Imp­fungen: Phar­ma­firmen haften immer noch nicht

…trotz Mil­li­arden nicht hono­rierter „Ver­suchs­ka­ninchen“ (Scholz). Die Haftung wurde klamm­heimlich auf Steu­er­zahler abgewälzt.

(von Albrecht Künstle)

Her­steller von Medi­ka­menten und Impf­stoffen haften für evtl. Fol­ge­schäden, so der frühere Grundsatz für das Inver­kehr­bringen solcher Sub­stanzen. Deshalb kamen diese erst auf den „Markt“, nachdem sie jah­relang an frei­wil­ligen Pro­banden getestet wurden. Nach der Ent­de­ckung des neuen Coro­na­virus beschloss die Politik, nicht solange zu warten und für ver­meintlich wirksame Impf­stoffe eine Not­zu­lassung zu erteilen. Das geschah, indem die Her­steller von der Haftung im Falle von Impf­schäden ent­bunden wurden. Diese wird vom Staat übernommen.

Nachdem Mil­li­arden Men­schen als „Ver­suchs­ka­ninchen“ (Olaf Scholz) für die Corona-„Verimpfungen“ her­hielten, und diese – wie behauptet – kaum ernst­hafte Neben­wir­kungen haben, sollte man meinen, dass nun wieder die Her­steller zum Regress ver­pflichtet werden, falls „uner­wartete“ Todes­fälle oder andere Impf­schäden ein­treten. Aber dann würden die Her­steller die Pro­duktion ein­stellen. Nicht anders ist es zu erklären, dass der Gesetz­geber die Haftung nicht nur über­nimmt, sondern sogar erhöht hat. Wie und wann das geschah, davon handelt diese Recherche.

Die Corona-Offensive wird an meh­reren Fronten geschlagen

  • Die Politik und Medien kämpfen Seit an Seit, die Epi­demie als Bedrohung der Menschheit dar­zu­stellen, wie Pest und Cholera es einmal waren.
  • Die Phar­ma­in­dustrie und Finanz­wirt­schaft bilden einen zweiten Komplex der zu einer Gold­grube wurde – weil sie von Regress­an­sprüchen von Geschä­digten und Hin­ter­blie­benen frei­ge­stellt werden.
  • Die For­scher und Medi­ziner ent­wi­ckeln Impf­stoffe, die auch über ein Jahr nach ihrer Not­zu­las­sungen nicht den neuen Viren­va­ri­anten ange­passt werden und man deshalb auf Seri­en­imp­fungen mit dem ursprüng­lichen Stoff setzt.
  • Ein Heer von Juristen ist damit beschäftigt, das Ver­zahnen der Rechts­be­reiche zu ersinnen und in dem Gesetz­geber zur ver­bind­lichen Durch­setzung der Offensive anzubieten.
  • Der Gesetz­geber und seine Ver­wal­tungen gießen das Ganze in Vor­schriften zum Vorteil der Einen und zum Nachteil Anderer, selten zu aller Vorteil.
  • Zuletzt die Geimpften mit ihren Ange­hö­rigen, die gesund­bleiben wollen – auch finanziell.

Die Mas­sen­imp­fungen bewirkten leider nicht den ver­spro­chenen Erfolg, jeden­falls nicht im medi­zi­ni­schen Sinn. Inzwi­schen zeigen sich Neben­wir­kungen und Todes­fälle nach Imp­fungen, die offi­ziell als selten qua­li­fi­ziert werden, aber ein Mehr­faches gegenüber frü­heren Impf­kam­pagnen aus­machen. 5000 „Ver­dachts-Todes­fälle“ soll es bereits geben – sind sie nun tot oder nicht? Deshalb ver­wundert es nicht, dass fast unbe­merkt wesent­liche Geset­zes­än­de­rungen erfolgen.

Im Sep­tember 2019 war Frau Merkel in Wuhan, wo sie „Big-Data in der Medizin mit großer Auf­merk­samkeit“ ver­folgte, so damals die Kanz­lerin. Der Zufall wollte es, dass nicht nur sie aus Wuhan zurückkam; auch das Coro­na­virus kam von dort; am 27.01.2020 wurde der erste Fall in Deutschland regis­triert. Mitte Februar 2020 nahm in Wuhan das innerhalb zehn Tagen geschaffene Con­tai­ner­kran­kenhaus seinen Betrieb auf. Nach der Rückkehr aus China war auch Merkel nicht untätig, wenn auch nicht auf medi­zi­ni­schem Gebiet, auf juris­ti­schem umso mehr.

Schon zum 12.12.2019 wurde das Las­ten­aus­gleichs­gesetz ergänzt (Artikel 21 SozERG). Ersetzt wurde der Begriff Kriegs­op­fer­für­sorge durch Leistung bzw. Soziale Ent­schä­digung. Ebenso erfolgte die Änderung des § 24 SGB der Kran­ken­ver­si­cherung (für Geschä­digte von Schutz­imp­fungen). Aber son­der­barer Weise erst zum 01.01.2024.

Wurde schon vor dem Start der Impf­of­fensive befürchtet, dass durch die Mas­sen­imp­fungen Schä­di­gungen ein­treten werden die spe­ziell geregelt werden mussten? Bisher gab es doch auch schon Rei­hen­imp­fungen ohne nen­nens­werte Neben­wir­kungen und ohne erfor­der­liche Son­der­ge­setze. Hier der Wortlaut des § 24 SGB XIV (Her­vor­he­bungen durch den Autor):

(1) Wer durch eine Schutz­impfung nach § 2 Nummer 9 des Infek­ti­ons­schutz­ge­setzes oder durch eine andere Maß­nahme der spe­zi­fi­schen Pro­phylaxe nach § 2 Nummer 10 des Infektionsschutzgesetzes,

  1. die von einer zustän­digen Lan­des­be­hörde nach § 20 Absatz 3 des Infek­ti­ons­schutz­ge­setzes öffentlich emp­fohlen und in ihrem Bereich vor­ge­nommen wurde,
  2. die im Inland vor­ge­nommen wurde und auf die Ver­si­cherte nach § 20i des Fünften Buches einen gesetz­lichen Anspruch haben, das gilt auch, wenn die betroffene Person nicht zum ver­si­cherten Per­so­nen­kreis des Fünften Buches gehört, (eigene Anm. auch für Migranten)
  3. die von Gesund­heits­ämtern nach § 20 Absatz 5 des Infek­ti­ons­schutz­ge­setzes unent­geltlich durch­ge­führt wurde oder
  4. die auf Grund einer Rechts­ver­ordnung nach § 20 Absatz 6 oder 7 des Infek­ti­ons­schutz­ge­setzes ange­ordnet wurde oder sonst auf Grund eines Gesetzes vor­ge­schrieben war,

eine gesund­heit­liche Schä­digung erlitten hat, die über das übliche Ausmaß einer Reaktion auf eine Schutz­impfung oder andere Maß­nahme der spe­zi­fi­schen Pro­phylaxe hin­ausgeht, erhält bei Vor­liegen der Vor­aus­set­zungen nach § 4 Absatz 1 Leis­tungen der Sozialen Ent­schä­digung.

(2) Dies gilt auch, wenn die Schutz­impfung mit ver­meh­rungs­fä­higen Erregern durch­ge­führt und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde.“ 

Wer kommt aber für Impf­schäden in den nächsten zwei Jahren auf, die also vor 2024 ein­treten? Leider die Geschä­digten bzw. Hin­ter­blie­benen. Die Her­steller der Impf­stoffe zahlen nicht, die Not­zu­lassung ihrer Pro­dukte ent­bindet sie von der Haft­pflicht. Die imp­fenden Ärzte und Impf­zentren über­nehmen auch keine Haftung. Und die Kran­ken­ver­si­che­rungen werden finan­ziell über­fordert; schon dieses Jahr müssen viele Kassen ihre Bei­träge erhöhen. Deshalb regelte das „Advents­paket“ (Arti­kel­gesetz vom 12.12.2019) die Über­nahme der enormen Fol­ge­kosten durch den Staat ab 2024. Aber nicht zu Lasten aller Steu­er­zahler, sondern so wie es nach dem letzten Krieg geschah. Weil es um hohe Scha­den­er­satz­leis­tungen geht, wird auf das Las­ten­aus­gleichs­gesetz zurück­ge­griffen und dieses mit geändert.

Auch Daniel Weinmann fiel die Pro­ble­matik bei Reitschuster.de auf. Es stellen sich deshalb die Fragen, wer aus dem ganzen „Corona-Apparat“ (siehe Ein­leitung) traut eigentlich wem nicht? Wussten schon Ende 2019 einige mehr als andere? Sind die Imp­fungen doch „nicht ohne“? Das in Deutschland zuständige Paul-Ehrlich-Institut gibt in seinem Jah­res­be­richt eine Mel­derate an „Neben­wir­kungen“ von ca. 1:600 und für schwer­wie­gende Fälle und Tod von 1:5000 pro Impf­dosis an. Eine Bestä­tigung der Häufung von Auf­fäl­lig­keiten bei uns gibt es auch aus den USA: Blut­ge­rinnsel mit seinen Folgen.

Die mög­liche Erklärung liefert der Patho­logen Prof. Dr. Arne Burk­hardt anhand mikro­sko­pi­scher Auf­nahmen in einem Interview. Er doku­men­tierte an 15 Ver­stor­benen „auf­fällige und ein­zig­artige lym­pho­zytäre Infil­tra­tionen der Blut­gefäße und Organe“. Die selbst­ver­ständlich von den „Fak­ten­findern“ der tages­schau als „Mei­nungen“ ver­worfen wurden. „Wann der Impfzug ent­gleist“ fragt sich auch Andreas Zim­mermann bei achgut.

Ich mag das alles nicht glauben, aber die zwei­jährige Aus­setzung und anschlie­ßende Abwälzung von Scha­den­er­satz­an­sprüchen werden wohl einen Grund haben. Kauft man sich etwas, hat man darauf eine Gewähr­leistung von min­destens zwei Jahren. Und bei den Coro­na­imp­fungen gerade umge­kehrt? Was haben jene ein­ge­nommen, die so etwas beschlossen? Aber die haben vier Jahre Garantie gegen ihre Abberufung.

Jeden­falls wälzt die Politik die Finan­zierung der Impf­schäden ab, ins­be­sondere auf die Ver­mö­genden, soweit Imp­fungen „emp­fohlen, unent­geltlich oder angeordnet/vorgeschrieben“ sind. Ver­trau­ens­er­we­ckend sind weitere Mas­sen­imp­fungen ange­sichts der gut ver­steckten Gesetz­än­de­rungen nicht gerade. In den Bereich der Ver­schwö­rungs­theorie gehört jedoch die Betrachtung, wonach die Impf­pflicht für Alle das vor dem Kollaps ste­hende Finanz­system retten soll, was ich aber den Lesern nicht vor­ent­halten möchte.

Bleiben Sie auch im Jahr 2022 gesund, was nicht nur eine Coro­na­in­fektion einschließt. 

Kurz­chro­no­logie der Rechts­än­de­rungen: Die obigen Gesetze zum 12.12.2019. Das Infek­ti­ons­schutz­gesetz änderte sich fast so schnell wie die Coro­na­va­ri­anten. Am 19.11.2020 wurde die Rege­lungs­kom­petenz der Länder auf den Bund über­tragen. Am 31.03.2021 wurde die Epi­demie (wohl­ge­merkt keine Pan­demie) trotz nied­riger Fall­zahlen und bevor­ste­hendem Sommer fort­ge­schrieben. Am 10.12.2021 wurde die „Epi­demie natio­naler Trag­weite“ für beendet erklärt. Gro­tes­ker­weise auf dem Höhe­punkt der posi­tiven PCR-Test-Fälle; es waren eine Million (!), die „positiv“ und nicht als „genesen“ galten. Inter­es­san­ter­weise gingen die Coro­na­zahlen seither tat­sächlich kon­ti­nu­ierlich zurück. So wie die „Pan­demie“ ein Jahr zuvor beschlossen wurde, wirkte auch die juris­tische Been­digung, und die Zahlen gingen zurück. Trotz den erfreu­li­cher­weise fast hal­bierten Coro­na­zahlen wurde am 10.12.2021 die Impf­pflicht am März für den Gesund­heits­be­reich beschlossen. Würde diesen Monat noch eine all­ge­meine Impf­pflicht beschlossen – trotz sechs Wochen „Gras­sieren“ des weniger gefähr­lichen „Omikron“ und trotz zuge­las­sener anderer Pro­phy­laxen – könnte der Januar 2022 als Blut­monat in die Chronik ein­gehen. Der Autor war noch auf keiner Corona-Demo, bekommt aber die zunehmend ange­spannte Stimmung mit.

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