Heu­chelei wo man hin­schaut: Pläne der Kom­mission (und der EZB) für ein digi­tales Zen­tral­bankgeld sind gegen das Bargeld

Am 27. April ver­handelt das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt abschließend darüber, ob und wann deutsche Behörden Bargeld ablehnen dürfen. Was auf dem Spiel steht, wird daran deutlich, wie die EU-Kom­mission das Urteil des EuGH in meiner Bar­geld­sache nutzen will: als Frei­brief für die baldige Ein­führung eines digi­talen Zen­tral­ban­k­euros als zweites gesetz­liches Zah­lungs­mittel neben – in Wahrheit aber statt – Euro-Bargeld.

Aus dem Erläu­te­rungstext einer noch bis 14. Juni lau­fenden „Bür­ger­be­fragung“ der EU-Kom­mission zum digi­talen Euro geht hervor, dass die Kom­mission beab­sichtigt schon im ersten Quartal 2023 eine Ver­ordnung zu erlassen, auf deren Grundlage die Euro­päische Zen­tralbank (EZB) einen digi­talen Zen­tral­ban­keuro her­aus­geben kann, und dass dieser den Status des gesetz­lichen Zah­lungs­mittels erhalten dürfte.

Zusam­men­fassend heißt es:

„Mit dieser Initiative sollen zen­trale Aspekte des digi­talen Euro fest­gelegt und geregelt werden, der neben Bank­noten und Münzen als neue Form von Zen­tral­bankgeld von der Euro­päi­schen Zentralbank/vom Euro­system aus­ge­geben werden könnte. Die Initiative wird wesent­liche Gestal­tungs­merkmale und andere wichtige Aspekte des digi­talen Euro abdecken. Nach Annahme der Ver­ordnung können die Euro­päische Zentralbank/das Euro­system im Ein­klang mit ihren Zielen und ihrem Mandat den digi­talen Euro ausgeben.“

Die Befragung läuft schon seit 5. April. Bisher gab es knapp 13.000 Rück­mel­dungen, die, soweit erkennbar, fast alle die Ein­führung einer digi­talen Zen­tral­bank­währung ablehnen. Danach wird aller­dings gar nicht gefragt, und es inter­es­siert die EU-Kom­mission auch nicht. Denn das Ding wird zwar vorne „Bür­ger­be­fragung“ genannt, aber die Fragen sind so gestaltet, dass sie eigentlich nur für Lob­by­isten der betei­ligten Branchen inter­essant sind.

Auch bei einer Befragung durch die EZB gab es sehr viele negative Ant­worten. Sie werden einfach igno­riert. Aus der Tat­sache, dass die meisten das Projekt wegen der Gefahr für ihre infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stimmung ablehnen, und es als wei­teren Schritt zur Bar­geld­ab­schaffung sehen, wird lediglich geschlossen, dass den Bürgern die Ein­haltung der Daten­schutz­vor­schriften wichtig sei.

Heu­chelei wo man hinschaut

Zu poli­ti­schen Kontext heißt es:

„Im März 2021 for­derte der Euro-Gipfel einen stär­keren und inno­va­ti­veren digi­talen Finanz­sektor sowie effi­zi­entere und resi­li­entere Zah­lungs­systeme und erklärte, dass die Son­die­rungen über eine digitale Zen­tral­bank­währung, den digi­talen Euro, vor­an­ge­trieben werden sollten. Beim digi­talen Euro handelt es sich um Zen­tral­bankgeld in digi­taler Form, das von Pri­vat­per­sonen und Unter­nehmen genutzt werden kann und das Bargeld und private Zah­lungs­mittel ergänzen würde.“

Durch­gängig ist von Ergänzung des Bar­gelds die Rede. Für jeden, der das Agieren der Kom­mission gegen das Bargeld ansatz­weise kennt, ist die Heu­chelei mit Händen zu greifen. Es war die EU-Kom­mission, die mit ihrer extrem bar­geld­feind­lichen Stel­lung­nahme in meinem Gerichts­ver­fahren um Bar­zahlung des Rund­funk­bei­trags die Vorlage erst für das Plä­doyer des EU-Gene­ral­an­walts und darüber (indirekt) für die Ent­scheidung des Euro­päi­schen Gerichtshof gab. (Der Gene­ral­anwalt schrieb in seinem Plä­doyer in vor­aus­ei­lender Dienst­barkeit sogar gleich unge­fragt mit auf, dass die Ein­führung eines digi­talen Euro als gesetz­liches Zah­lungs­mittel recht­mäßig wäre.)

Die Richter ent­schieden, weit an den ein­schlä­gigen Vor­schriften des EU-Ver­trags zum gesetz­lichen Zah­lungs­mittel vorbei, dass sogar Behörden jederzeit Bar­geld­an­nahme ver­weigern können, wenn es für sie prak­ti­scher ist und die Bürger dadurch nicht über Gebühr benach­teiligt werden.

Für mich ist vor diesem Hin­ter­grund offen­sichtlich, dass es darum geht, die Nach­teile der ange­strebten Besei­tigung des Bar­gelds für den Staat und manche Unter­nehmen durch ein erst zusätz­liches, lang­fristig aber alter­na­tives gesetz­liches Zah­lungs­mittel zu vermeiden.

Weiter heißt es:

„In der Emp­fehlung des Rates zur Wirt­schafts­po­litik des Euro-Wäh­rungs­ge­biets für das Jahr 2022 wird außerdem betont, dass eine digitale Zen­tral­bank­währung je nach ihrer Gestaltung unter anderem eine Bereit­stellung öffent­licher Gelder in digi­taler Form sicher­stellen, die Digi­ta­li­sierung der euro­päi­schen Wirt­schaft unter­stützen, Inno­va­tionen im Mas­sen­zah­lungs­verkehr aktiv fördern und dazu bei­tragen könnte, die inter­na­tionale Rolle des Euro und die offene stra­te­gische Auto­nomie Europas zu stärken.“

Man darf raten, was „offene stra­te­gische Auto­nomie Europas“ bedeuten soll. Anders als alle anderen genannten Ziele der Initiative wird dieses zwar mehrmals erwähnt, aber nir­gends erläutert. Ver­mutlich will man Washington nicht ver­ärgern, aber doch so tun können, als wolle man etwas für die euro­päische Sou­ve­rä­nität in Finanz­dingen tun.

Man will mit dem digi­talen Zen­tral­ban­keuro „fol­gende Her­aus­for­de­rungen und Sze­narien bewältigen“:

„In der sich digi­ta­li­sie­renden EU-Wirt­schaft könnten Bür­ge­rinnen und Bürger sowie Unter­nehmen die Ver­wendung von Bargeld für täg­liche Zah­lungen so weit ein­schränken, dass dies das Ver­trauen in den Euro als ein­heit­liche Währung schwächen könnte.(…) Es ist gegen­wärtig das einzige Zah­lungs­mittel mit dem Status eines gesetz­lichen Zah­lungs­mittels. Die Kom­mission ist ent­schlossen, den Zugang der EU-Bür­ge­rinnen und ‑Bürger zum Euro-Bargeld zu erhalten. Mit der zuneh­menden Dominanz der digi­talen Wirt­schaft wird die Bedeutung des digi­talen Zah­lungs­ver­kehrs jedoch weiter zunehmen, während die Ver­füg­barkeit, Akzeptanz und Ver­wendung von Bargeld im Zah­lungs­verkehr zurück­gehen könnten, wodurch das Ver­trauen sowohl in die Währung als auch in das Finanz­system unter­graben werden könnte.

Darüber hinaus stellt ein über­mä­ßiger Rückgang der Ver­füg­barkeit und Ver­wendung von Zen­tral­bankgeld zugunsten pri­vater Zah­lungs­mittel wie Geschäfts­bankgeld ein Risiko für die finan­zielle Inte­gration dar. Ferner könnte ein Cyber­vorfall, eine Natur­ka­ta­strophe oder ein anderes Extrem­ereignis die Bereit­stellung bestimmter digi­taler pri­vater Zah­lungs­dienste behindern, was in einer digi­ta­li­sierten Wirt­schaft zu großen wirt­schaft­lichen Stö­rungen führen könnte, wenn Bargeld nur noch eine unter­ge­ordnete Rolle spielt.

Die Digi­ta­li­sierung der Wirt­schaft und die sich ver­än­dernden Nut­zer­er­war­tungen erfordern digitale und inno­vative Zah­lungs­mittel, die dem neu­esten Stand der Technik ent­sprechen und eine breite Palette von Bedürf­nissen der End­nutzer erfüllen. Auch die Unter­nehmen in der EU benö­tigen zunehmend inno­vative Zah­lungs­mittel, um ihre Logistik‑, Energie‑, Internet-of-Things‑, Vermietungs‑, Streaming- und sons­tigen Online-Dienste und ‑Geschäfte im neuen Zeit­alter der Industrie 4.0 zu unterstützen.(…)“

Es wird so getan, als gäbe es keinen Krieg der Finanz­branche gegen das Bargeld, den diese mit tätiger Unter­stützung der Zen­tral­banken führt. Ich habe zwei Bücher und viele Blog­bei­träge darüber geschrieben (Dossier). Internet of Things und neue Mikro-Bezahl­mo­delle für Online-Streaming sollen gefördert werden.

Alles ein öko­lo­gi­scher Horror und Dinge, die zwar Amazon, Welt­wirt­schafts­forum und Co. unbe­dingt wollen, aber nur eine Min­derheit der Bürger. Dass man das Risiko von Blackouts und sons­tigen Digi­tal­stö­rungen als Argument für eine DIGITALE Währung anführt, die das blackout-res­il­liente Bargeld weiter zurück­drängen würde, ist ziemlich frech.

Die Kom­mission geht dann nochmals näher auf die Ziele des digi­talen Zen­tral­ban­keuro ein:

„Erstens sollte er ange­sichts der rück­läu­figen Ver­wendung von Bargeld als Zah­lungs­mittel eine kon­ti­nu­ier­liche Ver­sorgung mit Zen­tral­bankgeld in digi­taler Form sicher­stellen. Die Erhaltung der Zugäng­lichkeit und Ver­wend­barkeit von Zen­tral­bankgeld im digi­talen Zeit­alter ist der Schlüssel zum Schutz der Wäh­rungs­hoheit (d. h. der Fähigkeit der Behörden, die Rech­nungs­einheit in ihrem Zustän­dig­keits­be­reich zu kon­trol­lieren, um die Makro­öko­nomie zu steuern) und des bewährten zwei­stu­figen Geld­systems, das auf der Kon­ver­tier­barkeit von regulierten/überwachten Geld­formen in Zen­tral­bankgeld beruht. Digi­tales Zen­tral­bankgeld würde somit das Bargeld als mone­tärer Anker für das Zah­lungs­system ergänzen, indem gewähr­leistet wird, dass private Gelder jederzeit in sichere öffent­liche Gelder umge­wandelt werden können.

Der digitale Euro könnte auch als mone­tärer Anker in neu ent­ste­henden Zah­lungs­seg­menten dienen, in denen Bargeld seine Funktion als mone­tärer Anker nicht ohne Wei­teres erfüllen kann. Dies würde das Ver­trauen in die Ein­zig­ar­tigkeit des Geldes und die finan­zielle Sta­bi­lität im digi­talen Zeit­alter stärken.“

Hier wird so getan, als solle das neue Digi­talgeld sicher­stellen, was das Bargeld nicht mehr sicher­stellen kann: dass unsere Ban­kengeld auf dem Konto „jederzeit in sichere öffent­liche Gelder umge­wandelt werden können“. Wer sich ver­ge­gen­wärtigt, auf wie viel­fältige Weisen eben diese EU-Kom­mission, die das angeblich will, dafür gesorgt hat, dass die Umwandlung von Ban­kengeld in Bargeld und zurück beschränkt und sogar kri­mi­na­li­siert wird, bis hin­unter zu sehr beschei­denen Beträgen, der muss hier aus­ge­prägte Heu­chelei wittern.

Darin wird man bestätigt, wenn man wei­ter­liest. Denn es gibt ein kon­kur­rie­rendes Interesse der Finanzbranche:

„Er sollte keine uner­wünschten Aus­wir­kungen auf die Finanz­sta­bi­lität und die Finanz­in­ter­me­diation haben: Er sollte weder massive Umschich­tungen von Bank­ein­lagen in digitale Euro ermög­lichen noch ungleiche Wett­be­werbs­be­din­gungen für private Zah­lungs­dienst­leister schaffen.“

Welches Interesse der EU-Kom­mission wich­tiger ist und sich durch­setzen soll, erfährt man nochmals weiter hinten:

Sollten jedoch Ein­lagen massiv in digitale Euro umge­schichtet werden, könnte die Inter­me­di­är­funktion einiger dieser Ein­rich­tungen beein­trächtigt werden, was zu höheren Finan­zie­rungs­kosten für Kre­dit­in­stitute und einer stär­keren Abhän­gigkeit dieser von der Finan­zierung durch das Euro­system führen könnte. Bei der Gestaltung des digi­talen Euro wird daher ange­strebt, das Risiko einer mas­siven Umschichtung von Ein­lagen zu mini­mieren, z. B. durch die Ein­führung von Beschrän­kungen oder Nega­tiv­an­reizen für die Ver­wendung des digi­talen Euro als Wertaufbewahrungsinstrument.“

Für diese Beschrän­kungen gibt es schon Ent­würfe, unter anderem vom zustän­digen EZB-Gene­ral­di­rektor, Ulrich Bindseil, der dafür sorgen möchte, dass Bürger nur Gut­haben bis 3000 Euro in digi­talem Zen­tral­bankgeld halten. Die Bür­ger­ferne, Finanz­bran­chennähe und Heu­chelei der EU-Kom­mission wird über­deutlich, wenn das Ver­sprechen: „private Gelder jederzeit in sichere öffent­liche Gelder umge­wandelt werden können“ zu über­setzen ist mit ’nur bis 3000 Euro kann man umtau­schen, weil sich sonst die Finanz­branche beschwert‘.

Über­wach­barkeit dank digi­talem EU-Wallet

Zum Arbeits­pro­gramm der EU gehört auch die „Ermittlung geeig­neter Iden­ti­täts­lö­sungen, ein­schließlich der Mög­lichkeit, die Brief­tasche für die euro­päische digitale Iden­tität zu nutzen“. Dieses „Wallet“ biete die Mög­lichkeit einer gemein­samen zer­ti­fi­zierten Infra­struktur ein­schließlich einer sicheren und ver­trau­ens­wür­digen Lösung für die Auf­nahme und für Online- und Offline-Zah­lungen. Es bietet auch noch viel mehr. Alle mög­lichen Daten sollen die Bürger in diesem Wallet spei­chern, bis hin zu ihrem Impf­status und sons­tigen Gesund­heits­daten. Die EU-Kom­mission strebt an:

„So sollen bis 2030 bei­spiels­weise alle öffent­lichen Dienste online ver­fügbar sein, alle Bür­ge­rinnen und Bürger Zugang zu ihren elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­akten haben und 80 % der Bevöl­kerung eine eID-Lösung nutzen.“

Bis 2025 sollen nach neu­esten Kom­mis­si­ons­plänen Pati­en­ten­daten, von Rezepten und Befunden bis zu Impf­nach­weisen. von Pati­enten, Ärzten und Unter­nehmen euro­paweit abrufbar und nutzbar sein. Alles frei­willig natürlich, nach dem Cookie-Banner-Prinzip: „Gib uns frei­willig deine Daten oder sieh wo du bleibst“.

Wenn das dann noch mit ihren Zah­lungs­in­for­ma­tionen kom­bi­niert wird, dürfen sich über­wa­chungs­wütige Regie­rungen und Geheim­dienste im siebten Himmel fühlen, ebenso wie die­je­nigen, die das Ver­halten ihrer Bürger über ein Sozi­al­kre­dit­system steuern wollen. Pilot­pro­jekte dazu sprießen derzeit überall in Deutschland und Europa aus dem Boden.

Neues Gesetz­liches Zahlungsmittel

Die Kom­mission will prüfen, ob die Zuer­kennung des Status eines gesetz­lichen Zah­lungs­mittels für den digi­talen Euro Aus­wir­kungen auf Euro-Bargeld als gesetz­liches Zah­lungs­mittel hat. Gege­be­nen­falls werde sie einen ver­bind­lichen EU-Legis­la­tiv­vor­schlag erar­beiten, in dem die Bedeutung des Begriffs „gesetz­liches Zah­lungs­mittel“ für Euro-Bargeld „im Ein­klang mit der Recht­spre­chung des Gerichtshofs der Euro­päi­schen Union (EuGH) defi­niert wird“.

Diese For­mu­lierung zeigt schön, wie die EU-Kom­mission im Tandem mit dem EU-Gene­ral­anwalt und dem dessen Vor­gaben fol­genden Euro­päi­schen Gerichtshof am EU-Vertrag vorbei neues Wäh­rungs­recht geschaffen hat. Nun will sie dieses neue Rich­ter­recht nach­träglich zu (sekun­därem) EU-Recht machen, „um Kohärenz zu gewähr­leisten und die Rolle des Euro-Bar­gelds als Ergänzung zum digi­talen Euro sicherzustellen.“

Merken Sie was?

„… die Rolle des Euro-Bar­gelds als Ergänzung zum digi­talen Euro sicherzustellen.“

Euro-Bargeld wird zur „Ergänzung“ des digi­talen Euro degra­diert und das auch noch so labil, dass man diese Rolle erst noch sicher­stellen muss.

Bisher seien die wich­tigsten Grund­sätze des Euro-Bar­gelds als gesetz­liches Zah­lungs­mittel nur in einer Emp­fehlung der Kom­mission (Emp­fehlung 2010/191/EU der Kom­mission vom 22. März 2010 über den Gel­tungs­be­reich und die Aus­wir­kungen des Status der Euro-Bank­noten und ‑Münzen als gesetz­liches Zah­lungs­mittel) und in einem kürzlich ergan­genen Urteil des Euro­päi­schen Gerichtshofs in meiner Bar­geld­sache gegen den Hes­si­schen Rundfunk dar­gelegt worden (Urteil des Gerichtshofs vom 26. Januar 2021, Johannes Dietrich und Norbert Häring/Hessischer Rundfunk, C‑422/19 und C‑423/19, EU:C:2021:63).

Dass da Klä­rungs­bedarf herrscht, stimmt, denn die beiden genannten Fest­le­gungen wider­sprechen sich dia­metral. Während die Kom­mis­si­ons­emp­fehlung von 2010 im Ein­klang mit dem bis­he­rigen uni­ver­sellen Ver­ständnis von der Bedeutung des Begriffs „gesetz­liches Zah­lungs­mittel“ lediglich frei­willige ver­trag­liche Abreden auf Bar­geld­ver­zicht als Aus­nahmen von der Annah­me­ver­pflichtung erwähnt, erfand der EuGH ein Recht von Behörden, Bar­zahlung von hoheit­lichen Abgaben abzu­lehnen, wenn das für sie kos­ten­güns­tiger und „ver­hält­nis­mäßig“ sei.

Ten­den­ziöse und ver­rä­te­rische Fragen

Wie bei allen Befra­gungen zum digi­talen Euro bisher, wird nicht gefragt, ob man den digi­talen Euro möchte, sondern nur, wie man ihn möchte. In den ersten beiden Fragen etwa wird erforscht, welche Aspekte eines digi­talen Euro Bürger und welche Händler für wie wichtig halten. In den fol­genden Fragen geht es darum, in welchen Bezahl­si­tua­tionen der digitale Euro besonders nützlich sein könnte.

Auch welche Aspekte für die Stärkung der offenen stra­te­gi­schen Auto­nomie Europas wichtig seien, wird gefragt, ohne dass man vorher erfahren hätte, was man sich unter dieser geheim­nis­vollen Begriffs­kom­bi­nation vor­zu­stellen hat.

Was wichtig wäre, um die Digi­tal­wirt­schaft vor­an­zu­bringen und den Finanz­sektor zu unter­stützen, will die Kom­mission auch wissen.

Ver­rä­te­risch wird es bei Frage 11, mit der die Kom­mission wissen will, wie wichtig es für die Errei­chung der Ziele des digi­talen Euro sei, dass der Zahler immer die Option hat, mit diesem zu bezahlen, weil er gesetz­liches Zah­lungs­mittel sei. In ihrer Stel­lung­nahme zum Ver­fahren beim EuGH war die Kom­mission ganz und gar nicht der Ansicht, mit dem gesetz­lichen Zah­lungs­mittel müsse man IMMER bezahlen können. Das setzt sich fort.

Mit Frage 14 will die Kom­mission wissen, ob die Teil­nehmer eine Not­wen­digkeit für Aus­nahmen von der Annah­me­ver­pflichtung sehen. Als vor­for­mu­lierte Ant­wort­op­tionen sieht sie nur „nein“ und „für kleine Händler“ vor, nicht aber Behörden. Bei Bargeld ist sie da ganz anderer Meinung. Lieber will die Kom­mission mit Frage 17 wissen, ob man der Regierung aus­drücklich ver­bieten sollte, den digi­talen Euro abzulehnen.

Während die EU-Kom­mission bereits vor Jahren aus Eigen­in­itiative ver­boten hat, für Kar­ten­zah­lungen und sonstige digitale Zah­lungen Auf­schläge zur Deckung zusätz­licher Kosten zu erheben, stellt sie in Frage 32 auf den Prüf­stand, ob man ein ent­spre­chendes impli­zites Verbot von Bar­zah­lungs­zu­schlägen auf­grund des Status des gesetz­lichen Zah­lungs­mittels nicht viel­leicht auch auf­heben könnte.

Fazit

Die Pläne der Kom­mission (und der EZB) für ein digi­tales Zen­tral­bankgeld sind gegen das Bargeld und die infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stimmung und Hand­lungs­au­to­nomie der Bürger gerichtet. Sie ebnen der Total­über­wa­chung und der Ver­hal­tens­lenkung durch einen auto­ritär-patri­ar­cha­li­schen Staat den Weg und sollen außerdem die Macht­po­sition der Banken auf­grund von deren Kon­trolle über den Geld­schöp­fungs­prozess und den Zah­lungs­verkehr bewahren.

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Quellen: norberthaering.de am 07.05.2022


Quelle: pravda-tv.com