»Schlei­chende Ent­par­la­men­ta­ri­sierung der Politik«, Ex-Ver­fas­sungs-Gerichts­prä­sident: Jede Impf­pflicht ver­stößt gegen Grundrechte

In einem Gespräch fällt der ehe­malige Prä­sident des Ver­fas­sungs­ge­richts ein ver­nich­tendes Urteil über alle Ver­suche, eine Impf­pflicht einzuführen.

Im Wind­schatten der Ukraine-Invasion ver­sucht die Bun­des­re­gierung gerade, das neue Infek­ti­ons­schutz­gesetz durch den Bun­destag zu drücken und dabei auch still und heimlich eine Impf­pflicht ein­zu­führen. Mög­lichst wenig soll also öffentlich werden und noch weniger wird dis­ku­tiert. Es geht geheim zu.

Dazu hat die Ampel-Koalition auch allen Grund. Denn sowohl das neue Infek­ti­ons­schutz­gesetz als auch ihr Vor­haben, eine Impf­pflicht ein­zu­führen, hätte wahr­scheinlich vor Gericht keinen Bestand. So sieht es jeden­falls der ehe­malige Prä­sident des Ver­fas­sungs­ge­richts Hans-Jürgen Papier in einem Gespräch mit der Welt.

Die Pro­bleme beginnen mit den Begriff­lich­keiten. So spricht das neue Gesetz von »nied­rig­schwellige Basis­schutz­maß­nahmen«, die den Bun­des­ländern den Rahmen der Maß­nahmen vor­geben, die sie sofort ver­hängen können. Der Haken, so Papier: »nied­rig­schwellige Basis­schutz­maß­nahmen«, »das ist ja erst einmal ein Schlagwort ohne jede juris­tische Aussagekraft.«

Anders gesagt: Die Ampel-Koalition hat in ihrem Gesetz wich­tiges weg­ge­lassen, was zu einem Gesetz gehört, in dem Grund­rechte ein­ge­schränkt werden. »Dazu gehört, dass in dem Gesetz die mit den Ein­schrän­kungen ver­folgten Ziele – zum Bei­spiel die Sicherung der kli­ni­schen- und inten­siv­me­di­zi­ni­schen Ver­sorgung und die dazu nötigen Ein­griffs­schwellen – explizit fest­ge­schrieben werden.« Die Ampel-Koalition belässt es bei einem Hinweis auf den »Schutz der Gesundheit der Bevöl­kerung«, ohne zu sagen, was genau damit gemeint ist. Das aber, so Papier, »reicht nicht aus.«

Der Grund für die feh­lenden Hin­weise sucht Papier in der Politik. Der ehe­malige Richter spricht von einer »auch nach zwei Jahren Pan­demie noch immer bedau­ernswert unklaren und unsi­cheren Datenlage«, ein »Defizit«, »für das die Politik Ver­ant­wortung trägt«.

Eine besondere Gefahr sieht Papier in der »schlei­chende Ent­par­la­men­ta­ri­sierung der Politik«. Während der gesamten Pan­demie haben die Exe­kutive also die Regie­rungen und zum Teil sogar die Behörden die Macht über­nommen und ohne demo­kra­tische Legi­ti­mierung durchregiert.

Auch zur Impf­pflicht hat der Jurist eine klare Meinung. Sie sei, so der Ver­fas­sungs­rechtler, ein »erheb­licher Ein­griff in das Grund­recht der kör­per­lichen Inte­grität und Selbst­be­stimmung«. Und der ist »nur zu recht­fer­tigen«, »wenn ohne diesen Ein­griff wich­tigen Gemein­schafts­gütern schwere Gefahren drohen.« »Das lässt sich aber«, so Papier weiter, »ange­sichts der unge­wissen Ent­wicklung der Pan­demie schwer vor­her­sagen.« »Das gilt für eine all­ge­meine«, ergänzt Papier, »aber auch für eine auf bestimmte Alters­gruppen bezogene Impfpflicht.«

Der Trick von Gesund­heits­mi­nister Lau­terbach, immer neue Wellen und weitere Vari­anten zu pro­gnos­ti­zieren, reicht dabei ganz sicher nicht aus. »Ich habe erheb­liche Bedenken«, wird Papier deutlich, »eine gesetz­liche Impf­pflicht rein vor­sorglich anzu­ordnen.« »Genauso wenig wissen wir, mit welcher Virus­va­riante und welchem Grad der Gefährdung wir es im Herbst und später zu tun haben werden.«

Das Resümee des ehe­ma­ligen Richters am Ver­fas­sungs­ge­richt ist daher unmiss­ver­ständlich und fällt ein ver­nich­tendes Urteil über den ›Angst­mi­nister‹: »Insofern bezweifele ich«, so Papier, »dass die Ein­führung einer all­ge­meinen gesetz­lichen Impf­pflicht zum jet­zigen Zeit­punkt den rechts­staat­lichen Anfor­de­rungen an einen solchen Ein­griff in die Frei­heits­rechte gerecht wird.«


Quelle: freiewelt.net