“So viel poli­tische Kri­mi­na­lität wie nie”: Regierung kri­mi­na­li­siert die Bevölkerung

So viel poli­tische Kri­mi­na­lität wie nie“, titelt die ARD-tages­schau und ver­breitet damit die Meldung, die die Bun­des­re­gierung ver­breitet sehen will – und nicht nur die ARD ist brav und meldet, was gewünscht ist, gewünscht, damit Nancy Faeser und der Regie­rungs-Vasall im Bun­des­kri­mi­nalamt, die fol­gende Meldung an die­je­nigen, die nach wie vor Sys­tem­presse kon­su­mieren, ver­breiten können:

“Am zweit­höchsten war die Zahl rechts­extre­mis­tisch moti­vierter Straf­taten mit knapp 23.500 Fällen und 1170 Gewalt­taten. Rund 41 Prozent aller erfassten Opfer poli­tisch moti­vierter Gewalt wurden im Bereich des Rechts­extre­mismus regis­triert. Laut Münch bleibt der Rechts­extre­mismus die größte Bedrohung für die frei­heit­liche Grundordnung.

Nach den Worten von Faeser sind die Zahlen ein Spie­gelbild gesell­schaft­licher Kon­flikte. Münch beklagte zuneh­mende Radi­ka­li­sie­rungs­ten­denzen. Das gelte ins­be­sondere für den Rechts­extre­mismus und die Hasskriminalität.”

Es geht uns in diesem Beitrag nicht um den langsam mehr als ärger­lichen und in jedem Fall ermü­denden Versuch, Rechts­extre­mismus zu “DER GEFAHR” für die Demo­kratie in Deutschland auf­zu­bauen, sofern es Demo­kratie noch gibt. 14.132 Delikte, die die rechte Gefahr zum Aus­druck bringen und die Gesamtzahl der Delikte die dem “Phä­no­men­be­reich rechts” zuge­ordnet werden, auf­blähen, sind Pro­pa­gan­da­de­likte und somit nichts, was es in einem nor­malen demo­kra­ti­schen, der Mei­nungs­freiheit ver­pflich­teten Gemein­wesen über­haupt geben sollte. Und natürlich muss man nicht besonders tief in die Materie ein­steigen, um zu sehen, dass das Bun­des­kri­mi­nalamt mit der Kate­gorie “poli­tisch moti­vierte Kri­mi­na­lität: nicht zuor­denbar” eine Kate­gorie geschaffen hat, die her­vor­ragend genutzt werden kann, um die poli­tisch moti­vierte Kri­mi­na­lität von links her­un­ter­zu­rechnen, was eine Erklärung für den plötz­lichen Rückgang poli­tisch moti­vierter Kri­mi­na­lität von links ist. Aber natürlich ist alles ohnehin eine Defi­ni­ti­ons­frage, denn der Unfug der poli­tisch moti­vierten Kri­mi­na­lität ist ein poli­ti­sches Mittel, das es den­je­nigen, die sich für Regierung halten, erlaubt, Teile der Bevöl­kerung zu kri­mi­na­li­sieren und ihre Herr­schaft gefähr­dende Popanze auf­zu­bauen, um die Bevöl­kerung von der eigentlich größten Gefahr für ein demo­kra­ti­sches Gemein­wesen abzu­lenken: Den Staat, die Regierung, all die­je­nigen, die, wie Nancy Faeser, jede Gele­genheit nutzen, um Teile der Bevöl­kerung zu kri­mi­na­li­sieren. Faeser ist als die­je­nigen, die den Innen­mi­nister gibt, ver­ant­wortlich für das, was wir jetzt darstellen.

Ein kurzer Ausflug in die Kriminologie.

Die Defi­nition bestimmter Hand­lungen als Kri­mi­na­lität ist eine gesell­schaft­liche Kon­vention.Es gibt keinen Mord und keinen Dieb­stahl als Straf­tat­be­stand per se. Beide müssen durch soziale Über­ein­kunft geschaffen werden.
Dieb­stahl setzt zudem Eigentum voraus, eine weitere gesell­schaft­liche Über­ein­kunft ist not­wendig, um Eigentum zu schaffen. Am besten hat dies Thomas Hobbes in seinem Leviathan im 17. Jahr­hundert auf den Punkt gebracht: Men­schen werden in eine Welt ohne Rechts­be­schränkung geboren. Sie haben das Recht auf alles, ein janus­köp­figes Recht, das den Natur­zu­stand, den Krieg aller gegen alle her­vor­bringt, denn wenn jeder das Recht auf alles, inklusive das, was andere für sich bean­spruchen und das Recht, andere gewaltsam von den Dingen zu ent­fernen, die er sich aneignen will, hat, dann ist vor­her­zu­sehen, für einen ratio­nalen Men­schen vor­her­zu­sehen, dass er zu keinem Zeit­punkt in Sicherheit leben kann, denn jederzeit kann ein anderer auf­tauchen, und ihn um sein Leben und Eigentum bringen. Ergo, so dachte Hobbes, sind Men­schen klug genug, Über­ein­künfte über grund­le­gende Regeln von Eigentum und Sicherheit zu treffen und diese Regeln durch einen Leviathan garan­tieren zu lassen. Straft­tat­be­stände sind solche Über­ein­künfte, mit denen Bürger ihre Sicherheit und ihr Eigentum schützen wollen. Und weil sie Kon­ven­tionen sind, sind sie das Ergebnis von Aus­hand­lungs­pro­zessen, und weil Aus­hand­lungs­pro­zesse in großen Gesell­schaften immer ein Abbild der herr­schenden Gruppen sind, hat sich über die letzten Jahr­hun­derte ein Straf­recht her­aus­ge­bildet, von dem Ver­treter unter­schied­licher kri­mi­no­lo­gi­scher Tra­di­tionen, vom labeling approach bis zur Kon­troll­theorie der Ansicht waren, dass es sozial dis­kri­mi­niert, dass bestimmte Straf­taten, die vor­nehmlich Arbeiter begehen, schneller und härter bestraft werden als z.B. so genannte white collar crimes, also Straf­taten, die von Managern oder Poli­tikern oder anderen in ähn­licher sozialer Lage begangen werden.Indes ist dieses Problem, der Kri­mi­na­li­sierung von Hand­lungen, an deren Kri­mi­na­li­sierung bestimmte gesell­schaft­liche Gruppen ein Interesse haben und der Ver­zicht auf diese Kri­mi­na­li­sierung bei anderen Hand­lungen, an deren Kri­mi­na­li­sierung diese gesell­schaft­lichen Gruppen KEIN Interesse haben, nur ein Problem moderner Gesell­schaften, dem sich Kri­mi­no­logen zunächst unter dem Schlagwort “Klas­sen­justiz” gewidmet haben. Ein viel grö­ßeres, wenn nicht das größte Problem moderner Gesell­schaften besteht darin, dass bestimmte Gruppen, die es in die Regierung geschafft oder zu erheb­lichem Ein­fluss über die Regierung gebracht haben, das Straf­recht dazu miss­brauchen, gesell­schaft­liche Gruppen zu kri­mi­na­li­sieren, gesell­schaft­liche Gruppen, die gegenüber staat­lichen Über­griffen und staat­lichen Maß­nahmen kri­tisch sind.

Das ist ein Miss­brauch des Straf­rechts, denn das Straf­recht ist ein Schutz­recht für Bürger, kein Offen­siv­recht des Staates zur Dis­zi­pli­nierung miss­lie­biger Bürger. Letz­teren Status hat Straf­recht nur in tota­li­tären, in faschis­ti­schen Sys­temen, in denen die­je­nigen, die Staat spielen, das Straf­recht als Waffe ein­setzen, um ihre Hege­monie gegen Wider­stand durch­setzen zu können.

Und damit sind wir bei dem, was wir für eine der gefähr­lichsten Ent­wick­lungen in modernen Staaten halten, in denen eine Mehrheit von Ein­wohnern nach wie vor der Ansicht sein könnte, in einer Demo­kratie zu leben: Der Miss­brauch des Straf­rechts durch poli­tische Cliquen, die sich Regie­rungen zueigen gemacht haben, um poli­tische Gegner zu kri­mi­na­li­sieren. Das, was unter poli­tisch moti­vierter Kri­mi­na­lität jährlich pres­se­wirksam ver­breitet wird, ist ein klas­si­sches Bei­spiel dafür, wie bestimmte Cliquen eine gesell­schaft­liche Macht­po­sition aus­nutzen, um poli­tische Gegner zu kri­mi­na­li­sieren. Es ist zudem ein Bei­spiel dafür, wie ein Vehikel, das sich in der Ver­gan­genheit als nützlich erwiesen hat, um poli­tische Gegner zu kri­mi­na­li­sieren, zur Grundlage dient, auf der die Zahl der Kri­mi­na­li­sierten suk­zessive erhöht wird, im umge­kehrten Ver­hältnis zur Beliebtheit der Regie­rungs-Clique und der Unter­stützung, die sie in der Bevöl­kerung erfährt.

Am besten bringen dies die “poli­tisch moti­vierten Straf­taten gegen den Staat und seine Ver­treter” zum Aus­druck, die im Wesent­lichen auf dem eigens geschaf­fenen Straf­tat­be­stand von § 188 StGB basieren, der vor­handene Straf­taten zu etwas “Poli­ti­schem” trans­for­miert, wenn sie sich gegen einen Hans richten, der es auf eine Position im Staats­gefüge oder in der Regierung geschafft hat.

“§ 188 – Gegen Per­sonen des poli­ti­schen Lebens gerichtete Belei­digung, üble Nachrede und Verleumdung
(1) Wird gegen eine im poli­ti­schen Leben des Volkes ste­hende Person öffentlich, in einer Ver­sammlung oder durch Ver­breiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Belei­digung (§ 185) aus Beweg­gründen begangen, die mit der Stellung des Belei­digten im öffent­lichen Leben zusam­men­hängen, und ist die Tat geeignet, sein öffent­liches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Frei­heits­strafe bis zu drei Jahren oder Geld­strafe. Das poli­tische Leben des Volkes reicht bis hin zur kom­mu­nalen Ebene.

(2) Unter den gleichen Vor­aus­set­zungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Frei­heits­strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Ver­leumdung (§ 187) mit Frei­heits­strafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.”

Zwangs­läufig müssen sich die Ver­treter einer poli­ti­schen Kaste, die sich immer weiter von ihrer Bevöl­kerung ent­fernt, ver­mehrt mit Kritik aus­ein­an­der­setzen. In einer Demo­kratie ist dies eine wichtige Rück­meldung an die Polit-Dar­steller. In einem tota­li­tären System, in dem die Regie­rungs-Clique der Ansicht ist, die ideo­lo­gische Wahrheit zu ver­breiten und jeden, der sie kri­ti­siert, als Häre­tiker ansieht, ist es normal, dass sich die Ver­künder von Wahrheit von Kritik abschotten und Kri­tiker kri­mi­na­li­sieren wollen. Der besondere Tat­be­stand, der “eine im poli­ti­schen Leben des Volkes ste­hende Person”, dem Volk enthebt und – sym­bo­lisch ver­steht sich – zu etwas Wich­ti­gerem sti­li­siert, ist ein Versuch, die zuneh­menden Unpo­pu­la­rität der eigenen Ideo­logie gegen Kri­tiker zu sichern.

Der Tat­be­stand gehört zu einer Reihe von beson­deren, poli­ti­schen Tat­be­ständen, die geschaffen werden, um Oppo­sition zur Regie­rungs-Clique zu kri­mi­na­li­sieren, darunter:

  • Hass­kri­mi­na­lität
  • Straf­taten im Kontext der COVID-19-Pandemie
  • Straf­taten im The­men­zu­sam­menhang “Ukraine” und “Ver­sor­gungs­engpass”
  • Straf­taten im Zusam­menhang mit “Klima” und “Umwelt­schutz”
  • Straf­taten gegen den Staat und seine Vertreter

Warum sollten Ver­treter des Staates, warum sollte “der Staat” einen beson­deren straf­recht­lichen Schutz erfahren? Was erhebt die­je­nigen, die für den “Staat” arbeiten, ein poli­ti­sches Amt ausüben, über alle anderen? Letztlich sind die Ant­worten fast egal, denn der besondere Schutz einer bestimmten Klasse von Per­sonen in einem Gemein­wesen der Feien und Gleichen ist ein Bruch mit den Grund­lagen des freien und gleichen Gemein­wesens und signa­li­siert dessen Übergang in ein Feu­dal­system, der Kraft Position Aus­ge­zeich­neten. In einem freien und demo­kra­ti­schen Gemein­wesen ist es die Leistung, die Kom­petenz eines Posi­ti­ons­in­habers, die ihm Respekt und Achtung ein­bringt und dafür sorgt, dass er sich kaum als Gegen­stand von Anfein­dungen aus der Gesell­schaft wie­der­finden wird. In einem feu­dalen, einem tota­li­tären System erhofft sich ein Posi­ti­ons­in­haber von even­tuell vor­han­denem Respekt vor der Position zu pro­fi­tieren, was zwangs­läufig im Fiasko enden muss, weil die meisten dieser Posi­ti­ons­in­haber nicht die Kom­petenz haben, die not­wendig ist, um sich Respekt und Achtung zu erar­beiten. Also ernten sie Spott und Häme und müssen sich vor denen, denen sie im täg­lichen Leben her­um­pfu­schen, denen, die sie fürchten, der Bevöl­kerung, in Sicherheit bringen, hinter einem Gesetz ver­schanzen, das ihre nicht vor­handene Kom­petenz in einer über das “gemeine Volk” erhöhten straf­recht­lichen Schutz­po­sition festschreibt.

Ärmlich.

Straf­taten im Kontext der “COVID-19 Pan­demie” oder im The­men­zu­sam­menhang “Ukraine” und “Ver­sor­gungs­engpass” sind in den meisten Fällen ein ekla­tantes Bei­spiel dafür, wie Straf­recht zur Waffe einer poli­ti­schen Clique gegen Bürger umfunk­tio­niert wird.

In beiden Fällen sind die aller­meisten Delikte, die hier als poli­tische Kri­mi­na­lität aus­ge­geben werden, schlichte Ver­stöße gegen ein Ver­samm­lungs­verbot oder das Unter­lassen der Anmeldung einer Demons­tration in Sachsen, denn nahezu alle Fälle “poli­ti­scher Kri­mi­na­lität”, die mit der Ukraine in Zusam­menhang gebracht werden, sind im Rahmen von Mon­tags­spa­zier­gängen in Dresden ange­fallen. Was hier kri­mi­na­li­siert wird, ist der Protest gegen Lock­downs, gegen staat­liche Maß­nahmen, die bar jeder Ratio­na­lität und mit vor­her­seh­baren Folgen erlassen wurden, Maß­nahmen, die große Teile der Bevöl­kerung geschädigt und kaum einem Teil geholfen haben, Maß­nahmen, die darin gip­felten, dass Pro­teste gegen Lock­downs oder angeblich gegen COVID-19 gerichtete Maß­nahmen schlicht ver­boten wurden. Ein sehr effek­tives Mittel zur (poli­ti­schen) Kri­mi­na­li­sierung von Opposition.

In allen bislang berich­teten Fällen schreiben sich Regie­rungs­ver­treter das Recht zu, zu defi­nieren, was als legi­timer Protest und was als nicht legi­timer Protest ange­sehen wird. Alle bislang berich­teten Fälle stellen demo­kra­ti­sches Pro­zedere auf den Kopf, nehmen der Bevöl­kerung, dem Teil der Bevöl­kerung, der mit der Politik der Regie­rungs-Clique nicht ein­ver­standen ist, die Mög­lichkeit, öffentlich Wider­stand zu zeigen, öffentlich seine NICHT­ZU­STIMMUNG zu demons­trieren. Diese Mög­lichkeit ist indes das A und O einer Demo­kratie, die dann tot ist, wenn Wider­spruch nur noch in den Fällen möglich und legitim ist, in denen eine Regie­rungs-Clique ihn gerade erlauben will, weil es ihr opportun erscheint.

Wir haben einige Berichte über die “poli­tisch-moti­vierte Kri­mi­na­lität” gelesen. Nicht einer hat die Legi­ti­mität einer staatlich vor­ge­ge­benen Kunst-Kate­gorie im Straf­recht ange­zweifelt, einer Kunst-Kate­gorie, die einzig dazu dient, Kri­mi­na­lität zu ideo­lo­gi­sieren und warum sollte man das tun, wenn man nicht vor­hätte, Kri­mi­nelle in gute und schlechte Kri­mi­nelle, geduldete und gejagte Kri­mi­nelle ein­zu­teilen? Der ganze Zin­nober dient dazu, Unfrieden in der Bevöl­kerung zu stiften, sie in ideo­lo­gische Lager zu teilen, die von Regie­rungs-Cliquen, egal in welcher Farbe sie gerade daher­kommen, besser ver­waltet und kon­trol­liert werden können. Und natürlich sind ideo­lo­gische Lager die Grundlage für Legionen von Schwätz­perten und Steu­er­geld­schma­rotzern, ein Aus­kommen zu generieren.

Faeser behauptet, die Zahlen seien ein “Spie­gelbild gesell­schaft­licher Kon­flikte”. Das sind sie nicht. Sie sind ein Nachweis erfolg­reicher, von staat­licher Seite betrie­bener Kri­mi­na­li­sierung gesell­schaft­licher Gruppen, und damit einer Spaltung der Gesellschaft.

Wen die Zahlen im ein­zelnen interessieren:

  • 58.916 Delikte “poli­ti­scher Kri­mi­na­lität” wurden 2022 gezählt;
  • 16.340 Delikte sind “Pro­pa­gan­da­de­likte”, eine Kate­gorie, die unab­dingbar ist, wenn es darum geht, den Mythos von der rechten Gefahr auf­recht zu erhalten;
  • 10.036 Delikte sind Ver­stößte gegen das Ver­samm­lungs­gesetz, ein erschre­ckendes Dokument staat­licher Ein­griffe in indi­vi­duelle Frei­heits- und gegen den Staat gerichtete Abwehrrechte;
  • 7.989 Delikte sind Sach­be­schä­di­gungen; Ob es einen Brief­kasten inter­es­siert, dass die Hand eines Linken, den Böller, der ihn zer­stört hat, in ihn gestopft hat?
  • 6.792 Delikte sind Belei­di­gungen, die zu mehr als Belei­digung sti­li­siert werden sollen, weil sie sich z.B. gegen eine Person richten, die in ihrem Amt hoff­nungslos über­fordert ist und zwangs­läufig den ver­dienten Spott für die eigene prä­ten­tiöse Art erntet;
  • 4.649 Delikte sind Fälle von Volks­ver­hetzung, d.h. jemand hat z.B. etwas gesagt, was einen anderen an das Dritte Reich erinnert hat;
  • 9,675 Delikte sind im Internet verübt worden … Wir leben in einer Gesell­schaft, in der das Wort bestraft wird.

Das war ein Post über eine tota­litär ver­fasste Gesellschaft.


Quelle: sciencefiles.org