Ver­fas­sungs­richter sind auch nur Unkundige – Pro­fes­soren fordern Neu­ver­handlung zur Impf­pflicht: Grundlage des Urteils falsch

Das:

Prof. Dr. Jessica Agarwal
Prof. Dr. Lothar Harzheim
Prof. Dr. Martina Hentschel
Prof. Dr. Boris Kotchoubey
Prof. Dr. Klaus Kroy
Prof. Dr. Christof Kuhbandner
Prof. Dr. Klaus Morawetz
Prof. Dr. Gabriele Peters
Prof. Dr. Konrad Reif
Prof. Dr. Mat­thias Reitzner
Prof. Dr. Lutz Stührenberg
Prof. Dr. Tobias Unruh

sind die Unter­zeichner eines Aufrufs, der auf 7Argumente erschienen ist, der unter der Über­schrift steht: “Der Beschluss des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zur ein­rich­tungs­be­zo­genen Impf­pflicht beruht auf groben metho­di­schen Fehlern des Paul-Ehrlich-Instituts“.

Bekanntlich haben die Richter des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, des Ersten Senats, also die Riege um Har­barth und Baer, ent­schieden, dass eine ein­rich­tungs­be­zogene Impf­pflicht für Beschäf­tigte im Pflege- und Gesund­heits­be­reich mit der Ver­fassung ver­einbar sei. Obschon Men­schen­würde und kör­per­liche Auto­nomie natürlich Grund­rechte sind, die in Deutschland sehr hoch ange­siedelt sind, wie das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, Erster Senat, in seinem Urteil aus­führt, ist es dennoch möglich, diese hoch ange­sie­delten Grund­rechte dann mit Füßen zu treten, wenn es eine kol­lektive Größe wie die gesell­schaft­liche Wohl­fahrt, gerne auch Volks­ge­sundheit, das macht den Unfug nicht intel­li­genter, erfordere. Und natürlich erfordert es die COVID-19 Hys­terie, Impf­zwang in Pfle­ge­ein­rich­tungen ein­zu­führen und dafür auch Neben­wir­kungen, die den Betrof­fenen im Hin­blick auf das große Ganze zumutbar sind, bis zum Tod, wenn es eine Menge dahin­rafft, die von Ver­fas­sungse­richtern noch als “wenige” ange­sehen wird, in Kauf zu nehmen. Wer die absurde Argu­men­tation des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts nach­lesen will, in der eine Grenze des nach COVID-19 Impfung / Gen­the­rapie zumut­baren Sterbens ein­ge­führt wird, als deren Zöllner die Herr­schaften des Paul-Ehrlich-Instituts ange­führt werden, deren Sicher­heits­be­richte die Ver­fas­sungs­richter rauf und runter zitieren, um ihre “Über­zeugung” zu begründen, dass von dem “Piks” kein nicht-zumut­barer Schaden ausgehe, der kann das ab Rand­nummer 220 hier tun.

Wir ent­halten uns jeder wei­teren Wertung. Wir wollen ja keine Ver­fas­sungs­richter ver­ächtlich machen. Denn: Ver­fas­sungs­richter sind eben auch nur gut­gläubige, wenn es um den Staat geht und skep­tische, wenn es um Bürger geht, NarrenLaien, die sich ein Urteil zu Dingen bilden, von denen sie in den meisten Fällen so über­haupt keine Ahnung haben.

Und im vor­lie­genden Fall haben Sie sich, wie die oben genannten Pro­fes­soren aus­führlich hier dar­stellen, ein fal­sches Urteil gebildet. Um das Urteil, zu dem die sach­kun­digen Pro­fes­soren kommen, zusam­men­zu­fassen: Das Paul-Ehrlich-Institut, so führen sie aus, nehme seine Berechnung der Gefahr, die von Impf­stoffen ausgehe, auf der fal­schen Basis wahr, was zur Folge habe, dass der Fall, zu dem eine bestimmte Anzahl von Per­sonen, die nach COVID-19 Impfung / Gen­the­rapie z.B an “Myo­kar­ditis” oder an “Hirn­schlag” erkrankt und ver­storben sind, als Sicher­heits­signal gewertet würde, was dazu führen könnte, eine/n COVID-19 Impf­stoff / Gen­the­rapie aus dem Verkehr zu ziehen, so gut wie nie ein­treten könne.

Wer die Argu­men­tation der Pro­fes­soren, die die For­derung, das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt müsse die ein­rich­tungs­be­zogene Impf­pflicht neu ver­handeln, weil das Urteil auf einer feh­lerhaft ange­wen­deten Methode zur Bestimmung der Gefahr, die von COVID-19 Imp­fungen  / Gen­the­rapien ausgeht, beruhe, nach­lesen will, der kann das hier tun.

Wir wollen die Methode dar­stellen, mit der das PEI die Sicherheit von Impf­stoffen berechnet, eine, um ehrlich zu sein, haar­sträu­bende Methode.

 

Die Methode, die beim PEI zum Einsatz kommt, nennt sich hoch­trabend “Observed-versus-Experted”-Analyse. Alle Daten, die wir benö­tigen, um diese “Methode”, in ihre Bestand­teile zu zer­legen, finden sich in der Tabelle oben. Führen wir uns den Humbug, mit dem ver­nebelt werden soll, welche Grund­re­chen­arten die Zahlen in der Tabelle ergeben haben, vorab zu Gemüte:

“Im Rahmen der Erkennung mög­licher neuer Signale führt das Paul-Ehrlich-Institut fort­laufend eine soge­nannte “Observed-versus-Expected“ (OvE)-Analyse durch. Dabei wird die Häu­figkeit der dem Paul-Ehrlich-Institut nach Impfung gemel­deten uner­wünschten Ereig­nisse mit den sta­tis­tisch zufäl­ligen und zu erwar­tenden Häu­fig­keiten in einer ver­gleich­baren (nicht geimpften) Bevöl­kerung unter Berück­sich­tigung ver­schie­dener Zeit­fenster ver­glichen. Ergibt sich eine signi­fikant höhere Mel­derate für ein Ereignis nach Impfung, als es sta­tis­tisch zufällig in einer ver­gleich­baren Popu­lation zu erwarten wäre, geht das Paul-Ehrlich-Institut von einem Risi­ko­signal aus, das dann durch zusätz­liche, zumeist epi­de­mio­lo­gische Studien weiter unter­sucht werden sollte.” 

Nun, nachdem Sie gelesen haben, wie man den Einsatz von Grund­re­chen­arten so ver­kauft, dass er boah-ey-klingt, lösen wir das Mys­terium der Tabelle oben auf.

  • 1.329,11 Todes­fälle auf 100.000 Per­sonen im Alter von 12 Jahren und mehr haben sich im Jahr 2020 ereignet. Ein Jahr hat 365 Tage.
  • 926 Todes­fälle wurden innerhalb von 30 Tagen für die Spritz­brühe von Pfizer/Biontech Comirnaty gemeldet.
  • Ver­ab­reicht wurden 68.962.481 Dosen.
  • Die erwartete Häu­figkeit von 75.284,37, die ohne Erläu­terung in Spalte sieben auf­taucht, ist das erste tri­viale Ergebnis der fol­genden Rechnung:
    1.329,11 / 365 * 30 = 109.24
    Da sich die 1.329.11 pro 100.000 Ein­wohner gerechnetn Toten auf 365 Tage beziehen, muss zunächst die ent­spre­chende Todes­ziffer für 30 Tage berechnet werden. Ergebnis: 109,24
  • An 30 Tagen werden 109,24 Tote pro 100.000 Bewohner über 12 Jahre erwartet.
  • 68.962.481 Mal wurde mit Comirnaty gespritzt. Das ist die Basis für 926 Todes­fälle nach Comirnaty, während sich die 109,24 Tote auf 100.000 Ein­wohner im Alter von 12 Jahren und mehr beziehen. Reka­li­brieren wir das Ganze:
  • 109,24 = 100.000 ./. 68.962.481 = x; Ein ein­facher Dreisatz, dessen Ergebnis: 75.284,37 beträgt, die erwartete Häu­figkeit von Toten, die sich in Spalte 7 findet.
  • Um nun her­aus­zu­finden, wie sich die 926 Toten zu den 75.284,37 erwar­teten Toten ver­halten, wird einfach 926 / 75.284,37 geteilt. Das ergibt die 0.0123, die sich in der nächsten Spalte finden.
  • Fehlt noch das Kon­fi­denz­in­tervall: Ein­fache Pro­zent­rechnung: 95% von 0,123 sind 0,116, 105% ergeben 0,0130, Abwei­chungen sind Rundungsfehler;

Das ist das ganze Hexenwerk, das mehr als ein Problem mit sich bringt. Das wohl erheb­lichste Problem besteht darin, dass die selbe Grundlage für unter­schied­liche Impf­stoffe / Gen­the­rapien genutzt wird, ganz so, als würde jede/r COVID-19 Impf­stoff / Gen­the­rapie auf Basis einer neuen Bevöl­kerung aus­pro­biert. Hinzu kommt, dass mit dieser Methode so getan wird, als seien alle Impf­stoffe / Gen­the­rapien in gleichem Maße gefährlich, was mit­nichten der Fall ist. Berechnet man für die Gesamtzahl der Toten in der Tabelle (1.225) und die Gesamtzahl der ver­ab­reichten Dosen (92.376.787) die OvE, dann ergibt sich 0,012, berechnet man OvE für die mRNA-Impf­stoffe, dann ergibt sich auf Grundlage von 77.468.741 ver­ab­reichten Dosen und 968 Toten ein Wert von 0,0114. In allen berech­neten Fällen liegt der Wert für die untere Grenze des Kon­fi­denz­in­ter­valls ÜBER 1% (0,0114 bzw. 0.01195) und damit über der Grenze, die das PEI selbst als die Grenze angibt, ab der ein Sicher­heits­alarm aus­gelöst wird:

“Ergibt sich eine signi­fikant höhere Mel­derate für ein Ereignis nach Impfung, als es sta­tis­tisch zufällig in einer ver­gleich­baren Popu­lation zu erwarten wäre, geht das Paul-Ehrlich-Institut von einem Risi­ko­signal aus (SMR der unteren 95 %-CI ≥ 1). Zu beachten ist, dass die OvE-Analyse auf ein Risi­ko­signal hin­weisen kann. Sie ist jedoch nicht geeignet, ein Risiko zu bestä­tigen. Dieses sollte dann gege­be­nen­falls durch zusätz­liche Studien weiter unter­sucht werden. Ein OvE < 1 weist darauf hin, dass weniger Mel­dungen als erwartet erfasst wurden. In eine OvE­Be­rechnung von gehen Mel­dungen bis zum Tag der Aus­wertung mit bekanntem Zeit­in­tervall zwi­schen Impfung und ersten Sym­ptomen (time to onset, TTO) ein.”

Warum beim Paul-Ehrlich-Institut dennoch keine Alarm­glocken läuten, ist eine Frage, die nur die dort ver­sam­melten “PEI-Experten” beant­worten können. Und natürlich ist die Tat­sache, dass dem PEI nur ein Bruchteil der Fälle, der nach COVID-19 Impfung / Gen­the­rapie Ver­stor­benen auch gemeldet wird ein Punkt, der erhöhte Akti­vität aus­lösen müsste, denn während die Daten der Ster­be­fälle, die sich im Jahr 2020 pro 100.000 Ein­wohner ereignet haben, eine VOLL­ERHEBUNG dar­stellen, sind die Daten, die unter “Gemeldete Todes­fälle nach COVID-19 Impfung” berichtet werden, nur ein Bruchteil der tat­sächlich Ver­stor­benen. Hier werden also Äpfel mit Kernen ver­glichen – ein ekla­tanter metho­di­scher Bock, den die Mannen des PEI hier schießen. Wenn man nicht davon aus­gehen will, dass sie dumm sind, dann stellt sich die Frage, warum sie diesen Bock schießen und den Unbe­darften in Karlsruhe zur Ver­fügung stellen, damit sie ihre Urteil über eine ein­rich­tungs­be­zogene Impf­pflicht in aller Unkenntnis auf eine feh­ler­hafte Basis stellen?

Aber das ist noch nicht alles.

Wenn es Insti­tuten wie dem PEI tat­sächlich darum geht, aus­zu­schließen, dass neue Medi­ka­mente oder Impf­stoffe oder Gen­the­rapien Schaden anrichten, weil das indi­vi­duelle Leben, jeden­falls ab einer bestimmten in Karlsruhe bestimmten Menge, so wichtig ist und schüt­zenswert ist, dann würde das PEI nicht eine Methode nutzen, die keine Aus­kunft über Gefahren gibt, die mit dem Einsatz von Medi­ka­menten / Gen­the­rapien / Impf­stoffen ver­bunden sind, weil sie nämlich diese Frage gar nicht beant­worten kann. Denn: Methoden wie die, die das PEI benutzt, basieren auf einem gene­rellen und grund­le­genden Fehler. Sie basieren auf der Annahme, dass bis zu einer bestimmten Grenze von Sterben, eine Grenze, die man auf Basis von Erwar­tungs­werten wie oben gezeigt, ziehen kann, Tote nach Impfung nicht weiter relevant sind, weil man sie hat erwarten können.

Das ist so aber­witzig, dass man sich fragt, wo man anfangen soll.

In jedem metho­di­schen Zusam­menhang ist die ent­schei­dende Frage, die man NACH EINER INTER­VENTION beant­worten muss, die Frage, ob die Inter­vention, also im vor­lie­genden Fall die COVID-19 Impfung / Gen­the­rapie einen EFFEKT auf die inter­es­sie­rende Variable, hier die nach COVID-19 Impfung / Gen­the­rapie Ver­stor­benen hat. Die Null­hy­po­these lautet, dass sie diesen Ein­fluss hat. Um zu zeigen, dass Impf­stoffe / Gen­the­rapien sicher sind, muss man somit die Null­hy­po­these wider­legen, und zwar in dem man zeigt, dass die nach COVID-19 Impfung / Gen­the­rapie Ver­stor­benen NICHT als Folge der COVID-19 Impfung / Gen­the­rapie ver­storben sind. Man muss die Toten also obdu­zieren, um sichersein zu können, dass die Todes­ur­sache NICHT die COVID-19 Imp­fungen / Gen­the­rapien sind. Alle anderen Vor­ge­hens­weisen sind feh­lerhaft und führen dazu, dass letztlich von Sicherheit geredet wird, wo viel­leicht keine Sicherheit vor­handen ist.

Der Unter­schied zwi­schen beiden Vor­ge­hens­weisen ist das, was den Fal­si­fi­ka­tio­nismus von Karl Raimund Popper von nicht-wis­sen­schaft­lichen Ver­suchen trennt, die Kor­rektheit von etwas zu belegen. Man kann die Kor­rektheit empi­ri­scher Aus­sagen nicht belegen, schon deshalb nicht, weil wir nie voll­ständige Daten haben. Aber man kann zeigen, dass Dinge falsch sind. Warum das PEI mit der Gesundheit der Bun­des­bürger spielt, eine Methode nutzt, die feh­lerhaft ist und vor­handene Risiken ent­weder nicht auf­zeigen kann oder unter­schätzt, das ist eine Frage, die nur die Ver­ant­wort­lichen beant­worten können, und die sie vor dem Hin­ter­grund beant­worten sollten, dass es ganz einfach wäre, die Frage der Sicherheit von COVID-19 Impf­stoffen / Gen­the­rapien zu beantworten.

Dazu benötigt man lediglich eine Stich­probe der nach COVID-19 Impfung / Gen­the­rapie Ver­stor­benen, um sie einer Aut­opsie zu unter­ziehen, deren Zweck darin besteht, eine andere Todes­ur­sache als die COVID-19 Impfung / Gen­the­rapie zu finden, also die Null­hy­po­these, von der oben die Rede war, zu widerlegen.

Einmal mehr können wir fest­stellen, dass die feh­ler­hafte, wenn nicht stüm­per­hafte Anwendung wis­sen­schaft­licher Methoden Fakten geschaffen hat, die wie­derum von Unkun­digen und Ahnungs­losen auf­ge­nommen und zur Grundlage ihrer Beur­teilung gemacht werden. Es ist natürlich misslich, wenn die ent­spre­chend genarrten Unkun­digen und Ahnungs­losen aus­ge­rechnet beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt sitzen. Indes muss man die dort Ein­sit­zenden fragen, warum sie es nicht für nötig gehalten haben, ihre Urteils­grundlage durch die Hin­zu­ziehung unab­hän­giger [also nicht am staat­lichen Tropf hän­gender] Wis­sen­schaftler und Kun­diger zu verbessern.

Man könnte fast denken, das sei nicht gewollt…


Quelle: sciencefiles.org