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Ungarn erneut scharf kri­ti­siert — EU-Gerichtshof: Grenz­schutz gegen illegale Migranten ist illegal

Ungarn wurde vom Euro­päi­schen Gerichtshof kri­ti­siert, weil es ver­sucht, Migranten aus der Dritten Welt an der Ein­reise zu hindern und ihnen Asyl zu gewähren.

Die unga­rische Regierung von Viktor Orbán führte in der Hochzeit der welt­weiten Corona-Bestim­mungen ein Gesetz ein, um die eigenen Bevöl­kerung vor durch von ille­galen Migranten ein­ge­schleppte Krank­heits­er­reger zu schützen. Die EU zickte zwar damals schon herum, konnte aber wegen der selbst ver­hängten Zwangs­maß­namen zur angeb­lichen Ein­dämmung des Virus schwerlich den Mund zu weit auf­reißen. Nun ist die P(l)andemie am Ende und jetzt will die EU das nach­holen, was ihr auf­grund eigener Ent­schei­dungen damals ver­wehrt war und schießt wieder aus allen Rohren gegen Ungarn und das Gesetz.

Kern des Gesetzes ist, und daran stößt sich die EU massiv, dass Ungarn sich weigert, Asyl­an­träge von Men­schen anzu­nehmen, die die Grenze illegal über­quert haben. Statt­dessen mussten Migranten, die in Ungarn Asyl bean­tragen wollten, dies bei den unga­ri­schen Bot­schaften in Belgrad und Kiew tun. Diese Maß­nahme hat den Zustrom von Migranten aus der Dritten Welt nach Ungarn deutlich ein­ge­dämmt. Bilder wie es sie 2015 gegeben hat, als über die Balkan-Route ein ganzes Heer von »Flücht­lingen« nach Ungarn mäan­derte, gab und gibt es seitdem nicht mehr. Eine einzige Aus­nahme von dieser Regelung macht die Orbán-Regierung lediglich für Ukrainer, die vor dem Krieg fliehen.

Der EuGH betrachtet die Gesetz­gebung in Ungarn als einen »unver­hält­nis­mä­ßigen Ein­griff« in das angeb­liche »Recht« darauf, bei der Ankunft an der unga­ri­schen Grenze Asyl zu bean­tragen. Dem Urteil zufolge können die Coro­na­virus-Pan­demie und der Wunsch Ungarns, infi­zierte Men­schen an der Ein­reise zu hindern, das Gesetz nicht rechtfertigen.


Quelle: freiewelt.net