Ent­schä­di­gungs­zah­lungen von Impf­schäden: Las­ten­aus­gleichs­gesetz ab 2024 – Zugriff auf Ver­mögen von Bürgern (+Video)

Die Dimension der Schäden, die Men­schen durch die Corona-Vakzine erlitten haben, ist größer als im Main­stream berichtet. Das ver­deut­licht unter anderem der Ansturm auf die neu ein­ge­richtete Hotline des Baye­ri­schen Lan­des­amtes für Gesundheit und Lebens­mit­tel­si­cherheit zu Corona-Impfbeschwerden.

(von Frank Schwede)

Viele Betroffene fühlen sich von der Regierung im Stich gelassen, manche stehen sogar vor dem finan­zi­ellen Ruin. 2019 änderte die Bun­des­re­gierung das im Jahr 1952 ein­ge­führte Las­ten­aus­gleich­gesetz. Können Impf­ge­schä­digte ab kom­mendes Jahr darüber Ent­schä­di­gungs­zah­lungen erhalten?

Der ursprüng­liche Zweck des Las­ten­aus­gleich­ge­setzes (LAG) bestand einmal darin. Deut­schen, die durch den Zweiten Welt­krieg Ver­mö­gens­schäden erlitten hatten, einen finan­zi­ellen Aus­gleich zu verschaffen.

Das nötige Geld brachte der Staat auf, indem er eine Son­der­abgabe auf die noch exis­tie­renden Ver­mögen ein­führte, deren Höhe bei der Hälfte des Ver­mö­gens­wertes lag und die in bis zu 120 vier­tel­jähr­lichen Raten in den Aus­gleich­fonds ein­zu­zahlen waren.

Auf Sach­ver­mögen über fünf­tausend Mark, ins­be­sondere auf Immo­bilien, war eine Abgabe von fünfzig Prozent an den Staat fällig. Die Abgaben waren aber nicht auf einem Schlag fällig, sondern konnten über einen Zeitraum von dreißig Jahren geleistet werden. 1982 endete der Las­ten­aus­gleich, doch das Gesetz exis­tiert bis heute weiter.

Das im Jahr 1952 beschlossene Gesetz wurde am 12. Dezember 2019 durch das neu ein­ge­führte Gesetz zur Regelung des Sozialen Ent­schä­di­gungs­rechts (SozERG) geändert, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

Im Artikel 21 des SozERG steht unter Punkt 2, „der Para­graph 292 des LAG werde insofern neu gefasst, als anstelle des Wortes „Kriegs­op­fer­führ­sorge“ nun „Soziale Ent­schä­digung“ stehe“.

Soziale Ent­schä­digung ist ein sehr all­gemein gefasster Begriff, der natürlich durchaus auch Schäden durch Imp­fungen beinhalten kann. Die Bedeutung des Begriffs erschließt sich erst dann, wenn man berück­sichtigt, dass die Änderung des LAG im Zusam­menhang mit der Neu­ein­führung des Sozi­al­ge­setz­buches, das soge­nannten „Vier­zehnte Buch“ – Soziale Ent­schä­digung (SGB XIV) durch den Artikel 1 des SozERG erfolgte.

Hier werden  Gewalt­taten, Kriegs­aus­wir­kungen, Ereig­nisse im Zusam­menhang mit der Ableistung des Zivil­dienstes sowie Schutz­imp­fungen oder andere Maß­nahmen der spe­zi­fi­schen Pro­phylaxe genannt, die gesund­heit­liche Schäden ver­ur­sacht haben. Anspruchs­be­rech­tigte sind in diesem Fall nicht nur die Geschä­digten selbst, sondern auch deren Ange­hörige, Hin­ter­bliebene und Nahestehende.

Weiter heißt es im Kapitel 2 Unter­ab­schnitt 4 des SGB XIV, dass die Ent­schä­di­gungs­re­gelung im Falle einer jeg­lichen Impfung greife, die von einer zustän­digen Lan­des­be­hörde öffentlich emp­fohlen und in ihrem Bereich vor­ge­nommen wurde bezie­hungs­weise auf Grund einer Rechts­ver­ordnung nach § 20 Absatz 6 oder 7 des Infek­ti­ons­schutz­ge­setzes ange­ordnet wurde oder sonst auf Grund eines Gesetzes vor­ge­schrieben war.

Dar­unter fallen laut der aktu­ellen Fassung des Gesetzes zur Ver­hütung und Bekämpfung von Infek­ti­ons­krank­heiten  (Infek­ti­ons­schutz­gesetz) auch und gerade die Schutz­imp­fungen gegen Corona.

Gehen also die Beschwerden über das übliche Maß einer natür­lichen Reaktion auf eine Schutz­impfung hinaus, dann ist eine staat­liche Ent­schä­digung fällig.

Die vom Gesetz­geber vor­ge­nommene Ver­knüpfung des neuen SGB XIV mit dem geän­derten Las­ten­aus­gleich­gesetz bietet grund­sätzlich die Mög­lichkeit, für die Ent­schä­di­gungs­zahlung auch Ver­mö­gens­werte der nicht geschä­digten Bevöl­kerung heranzuziehen.

Gen­the­rapie zur Schutz­impfung etikettiert

Als die Impf­kam­pagne gegen Covid-19 vor zwei Jahren Fahrt aufnahm, stand bereits für viele Viro­logen und Toxi­ko­logen die Tat­sache fest, dass das nicht gut gehen kann, weil nie zuvor in der Geschichte der Medizin ein Impf­stoff in so kurzer Zeit ent­wi­ckelt und zuge­lassen wurde. Und sie sollten recht behalten.

Besonders deutlich wird das anhand einer neuen Hotline zu Corona-Impf­be­schwerden des Baye­ri­schen Lan­desamts für Gesundheit und Lebens­mit­tel­si­cherheit , bei der bereits schon am ersten Tag mehr als 280 Anrufe ein­gingen, weshalb bisher nur ein Drittel der Anrufe bear­beitet werden konnte, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

Das heißt auch, dass die Schäden durch die Corona-Impfung eine weit größere Dimension haben als von offi­zi­eller Seite zuge­geben wird. Aber viel schlimmer noch wiegt die Tat­sache, dass die Bun­des­re­gierung offenbar schon zu Beginn der Impf­kam­pagne 2021 mit dem Schlimmsten gerechnet hat oder mög­li­cher­weise mehr über die fatale Wirkung der Vakzine wusste als sie zugibt  – das bedeutet, dass man die Bevöl­kerung bewusst ins offene Messer hat laufen lassen.

Doch nicht alle haben auf Anhieb und Kom­mando gleich mit­ge­macht. Viele sahen sich am Ende sogar dazu genötigt und gezwungen, sich den Piks geben zu lassen, weil sie sonst ihre Arbeit ver­loren hätten, nicht hätten reisen oder shoppen gehen können oder sich all­gemein sozial aus­ge­grenzt gefühlt haben.

Im Herbst 2021 wurden im Rahmen einer Forsa-Umfrage rund drei­tausend Teil­nehmer in Deutschland gefragt, warum sie bisher nicht geimpft sind. Rund ein Drittel der Unge­impften begründete dies damit, dass sie die ein­ge­setzten Impf­stoffe nicht für aus­rei­chend erprobt halten – und mehr als jede/r zehnte argu­men­tierte, dass sie/er Angst vor Neben­wir­kungen habe.

Dass mRNA-Pro­dukte keine Impf­stoffe per Defi­nition sind, sondern Gen­the­ra­peutika, war den meisten Experten länge bekannt, nur darf diese Infor­mation bis heute nicht an die Öffentlichkeit.

Einer der das weiß, ist Peter Doshi, Pro­fessor für phar­ma­zeu­tische For­schung im Gesund­heits­wesen an der Uni­versity of Maryland. Doshi sagte im Rahmen einer Expertenanhörung:

„Ich bin einer der­je­nigen Aka­de­miker, die die Ansicht ver­treten, dass diese mRNA-Pro­dukte, die jeder Impf­stoffe nennt, sich qua­li­tativ von Stand­art­impf­stoffen unter­scheiden. Ich fand es erstaunlich zu erfahren, dass das Merriam-Webster Wör­terbuch die Defi­nition von ‚Impf­stoff‘ Anfang dieses Jahres geändert hat.

mRNA-Pro­dukte erfüllen nicht die Defi­ni­ti­ons­kri­terien für einen Impf­stoff, welche fünfzehn Jahre bei Merriam-Webster galten. Die Defi­nition wurde jedoch so erweitert, dass mRNA-Pro­dukte nun als Impf­stoffe gelten.“

Auch in Deutschland wurde durch eine Geset­zes­än­derung die mRNA-Gen­the­rapie zur Impfung eti­ket­tiert. Die wis­sen­schaft­lichen Dienste des Deut­schen Bun­des­tages haben dazu kurz vor dem Start der Impf­kam­pagne im Januar 2021 eine Expertise vor­gelegt, in der sie auf EU-Richt­linie 2001/83/EG ver­weisen, in der es heißt, dass „Arz­nei­mittel, die mRNA ent­halten, als Gen­the­ra­peu­tikum zu klas­si­fi­zieren sind, aus­ge­nommen davon sind Arz­nei­mittel mit mRNA, die als Impf­stoffe gegen Infek­ti­ons­krank­heiten ein­ge­setzt werden.

Alar­mie­rende Zahlen

Dass die Gen­the­rapie nicht allen gut bekommen ist, können die besorg­nis­er­re­genden Zahlen belegen, die vom Main­stream noch immer unter den Teppich gekehrt werden. Der Sta­tis­tiker Volker Fuchs ermit­telte allein für die EU eine Über­sterb­lichkeit von 1,04 Mil­lionen Men­schen, weltweit dürften es vor­sich­tigen Schät­zungen nach rund zwanzig Mil­lionen sein.

Die Über­sterb­lichkeit in den Impf­jahren ist ein welt­weites Phä­nomen und somit kein Zufall eines ein­zelnen Landes. Dazu sagt Fuchs:

„Ermittelt man die Über­sterb­lichkeit auf Basis der deut­schen Zahlen, mit denen man auf der sichere Seite wäre, käme man auf 18,4 Mil­lionen. Nimmt man die USA als Maßstab, ergeben sich 28 Mil­lionen. Die Frage hierbei ist, welches Land als reprä­sen­tativ her­an­ge­zogen werden kann, um als Grundlage der Umrechnung zu dienen.“

Zahlen, die eigentlich für einen lauten Auf­schrei in den ver­ant­wort­lichen Insti­tu­tionen wie das Paul Ehrlich-Institut oder das Robert Koch-Institut sorgen sollten – doch nichts der­gleichen geschieht – statt­dessen wird weiter eisernes geschwiegen und es werden auch weiter Fakten ver­dreht, solange, bis sie in das Bild unserer ideo­lo­gi­schen Politik passen.

Valide Zahlen über Impf­schäden darf man deshalb von der Bun­des­re­gierung und ihren ange­schlos­senen Insti­tu­tionen nicht erwarten, weil es die schlichtweg nicht gibt. Die kann man nur vor­sichtig schätzen – aber ver­mutlich gehen sie allein in Deutschland in die Hundertausende.

Natürlich werden die Behörden auch weiter alles dran­setzen, um Impf­schäden in Long Covid umzu­eti­ket­tieren. Immerhin hat Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Karl Lau­terbach vor kurzem öffentlich ver­sprochen, auch für Post-Vac-Pati­enten ein For­schungs­pro­gramm auf die Beine zu stellen.

Unab­hängig davon kann auf die Bun­des­re­gierung eine hohe Scha­den­er­satz­for­derung zukommen, vor allem von Pfle­ge­kräften, die auf­grund der ein­rich­tungs­be­zo­genen Impf­pflicht sich haben impfen lassen müssen und nun auf­grund der Impfung Lang­zeit­schäden davon­ge­tragen haben und viel­leicht nie wieder arbeiten können.

Die Geset­zes­än­derung macht es also möglich, dass die Bun­des­re­gierung ab dem 1. Januar 2024 auf Ver­mögen von Bürgern Zugriff hat, um damit Ent­schä­di­gungs­zah­lungen an Men­schen zu leisten, die Impf­schäden davon­ge­tragen haben, vor allem aber an die, die zur Impfung per Gesetz gezwungen wurden.

Das kann in Form von monat­lichen Zah­lungen an Geschä­digte und Hin­ter­bliebene geschehen. Geschä­digte und Witwen können aber auch wahl­weise statt der monat­lichen Ent­schä­di­gungs­zah­lungen auch Ein­mal­zah­lungen als Abfindung erhalten.

Als neue Leis­tungen werden auch soge­nannte schnelle Hilfen ein­ge­führt, etwa Leis­tungen in Trauma-Ambu­lanzen und Leis­tungen des Fall­ma­nage­ments. Ebenso werden schä­di­gungs­be­dingte Ein­kom­mens­ver­luste von Geschä­digten ausgeglichen.

Laut Fak­ten­checker sind die­je­nigen, die darüber berichten,  Ver­schwö­rungs­theo­re­tiker, obwohl ein Blick in das Bun­des­ge­setz­blatt reicht, um sich davon zu über­zeugen, dass die Fak­ten­cheker, wie so oft in der Ver­gan­genheit, mal wieder auf dem Holzweg sind.


Quelle: pravda-tv.com