In Schweden sollen schwerkriminelle Kinder und Jugendliche demnächst nicht mehr an die geschlossene Jugendbetreuung übergeben werden, sondern in dafür zu errichtende Jugendgefängnisse, also hinter Schloss und Riegel, wandern.
»Die Kriminalität hat sich seit der Einführung der geschlossenen Jugendbetreuung vor über 20 Jahren verändert und das derzeitige System ist nicht für die Betreuung der schlimmsten Kriminellen geeignet, sagt Justizminister Gunnar Strömmer von der Moderaten Partei. »Der Justizvollzug verfügt über umfangreiche Erfahrungen mit Schwerkriminellen und ist für den Umgang mit dieser Zielgruppe am besten gerüstet. Die Einrichtung spezieller Jugendgefängnisse ist eine der Reformen des Tidö-Abkommens, und jetzt erhalten wir Vorschläge, die es uns ermöglichen, den Worten Taten folgen zu lassen. Die Regierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass dies so schnell wie möglich umgesetzt wird.«
Die jugendlichen Straftäter im Alter zwischen 15 und 17 Jahren, die schwerste Straftaten wie Mord, Vergewaltigung und schweren Raubüberfall begehen, werden heute in der Regel nicht zu einer Gefängnisstrafe, sondern zu einer geschlossenen Jugendhilfe verurteilt. Es handelt sich um eine Freiheitsstrafe, die in speziellen Jugendheimen verbüßt wird, die vom Statens Institutionsstyrelse (SiS) betrieben werden.
Zu den Aufgaben der Untersuchung gehörte unter anderem, Gesetzesänderungen vorzuschlagen, die ausreichend strenge Strafen für sehr schwere Straftaten ermöglichen, angemessene Maßnahmen zur Rückfallprävention umfassen und dem Bedürfnis nach einem sicheren und geschützten Umfeld gerecht werden. Die Aufgabe des Ermittlers besteht auch darin, zu prüfen, welche Behörde am besten geeignet ist, für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen für Minderjährige zuständig zu sein.
Die Untersuchung schlägt nun vor, die Strafe der geschlossenen Jugendbetreuung nachzubilden und jugendliche Straftäter künftig stattdessen mit einer Gefängnisstrafe zu bestrafen. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe muss in speziellen Jugendabteilungen in den bestehenden Einrichtungen des Strafvollzugsdienstes erfolgen. Die Aktivitäten der Fachjugendabteilungen müssen an die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen angepasst werden. Ausgangspunkt sollte sein, dass Kinder und Jugendliche die Strafe nicht gemeinsam mit Erwachsenen verbüßen sollen.
Die Untersuchung geht davon aus, dass die Gesetzesänderungen am 1. Januar 2028 in Kraft treten.
Quelle: freiewelt.net
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