Bild: Hamburger Hafen, pxhere, gemeinfrei CC0

Am Frie­denstag, dem 1. Sep­tember: Ver­fas­sungs­ge­richt ver­bietet Volks­be­gehren gegen Rüstungstransport

Wir haben eine Regierung, in der die Partei der Grünen das Sagen hat. Das wäre ja noch gut, wenn es wirklich die ehemals „Grünen Werte“ wären, wie: FRIEDEN, saubere Umwelt, die wir „von unseren Kindern ja nur geliehen haben“, gesunde Nah­rungs­mittel, etc. … Aber das ist lange her. Die grüne Außen­mi­nis­terin, Frau Annalena Baerbock erklärt – ohne dazu über­haupt befugt zu sein – Russland den Krieg. Die Grüne Regierung füttert die Regierung der Ukraine, die zum Proxy der USA geworden ist, mit Rüs­tungs­gütern und ist damit de facto in einen Krieg gegen Russland ein­ge­treten. Eine Ham­burger Bür­ger­initiative hat nun ver­sucht, den Senat dazu zu bringen, den Umschlag von Waffen für den Ukrai­ne­krieg im Ham­burger Hafen zu ver­bieten. Das Ham­bur­gische Ver­fas­sungs­ge­richt hat das verhindert.

Der Ham­bur­gische Senat zog gegen das Volks­be­gehren, das bereits über 10.000 Über­schriften zählt,  vor das Ham­bur­gische Ver­fas­sungs­ge­richt und bekam Recht zugesprochen:

„Der Antrag des Senats sei ‚zulässig und begründet‘, sagte Ver­fas­sungs­ge­richts­prä­si­dentin Birgit Voß­kühler. Das Volks­be­gehren sei mit höher­ran­gigem Recht nicht ver­einbar. Das Begehren sei darauf gerichtet, Senat und Bür­ger­schaft zu ver­pflichten, eine den Zielen der Initiative ent­spre­chende gesetz­liche Regelung zu schaffen. Ein solcher ver­bind­licher Auftrag an Senat und Par­lament könne jedoch nicht Gegen­stand eines Volks­be­gehrens sein. Darüber hinaus habe die Stadt Hamburg auch gar keine Kom­pe­tenzen, das ange­strebte Transport- und Umschlags­verbot gesetzlich fest­zu­legen. Dies dürfe allein der Bund, heißt es in der ein­stimmig ergan­genen Ent­scheidung. Nur der Bund sei für Rege­lungen rund um Kriegs­waffen zuständig und nicht das Land Hamburg.“

Die Urteils­be­gründung klingt dröge und formal, wie das so ist, bei juris­ti­schen Ent­schei­dungen und ist fachlich wohl richtig. Aber für die Men­schen, die sich große Sorgen machen, dass Deutschland in einen Krieg hin­ein­ge­zogen wird, der unser Land zer­stören und unglaublich viele Men­schen­leben kosten könnte, ist so eine Ent­scheidung ein Schlag ins Gesicht. Ange­sichts der Gefahren, ange­sichts des Schicksals der Ukraine, die als Staat unter­zu­gehen droht, ange­sichts von 500.000 gefal­lenen oder schwer ver­letzten ukrai­ni­schen Männern, Vätern, Söhnen, Brüdern ist es schwer zu akzep­tieren, dass ein Ver­fas­sungs­ge­richt auf „Mensch ärgere Dich nicht“-Regeln zu beharren scheint.

Dennoch ist das die Aufgabe eines solchen Gerichtes. Aus mora­li­schen Gründen die Gesetze will­kürlich aus­zu­legen, führt in die Belie­bigkeit. Es kann aber auch nicht Aufgabe eines Ver­fas­sungs­ge­richtes sein, in solchen Fällen quasi über Krieg und Frieden durch den Ham­burger Hafen zu ent­scheiden. Es wäre die Aufgabe der deut­schen Bun­des­re­gierung, Land und Leute nicht für ame­ri­ka­nische Inter­essen in den Fleischwolf eines Dritten Welt­krieges zu werfen – zumal die Zustimmung des Volkes zu dieser Regierung schlicht nicht mehr vor­handen ist.

Voll­kommen richtig und hun­dert­pro­zentig zu unter­schreiben ist das Argument des Volks­be­gehrens, das sich auf den Passus des Grund­ge­setzes bezieht: „… dass von deut­schem Boden nie wieder Krieg aus­gehen wird und dem Ziel, das deutsche Volk dafür von Natio­na­lismus und Mili­ta­rismus zu befreien. (…) Am 1. Sep­tember 1948 – also heute vor 75 Jahren – trat der Par­la­men­ta­ri­scher Rat erst­malig zusammen und for­mu­lierte auf dieser Unterlage das Grund­gesetz mit seinem Frie­dens­gebot in Artikel 26. Demnach sind Rüs­tungs­ge­schäfte nicht grund­rechtlich geschützt, sondern grund­sätzlich ver­boten. Dies spe­zi­fi­ziert der wis­sen­schaft­liche Dienst des Bun­destags 2018: ‚Auf der anderen Seite dürfte der Frieden ein so hohes Gut dar­stellen, dass prak­tisch alle pri­vaten Inter­essen dahinter zurück­treten müssen. Ein Export­verbot für Kriegs­waffen wäre somit wohl angemessen.‘“

Der Initiator der Volks­in­itiative, Martin Dolzer, kämpft zäh für die Über­zeugung vieler Bürger. „Waffen sind keine Lösung!“ lautet kurz­ge­fasst das Argument. Die Kern­for­derung: Die Bür­ger­schaft möge ein Gesetz ver­ab­schieden, das den Transport und Umschlag von Rüs­tungs­gütern im Ham­burger Hafen ver­bietet. Begonnen hatte die Aktion mit einer Anhörung im Wirt­schafts­aus­schuss der Bür­ger­schaft Ham­burgs. Man dis­ku­tierte intensiv, aber die Bür­ger­schaft wollte nicht mit­ziehen. Dar­aufhin wurde dann ein Volks­be­gehren ange­meldet. Dazu sind aber 70.000 Unter­schriften nötig.

Das Volks­be­gehren „Volks­be­gehren gegen Rüs­tungs­exporte“ hat eine Web­seite „ziviler-hafen.de“, wo sie sich nun zu dem Rich­ter­spruch des Ham­burger Ver­fas­sungs­ge­richtes äußern: 

„Krieg und die damit gemachten Geschäfte ver­letzen dieses Men­schen- und Grund­recht. Auch die Rüs­tungs­trans­porte über den Ham­burger Hafen von jährlich allein über 800 Con­tainer mit Munition und ins­gesamt über 18% der gesamten deut­schen Rüs­tungs­exporte tragen dazu bei. Mit der Volks­in­itiative wollen wir dieses zynische Geschäft beenden, um mit dem Handel ziviler Güter und kul­tu­rellem Aus­tausch über die Hafen­städte in aller Welt die Würde aller Men­schen tag­täglich aus­zu­bauen. (…) Über 16.000 Hamburger:innen haben dafür unter­schrieben, womit wir erfolg­reich zur zweiten Stufe dem Volks­be­gehren gekommen sind. Doch anstatt dieses Frie­dens­an­liegen auf­zu­greifen, hat der Ham­burger Senat die Über­prüfung des Volks­be­gehrens vor dem Lan­des­ver­fas­sungs­ge­richt bean­tragt – einzig und allein zur Freude der Rüs­tungs­in­dustrie. Die Richter:innen des Ham­burger Lan­des­ver­fas­sungs­ge­richts haben sich also damit befasst und die Urteils­ver­kündung auf den heu­tigen Tag gelegt. Offen­sichtlich in Unkenntnis, dass diese auf den Anti­kriegstag fällt – einen Tag der Frie­dens­be­wegung! Dies hat in der Gerichts­ver­handlung im Juli nicht nur für Erhei­terung im Gerichtssaal gesorgt, es ermög­licht uns auch, das Urteil heute gemeinsam einzuschätzen.“