In einem Gespräch fällt der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts ein vernichtendes Urteil über alle Versuche, eine Impfpflicht einzuführen.
Im Windschatten der Ukraine-Invasion versucht die Bundesregierung gerade, das neue Infektionsschutzgesetz durch den Bundestag zu drücken und dabei auch still und heimlich eine Impfpflicht einzuführen. Möglichst wenig soll also öffentlich werden und noch weniger wird diskutiert. Es geht geheim zu.
Dazu hat die Ampel-Koalition auch allen Grund. Denn sowohl das neue Infektionsschutzgesetz als auch ihr Vorhaben, eine Impfpflicht einzuführen, hätte wahrscheinlich vor Gericht keinen Bestand. So sieht es jedenfalls der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier in einem Gespräch mit der Welt.
Die Probleme beginnen mit den Begrifflichkeiten. So spricht das neue Gesetz von »niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen«, die den Bundesländern den Rahmen der Maßnahmen vorgeben, die sie sofort verhängen können. Der Haken, so Papier: »niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen«, »das ist ja erst einmal ein Schlagwort ohne jede juristische Aussagekraft.«
Anders gesagt: Die Ampel-Koalition hat in ihrem Gesetz wichtiges weggelassen, was zu einem Gesetz gehört, in dem Grundrechte eingeschränkt werden. »Dazu gehört, dass in dem Gesetz die mit den Einschränkungen verfolgten Ziele – zum Beispiel die Sicherung der klinischen- und intensivmedizinischen Versorgung und die dazu nötigen Eingriffsschwellen – explizit festgeschrieben werden.« Die Ampel-Koalition belässt es bei einem Hinweis auf den »Schutz der Gesundheit der Bevölkerung«, ohne zu sagen, was genau damit gemeint ist. Das aber, so Papier, »reicht nicht aus.«
Der Grund für die fehlenden Hinweise sucht Papier in der Politik. Der ehemalige Richter spricht von einer »auch nach zwei Jahren Pandemie noch immer bedauernswert unklaren und unsicheren Datenlage«, ein »Defizit«, »für das die Politik Verantwortung trägt«.
Eine besondere Gefahr sieht Papier in der »schleichende Entparlamentarisierung der Politik«. Während der gesamten Pandemie haben die Exekutive also die Regierungen und zum Teil sogar die Behörden die Macht übernommen und ohne demokratische Legitimierung durchregiert.
Auch zur Impfpflicht hat der Jurist eine klare Meinung. Sie sei, so der Verfassungsrechtler, ein »erheblicher Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Integrität und Selbstbestimmung«. Und der ist »nur zu rechtfertigen«, »wenn ohne diesen Eingriff wichtigen Gemeinschaftsgütern schwere Gefahren drohen.« »Das lässt sich aber«, so Papier weiter, »angesichts der ungewissen Entwicklung der Pandemie schwer vorhersagen.« »Das gilt für eine allgemeine«, ergänzt Papier, »aber auch für eine auf bestimmte Altersgruppen bezogene Impfpflicht.«
Der Trick von Gesundheitsminister Lauterbach, immer neue Wellen und weitere Varianten zu prognostizieren, reicht dabei ganz sicher nicht aus. »Ich habe erhebliche Bedenken«, wird Papier deutlich, »eine gesetzliche Impfpflicht rein vorsorglich anzuordnen.« »Genauso wenig wissen wir, mit welcher Virusvariante und welchem Grad der Gefährdung wir es im Herbst und später zu tun haben werden.«
Das Resümee des ehemaligen Richters am Verfassungsgericht ist daher unmissverständlich und fällt ein vernichtendes Urteil über den ›Angstminister‹: »Insofern bezweifele ich«, so Papier, »dass die Einführung einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht zum jetzigen Zeitpunkt den rechtsstaatlichen Anforderungen an einen solchen Eingriff in die Freiheitsrechte gerecht wird.«
Quelle: freiewelt.net
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