Der Arzt Dr. Heinrich Habig hatte seine Praxis in Recklinghausen. Er stand nun vor Gericht, weil er Menschen vor der — mittlerweile unbestritten hoch gefährlichen – Genspritze beschützt hat. Er stellte den einen Impfpässe aus, obwohl er ihnen das Impfserum nicht spritzte, anderen stellte er Impfbefreiungs-Atteste aus. Wie vielen Menschen er damit Schäden, schwere Leiden oder gar den Tod erspart hat, kann niemand beziffern. Und wenn es nur einer gewesen wäre … es wäre die Sache wert gewesen. Sehr viele, besonders seine Patienten, sehen in ihm einen Helden, der Respekt und großen Dank verdient. Das Gericht sieht ihn als Verbrecher und verurteilte ihn zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis.
Das ist aber nur ein „Teilurteil“, was für den einen, verhandelten Fall gilt. Doch in diesem Prozess wurden die Pflöcke in den Boden gehauen, um die rechtliche Grundlage für Zweihundert weitere Fälle zu schaffen. Der vorsitzende Richter am Landgericht Bochum, Frau Petra Breywisch-Lepping, sah in dem Fall keine Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe für das Handeln des Arztes. Den Impfunwilligen habe ja der Rechtsweg offen gestanden.
Bei der Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten wird es wohl nicht bleiben, denn, wie bereits erwähnt, ist dieses nur ein Teilurteil. Die anderen Fälle kommen noch hinzu und am Ende wird es ein Gesamturteil werden, das sicherlich darüber liegt. Wie hoch, wird man sehen, es ist von vier Jahren Haft – abzüglich der Untersuchungshaft die Rede.
Dr. Habig sitzt schon länger als ein Jahr in Untersuchungshaft. Es ist auffällig, dass Widerständige und Kritiker der Politik und der Mächtigen sehr lange in Untersuchungshaft oder sonstwie in den Klauen einer willfährigen Justiz gehalten, wie Schwerverbrecher behandelt und zermürbt werden: Julian Assange, Michael Ballweg und Dr. Heinrich Habig.
Sein Rechtsanwalt Christian Moser berichtete auf Telegram:
Recht gesprochen?
In Sachen Heinrich-Habig hat das Landgericht Bochum soeben das Teilurteil über 207 Fälle verkündet.
Es hat Heinrich Habig verurteilt zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten, der Haftbefehl ist sofort zu vollstrecken.
Die Begründung des Urteils lässt sehr zu wünschen übrig. Es wurden lediglich Behauptungen aufgestellt, keine einzige Subsumtion vorgenommen. Für Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe gibt es nach Ansicht des Gerichtes keine Anhaltspunkte. Stattdessen wirft das Gericht Heinrich Habig eine “rechtsfeindliche Gesinnung” vor.
Vom Standpunkt eines Juristen kann ich nur sagen, dass dieses Urteil einen Tiefpunkt deutscher Justiz darstellt.
Die „Polizisten für Aufklärung“ erläutern die juristische Sichtweise der Kammer folgendermaßen:
„Aus Sicht der Kammer ist H. Habig schuldig. Der Tatbestand wurde objektiv und subjektiv erfüllt. Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe lagen nicht vor. Notwehr bzw. Nothilfe ist grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig. Die Patienten hätten den Rechtsweg beschreiten können. Verbotene Vernehmumgsmethoden nach § 136a StPO lagen nicht vor. Die Patienten wurden auch nicht durch die PB (oder die StA) getäuscht. Begründung: Grundlage für die polizeilichen Maßnahmen war ein amtsgerichtlicher Beschluss. Unzulässiger Druck wurde nicht ausgeübt. Ob es sich wirklich um eine Schutzimpfung handelt ist irrelevant, da der Gesetzgeber die Impfung als solche bezeichnet und einordnet. Gewerbsmäßig hat H. Habig nicht gehandelt. 2 Jahre und 10 Monate ohne Bewährung. Der Haftbefehl bleibt in Vollzug. Rechtsmittel sind möglich. Revision wird eingelegt werden.“
Die Motivation des Angeklagten, Menschen zu helfen, die mittels Nötigung zur (riskanten) Impfung gedrängt wurden – was als ein rechtswidriger Angriff gewertet werden kann, denn es ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde und das Recht auf Selbstbestimmung, lässt das Gericht nicht gelten. Auch den Einwand Habigs, er habe getreu dem Hippokratischen Eid gehandelt, demnach der Arzt auf keinen Fall Schaden anrichten dürfe, wischt man vor Gericht beiseite. Das Thema Impfschäden wird nicht einmal zur Kenntnis genommen. Dr. Habigs Verteidiger führten an, er habe gewusst, dass die Impfung gefährlich ist. Und ein Arzt habe sich nach der Berufsordnung für Ärzte, nach seinem medizinischen Sachverstand und nicht nach Vorgaben des Gesetzes zu richten. Das ist auch einleuchtend. Denn Gesetze sind durch Abstimmung schnell erlassen – und zwar von Regierungen und/oder Parlamenten, die entweder keine Ahnung von den Konsequenzen ihres Tuns haben – oder aus moralisch verwerflichen Gründen handeln. Ein Arzt, der aufgrund eines Gesetzes Schaden für seine Patienten kommen sieht, darf dann nicht einfach doch diese schädlichen Therapien vornehmen.
Doch gerade dieses Argument, dass er für die Patienten in Notwehr gehandelt habe, wird schlicht abgelehnt. Eine Notwehr, mit der Habigs Rechtsanwalt Schmitz argumentierte, sei grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig.
Die mRNA-Impfung wird nicht in Frage gestellt, allen Erkenntnissen zu deren massiver Gefährlichkeit zum Trotz. Es heißt auch, dass Patienten Habigs mit Drohungen, sie physisch zu einer Feststellung ihres tatsächlichen Impfstatus zu zwingen, zu Geständnissen gezwungen worden sein sollen.
Auch Dr. Habigs Einlassung, er habe ja seiner Aufklärungspflicht zu den Nutzen und Risiken der Corona-Impfung gar nicht nachkommen können, weil der Beipackzettel zur Impfung keine Informationen enthielt, auch nicht zu möglichen Nebenwirkungen. Es ist aber zwingend erforderlich, dass der Patient aufgeklärt werden muss, um überhaupt einwilligen zu können und diese Einwilligung muss freiwillig erfolgen.
All diese völlig nachvollziehbaren Einlassungen Dr. Habigs fielen auf verdorrten Boden. Nachdem er lange erklärt und begründet hatte und sein Schlusswort gesprochen, applaudierten die Zuhörer im Saal. Berichten von Augenzeugen zufolge erließ daraufhin Richter Petra Breywisch-Lepping eine „wahnwitzige sitzungspolizeiliche Anordung“ indem sie den Saal absperren und die Namen der Anwesenden erfassen ließ. Das zeigt, unter welchem Druck diese Frau steht, denn so eine überzogene Anordnung war hier in keiner Weise nötig oder angebracht. Offenbar fühlt sie sich in ihrer Rolle unwohl. Die Protestversammlungen gegen das Urteil vor dem Landgericht und die Mahnwachen gegen die lange Untersuchungshaft werden ihr schon deutlich machen, dass ihre Entscheidung vielleicht juristisch gut konstruiert sein mag. Dass es aber nicht „Recht“ ist, was sie da gesprochen hat. Laut Rechtsanwalt Schmitz hat sie „so gut wie alle Anträge der Verteidigung abgelehnt. Die Urteilsbegründung sei die schlechteste, die er in seiner Berufslaufbahn erlebt habe und enthalte laut dem Anwalt nur Behauptungen. Besonders brisant ist der Vorwurf des Anwalts, dass die Aussagen von Zeugen, die zur Verurteilung geführt haben, nur auf Betrug beruht haben. So wurden Menschen unter Druck gesetzt, unter anderem durch Hausdurchsuchungen. Es wurden Blutanalysen bei verschiedenen Menschen durchgeführt und der Schein vermittelt, dass sich damit eine Impfung nach vielen Monaten noch feststellen lasse.“
Die Staatsanwältin behauptete beweisfrei in ihrem Plädoyer, „dass es gar keine Fälle von schweren Impfnebenwirkungen gäbe und dies obwohl seit Wochen auch große deutsche Medien von ganz konkreten Nebenwirkungen bei verschiedensten Menschen berichten und 2023 sogar entsprechende Prozesse in Deutschland stattfinden.“
Dr. Habig nimmt es mit einer bewundernswerten Ruhe und Größe auf: „Nur Gott kann mich richten. Und mein Gewissen ist rein.“
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