Wir haben eine Regierung, in der die Partei der Grünen das Sagen hat. Das wäre ja noch gut, wenn es wirklich die ehemals „Grünen Werte“ wären, wie: FRIEDEN, saubere Umwelt, die wir „von unseren Kindern ja nur geliehen haben“, gesunde Nahrungsmittel, etc. … Aber das ist lange her. Die grüne Außenministerin, Frau Annalena Baerbock erklärt – ohne dazu überhaupt befugt zu sein – Russland den Krieg. Die Grüne Regierung füttert die Regierung der Ukraine, die zum Proxy der USA geworden ist, mit Rüstungsgütern und ist damit de facto in einen Krieg gegen Russland eingetreten. Eine Hamburger Bürgerinitiative hat nun versucht, den Senat dazu zu bringen, den Umschlag von Waffen für den Ukrainekrieg im Hamburger Hafen zu verbieten. Das Hamburgische Verfassungsgericht hat das verhindert.
Der Hamburgische Senat zog gegen das Volksbegehren, das bereits über 10.000 Überschriften zählt, vor das Hamburgische Verfassungsgericht und bekam Recht zugesprochen:
„Der Antrag des Senats sei ‚zulässig und begründet‘, sagte Verfassungsgerichtspräsidentin Birgit Voßkühler. Das Volksbegehren sei mit höherrangigem Recht nicht vereinbar. Das Begehren sei darauf gerichtet, Senat und Bürgerschaft zu verpflichten, eine den Zielen der Initiative entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen. Ein solcher verbindlicher Auftrag an Senat und Parlament könne jedoch nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein. Darüber hinaus habe die Stadt Hamburg auch gar keine Kompetenzen, das angestrebte Transport- und Umschlagsverbot gesetzlich festzulegen. Dies dürfe allein der Bund, heißt es in der einstimmig ergangenen Entscheidung. Nur der Bund sei für Regelungen rund um Kriegswaffen zuständig und nicht das Land Hamburg.“
Die Urteilsbegründung klingt dröge und formal, wie das so ist, bei juristischen Entscheidungen und ist fachlich wohl richtig. Aber für die Menschen, die sich große Sorgen machen, dass Deutschland in einen Krieg hineingezogen wird, der unser Land zerstören und unglaublich viele Menschenleben kosten könnte, ist so eine Entscheidung ein Schlag ins Gesicht. Angesichts der Gefahren, angesichts des Schicksals der Ukraine, die als Staat unterzugehen droht, angesichts von 500.000 gefallenen oder schwer verletzten ukrainischen Männern, Vätern, Söhnen, Brüdern ist es schwer zu akzeptieren, dass ein Verfassungsgericht auf „Mensch ärgere Dich nicht“-Regeln zu beharren scheint.
Dennoch ist das die Aufgabe eines solchen Gerichtes. Aus moralischen Gründen die Gesetze willkürlich auszulegen, führt in die Beliebigkeit. Es kann aber auch nicht Aufgabe eines Verfassungsgerichtes sein, in solchen Fällen quasi über Krieg und Frieden durch den Hamburger Hafen zu entscheiden. Es wäre die Aufgabe der deutschen Bundesregierung, Land und Leute nicht für amerikanische Interessen in den Fleischwolf eines Dritten Weltkrieges zu werfen – zumal die Zustimmung des Volkes zu dieser Regierung schlicht nicht mehr vorhanden ist.
Vollkommen richtig und hundertprozentig zu unterschreiben ist das Argument des Volksbegehrens, das sich auf den Passus des Grundgesetzes bezieht: „… dass von deutschem Boden nie wieder Krieg ausgehen wird und dem Ziel, das deutsche Volk dafür von Nationalismus und Militarismus zu befreien. (…) Am 1. September 1948 – also heute vor 75 Jahren – trat der Parlamentarischer Rat erstmalig zusammen und formulierte auf dieser Unterlage das Grundgesetz mit seinem Friedensgebot in Artikel 26. Demnach sind Rüstungsgeschäfte nicht grundrechtlich geschützt, sondern grundsätzlich verboten. Dies spezifiziert der wissenschaftliche Dienst des Bundestags 2018: ‚Auf der anderen Seite dürfte der Frieden ein so hohes Gut darstellen, dass praktisch alle privaten Interessen dahinter zurücktreten müssen. Ein Exportverbot für Kriegswaffen wäre somit wohl angemessen.‘“
Der Initiator der Volksinitiative, Martin Dolzer, kämpft zäh für die Überzeugung vieler Bürger. „Waffen sind keine Lösung!“ lautet kurzgefasst das Argument. Die Kernforderung: Die Bürgerschaft möge ein Gesetz verabschieden, das den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern im Hamburger Hafen verbietet. Begonnen hatte die Aktion mit einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft Hamburgs. Man diskutierte intensiv, aber die Bürgerschaft wollte nicht mitziehen. Daraufhin wurde dann ein Volksbegehren angemeldet. Dazu sind aber 70.000 Unterschriften nötig.
Das Volksbegehren „Volksbegehren gegen Rüstungsexporte“ hat eine Webseite „ziviler-hafen.de“, wo sie sich nun zu dem Richterspruch des Hamburger Verfassungsgerichtes äußern:
„Krieg und die damit gemachten Geschäfte verletzen dieses Menschen- und Grundrecht. Auch die Rüstungstransporte über den Hamburger Hafen von jährlich allein über 800 Container mit Munition und insgesamt über 18% der gesamten deutschen Rüstungsexporte tragen dazu bei. Mit der Volksinitiative wollen wir dieses zynische Geschäft beenden, um mit dem Handel ziviler Güter und kulturellem Austausch über die Hafenstädte in aller Welt die Würde aller Menschen tagtäglich auszubauen. (…) Über 16.000 Hamburger:innen haben dafür unterschrieben, womit wir erfolgreich zur zweiten Stufe dem Volksbegehren gekommen sind. Doch anstatt dieses Friedensanliegen aufzugreifen, hat der Hamburger Senat die Überprüfung des Volksbegehrens vor dem Landesverfassungsgericht beantragt – einzig und allein zur Freude der Rüstungsindustrie. Die Richter:innen des Hamburger Landesverfassungsgerichts haben sich also damit befasst und die Urteilsverkündung auf den heutigen Tag gelegt. Offensichtlich in Unkenntnis, dass diese auf den Antikriegstag fällt – einen Tag der Friedensbewegung! Dies hat in der Gerichtsverhandlung im Juli nicht nur für Erheiterung im Gerichtssaal gesorgt, es ermöglicht uns auch, das Urteil heute gemeinsam einzuschätzen.“
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