Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stelle des Bundes: Queere unter Natur­schutz stellen

Anlässlich des 74.Jahrestages des Grund­ge­setzes fordert die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stelle des Bundes heute eine Grund­ge­setz­än­derung, die „queere Men­schen“ besonders schützen soll. Was mit „queer“ genau gemeint ist, bleibt unklar. Die Über­setzung des Wortes lässt freilich Schlimmstes ahnen.

Die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stelle des Bundes lässt heute morgen wissen: „Wir feiern heute 74 Jahre Grund­gesetz! 86 % der Men­schen in Deutschland halten das Grund­gesetz für eine der wich­tigsten Errun­gen­schaften unserer Demokratie“

Um dann zu ergänzen: „Aber sie finden es nicht perfekt.“ – Oha, könnte man denken, haben da die Reichs­bürger mit abgestimmt.

Alte, selbst erstellte Umfrage

Aber weit gefehlt. Im Fol­getweet wird rasch deutlich, worum es geht: „56 % wün­schen sich eine Erwei­terung des Schutzes vor Dis­kri­mi­nierung wegen des Lebens­alters, 52 % wegen sexu­eller Ori­en­tierung und 49 % wegen sexu­eller Identität.“

Woher kommen diese Zahlen. Auch das verrät die Stelle in einem Nebensatz: „Das ergab eine Umfrage aus dem Jahr 2019, die wir anlässlich des 70. Jubi­läums durch­ge­führt haben.“ – Das heißt, zu solch einer zen­tralen Frage, wird eine Uralt-Umfrage, die man selbst durch­ge­führt hat ange­führt: solch stüm­per­haftes Vor­gehen wird mit unseren Steuern bezahlt.

Queer = pervers?

Und dann geht es im typisch ober­leh­rer­haften Ton weiter: „Warum braucht es eine Erwei­terung? Weil viele Bevöl­ke­rungs­gruppen noch nicht aus­rei­chend vor Dis­kri­mi­nierung geschützt sind. So ist Alters­dis­kri­mi­nierung gesell­schaftlich weit ver­breitet und durch­zieht viele Lebens­be­reiche der Men­schen. Und auch queere Men­schen sind zunehmend Hass und Aus­grenzung aus­ge­setzt. Nur wenn alle durch das Grund­gesetz geschützt sind, ist es vollständig.“

Daher weht also der Wind! Es geht darum den Nationale Akti­onsplan „Queer leben“ der Bun­des­re­gierung, der sogar an unserer Ver­fassung rühren und eine Ergänzung des Grund­ge­setzes mit Blick auf Art. 3 durch­führen möchte, nun als eine Art Umsetzung des Volks­willens schönzureden.

Auf die m.E. nach alles ent­schei­dende Frage: Wer denn mit „queeren Men­schen“ genau gemeint sei, habe ich bislang keine Antwort bekommen. Eine Antwort, die juris­tisch ein­deutig ist und damit eine Grund­ge­setz­än­derung über­haupt erst auf festen Boden stellen würde, gibt es darauf auch nicht. In den Doku­menten der Par­teien zu dem Thema ist dann auch von LGBTIQ (Aus­schuss für Men­schen­rechte), von queeren Men­schen (SPD), von LSBTI (Grüne und Union) oder von LGBTIA die Rede.

Queeres Buch­staben-Geschwurbele

Und das – so mag der poli­tisch über­kor­rekte Gay-Aktivist ein­wenden – obwohl die aktuelle Bezeichnung LGBTQIA2+ heißt (​Lesbian, Gay, Bisexual, Trans­gender, Queer, Intersex, Asexual, and 2 Spirit). Das Plus­zeichen soll dann alles andere bezeichnen, auf das wir uns als Gesell­schaft noch an Beson­derem ein­stellen sollen.

Was völlig unklar zu sein scheint, ist die Tat­sache, dass diese Pau­schal­pakete zudem innerhalb der Gruppen, die man damit beschreiben will, mehr als pro­ble­ma­tisch sind.

Häufig werden sie unter dem selt­samen, durch das mit anti­se­mi­ti­schen Ein­schlägen der Queer-Theorie der BDS-Pro­pa­gan­distin Judith Butlers schwer belas­teten Etikett „queer“ (über­setzt „gefälscht, son­derbar, eigen­artig, frag­würdig, suspekt, ver­rückt oder eben auch pervers“) zusammen gefasst.

Auf Butler geht auch die fatale Trennung zwi­schen „Sex“ und „Gender“ zurück, die ganz offen­sichtlich bei der geplanten Ablösung des Trans­se­xu­el­len­ge­setzes durch das „Selbst­be­stim­mungs­gesetz“ Pate stand.

Kurzum noch einmal meine Frage an die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stelle des Bundes: Sollen mit der geplanten Grund­ge­setz­er­wei­terung nun alle son­der­baren, suspekten, ver­rückten und per­versen Men­schen unter Natur­schutz gestellt werden?


Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog von David Berger www.philosophia-perennis.com