Bis Ende Oktober muss die Grundsteuererklärung abgegeben sein. Viele haben es noch nicht gemacht. Aber Spitzenreiter sind die Sachsen. Sie scheinen besonders wenig Lust darauf zu haben. Kein Wunder, gehören die „neuen“ alten Bundesländer doch zu denen, die seit 1935 noch die alten Grundsteuersätze haben. Damit ist jetzt Feierabend. Die Sachsen reagieren offensichtlich mit Verweigerung.
In Sachsen gingen bisher nur 24,2 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärung ein. Das entspricht 246.334 eingereichten Erklärungen. Davon, so die BILD, wurden 230.126 auf elektronischem Weg eingereicht und 16.208 in Papierform. Die Stendaler haben überhaupt nur zu 20 Prozent reagiert. Die Sachsen sind ein unbeugsames Völkchen, das haben sie in ihrer Geschichte schon mehrfach bewiesen. Es mag teils Unlust sein, dass sie ihre Erklärungen nicht einreichen, aber es ist sicher auch ein Teil davon auch (noch) passiver Widerstand. Denn es ist jetzt schon bekannt, dass die Grundsteuererhöhung in den neuen Bundesländern deutlich höher ausfallen wird.
Gerade in den „neuen“ Bundesländern ist zu befürchten, dass die Erhöhungen erheblich sein werden, sich sogar teilweise verdoppeln und verdreifachen werden. Der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Jochen Brückmann, sah das schon letztes Jahr kommen. Es werde regional zu echten Ungerechtigkeiten kommen, vor allem im Ostteil der Bundesrepublik. Mit der Reform der Grundsteuer „werden Eigenheimbesitzer vor allem in Ostdeutschland stärker belastet.“
Im Ostteil Berlins wird das richtig scheppern. Denn seit der Wiedervereinigung hat sich hier viel getan und die Grundstücke haben an Wert sehr deutlich zugelegt. Das wird für manchen ein böser Tag werden, wenn ihnen der neue Steuersatz zugeschickt wird. Bodenrichtwert, Gebäudeart und das Baujahr des Gebäudes bestimmen den neuen Steuersatz – und genau der Bodenrichtwert und die vielen neuen Häuser dort treiben die Steuersätze. Die werden zwar erst 2025 fällig, nur wird dann die Rezession, Inflation und Deindustrialisierung ihre volle Wirkung entfaltet haben. Kommt dann noch dazu, dass viele Berliner (gerade im Ostteil) sich die Häuser nicht mehr leisten können oder wollen und verkaufen, sinkt der Wert dieser Häuser und die Schere von Steuerbelastung versus Immobilienwert wird scharf schneiden.
Auch Brandenburg, Meck-Vorpomm, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden leiden. Diese Regionen sind immer noch benachteiligt und werden die Ersten sein, die die ganzen Fehlentwicklungen durch die rot-grüne WEF-Regierungspolitik zu spüren bekommen. Kleine Nebenbemerkung: Der Seher Alois Irlmaier hat alles, was bisher seit Ende des Zweiten Weltkrieges geschehen ist, sehr genau vorausgesagt. Und er sagt auch „Steuern, die keiner mehr bezahlen kann“ voraus und dann eine Revolution in Deutschland. Sollte das so kommen, kann man drauf wetten, dass die in Sachsen beginnt und dann ein Flächenbrand wird.
Wie die Saarländer die Grundsteuererhöhungen aufnehmen werden, wird sich zeigen. Einer Studie von Ernst & Young zufolge soll es hier die höchsten Spitzen der Steigerung geben. Die Saarländer wurden seit 2016 schon mit Post von den Kommunalverwaltungen zur Erhöhung der Grundsteuer beglückt. Die höchsten Grundsteuern bezahlen der Studie zufolge bis jetzt die Bürger Nordrhein-Westfalens.
Die Immobilieneigner in Offenbach werden wahrscheinlich weniger erschreckt werden, sie haben ihren Steuerschock schon Anfang 2019 verpasst bekommen. Die Stadt war so pleite, dass sie den Hebesatz der Grundsteuer rückwirkend von 600 auf 995 Prozentpunkte hochschraubte. Damit schoss Offenbach in der Rangliste der 100 teuersten Städte Deutschlands. Den Stadtkämmerern bescherte das statt 29,6 Millionen Euro Etat ein 47,9 Millionen Budget.
Aber: Es gibt Gemeinden, in denen die Bürger fortan überhaupt keine Grundsteuern mehr zahlen müssen, wie die Studie von Ernst & Young herausgefunden hat. Diese Gemeinden verzichten auf die Grundsteuer, weil ihre Kassen voll sind. Sie haben höchst einträgliche Windanlagen auf ihrem Gemeindeboden. Es gibt 16 Kommunen, die keine Grundsteuer erheben:
- Bergenhausen (Rheinland-Pfalz)
- Büsingen am Hochrhein (Baden-Württemberg)
- Gornhausen (Rheinland-Pfalz)
- Horath (Rheinland-Pfalz)
- Rayerschied (Rheinland-Pfalz)
- Reuth (Rheinland-Pfalz)
- Riegenroth (Rheinland-Pfalz)
- Wahlbach (Rheinland-Pfalz)
- Friedrichsgabekoog (Schleswig-Holstein)
- Hedwigenkoog (Schleswig-Holstein)
- Hillgroven (Schleswig-Holstein)
- Norderfriedrichskoog (Schleswig-Holstein)
- Oesterwurth (Schleswig-Holstein)
- Strübbel (Schleswig-Holstein)
- Südermarsch (Schleswig-Holstein)
- Wesselburener Deichhausen (Schleswig-Holstein)
Die Grundsteuer wird bis einschließlich 2024 noch nach den alten Hebesätzen berechnet, ab 01. Januar 2025 gelten dann die neuen Sätze. Für die Sachsen,wie für alle anderen, gilt: Wer nicht bis Fristende abgibt, der bekommt erst einmal vom Finanzamt nur eine Erinnerung. Die Abgabenordnung sieht aber auch die Möglichkeit einer Fristverlängerung vor. Wer alles ignoriert, muss mit Strafzahlungen rechnen.
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