Bild: Wikimedia Commons, Superikonoskop, CC BY-SA 1.0

Ein Arzt rettete viele vor der expe­ri­men­tellen mRNA-Impfung – und muss dafür jah­relang ins Gefängnis!

Der Arzt Dr. Heinrich Habig hatte seine Praxis in Reck­ling­hausen. Er stand nun vor Gericht, weil er Men­schen vor der — mitt­ler­weile unbe­stritten hoch gefähr­lichen – Gen­spritze beschützt hat. Er stellte den einen Impf­pässe aus, obwohl er ihnen das Impf­serum nicht spritzte, anderen stellte er Impf­be­freiungs-Atteste aus. Wie vielen Men­schen er damit Schäden, schwere Leiden oder gar den Tod erspart hat, kann niemand beziffern. Und wenn es nur einer gewesen wäre … es wäre die Sache wert gewesen. Sehr viele, besonders seine Pati­enten, sehen in ihm einen Helden, der Respekt und großen Dank ver­dient. Das Gericht sieht ihn als Ver­brecher und ver­ur­teilte ihn zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis.

Das ist aber nur ein „Teil­urteil“, was für den einen, ver­han­delten Fall gilt. Doch in diesem Prozess wurden die Pflöcke in den Boden gehauen, um die recht­liche Grundlage für Zwei­hundert weitere Fälle zu schaffen. Der vor­sit­zende Richter am Land­ge­richt Bochum, Frau Petra Brey­wisch-Lepping, sah in dem Fall keine Recht­fer­ti­gungs- oder Ent­schul­di­gungs­gründe für das Handeln des Arztes.  Den Imp­f­un­wil­ligen habe ja der Rechtsweg offen gestanden.

Bei der Haft­strafe von zwei Jahren und zehn Monaten wird es wohl nicht bleiben, denn, wie bereits erwähnt, ist dieses nur ein Teil­urteil. Die anderen Fälle kommen noch hinzu und am Ende wird es ein Gesamt­urteil werden, das sicherlich darüber liegt. Wie hoch, wird man sehen, es ist von vier Jahren Haft – abzüglich der Unter­su­chungshaft die Rede.

Dr. Habig sitzt schon länger als ein Jahr in Unter­su­chungshaft. Es ist auf­fällig, dass Wider­ständige und Kri­tiker der Politik und der Mäch­tigen sehr lange in Unter­su­chungshaft oder sonstwie in den Klauen einer will­fäh­rigen Justiz gehalten, wie Schwer­ver­brecher behandelt und zer­mürbt werden: Julian Assange, Michael Ballweg  und Dr. Heinrich Habig.

Sein Rechts­anwalt Christian Moser berichtete auf Telegram:

Recht gesprochen?

In Sachen Heinrich-Habig hat das Land­ge­richt Bochum soeben das Teil­urteil über 207 Fälle verkündet.

Es hat Heinrich Habig ver­ur­teilt zu einer Haft­strafe von 2 Jahren und 10 Monaten, der Haft­befehl ist sofort zu vollstrecken.

Die Begründung des Urteils lässt sehr zu wün­schen übrig. Es wurden lediglich Behaup­tungen auf­ge­stellt, keine einzige Sub­sumtion vor­ge­nommen. Für Recht­fer­ti­gungs- oder Ent­schul­di­gungs­gründe gibt es nach Ansicht des Gerichtes keine Anhalts­punkte. Statt­dessen wirft das Gericht Heinrich Habig eine “rechts­feind­liche Gesinnung” vor.

Vom Stand­punkt eines Juristen kann ich nur sagen, dass dieses Urteil einen Tief­punkt deut­scher Justiz dar­stellt. 

Die „Poli­zisten für Auf­klärung“ erläutern die juris­tische Sicht­weise der Kammer folgendermaßen:

„Aus Sicht der Kammer ist H. Habig schuldig. Der Tat­be­stand wurde objektiv und sub­jektiv erfüllt. Recht­fer­ti­gungs- und Ent­schul­di­gungs­gründe lagen nicht vor. Notwehr bzw. Not­hilfe ist grund­sätzlich gegen Gesetze unzu­lässig. Die Pati­enten hätten den Rechtsweg beschreiten können. Ver­botene Ver­neh­m­umgs­me­thoden nach § 136a StPO lagen nicht vor. Die Pati­enten wurden auch nicht durch die PB (oder die StA) getäuscht. Begründung: Grundlage für die poli­zei­lichen Maß­nahmen war ein amts­ge­richt­licher Beschluss. Unzu­läs­siger Druck wurde nicht aus­geübt. Ob es sich wirklich um eine Schutz­impfung handelt ist irrelevant, da der Gesetz­geber die Impfung als solche bezeichnet und ein­ordnet. Gewerbs­mäßig hat H. Habig nicht gehandelt. 2 Jahre und 10 Monate ohne Bewährung. Der Haft­befehl bleibt in Vollzug. Rechts­mittel sind möglich. Revision wird ein­gelegt werden.“ 


Die Moti­vation des Ange­klagten, Men­schen zu helfen, die mittels Nötigung zur (ris­kanten) Impfung gedrängt wurden – was als ein rechts­wid­riger Angriff gewertet werden kann, denn es ist ein Verstoß gegen die Men­schen­würde und das Recht auf Selbst­be­stimmung, lässt das Gericht nicht gelten. Auch den Einwand Habigs, er habe getreu dem Hip­po­kra­ti­schen Eid gehandelt, demnach der Arzt auf keinen Fall Schaden anrichten dürfe, wischt man vor Gericht bei­seite. Das Thema Impf­schäden wird nicht einmal zur Kenntnis genommen. Dr. Habigs Ver­tei­diger führten an, er habe gewusst, dass die Impfung gefährlich ist. Und ein Arzt habe sich nach der Berufs­ordnung für Ärzte, nach seinem medi­zi­ni­schen Sach­ver­stand und nicht nach Vor­gaben des Gesetzes zu richten. Das ist auch ein­leuchtend. Denn Gesetze sind durch Abstimmung schnell erlassen – und zwar von Regie­rungen und/oder Par­la­menten, die ent­weder keine Ahnung von den Kon­se­quenzen ihres Tuns haben – oder aus mora­lisch ver­werf­lichen Gründen handeln. Ein Arzt, der auf­grund eines Gesetzes Schaden für seine Pati­enten kommen sieht, darf dann nicht einfach doch diese schäd­lichen The­rapien vornehmen.

Doch gerade dieses Argument, dass er für die Pati­enten in Notwehr gehandelt habe, wird schlicht abge­lehnt. Eine Notwehr, mit der Habigs Rechts­anwalt Schmitz argu­men­tierte, sei grund­sätzlich gegen Gesetze unzulässig.

Die mRNA-Impfung wird nicht in Frage gestellt, allen Erkennt­nissen zu deren mas­siver Gefähr­lichkeit zum Trotz. Es heißt auch, dass Pati­enten Habigs mit Dro­hungen, sie phy­sisch zu einer Fest­stellung ihres tat­säch­lichen Impf­status zu zwingen, zu Geständ­nissen gezwungen worden sein sollen.

Auch Dr. Habigs Ein­lassung, er  habe ja seiner Auf­klä­rungs­pflicht zu den Nutzen und Risiken der Corona-Impfung gar nicht nach­kommen können, weil der Bei­pack­zettel zur Impfung keine Infor­ma­tionen ent­hielt, auch nicht zu mög­lichen Neben­wir­kungen. Es ist aber zwingend erfor­derlich, dass der Patient auf­ge­klärt werden muss, um über­haupt ein­wil­ligen zu können und diese Ein­wil­ligung muss frei­willig erfolgen.

All diese völlig nach­voll­zieh­baren Ein­las­sungen Dr. Habigs fielen auf ver­dorrten Boden. Nachdem er lange erklärt und begründet hatte und sein Schlusswort gesprochen, applau­dierten die Zuhörer im Saal. Berichten von Augen­zeugen zufolge erließ dar­aufhin Richter Petra Brey­wisch-Lepping eine „wahn­witzige sit­zungs­po­li­zei­liche Anordung“ indem sie den Saal absperren und die Namen der Anwe­senden erfassen ließ. Das zeigt, unter welchem Druck diese Frau steht, denn so eine über­zogene Anordnung war hier in keiner Weise nötig oder ange­bracht. Offenbar fühlt sie sich in ihrer Rolle unwohl. Die Pro­test­ver­samm­lungen gegen das Urteil vor dem Land­ge­richt und die Mahn­wachen gegen die lange Unter­su­chungshaft werden ihr schon deutlich machen, dass ihre Ent­scheidung viel­leicht juris­tisch gut kon­struiert sein mag. Dass es aber nicht „Recht“ ist, was sie da gesprochen hat. Laut Rechts­anwalt Schmitz hat sieso gut wie alle Anträge der Ver­tei­digung abge­lehnt. Die Urteils­be­gründung sei die schlech­teste, die er in seiner Berufs­laufbahn erlebt habe und ent­halte laut dem Anwalt nur Behaup­tungen. Besonders brisant ist der Vorwurf des Anwalts, dass die Aus­sagen von Zeugen, die zur Ver­ur­teilung geführt haben, nur auf Betrug beruht haben. So wurden Men­schen unter Druck gesetzt, unter anderem durch Haus­durch­su­chungen. Es wurden Blut­ana­lysen bei ver­schie­denen Men­schen durch­ge­führt und der Schein ver­mittelt, dass sich damit eine Impfung nach vielen Monaten noch fest­stellen lasse.“

Die Staats­an­wältin behauptete beweisfrei in ihrem Plä­doyer, dass es gar keine Fälle von schweren Impf­ne­ben­wir­kungen gäbe und dies obwohl seit Wochen auch große deutsche Medien von ganz kon­kreten Neben­wir­kungen bei ver­schie­densten Men­schen berichten und 2023 sogar ent­spre­chende Pro­zesse in Deutschland stattfinden.“

Dr. Habig nimmt es mit einer bewun­derns­werten Ruhe und Größe auf: „Nur Gott kann mich richten. Und mein Gewissen ist rein.“