Ungarn wurde vom Europäischen Gerichtshof kritisiert, weil es versucht, Migranten aus der Dritten Welt an der Einreise zu hindern und ihnen Asyl zu gewähren.
Die ungarische Regierung von Viktor Orbán führte in der Hochzeit der weltweiten Corona-Bestimmungen ein Gesetz ein, um die eigenen Bevölkerung vor durch von illegalen Migranten eingeschleppte Krankheitserreger zu schützen. Die EU zickte zwar damals schon herum, konnte aber wegen der selbst verhängten Zwangsmaßnamen zur angeblichen Eindämmung des Virus schwerlich den Mund zu weit aufreißen. Nun ist die P(l)andemie am Ende und jetzt will die EU das nachholen, was ihr aufgrund eigener Entscheidungen damals verwehrt war und schießt wieder aus allen Rohren gegen Ungarn und das Gesetz.
Kern des Gesetzes ist, und daran stößt sich die EU massiv, dass Ungarn sich weigert, Asylanträge von Menschen anzunehmen, die die Grenze illegal überquert haben. Stattdessen mussten Migranten, die in Ungarn Asyl beantragen wollten, dies bei den ungarischen Botschaften in Belgrad und Kiew tun. Diese Maßnahme hat den Zustrom von Migranten aus der Dritten Welt nach Ungarn deutlich eingedämmt. Bilder wie es sie 2015 gegeben hat, als über die Balkan-Route ein ganzes Heer von »Flüchtlingen« nach Ungarn mäanderte, gab und gibt es seitdem nicht mehr. Eine einzige Ausnahme von dieser Regelung macht die Orbán-Regierung lediglich für Ukrainer, die vor dem Krieg fliehen.
Der EuGH betrachtet die Gesetzgebung in Ungarn als einen »unverhältnismäßigen Eingriff« in das angebliche »Recht« darauf, bei der Ankunft an der ungarischen Grenze Asyl zu beantragen. Dem Urteil zufolge können die Coronavirus-Pandemie und der Wunsch Ungarns, infizierte Menschen an der Einreise zu hindern, das Gesetz nicht rechtfertigen.
Quelle: freiewelt.net
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