit Auto und Kind aus dem Staub macht. Blake überlebt schwer ver­letzt und ist heute gelähmt.
  • Nach diesem Vorfall rollte die Gewalt schon den dritten Tag in Folge über die Stadt. Ganze Stra­ßenzüge brannten, unter­schiedslos wurden Geschäfte geplündert und ange­zündet, Autos brannten, Müll­tonnen brannten. Ein Zustand, den CNN gern als „mostly peaceful pro­tests“ bezeichnet. Die Polizei hielt sich vornehm zurück, die Losung „defund the police“ hatte schließlich Fahrt auf­ge­nommen und wurde an vielen Orten schon umge­setzt. Als Teil der Metro­pol­region Chicago hatte die Polizei von Kenosha sichtlich wenig Neigung, sich in einer so unüber­sicht­lichen Lage zu expo­nieren. Und berich­teten die Medien nicht fast ein­stimmig über die „unge­hörten Stimmen“, die sich da Luft und Recht verschafften?
  • Zaghaft ver­suchten die Geschäfts­in­haber von Kenosha, sich selbst zu schützen. Rit­ten­house, von einem befreun­deten Laden­in­haber gefragt, ob er helfen könne, fuhr die 20 Meilen von seinem Wohnort nach Kenosha zu seinem Freund, der ihm auch die AR-15 überließ, von der noch die Rede sein wird. Gra­fitti ent­fernen, Feuer löschen, erste Hilfe leisten…so sah der Abend für Rit­ten­house aus. Er wurde dabei inter­viewt und mehrfach gefilmt. Ein selt­sames Ver­halten für einen „active shooter“, wie ihn die Staats­an­walt­schaft gern bezeichnete.
  • Der Vorfall selbst wurde von meh­reren Kameras fest­ge­halten. Die Hetzjagd, der Schuss in die Luft, Gegen­stände flogen in Richtung Rit­ten­house, ein geschleu­dertes Skatebord traf ihn zweimal am Kopf, er stürzte, er war umzingelt, jemand griff nach seiner Waffe, er schoss, traf ins­gesamt drei seiner Ver­folger, er stand wieder auf und ging zur Polizei.
  • Ich werde mich hier nicht damit befassen, wie sehr die zwei nun toten Männer es ver­dient hätten, zu sterben. Das Vor­stra­fen­re­gister ist irrelevant, denn auch Rit­ten­house konnte davon nichts wissen. Außerdem ist ein 17-jäh­riger nicht vom Gesetz befugt, ein mora­li­sches Urteil an Päd­erasten zu voll­strecken. Es ging im Prozess auch nur um die Frage, ob Rit­ten­house in Notwehr gehandelt hat, nicht darum, ob es bedau­erlich sei, dass nun zwei Men­schen tot und einer fürs Leben gezeichnet ist, denn beides liegt auf der Hand.
  • Doch nun kommen die Medien ins Spiel und die Vor­ver­ur­teilung nahm ihren Lauf. Rit­ten­house habe eine Staats­grenze mit einer Waffe über­schritten die er gar nicht hätte haben dürfen und hatte außerdem in Kenosha nichts zu suchen. Falsch! Rit­ten­house arbeitete in Kenosha, sein Vater lebt dort, sein Freund lebt dort, seine halbe Familie lebt dort. „Er habe dort nichts zu suchen“ ist, als wolle man einem Neu-Ulmer sagen, er habe in Ulm nichts ver­loren. Auch hatte er die AR-15 nicht über die Staats­grenze gebracht, sondern vor Ort von seinem Freund erhalten und es klingt wie ein schlechter Witz, wenn die­selben Medien, die die Grenze zu Mexiko am liebsten abschaffen wollen, sich über die man­gelnde Fes­tigkeit von Grenzen zwi­schen Bun­des­staaten auf­regen. Bleibt der Vorwurf des uner­laubten Waf­fen­be­sitzes (Ankla­ge­punkt 6). Vor Gericht wurde knapp ent­schieden, indem man in die Gesetze des Landes Wis­consin schaute – was die Medien offenbar ver­säumt hatten, weil das gel­tende Recht nicht zu ihrem Nar­rativ passte. Rit­ten­house war min­destens 16 Jahre alt und durfte also eine Lang­waffe (mind. 16 Zoll Länge des Laufs) wie besagte AR-15 tragen. Den Punkt strich der Richter also kur­zerhand aus der Anklage. Bis heute jedoch twittern sich Medien und Poli­tiker um Kopf und Kragen, indem sie noch NACH dem Frei­spruch behaupten, Rit­ten­house hätte illegal eine Waffe besessen. Kom­mentar der Medien auf die Strei­chung des Ankla­ge­punktes 6: wenn sowas erlaubt sei, sei das Gesetz eben falsch. So einfach kann die Welt sein!
  • Im Verlauf des Pro­zesses schrammte die Anklage immer wieder haar­scharf am Abbruch der Ver­hand­lungen vorbei. Dem Richter platzte mehr als einmal der Kragen, weil die ver­fas­sungs­mä­ßigen Rechte des Ange­klagten in Frage gestellt wurden.
  • Das FBI trug zur „Auf­klärung“ bei, indem es ein aus großer Höhe auf­ge­nom­menes Infrarot-Video vor­legte. Dieses half zwar der Anklage über­haupt nicht, wirft aber ein selt­sames Licht auf die Bun­des­po­lizei, die offenbar tatenlos zusah, als die Stadt in Flammen stand. Nicht einer der Brand­stifter und Plün­derer wurde bis heute angeklagt.
  • Der Spiegel, fest ver­zurrt in den eigenen Kate­go­ri­sie­rungen, ora­kelte noch am 12.11.2021, die Anwälte von Rit­ten­house könnten die Schwie­rig­keiten des Richters mit moderner Bild­technik aus­nutzen, wenn sie Beweise vor­legen. Es kam genau anders­herum. Nachdem Staats­anwalt Binger unfrei­willig noch im Gerichtssaal demons­trierte, wie wenig Ahnung er vom Umgang mit Waffen hat, indem er das Gewehr von Rit­ten­house in Richtung Jury anlegte und dabei den Finger am Abzug hatte, legte die Staats­an­walt­schaft in letzter Minute ein wei­teres über­ra­schend auf­ge­tauchtes Droh­nen­video als „Beweis“ dafür vor, dass Rit­ten­house bereits vor dem Vorfall seine Waffe auf jemanden gerichtet hatte, der als „Unknown Man“ bezeichnet wurde. Der Ver­tei­digung schickte man aller­dings nur eine stark kom­pri­mierte Version des Videos, auf dem nichts zu erkennen war. Zudem wies das Sei­ten­ver­hältnis des Videos darauf hin, dass es zuge­schnitten, also bear­beitet wurde. Die Pro­teste der Ver­tei­digung, man könne im Video nichts erkennen, beant­wortete der Staats­anwalt mit den Worten „Unsere Version ist klarer, eurer Ehren“. Die Staats­an­walt­schaft hatte offen­sichtlich ver­sucht, das Video zu mani­pu­lieren. Erneut war der Richter kurz davor, den Prozess platzen zu lassen.
  • Der „Unknown Man“ war der Staats­an­walt­schaft übrigens sehr wohl bekannt. Der „Unbe­kannte“ wollte aber nicht aus­sagen und berief sich auf den 5. Ver­fas­sungs­zusatz. Dum­mer­weise war er es, auf den Rit­ten­house angeblich seine Waffe gerichtet hatte. Warum ihn also nicht in den Zeu­gen­stand rufen? Wegen der Aus­sa­ge­ver­wei­gerung? Der Staats­an­walt­schaft steht hier ein Mittel zur Ver­fügung, das die Ver­tei­digung nicht hat. Sie kann dem Zeugen Straf­freiheit zusi­chern, wenn er vor Gericht aussagt. Wenn man seine Anklage auf der Behauptung aufbaut, Rit­ten­house habe kein Recht auf Selbst­ver­tei­digung, weil er mit den Bedro­hungen ange­fangen habe, sollte das wohl drin sein. In Wahrheit haben sämt­liche Zeugen der Anklage unter Eid die Version der Ver­tei­digung bestätigt, „Unknown Man“ wäre da sicher keine Aus­nahme gewesen.
  • Frei­spruch in allen fünf Punkten! Punkt sechs (uner­laubter Waf­fen­besitz) wurde ja schon vorher gestrichen. Für Gaige Groß­kreuz, den Rit­ten­house an jenem Abend mit einem Schuss in den Arm schwer ver­letzte, dürfte es ein ernüch­ternder Tag gewesen sein, denn er hat die Stadt Kenosha auf 10 Mil­lionen Dollar Schmer­zensgeld ver­klagt. Da seine Seite den Prozess ver­loren hat, kann er die nun vergessen.

Nach­be­trachtung

Die Lügen hören nicht auf. Ange­fangen bei Joe Biden bis zu den Kom­men­ta­toren bei CNN oder MSNBC und den Demons­tranten vor Ort halten immer noch viele (nicht alle) an ihrem Nar­rativ fest, es handele sich um einen Fall von „white supremacy“ gegen „black lives matter“. Es wird berichtet und immer noch geglaubt, dass Rit­ten­house im Sommer 2020 zwei fried­liche Schwarze Demons­tranten erschossen habe. Der Bür­ger­meister von New York erzählt noch nach dem Urteil die Lüge von ille­galem Waf­fen­besitz und Grenz­über­schreitung weiter.


Quelle: unbesorgt.de