Wikimedia Commons, © Superbass / CC BY-SA 4.0

Corona-Chaos: Impf­pflicht, Lock­downs, Mas­ken­zwang, Ver­spre­chungen, igno­rierte Gut­achten, lücken­hafte Evaluation

Die Bun­des­re­gierung ist ver­pflichtet, die in den drei Jahren „Corona“ ver­hängten Ein­däm­mungs­maß­nahmen zu „eva­lu­ieren“, d.h. zu bewerten, ob sie a) ziel­führend und effektiv und b) rechtlich in Ordnung waren. Diese Eva­lu­ierung hätte schon vor einer Weile vor­liegen sollen, wurde aber immer wieder vertagt. Nun hat ein Exper­ten­aus­schuss ein Gut­achten vor­gelegt, bei dem aber das wich­tigste Element fehlt: Die juris­tische Bewertung jeder ein­zelner „Ein­däm­mungs­maß­nahme“. Das macht einen kata­stro­phalen Ein­druck: Man gängelt, schi­ka­niert und bestraft Bürger, setzt Grund­rechte außer Kraft und kann es nicht einmal recht­fer­tigen. 

Die FDP besteht daher zu Recht auf einer voll­stän­digen Eva­luation, bevor sie über neue Coro­na­regeln beraten möchte – und wird von der Exper­ten­kom­mission dafür ange­gangen. Dort fordert man eine schnelle Über­ar­beitung des Infek­ti­ons­schutz­ge­setzes, denn dieses könne „hand­werklich nicht gut“ werden, wenn man die Som­mer­pause ver­streichen lässt und erst im Sep­tember „den Stift in die Hand“ nehme. Die Rechts­grundlage für die soge­nannten Corona-Schutz­vor­keh­rungen endet im September.

Wenig über­ra­schend fordert Gesund­heits­mi­nister Lau­terbach bereits mit bekannt düster-hys­te­ri­schem Alar­mismus die Mutter aller Ein­däm­mungs­maß­nahmen, bevor die Herbst-Kil­ler­va­riante kommt und die Lage sich „deutlich ver­schärfe“. „Es wird ein schwerer Herbst werden, wir müssen vor­be­reitet sein“, sagte der SPD-Poli­tiker in den ARD-Tages­themen. Er gab in einer ARD-Sendung zwar zu, man habe bisher nicht die „per­fekten Daten“ (?!) gehabt, aber in Zukunft habe er ganz neue Tools im Gepäck: Ein Pan­demie-Radar in Kran­ken­häusern und ein Abwassermonitoring.

Die grüne Bun­des­tags­vi­ze­prä­si­dentin Göring-Eckart spricht trotz kaum brauch­barer Datenlage zu den Corona-Schutz­maß­nahmen unver­drossen davon, die alten, „bewährten Maß­nahmen“ auch im Herbst und Winter wieder einzusetzen.

Herr Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Lau­terbach fällt ihr aber auch gleich in den Rücken: Einen Lockdown (eine der „bewährten Maß­nahmen“) werde es kei­nes­falls wieder geben: „Den würden wir nicht wie­der­holen“. Auch die „bewährten“, flä­chen­de­ckenden Schul­schlie­ßungen werde es nicht mehr geben. Das kommt Otto Nor­mal­ver­braucher bekannt vor. Das hatten wir 2020 und 2021 bis in 2022 schon: Lock­downs waren Ver­schwö­rungs­theorie und böse, von Coro­na­leugnern und Schwurblern ver­breitete Fakenews – bis sie kurz danach eben doch ver­hängt wurden. Nun­jaaaa … Also das mit den Masken könnte aber viel­leicht doch nochmal sinnvoll sein, meinte das Exper­ten­gremium. Daten dazu liegen aber nicht vor…

Die Masken, von denen Anfangs Herr Prof. Dr. Drosten (nachdem er pflicht­gemäß die Maske empfahl) wörtlich sagte (hier das: Ori­gi­nal­video aus dem Bun­destag)

„Es gibt einen anderen Punkt, den man nicht von der Hand weisen darf. Das ist, wir wissen nicht, ob nicht die Ver­wendung von All­tags­masken in großer Ver­brei­tungs­weite, ob das nicht dazu führt, dass im Durch­schnitt die erhaltene Virus­dosis in einer Infektion geringer ist und, dass im Durch­schnitt deshalb der Krank­heits­verlauf auch nicht wirklich schädlich sein könnte. Aber das ist reine Spe­ku­lation. Dazu gibt es keine wis­sen­schaft­lichen Belege. Und es gibt umge­kehrt eben Länder, in denen man sagen kann, es wurde von Anfang an wirklich Maske getragen – dazu gehören sehr viele asia­tische Länder – und trotzdem ist es zu großen Aus­brüchen gekommen. So kann ich es zusam­men­fassen. Und meine Ein­schätzung ist auf dieser Basis über­haupt nicht, dass sich die Grund­si­tuation ver­ändert hat.“

Dass die meisten Ein­däm­mungs­maß­nahmen schädlich und sinnlos bis nur viel­leicht irgendwie sinnvoll waren, das ent­hüllte nun das Gut­achten. Im Gut­achten des Exper­ten­rates wurde auch hinter die Mas­ken­pflicht ein Fra­ge­zeichen gesetzt. Hier ein paar Ergeb­nisse aus dem Gut­achten, das man hier ein­sehen kann.

So sei ein Lockdown in der aller­ersten Anfangs­phase bei lokalen Aus­brüchen sinnvoll, ver­liere aber diesen Effekt sehr schnell, besonders weil je länger er dauere, umso weniger Men­schen bereit seien, dem zu folgen.

Auch eine Nach­ver­folgung sei nur ganz am Anfang wirksam. Das­selbe gelte für 2G/3G Maß­nahmen: „Der Effekt von 2G/3G-Maß­nahmen ist bei den der­zei­tigen (und betrach­teten) Vari­anten in den ersten Wochen nach der Boos­ter­impfung oder der Genesung hoch. Der Schutz vor einer Infektion lässt mit der Zeit jedoch deutlich nach.“

Zu Schul­schlie­ßungen: „Die deut­lichen wis­sen­schaft­lichen Beob­ach­tungen und Studien zu nicht-inten­dierten Wir­kungen sind wie­derum nicht von der Hand zu weisen. Da Kinder durch Schul­schlie­ßungen besonders betroffen sind, sollte eine Exper­ten­kom­mission die nicht-inten­dierten Aus­wir­kungen dieser Maß­nahme unter beson­derer Berück­sich­tigung des Kin­des­wohls genauer evaluieren.“

Masken: „Da die Über­tragung des Coro­na­virus im Innen­be­reich ungleich stärker als im Außen­be­reich ist, sollte eine Mas­ken­pflicht zukünftig auf Innen­räume und Orte mit einem höheren Infek­ti­ons­risiko beschränkt bleiben. Eine gene­relle Emp­fehlung zum Tragen von FFP2-Masken ist aus den bis­he­rigen Daten nicht ableitbar. (…) Die Eva­lua­ti­ons­kom­mission emp­fiehlt eine sys­te­ma­tische Lite­ra­tur­re­cherche, ggf. auch eine expe­ri­men­telle Unter­su­chung mit einer anschlie­ßenden epi­de­mio­lo­gi­schen und fach­ärztlich-hygie­ni­schen Bewertung unter Berück­sich­tigung arbeits­me­di­zi­ni­scher Belange für die Eva­luation von FFP2- versus medi­zi­ni­schen Masken.“ (heißt im Prinzip: Arbeits­rechtlich ist das Tragen solcher Masken schon immer aus gesund­heit­lichen Gründen über­haupt nur für eine kurze Zeit­spanne erlaubt. Warum diese Gesund­heits­ge­fahren durch Masken plötzlich bei Corona nicht mehr relevant sind, muss genau über­prüft werden.)

Psy­cho­so­ziale Folgen: „Studien für Deutschland und weitere Länder belegen, dass die Pan­demie erheb­liche psy­cho­so­ziale Aus­wir­kungen ins­be­sondere auf Frauen und jüngere Men­schen hatte. Zukünftig sollten aus­rei­chende, fle­xibel anpassbare und prä­ventiv anset­zende Maß­nahmen sowie per­sön­liche und digitale the­ra­peu­tische Angebote in psy­chi­schen Krisen und für psy­chisch erkrankte Men­schen als inte­grale Bestand­teile des Kri­sen­ma­nage­ments unter Pan­de­mie­be­din­gungen sicher­ge­stellt werden. Außerdem muss ein Min­destmaß an sozialen Kon­takten auch zu engen Bezugs­per­sonen gewähr­leistet bleiben. Beson­deres Augenmerk sollte dabei auf Kinder und Jugend­liche gerichtet werden mit dem Ziel der maximal mög­lichen Teilhabe und des Schutzes vor häus­licher Gewalt.“

Gesell­schaft: Folgen für Familien, Mütter, Kinder: „So wurden Erwerbs­tä­tigkeit und Wohl­be­finden auf­grund von Kita- und Schul­schlie­ßungen ins­be­sondere von Müttern erheblich ein­ge­schränkt. Diese struk­tu­rellen Ver­än­de­rungen haben zu einer Ret­ra­di­tio­na­li­sierung von Geschlech­ter­kul­turen und ‑normen geführt. Zudem kamen die Corona-Hilfen weit über­wiegend männ­lichen Erwerbs­tä­tigen zugute. Deshalb ist es zukünftig zwingend, Pan­de­mie­maß­nahmen einem Gender Bud­geting zu unter­ziehen, um staat­liche Leis­tungen gerechter auf die Geschlechter zu ver­teilen. Zugleich dürfen die Folgen von Pan­demie und Maß­nahmen nicht ein­seitig zu Lasten von Frauen und Kindern gehen.“

In Puncto „Folgen für die Wirt­schaft“ gehen die Experten etwas allzu gnädig mit der Corona-Politik um. Die Brems­spuren sind sehr deutlich, auch wenn sie eben nur im zweiten, dritten und vierten Glied der Kau­sal­kette wirksam werden. Das wurde hier kaum berücksichtigt.

Die 19 Sach­ver­stän­digen hatten in ihrem Bericht die Corona-Politik der Regierung klar kri­ti­siert.  Der 160 Seiten lange Bericht stellt überdies frus­triert fest, dass sie die Pan­demie-Maß­nahmen gar nicht wirklich bewerten konnten, weil es viel zu wenige brauchbare Daten gebe (also weit ent­fernt davon, nur „nicht perfekt“ zu sein). Darüber hinaus war die Zeit viel zu kurz, um ein valides Urteil abzu­geben und die Aus­stattung des Exper­ten­aus­schusses unzu­rei­chend. Die Rüge des Exper­ten­rates war harsch:

„Die Erfüllung des Auf­trags sei dadurch ‚erheblich erschwert‘ worden, sagte die Viro­login und Unter­neh­merin Helga Rüb­samen-Schaeff, stell­ver­tre­tende Vor­sit­zende des Gre­miums, am Freitag im Wis­sen­schafts­zentrum Berlin für Sozi­al­for­schung. ‚Mit diesen Ein­schrän­kungen muss die Kom­mission und auch die Gesell­schaft umgehen.‘Wenn die Politik will, dass die Wis­sen­schaft ihr Handeln bewertet, so der Volkswirt Christoph M. Schmidt, ‚dann muss sie zu Beginn Vor­aus­set­zungen dafür schaffen.‘“ 

Sogar hier wurde also von der Regierung bzw. dem RKI her­um­ge­stümpert. Der FDP-Vize-Vor­sit­zende Wolfgang Kubicki for­derte daher die Ent­lassung des dafür ver­ant­wort­lichen Prä­si­denten des Robert-Koch-Instituts, Dr. Lothar Wieler. Das Daten­chaos und die man­gelnde Aus­stattung des Exper­ten­gre­miums  machten die unbe­dingt erfor­der­liche Aus­wertung der Corona-Politik in den letzten Jahren unmöglich. Wolfgang Kubicki sieht sich durch den Bericht in seiner Haltung zur Corona-Politik bestätigt.

Die Maß­nahmen seien größ­ten­teils unver­hält­nis­mäßig und unde­mo­kra­tisch gewesen und „ent­behrten zu häufig jeder wis­sen­schaft­lichen Grundlage“, sagte der stell­ver­tre­tende Par­tei­vor­sit­zende. Die FDP-Fraktion werde nun zügig darüber beraten, was dieser „erschüt­ternde Bericht“ für die weitere infek­ti­ons­recht­liche Dis­kussion bedeute. Sein Par­tei­kollege Frank Schäffler sieht es ebenso und for­derte per­so­nelle Kon­se­quenzen an der Spitze des RKI: „Herr Wieler ist offen­sichtlich nicht in der Lage, die Situation zu ver­bessern.“ Auf­grund einer man­gel­haften Datenlage und feh­lender wis­sen­schaft­licher Beweise für die Effek­ti­vität der Maß­nahmen dann „teil­weise sinnlose Grund­rechts­ein­schrän­kungen“ zu beschließen und durch­zu­drücken, sei ein Skandal, so Frank Schäffler.

Vor allem die wirt­schaft­lichen Schäden des Lock­downs und die Ver­schlech­terung der Gesundheit in den Familien bis hin zur ekla­tanten Zunahme häus­licher Gewalt und die schäd­lichen Aus­wir­kungen der Schul­schlie­ßungen wurden in dem Gut­achten kri­ti­siert. Eine recht­liche Wertung der Ver­hängung zur Zuläs­sigkeit der Ein­däm­mungs­maß­nahmen wurde jedoch nicht vorgenommen.

Die Corona-Tests, eine der Maß­nahmen zur Ein­dämmung, werden auch von den Kas­sen­ärzten scharf atta­ckiert. So fordert der Vor­sit­zende der Kas­sen­ärzt­lichen Bun­des­ver­ei­nigung (KBV), Herr Dr. Andreas Gassen, das kom­plette Ende der Bür­ger­tests:  „Diese unsin­nigen Tests müssen abge­schafft werden. Sie sind viel zu teuer, der büro­kra­tische Aufwand ist riesig und die epi­de­mio­lo­gische Aus­sa­ge­kraft ist Null. (…) es ist eine völlig sinn­freie Ver­an­staltung, anlasslos gesunde Men­schen mit frag­wür­diger Qua­lität zu testen“.

Die Kas­sen­ärzt­lichen Ver­ei­ni­gungen der Bun­des­länder erklärten am Don­nerstag in einem Schreiben an den Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister, dass sie die Bür­ger­tests „zukünftig nicht mehr abrechnen und aus­zahlen können“. Begründung: die Kas­sen­ärzte können die Anspruchs­vor­aus­set­zungen jetzt noch weniger prüfen als vorher schon. Nachdem Betrugs­fälle mit erfun­denen Tests bekannt wurden, erließ die Regierung neue Rege­lungen, denen zufolge die Ärzte jetzt zusätz­liche, detail­lierte Anspruchs­vor­aus­set­zungen des zu Tes­tenden nach­weisen müssen. Solche Prü­fungen seien den Kas­sen­ärzten einfach nicht möglich.

Für Gesund­heits­mi­nister Dr. Karl Lau­terbach ist diese „völlig sinn­freie Ver­an­staltung“ der Bür­ger­tests aber nach wie vor ein „wert­volles“ und „wich­tiges“ Mittel zur Ein­dämmung der Pan­demie. Auch das ver­nich­tende Gut­achten des Experten, das man nur als einen Verriss der Maß­nahmen und der Hand­habung der Pan­demie durch die Politik bezeichnen kann, sei „zwar wichtig“, räumte Herr Lau­terbach ein, aber es „dürfe kein Brems­klotz“ sein. Mit anderen Worten:

Herr Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Dr. Lau­terbach will einfach wei­ter­wursteln, wie es ihm gefällt. Juris­tische Bedenken? Ver­letzung von Grund­rechten? Schäden durch die Maß­nahmen? Inef­fek­ti­vität? Unwis­sen­schaftlich? Alles Koko­lores. Der im Volk als „wan­delnde Alarmhupe“ Titu­lierte zieht einfach durch — und ab Herbst eine neue Schneise der Ver­wüstung durch’s Land.