Am 13. Februar soll — theoretisch — der Bundespräsident gewählt werden. Aber auch dieses Mal wird es keine Wahl sein: das Altparteienkartell hat sich vereinbart, Steinmeier erneut ins Amt zu hieven.
Der aktuelle Bewohner des Schloss Bellevue im Berliner Tiergarten braucht sich keine Gedanken darüber zu machen, Umzugskartone packen zu müssen. Das Altparteienkartell hat sich darauf vereinbart, Steinmeier am 13. Februar erneut ins Amt zu hieven. Vorgesehen ist für diesen Tag die Wahl des Bundespräsisenten durch die Bundesversammlung. Allerdings kann bei solchen Vorabsprachen von einer Wahl im ursprünglichen Sinne nicht die Rede sein. Ob derlei Absprachen im Sinne der Väter des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung vom 25. April 1959 sind, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden.
Aufgrund der gemachten schlechten Erfahrungen mit der Wahl des Reichspräsidenten in der Weimarer Reichsverfassung wurde im Bereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland das obige Gesetz beraten und verabschiedet. Es sollte genau solche Absprachen, die Bildung von Seilschaften, verhindern und mehr Demokratie bei der Wahl des obersten Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland ermöglichen.
All das aber ist jetzt — wie schon vor fünf Jahren — hinfällig. Die Unionsfraktionen, SPD, Grüne und FDP haben sich darauf verständigt, gemeinsam Steinmeier ins Amt hieven zu wollen. Das sind bereits 604 der 735 Stimmen im Bundestag. Hinzu kommen noch die in gleich großer Zahl entsandten Vertreter aus den Bundesländern. Derzeit gibt es in Summe in den Länderparlamenten 1.884 Abgeordnete. Davon entfallen auf die Altparteien 1.456 Parlamentarier, das entspricht knapp über 77 Prozent. Anders ausgedrückt: von den 735 Ländervertretern in der Bundesversammlung entsenden die Altparteien 568 Stimmberechtigte.
Steinmeier kann sich also auf eine vereinbarte Mehrheit von 1.300 Stimmen bei insgesamt 1.470 Stimmberechtigten verlassen. Was für eine »Wahl«!
Quelle: freiewelt.net
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