„Die Impfpflicht ist weder geeignet noch erforderlich noch angemessen, um die Zahl der schweren Erkrankungen effektiv zu senken und eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.“ . So die Schlussfolgerung eines 70-seitigen Gutachtens von 81 Wissenschaftlern zu den Plänen der Coronaregimes eine allgemeine Impfpflicht einzuführen.
Hinzukomme ein hohes Risikopotential, die „gegenüber anderen Impfungen gemeldeten Nebenwirkungen“ seien „enorm“. Das auch, weil die Wissenschaftler „mit einer Quote von mindestens 80 Prozent nicht gemeldeter Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkungen“ ausgehen.
Generell seien die Nebenwirkungen bislang noch viel zu wenig erforscht. Dabei gehe es nicht nur um bestimmte Krankheitsmuster, die immer wieder auftauchten, so etwa Myo- und Perikarditis. Ein besonders „alarmierendes Sicherheitssignal“ sei der parallel zu den Wellen der Impfkampagnen festzustellende Anstieg von Todesfällen.“
Verletzung der Menschenwürde
Auf der Basis dieses Gutachtens haben sich die Wissenschaftler nun an die Abgeordneten des Bundestags gewandt. In dem Schreiben heißt es: „Verehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden bald über ein Gesetz zu einer Impfpflicht zu entscheiden haben. Durch eine Impfpflicht werden Grundrechte eingeschränkt, unter anderem das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit mit der Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde und der Selbstbestimmung. Wir, die 80 unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, übergeben Ihnen mit diesem Schreiben Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache.“
Dabei bitten Sie die Bundestagsabgeordneten sich vier fundamentale Fragen zu stellen: Welches Ziel dieses Gesetzes ist verfassungskonform? Ist diese Maßnahme, d.h. eine Impfpflicht, mit Blick auf dieses Ziel geeignet? Ist diese Maßnahme erforderlich? Ist diese Maßnahme angemessen?
Impfstoffe kaum wirksam, aber gefährlich – Covid-19 kaum gefährlich
Auch die Gruppe der Wissenschaftler hat sich diese Fragen gestellt und ist zu diesem Ergebnis gekommen:
- Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht verbietet es, den Einzelnen zu seinem eigenen Schutz zur Impfung zu verpflichten. Verfassungsrechtlich kommt nur das Ziel des Fremdschutzes infrage, wobei es nicht um den absoluten Ausschluss jeglicher Gefährdung der Gesundheit Dritter gehen darf, den der Staat auch sonst nicht garantieren kann. Zulässig erscheinen hier allein zwei Ziele: a.) die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und Todesfälle) auf ein Niveau zu senken, das dem anderer Infektionskrankheiten entspricht; b.) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
- Die Geeignetheit einer Impfpflicht ist zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugen: a) Nach wenigen Wochen hat die Impfung nicht nur keinen positiven Effekt mehr auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, sondern kann diese Wahrscheinlichkeit sogar erhöhen – wie aktuell Omikron zeigt; b) Die Impfung hat nur einen geringen Effekt auf die Schwere der Erkrankung, der in kurzer Zeit abnimmt c) Menschen mit Impfung sind bei einer Infektion nicht weniger ansteckend als Personen ohne Impfung. Also kann die Impfung keine Infektionsketten unterbrechen
- Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht ist zu verneinen, weil a) die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben ist. Mit dem Auftreten der Omikron-Variante gilt, dass die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf das Niveau einer normalen saisonalen Grippe erreicht hat ; b) die Impfung nicht alternativlos ist, denn es stehen hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung; c) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden hat.
- Eine Impfpflicht ist nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe sind nicht nur nicht sicher, sondern haben ein bisher nie dagewesenes Risikopotential: a) gemessen daran, dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter besonderen Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde; b) gemessen an der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung; c) gemessen an einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen von mindestens 80 Prozent; d) gemessen an einer unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht; e) gemessen an dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen lässt.
Nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig
So kommen die Wissenschaftler zu dem Fazit: „Ein Gesetz für eine Impfpflicht – auch auf Vorrat –, so das Ergebnis, darf nicht verabschiedet werden, da es zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig ist. In dem Wissen, wie sehr die Diskussion unsere Gesellschaft in den vergangenen Monaten erschüttert und gespalten hat, bitten wir Sie, die Debatte um die Impfpflicht als Möglichkeit zu nutzen, andere, für unsere Demokratie heilende und versöhnende Wege einzuschlagen.“
Die Gruppe der Unterzeichner besteht u.a. aus Juristen, Medizinern, Psychologen, Literaturwissenschaftlern, Physikern und Chemikern.
Die Liste der Wissenschaftler sowie die kompletten Texte hat die „Berliner Zeitung“ hier veröffentlicht.
Erstveröffentlichung auf dem Blog von David Berger www.philosophia-perennis.com
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