Die Dimension der Schäden, die Menschen durch die Corona-Vakzine erlitten haben, ist größer als im Mainstream berichtet. Das verdeutlicht unter anderem der Ansturm auf die neu eingerichtete Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu Corona-Impfbeschwerden.
(von Frank Schwede)
Viele Betroffene fühlen sich von der Regierung im Stich gelassen, manche stehen sogar vor dem finanziellen Ruin. 2019 änderte die Bundesregierung das im Jahr 1952 eingeführte Lastenausgleichgesetz. Können Impfgeschädigte ab kommendes Jahr darüber Entschädigungszahlungen erhalten?
Der ursprüngliche Zweck des Lastenausgleichgesetzes (LAG) bestand einmal darin. Deutschen, die durch den Zweiten Weltkrieg Vermögensschäden erlitten hatten, einen finanziellen Ausgleich zu verschaffen.
Das nötige Geld brachte der Staat auf, indem er eine Sonderabgabe auf die noch existierenden Vermögen einführte, deren Höhe bei der Hälfte des Vermögenswertes lag und die in bis zu 120 vierteljährlichen Raten in den Ausgleichfonds einzuzahlen waren.
Auf Sachvermögen über fünftausend Mark, insbesondere auf Immobilien, war eine Abgabe von fünfzig Prozent an den Staat fällig. Die Abgaben waren aber nicht auf einem Schlag fällig, sondern konnten über einen Zeitraum von dreißig Jahren geleistet werden. 1982 endete der Lastenausgleich, doch das Gesetz existiert bis heute weiter.
Das im Jahr 1952 beschlossene Gesetz wurde am 12. Dezember 2019 durch das neu eingeführte Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (SozERG) geändert, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.
Im Artikel 21 des SozERG steht unter Punkt 2, „der Paragraph 292 des LAG werde insofern neu gefasst, als anstelle des Wortes „Kriegsopferführsorge“ nun „Soziale Entschädigung“ stehe“.
Soziale Entschädigung ist ein sehr allgemein gefasster Begriff, der natürlich durchaus auch Schäden durch Impfungen beinhalten kann. Die Bedeutung des Begriffs erschließt sich erst dann, wenn man berücksichtigt, dass die Änderung des LAG im Zusammenhang mit der Neueinführung des Sozialgesetzbuches, das sogenannten „Vierzehnte Buch“ – Soziale Entschädigung (SGB XIV) durch den Artikel 1 des SozERG erfolgte.
Hier werden Gewalttaten, Kriegsauswirkungen, Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes sowie Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe genannt, die gesundheitliche Schäden verursacht haben. Anspruchsberechtigte sind in diesem Fall nicht nur die Geschädigten selbst, sondern auch deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende.
Weiter heißt es im Kapitel 2 Unterabschnitt 4 des SGB XIV, dass die Entschädigungsregelung im Falle einer jeglichen Impfung greife, die von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde beziehungsweise auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 20 Absatz 6 oder 7 des Infektionsschutzgesetzes angeordnet wurde oder sonst auf Grund eines Gesetzes vorgeschrieben war.
Darunter fallen laut der aktuellen Fassung des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz) auch und gerade die Schutzimpfungen gegen Corona.
Gehen also die Beschwerden über das übliche Maß einer natürlichen Reaktion auf eine Schutzimpfung hinaus, dann ist eine staatliche Entschädigung fällig.
Die vom Gesetzgeber vorgenommene Verknüpfung des neuen SGB XIV mit dem geänderten Lastenausgleichgesetz bietet grundsätzlich die Möglichkeit, für die Entschädigungszahlung auch Vermögenswerte der nicht geschädigten Bevölkerung heranzuziehen.
Gentherapie zur Schutzimpfung etikettiert
Als die Impfkampagne gegen Covid-19 vor zwei Jahren Fahrt aufnahm, stand bereits für viele Virologen und Toxikologen die Tatsache fest, dass das nicht gut gehen kann, weil nie zuvor in der Geschichte der Medizin ein Impfstoff in so kurzer Zeit entwickelt und zugelassen wurde. Und sie sollten recht behalten.
Besonders deutlich wird das anhand einer neuen Hotline zu Corona-Impfbeschwerden des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit , bei der bereits schon am ersten Tag mehr als 280 Anrufe eingingen, weshalb bisher nur ein Drittel der Anrufe bearbeitet werden konnte, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.
Das heißt auch, dass die Schäden durch die Corona-Impfung eine weit größere Dimension haben als von offizieller Seite zugegeben wird. Aber viel schlimmer noch wiegt die Tatsache, dass die Bundesregierung offenbar schon zu Beginn der Impfkampagne 2021 mit dem Schlimmsten gerechnet hat oder möglicherweise mehr über die fatale Wirkung der Vakzine wusste als sie zugibt – das bedeutet, dass man die Bevölkerung bewusst ins offene Messer hat laufen lassen.
Doch nicht alle haben auf Anhieb und Kommando gleich mitgemacht. Viele sahen sich am Ende sogar dazu genötigt und gezwungen, sich den Piks geben zu lassen, weil sie sonst ihre Arbeit verloren hätten, nicht hätten reisen oder shoppen gehen können oder sich allgemein sozial ausgegrenzt gefühlt haben.
Im Herbst 2021 wurden im Rahmen einer Forsa-Umfrage rund dreitausend Teilnehmer in Deutschland gefragt, warum sie bisher nicht geimpft sind. Rund ein Drittel der Ungeimpften begründete dies damit, dass sie die eingesetzten Impfstoffe nicht für ausreichend erprobt halten – und mehr als jede/r zehnte argumentierte, dass sie/er Angst vor Nebenwirkungen habe.
Dass mRNA-Produkte keine Impfstoffe per Definition sind, sondern Gentherapeutika, war den meisten Experten länge bekannt, nur darf diese Information bis heute nicht an die Öffentlichkeit.
Einer der das weiß, ist Peter Doshi, Professor für pharmazeutische Forschung im Gesundheitswesen an der University of Maryland. Doshi sagte im Rahmen einer Expertenanhörung:
„Ich bin einer derjenigen Akademiker, die die Ansicht vertreten, dass diese mRNA-Produkte, die jeder Impfstoffe nennt, sich qualitativ von Standartimpfstoffen unterscheiden. Ich fand es erstaunlich zu erfahren, dass das Merriam-Webster Wörterbuch die Definition von ‚Impfstoff‘ Anfang dieses Jahres geändert hat.
mRNA-Produkte erfüllen nicht die Definitionskriterien für einen Impfstoff, welche fünfzehn Jahre bei Merriam-Webster galten. Die Definition wurde jedoch so erweitert, dass mRNA-Produkte nun als Impfstoffe gelten.“
Auch in Deutschland wurde durch eine Gesetzesänderung die mRNA-Gentherapie zur Impfung etikettiert. Die wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben dazu kurz vor dem Start der Impfkampagne im Januar 2021 eine Expertise vorgelegt, in der sie auf EU-Richtlinie 2001/83/EG verweisen, in der es heißt, dass „Arzneimittel, die mRNA enthalten, als Gentherapeutikum zu klassifizieren sind, ausgenommen davon sind Arzneimittel mit mRNA, die als Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten eingesetzt werden.
Dass die Gentherapie nicht allen gut bekommen ist, können die besorgniserregenden Zahlen belegen, die vom Mainstream noch immer unter den Teppich gekehrt werden. Der Statistiker Volker Fuchs ermittelte allein für die EU eine Übersterblichkeit von 1,04 Millionen Menschen, weltweit dürften es vorsichtigen Schätzungen nach rund zwanzig Millionen sein.
Die Übersterblichkeit in den Impfjahren ist ein weltweites Phänomen und somit kein Zufall eines einzelnen Landes. Dazu sagt Fuchs:
„Ermittelt man die Übersterblichkeit auf Basis der deutschen Zahlen, mit denen man auf der sichere Seite wäre, käme man auf 18,4 Millionen. Nimmt man die USA als Maßstab, ergeben sich 28 Millionen. Die Frage hierbei ist, welches Land als repräsentativ herangezogen werden kann, um als Grundlage der Umrechnung zu dienen.“
Zahlen, die eigentlich für einen lauten Aufschrei in den verantwortlichen Institutionen wie das Paul Ehrlich-Institut oder das Robert Koch-Institut sorgen sollten – doch nichts dergleichen geschieht – stattdessen wird weiter eisernes geschwiegen und es werden auch weiter Fakten verdreht, solange, bis sie in das Bild unserer ideologischen Politik passen.
Valide Zahlen über Impfschäden darf man deshalb von der Bundesregierung und ihren angeschlossenen Institutionen nicht erwarten, weil es die schlichtweg nicht gibt. Die kann man nur vorsichtig schätzen – aber vermutlich gehen sie allein in Deutschland in die Hundertausende.
Natürlich werden die Behörden auch weiter alles dransetzen, um Impfschäden in Long Covid umzuetikettieren. Immerhin hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vor kurzem öffentlich versprochen, auch für Post-Vac-Patienten ein Forschungsprogramm auf die Beine zu stellen.
Unabhängig davon kann auf die Bundesregierung eine hohe Schadenersatzforderung zukommen, vor allem von Pflegekräften, die aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sich haben impfen lassen müssen und nun aufgrund der Impfung Langzeitschäden davongetragen haben und vielleicht nie wieder arbeiten können.
Die Gesetzesänderung macht es also möglich, dass die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 auf Vermögen von Bürgern Zugriff hat, um damit Entschädigungszahlungen an Menschen zu leisten, die Impfschäden davongetragen haben, vor allem aber an die, die zur Impfung per Gesetz gezwungen wurden.
Das kann in Form von monatlichen Zahlungen an Geschädigte und Hinterbliebene geschehen. Geschädigte und Witwen können aber auch wahlweise statt der monatlichen Entschädigungszahlungen auch Einmalzahlungen als Abfindung erhalten.
Als neue Leistungen werden auch sogenannte schnelle Hilfen eingeführt, etwa Leistungen in Trauma-Ambulanzen und Leistungen des Fallmanagements. Ebenso werden schädigungsbedingte Einkommensverluste von Geschädigten ausgeglichen.
Laut Faktenchecker sind diejenigen, die darüber berichten, Verschwörungstheoretiker, obwohl ein Blick in das Bundesgesetzblatt reicht, um sich davon zu überzeugen, dass die Faktencheker, wie so oft in der Vergangenheit, mal wieder auf dem Holzweg sind.
Quelle: pravda-tv.com
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