81 bekannte Wis­sen­schaftler: Geplante Impf­pflicht ist verfassungswidrig

„Die Impf­pflicht ist weder geeignet noch erfor­derlich noch ange­messen, um die Zahl der schweren Erkran­kungen effektiv zu senken und eine signi­fi­kante Über­lastung des Gesund­heits­wesens zu ver­hindern.“ . So die Schluss­fol­gerung eines 70-sei­tigen Gut­achtens von 81 Wis­sen­schaftlern zu den Plänen der Coro­na­re­gimes eine all­ge­meine Impf­pflicht einzuführen.

Hin­zu­komme ein hohes Risi­ko­po­tential, die „gegenüber anderen Imp­fungen gemel­deten Neben­wir­kungen“ seien „enorm“. Das auch, weil die Wis­sen­schaftler „mit einer Quote von min­destens 80 Prozent nicht gemel­deter Ver­dachts­fälle auf Impf­ne­ben­wir­kungen“ ausgehen.

Generell seien die Neben­wir­kungen bislang noch viel zu wenig erforscht. Dabei gehe es nicht nur um bestimmte Krank­heits­muster, die immer wieder auf­tauchten, so etwa Myo- und Peri­kar­ditis. Ein besonders „alar­mie­rendes Sicher­heits­signal“ sei der par­allel zu den Wellen der Impf­kam­pagnen fest­zu­stel­lende Anstieg von Todesfällen.“

Ver­letzung der Menschenwürde

Auf der Basis dieses Gut­achtens haben sich die Wis­sen­schaftler nun an die Abge­ord­neten des Bun­destags gewandt. In dem Schreiben heißt es: „Ver­ehrte Bun­des­tags­ab­ge­ordnete, sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden bald über ein Gesetz zu einer Impf­pflicht zu ent­scheiden haben. Durch eine Impf­pflicht werden Grund­rechte ein­ge­schränkt, unter anderem das Grund­recht auf kör­per­liche Unver­sehrtheit mit der Gefahr einer Ver­letzung der Men­schen­würde und der Selbst­be­stimmung. Wir, die 80 unter­zeich­nenden Wis­sen­schaft­le­rinnen und Wis­sen­schaftler, über­geben Ihnen mit diesem Schreiben Argu­mente für eine ver­fas­sungs­kon­forme Ent­scheidung in dieser Sache.“

Dabei bitten Sie die Bun­des­tags­ab­ge­ord­neten sich vier fun­da­mentale Fragen zu stellen: Welches Ziel dieses Gesetzes ist ver­fas­sungs­konform? Ist diese Maß­nahme, d.h. eine Impf­pflicht, mit Blick auf dieses Ziel geeignet? Ist diese Maß­nahme erfor­derlich? Ist diese Maß­nahme angemessen?

Impf­stoffe kaum wirksam, aber gefährlich – Covid-19 kaum gefährlich

Auch die Gruppe der Wis­sen­schaftler hat sich diese Fragen gestellt und ist zu diesem Ergebnis gekommen:

  • Das grund­rechtlich geschützte Selbst­be­stim­mungs­recht ver­bietet es, den Ein­zelnen zu seinem eigenen Schutz zur Impfung zu ver­pflichten. Ver­fas­sungs­rechtlich kommt nur das Ziel des Fremd­schutzes infrage, wobei es nicht um den abso­luten Aus­schluss jeg­licher Gefährdung der Gesundheit Dritter gehen darf, den der Staat auch sonst nicht garan­tieren kann. Zulässig erscheinen hier allein zwei Ziele: a.) die Zahl der Erkran­kungen mit schwerem Verlauf (Inten­siv­pa­ti­enten und Todes­fälle) auf ein Niveau zu senken, das dem anderer Infek­ti­ons­krank­heiten ent­spricht; b.) eine signi­fi­kante Über­lastung des Gesund­heits­wesens zu verhindern.
  • Die Geeig­ne­theit einer Impf­pflicht ist zwei­felhaft, weil die ver­füg­baren COVID-Impf­stoffe keine aus­rei­chende Immu­nität und damit keinen aus­rei­chenden Fremd­schutz erzeugen: a) Nach wenigen Wochen hat die Impfung nicht nur keinen posi­tiven Effekt mehr auf die Wahr­schein­lichkeit einer Infektion, sondern kann diese Wahr­schein­lichkeit sogar erhöhen – wie aktuell Omikron zeigt; b) Die Impfung hat nur einen geringen Effekt auf die Schwere der Erkrankung, der in kurzer Zeit abnimmt  c) Men­schen mit Impfung sind bei einer Infektion nicht weniger anste­ckend als Per­sonen ohne Impfung. Also kann die Impfung keine Infek­ti­ons­ketten unterbrechen
  • Die Erfor­der­lichkeit einer all­ge­meinen Impf­pflicht ist zu ver­neinen, weil a) die besondere Gefähr­lichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben ist. Mit dem Auf­treten der Omikron-Variante gilt, dass die Zahl der Erkran­kungen mit schwerem Verlauf das Niveau einer nor­malen sai­so­nalen Grippe erreicht hat ; b) die Impfung nicht alter­na­tivlos ist, denn es stehen hoch­wirksame The­rapien sowie prä­ventive Maß­nahmen zur Ver­fügung; c) eine signi­fi­kante Über­lastung des Gesund­heits­wesens nicht statt­ge­funden hat.
  • Eine Impf­pflicht ist nicht ange­messen, denn die ver­füg­baren Impf­stoffe sind nicht nur nicht sicher, sondern haben ein bisher nie dage­we­senes Risi­ko­po­tential: a) gemessen daran, dass es sich bei den COVID-19-Impf­stoffen um unter beson­deren Bedin­gungen bedingt zuge­lassene neu­artige Medi­ka­mente handelt, deren mittel- oder lang­fris­tiges Risi­ko­po­tential nicht hin­rei­chend unter­sucht wurde; b) gemessen an der Gefähr­lichkeit und Häu­figkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut doku­men­tierten Neben­wir­kungen der Impfung; c) gemessen an einer begrün­deten Abschätzung nicht erfasster Neben­wir­kungen von min­destens 80 Prozent; d) gemessen an einer uner­klärt hohen Anzahl von Todes­fällen ins­be­sondere in den mitt­leren Alters­gruppen bis ins Jugend­alter hinein, die im zeit­lichen Zusam­menhang mit den Imp­fungen steht; e) gemessen an dem sich abzeich­nenden breiten Spektrum der Neben­wir­kungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst lang­fristig abschätzen lässt.

Nicht geeignet, nicht erfor­derlich, nicht ange­messen und damit verfassungswidrig

So kommen die Wis­sen­schaftler zu dem Fazit: „Ein Gesetz für eine Impf­pflicht – auch auf Vorrat –, so das Ergebnis, darf nicht ver­ab­schiedet werden, da es zur Errei­chung des ver­folgten Ziels nicht geeignet, nicht erfor­derlich, nicht ange­messen und damit ver­fas­sungs­widrig ist. In dem Wissen, wie sehr die Dis­kussion unsere Gesell­schaft in den ver­gan­genen Monaten erschüttert und gespalten hat, bitten wir Sie, die Debatte um die Impf­pflicht als Mög­lichkeit zu nutzen, andere, für unsere Demo­kratie hei­lende und ver­söh­nende Wege einzuschlagen.“

Die Gruppe der Unter­zeichner besteht u.a. aus Juristen, Medi­zinern, Psy­cho­logen, Lite­ra­tur­wis­sen­schaftlern, Phy­sikern und Chemikern.

Die Liste der Wis­sen­schaftler sowie die kom­pletten Texte hat die „Ber­liner Zeitung“ hier veröffentlicht.


Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog von David Berger www.philosophia-perennis.com