
Und darüber, dass es schon vor der sogenannten Pandemie “zufälligerweise” auf deren finanziellen Folgen erweitert wurde.
Das Lastenausgleichs-Gesetz, das ursprünglich 1952 verabschiedet wurde, traf die Menschen mit einem 4 Jahre zurück datierten Stichtag und sogar einer rückwirkenden Entstehung der Schuld und einer Abgabenlast von 50 %.

























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