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Briefe von der Front: Lau­terbach ver­schickt Impf­werbung an kon­krete Adressen älterer Bürger – könnte er sich strafbar gemacht haben?

Es ist eine sehr per­sön­liche Ansprache mit allen Daten, Briefe die vom Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister – eben­falls per­sönlich und mit „herz­lichen Grüßen und den besten Wün­schen – her­um­ge­schickt werden. Wie es den Anschein hat, gezielt an Ältere. Und darin wird die Impf-Wer­be­trommel kräftig gerührt. Herr Lau­terbach gibt sich um deren Wohl  besorgt und lädt „herzlich“ zur Impfung ein. Da tun sich doch einige Fragen auf.

Hier erst einmal das Anschreiben:

Erste Frage: Wie kommt der Herr Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Karl Lau­terbach an die kon­kreten, per­sön­lichen Adressen? Es ist nicht so, dass nur Leute, die bereits im per­sön­lichen Kontakt mit Herrn Lau­terbach stehen, diese Briefe bekommen. Wer gibt dem Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­terium Adressen heraus und auf­grund welcher Rechts­grundlage? Und nach welchen Kri­terien werden diese Adressen gefiltert? Denn nicht jeder bekommt dieses Schreiben. Es mag sein, dass es nur die­je­nigen sind, die sich nicht impfen lassen wollen, die sehr alert werden bei dieser Post. Aber es scheint, dass es doch ein Schreiben ist, dass gezielt unge­impfte Ältere bekommen. Ob das tat­sächlich so ist, das kann bisher niemand sagen.

Die Rechts­an­wältin Beate Bahner emp­fiehlt denen, die dieses Schreiben erhalten haben, sich an das Gesund­heits­mi­nis­terium mit der ein­fachen Frage zu wenden, woher man Namen und Adresse hat. Man darf auf die Antwort gespannt sein.

Zweite Frage:  Hat Herr Lau­terbach noch nichts von den mas­siven Impf­ne­ben­wir­kungen gehört? Er hat einmal zaghaft zuge­geben, dass es angeblich so etwas gibt, „aber sehr, sehr selten“. Nun, alle anderen Länder haben die Pan­demie beendet und breiten bisher den Mantel des Schweigens über die ent­setz­lichen Tra­gödien und Dramen der Neben­wir­kungen aus.

Sogar Jacinda Ardern, die Pre­mier­mi­nis­terin Neu­see­lands und hoff­nungsvoll impf-mili­tanter Spross der WEF-Clique glo­baler Bil­lionäre und natürlich ein Produkt der Kader­schmiede „Young Leaders“, sowie eine furiose Impf­dik­ta­torin, ver­kündet das Ende der Pan­demie und kehrt aus­drücklich zur Nor­ma­lität zurück.

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Nicht nur das: Die aggres­sivste aller Ver­fechter für eine Impf­pflicht macht sogar plötzlich eine Kehrt­wendung und betont auf einmal die „indi­vi­duelle Ent­scheidung des Ein­zelnen“. Ahaaaa?

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Die Kom­mentare sind recht erhellend dar­unter und Herr Lau­terbach sollte sich die einmal durch­lesen. (Wird er natürlich nicht tun). Sein Amts­vor­gänger, Herr Jens Spahn, ist sich heute wohl bewusst, an was er da in vorderster Reihe mit­ge­wirkt hat:

Ganz abge­sehen davon, dass auch schon die Main­stream­m­edien von der Fahne gehen. Der mdr hat mehrere Bei­träge zu den scheuß­lichen Neben­wir­kungen gebracht und prak­tisch überall wird nun viel, viel vor­sich­tiger mit dem Thema Impfung umge­gangen. Auch auf sat3 kommen Äuße­rungen von Experten, die nicht gerade eupho­risch über die Impf­stoffe sprechen. Es wird nicht einmal mehr abge­stritten, dass über die Neben­wir­kungen keine validen Daten vor­handen sind, dass man keine belast­baren Angaben darüber machen kann, zu wieviel Prozent die Impfung über­haupt schützen kann:

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Man könnte nun sei­tenlang über die Neben­wir­kungen, Impf­ge­schä­digten und Impftoten sprechen, aber Sie, lieber Leser, wissen darüber sicher schon gut genug und lang genug Bescheid.

All das wirft die dritte und ent­schei­dende Frage auf: Wie kann der Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Lau­terbach einen solchen Brief ver­senden – einmal ganz abge­sehen vom Daten­schutz  –  in dem er nicht einmal ERWÄHNT, dass die Impfung mit Risiken, mög­lichen mas­siven Neben­wir­kungen, viel­leicht sogar bis zum Tod ver­bunden ist? Dass man unter­schreibt, an einem medi­zi­ni­schen Expe­riment mit natur­ge­geben unge­wissem Ausgang mit­zu­wirken? Dass diese Imp­fungen noch keine reguläre Zulassung haben und auch wahr­scheinlich auf­grund ihres man­gelnden Sicher­heits­profils keine offi­zielle Zulassung bekommen werden? Und das bei den von ihm ange­spro­chenen „Älteren“ über 60 Jahren, die noch sehr regie­rungs­gläubig sind und ihm vertrauen?

Dazu ein kleiner Exkurs in die Juris­terei (die ich einst studierte).

Der Gesund­heits­mi­nister hat eine besondere Stellung. Seinen Emp­feh­lungen bringen sehr viele gut­gläubige Men­schen Ver­trauen ent­gegen, weil er ja der Gesund­heits­mi­nister ist. Was natürlich auch die Pflicht mit sich bringt, Maß­nahmen, die man den Bürgern auf­zwingt oder auch durch Druck und Pro­pa­ganda durch­setzen will, sehr genau prüfen muss, ob sie ange­messen sind und welche Schäden dadurch ent­stehen. Der Gesund­heits­mi­nister könnte eine Garan­ten­pflicht haben:

Garan­ten­pflicht bezeichnet im Straf­recht die Pflichten, dafür ein­zu­stehen, dass ein bestimmter tat­be­stand­licher Erfolg nicht ein­tritt. Sie ist Vor­aus­setzung für eine Straf­barkeit wegen Unter­lassens, soweit es sich um ein soge­nanntes unechtes Unter­las­sungs­delikt handelt. Die ver­pflichtete Person heißt Garant. Wiki­pedia

Bedeutet: Der Gesund­heits­mi­nister hat dafür ein­zu­stehen, dass eine medi­zi­nische Behandlung oder eine Ver­ordnung die in die Selbst­be­stimmung und kör­per­liche Unver­sehrtheit eines Men­schen ein­greift, nicht zu seinem Schaden geschieht oder gar eine Kör­per­ver­letzung dar­stellt. Tut er nicht alles Gebotene, um einen solchen Tat­be­stand der Kör­per­ver­letzung nach bestem Wissen und Können zu ver­hindern, könnte er sich strafbar machen, weil er eine Garan­ten­pflicht hat. D.h. er muss nicht unbe­dingt aktiv eine Straftat selbst begehen, sondern ist auch strafbar, wenn er etwas unter­lässt, was er getreu seiner Pflicht hätte tun müssen.

Das hat der Gesund­heits­mi­nister aber nicht erfüllt. Die Warner vor den Imp­fungen wurden nicht angehört, sondern gleich nie­der­ge­macht und ver­leumdet, als Idioten hin­ge­stellt und teil­weise in übelster Weise drang­sa­liert. Allein das ist schon mehr als nur unge­heu­erlich, ins­be­sondere, weil es sehr viele aus­ge­wiesene Experten waren, erfahrene Fach­leute, die bis dahin das höchste Renommee genossen hatten. Die Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Spahn und jetzt Lau­terbach hatten also von Anfang an allen Grund, ja, die Pflicht, sich diese Fach­leute einmal anzu­hören, taten es aber nicht, im Gegenteil. Heute wissen wir, dass diese Warner bisher Recht behalten haben und wahr­scheinlich auch mit ihren noch viel dring­li­cheren War­nungen Recht behalten werden.

Die Tat­sache, dass in allen Ländern, in denen hohe Impf­quoten erreicht wurden, eine deut­liche Über­sterb­lichkeit ein­ge­treten ist und die Gebur­tenrate in den Keller kracht, wird nicht the­ma­ti­siert. Auch hier müsste der Gesund­heits­mi­nister – müssten alle Gesund­heits­mi­nister dieser Länder! – sofort eine gründ­liche Unter­su­chung anstrengen, was der Grund dafür ist. Auch das wird noch nicht einmal jetzt, wo die Schäden langsam doch ans Tages­licht kommen, endlich gemacht.

Herrn Lau­terbach ist auch bekannt, dass die Neben­wir­kungen kaum erfasst werden, dass in den Inten­siv­sta­tionen der Kli­niken der größte Teil der Pati­enten mehrfach Geimpfte sind. Die Liste könnte man noch fortsetzen.

Also stellt sich die Frage: Könnte sich der Gesund­heits­mi­nister einer Kör­per­ver­letzung, schweren Kör­per­ver­letzung, viel­leicht sogar der Kör­per­ver­letzung mit Todes­folge in vielen Fällen schuldig gemacht haben?

Immerhin wurden die Men­schen mit viel Druck, Panik­mache und fal­schen Zusi­che­rungen zur Wirk­samkeit und Sicherheit der Impfung an die Nadel gedrängt. Dieser Druck und diese Pro­pa­ganda ging von der Politik aus und hier in erster Linie von Herrn Gesund­heits­mi­nister Lau­terbach. Er hatte sogar – trotz Abstimmung des Bun­des­tages gegen eine all­ge­meine Impf­pflicht – das Thema der Impf­pflicht wieder und wieder auf die Tages­ordnung bringen wollen. Er war also die trei­bende Kraft und ist es immer noch, wohl wissend, dass die Impfung Schäden und Tod ver­ur­sachen könnte.

Kann Herr Bun­des­mi­nister Lau­terbach für sich in Anspruch nehmen, dass die Impfung aber doch mehr Leben und Gesundheit rettet, als zer­stört? Das ist fraglich, denn eine wirklich valide, über jeden Zweifel erhabene, genaue, belastbare Aus­wertung der Vor- und Nach­teile der Impfung gibt es nicht (mehr dazu weiter unten zur hypo­the­ti­schen Kau­sa­lität). Weder werden zuver­lässig alle Impf­ne­ben­wir­kungen gemeldet, noch wissen wir, wie viele Men­schen MIT oder AN Covid gestorben sind.

Wir sehen eher, dass die Zahlen höchst unzu­ver­lässig sind, dass staat­liche Stellen ver­tu­schen und zusammen mit den Qua­li­täts­medien Kri­tiker zum Schweigen bringen, Pro­teste als „Rechts“ dif­fa­mieren, Ärzte, die nicht mit­machen wollen, werden gekündigt, Chefs von Kran­ken­kassen, die die Flut an in Rechnung gestellten Behand­lungen von Impf­ne­ben­wir­kungen publik machen und eine Unter­su­chung fordern, werden gefeuert.

Mit anderen Worten: Herr Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Prof. Dr. Lau­terbach weiß, dass er mit diesem Schreiben die Adres­saten sehr intensiv zu einer Impfung auf­fordert, die ihnen poten­tiell schwer schaden könnte. Auch wenn er per­sönlich über­zeugt davon ist, dass sie den meisten eher nutzt als schadet, darf er die Frage der mög­lichen Neben­wir­kungen kei­nes­falls einfach völlig unan­ge­sprochen lassen.

Könnte es sich also wegen des im Anschreiben deutlich wer­denden Ver­suchs, Men­schen zu einer Impfung zu bewegen, von der bekannt ist, dass sie schwere Neben­wir­kungen bis hin zum Tode haben kann, um eine Kör­per­ver­letzung nach § 223 StGB handeln?

  • 223 StGB

(1) Wer eine andere Person kör­perlich miss­handelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Frei­heits­strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geld­strafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Hier spielt zual­lererst natürlich der Vorsatz eine Rolle. Selbst­ver­ständlich kann man hier nicht von einem direkten Vorsatz (dolus directus) aus­gehen, weder von einem ersten Grad (man will die Kör­per­ver­letzung), noch von einem zweiten Grad (man will es nicht unbe­dingt, weiß aber um die Kör­per­ver­letzung). Ein bedingter Vorsatz (dolus even­tualis) dürfte wahr­scheinlich nicht gegeben sein. Ein bedingter Vorsatz ist gegeben, wenn der Täter mit der Mög­lichkeit der Kör­per­ver­letzung rechnet, also weiß, dass er den­je­nigen ver­letzen kann und den Erfolg bil­ligend in Kauf nimmt bzw. sich mit ihm abfindet, das berühmte, juris­tische „Na, wenn schon“. Hierzu müsste die Ver­sendung der Auf­for­derung zur Impfung als bewusste, direkte Tat gewertet werden, was fraglich ist.

Könnte es eine „bewusste Fahr­läs­sigkeit“ sein? Diese ist anzu­nehmen, wenn der Täter mit der Mög­lichkeit der Tat­be­stands­er­füllung (hier der Kör­per­ver­letzung) rechnet (das soge­nannte Wissens-Element) aber auf das Aus­bleiben des Erfolges ver­traut (das „Wollens-Element“). Der Täter muss denken: “Hof­fentlich pas­siert nichts.” Das könnte schon eher zutreffen.

Dem steht ent­gegen, dass die ange­schrie­benen Emp­fänger des Briefes ja anschließend frei­willig zur Impfung gehen. Wenn das Opfer in die Kör­per­ver­letzung ein­willigt, führt das dazu, dass sich der Täter nicht strafbar macht. Die Ein­wil­ligung muss aber laut Gesetz bei vollem Ver­ständnis der Sachlage erfolgen und nicht „erschlichen worden“ sein. Dazu gehört das bewusste Ver­schweigen der Risiken, dass den Rezi­pi­enten in Bezug auf die Gefahr täuscht.

Die klas­sische „Kör­per­ver­letzung mit Ein­wil­ligung“ liegt z.B. bei Ein­griffen von Ärzten vor, beim Fuß­ball­spiel sowie anderen Sport­arten (Kampf­sport etc.), bei denen Kör­per­ver­letzung quasi vor­pro­gram­miert ist. Das ist auch genau der Grund, warum man vor der Impfung (eigentlich) über die Risiken auf­ge­klärt werden muss/müsste. Da die Ärzte selber aber größ­ten­teils nicht über die Risiken Bescheid wussten (das zählt aber mitt­ler­weile auch nicht mehr), werden sie kaum belangt werden können. Sie können sich aber – auf­grund der vor­ge­nannten Garan­ten­pflicht –  darauf berufen, dass sie von den ver­ant­wort­lichen Stellen, wie Gesund­heits­mi­nis­terium, RKI, Paul Ehrlich Institut etc., keine Infor­ma­tionen zum Gefah­ren­po­tential der Impfung bekommen haben.

Und hier liegt der Ball im Tor des Herrn Bun­des­ge­sund­heits­mi­nisters Lau­terbach. Sein Anschreiben erwähnt mit keinem Wort die Risiken, wie auch den Ärzten jede Mög­lichkeit genommen wurde, sich über die Risiken valide zu infor­mieren. Im Gegenteil, wer zu hart­näckig nach­fragte, musste mit Repres­salien durch die Gesund­heits­be­hörden rechnen.

Hier steht also für die nach­ge­ord­neten Behörden und zuvör­derst den Gesund­heits­mi­nister, der Tat­be­stand des bedingten Vor­satzes durch Unter­lassen im Raum, ins­be­sondere bei einer Kör­per­ver­letzung mit Todes­folge durch Impfen ( § 227 I StGB ). Das ist nämlich mög­li­cher­weise der tiefere Grund, warum unter allen Umständen die Covid-Impfung als Todes­ur­sache aus­ge­blendet wird. Und hier wird es kom­pli­ziert. Beim aktu­ellen “Göt­tinger Organ­spende-Skandal” war es das Problem, dass eine hypo­the­tische Kau­sa­lität mit dem Vorsatz ver­mengt wurde:

 Die hypo­the­tische Frage, ob die benach­tei­ligten Pati­enten ohne die Mani­pu­lation der Organ­ver­teilung überlebt hätten (Quasi-Kau­sa­lität), sei eine zu bewei­sende Tat­frage. Sie dürfe nicht mit der Frage ver­wechselt werden, ob der Täter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hätte. Würde man die­selben Anfor­de­rungen an den Vorsatz stellen, ver­engte man den Vorsatz in seinem Wis­sens­element in Unter­las­sungs­fällen auf den dolus directus 2. Grades – das sichere Wissen um den Erfolgs­ein­tritt. Ein bedingter Vorsatz, wonach der Täter den Erfolgs­ein­tritt nur für möglich hält und ihn bil­ligend in Kauf nimmt, wäre nach einer solchen Defi­nition nicht mehr möglich.“

Das bedeutet im Fall Prof. Dr. Lau­terbach und der unter­ge­ord­neten Behör­den­leiter, dass man zwar hypo­the­tisch darüber streiten kann, ob mehr Men­schen gesund überlebt hätten, wenn sie nicht geimpft worden wären oder umge­kehrt. Das kann zurzeit nicht ein­wandfrei belegt werden. Es ändert aber nichts daran, dass weder Ärzte noch Impf­linge nicht aus­rei­chend darüber auf­ge­klärt wurden, welche Risiken sie ein­gehen. Und das ist ins­be­sondere bei diesem Anschreiben des Gesund­heits­mi­nisters Lau­terbach der Fall und begründet mög­li­cher­weise einen bedingen Vorsatz durch Unterlassen.

Das genau ist die Streit­frage um den bedingten Vorsatz. Es bedarf nach dem Urteil der Richter eben nicht des Wissens und wil­lent­lichen In-Kauf-Nehmens der Kör­per­ver­letzung – mög­li­cher­weise mit Todes­folge. Es reicht nach Ansicht der Richter, dass der Täter den Ein­tritt der Kör­per­ver­letzung „nur für möglich“ hält und ihn bil­ligend in Kauf nimmt.

Die Impf­schäden und ‑toten werden nicht mehr lange ver­tuscht werden können. Auch nicht durch Krieg, Inflation und einen kalten, dunklen Kriegs­winter. Wir werden in nicht allzu langer Zeit sehen, was wirklich geschehen ist und was die Ergeb­nisse sind. Die Auf­ar­beitung der ganzen Vor­gänge wird nicht leicht sein. Aber sie wird kommen. Und, liebe Poli­tiker, „die da oben“ werden Euch nicht helfen.