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Wieder keine Wahl des Bun­des­prä­si­denten: Alt­par­tei­en­kartell will Stein­meier erneut ins Amt hieven

Am 13. Februar soll — theo­re­tisch — der Bun­des­prä­sident gewählt werden. Aber auch dieses Mal wird es keine Wahl sein: das Alt­par­tei­en­kartell hat sich ver­einbart, Stein­meier erneut ins Amt zu hieven.

Der aktuelle Bewohner des Schloss Bel­levue im Ber­liner Tier­garten braucht sich keine Gedanken darüber zu machen, Umzugs­kartone packen zu müssen. Das Alt­par­tei­en­kartell hat sich darauf ver­einbart, Stein­meier am 13. Februar erneut ins Amt zu hieven. Vor­ge­sehen ist für diesen Tag die Wahl des Bun­des­prä­sis­enten durch die Bun­des­ver­sammlung. Aller­dings kann bei solchen Vor­ab­sprachen von einer Wahl im ursprüng­lichen Sinne nicht die Rede sein. Ob derlei Absprachen im Sinne der Väter des Gesetzes über die Wahl des Bun­des­prä­si­denten durch die Bun­des­ver­sammlung vom 25. April 1959 sind, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden.

Auf­grund der gemachten schlechten Erfah­rungen mit der Wahl des Reichs­prä­si­denten in der Wei­marer Reichs­ver­fassung wurde im Bereich des Grund­ge­setzes für die Bun­des­re­publik Deutschland das obige Gesetz beraten und ver­ab­schiedet. Es sollte genau solche Absprachen, die Bildung von Seil­schaften, ver­hindern und mehr Demo­kratie bei der Wahl des obersten Reprä­sen­tanten der Bun­des­re­publik Deutschland ermöglichen.

All das aber ist jetzt — wie schon vor fünf Jahren — hin­fällig. Die Uni­ons­frak­tionen, SPD, Grüne und FDP haben sich darauf ver­ständigt, gemeinsam Stein­meier ins Amt hieven zu wollen. Das sind bereits 604 der 735 Stimmen im Bun­destag. Hinzu kommen noch die in gleich großer Zahl ent­sandten Ver­treter aus den Bun­des­ländern. Derzeit gibt es in Summe in den Län­der­par­la­menten 1.884 Abge­ordnete. Davon ent­fallen auf die Alt­par­teien 1.456 Par­la­men­tarier, das ent­spricht knapp über 77 Prozent. Anders aus­ge­drückt: von den 735 Län­der­ver­tretern in der Bun­des­ver­sammlung ent­senden die Alt­par­teien 568 Stimmberechtigte.

Stein­meier kann sich also auf eine ver­ein­barte Mehrheit von 1.300 Stimmen bei ins­gesamt 1.470 Stimm­be­rech­tigten ver­lassen. Was für eine »Wahl«!


Quelle: freiewelt.net