Geschlossene Jugend­be­treuung reicht nicht mehr aus: Schwe­dische Regierung will Kinder- und Jugend­ge­fäng­nisse errichten

In Schweden sollen schwer­kri­mi­nelle Kinder und Jugend­liche dem­nächst nicht mehr an die geschlossene Jugend­be­treuung über­geben werden, sondern in dafür zu errich­tende Jugend­ge­fäng­nisse, also hinter Schloss und Riegel, wandern.

»Die Kri­mi­na­lität hat sich seit der Ein­führung der geschlos­senen Jugend­be­treuung vor über 20 Jahren ver­ändert und das der­zeitige System ist nicht für die Betreuung der schlimmsten Kri­mi­nellen geeignet, sagt Jus­tiz­mi­nister Gunnar Strömmer von der Mode­raten Partei. »Der Jus­tiz­vollzug verfügt über umfang­reiche Erfah­rungen mit Schwer­kri­mi­nellen und ist für den Umgang mit dieser Ziel­gruppe am besten gerüstet. Die Ein­richtung spe­zi­eller Jugend­ge­fäng­nisse ist eine der Reformen des Tidö-Abkommens, und jetzt erhalten wir Vor­schläge, die es uns ermög­lichen, den Worten Taten folgen zu lassen. Die Regierung wird sich wei­terhin dafür ein­setzen, dass dies so schnell wie möglich umge­setzt wird.«

Die jugend­lichen Straf­täter im Alter zwi­schen 15 und 17 Jahren, die schwerste Straf­taten wie Mord, Ver­ge­wal­tigung und schweren Raub­überfall begehen, werden heute in der Regel nicht zu einer Gefäng­nis­strafe, sondern zu einer geschlos­senen Jugend­hilfe ver­ur­teilt. Es handelt sich um eine Frei­heits­strafe, die in spe­zi­ellen Jugend­heimen verbüßt ​​wird, die vom Statens Insti­tu­ti­ons­sty­relse (SiS) betrieben werden.

Zu den Auf­gaben der Unter­su­chung gehörte unter anderem, Geset­zes­än­de­rungen vor­zu­schlagen, die aus­rei­chend strenge Strafen für sehr schwere Straf­taten ermög­lichen, ange­messene Maß­nahmen zur Rück­fall­prä­vention umfassen und dem Bedürfnis nach einem sicheren und geschützten Umfeld gerecht werden. Die Aufgabe des Ermittlers besteht auch darin, zu prüfen, welche Behörde am besten geeignet ist, für die Voll­stre­ckung von Frei­heits­strafen für Min­der­jährige zuständig zu sein.

Die Unter­su­chung schlägt nun vor, die Strafe der geschlos­senen Jugend­be­treuung nach­zu­bilden und jugend­liche Straf­täter künftig statt­dessen mit einer Gefäng­nis­strafe zu bestrafen. Die Voll­stre­ckung der Frei­heits­strafe muss in spe­zi­ellen Jugend­ab­tei­lungen in den bestehenden Ein­rich­tungen des Straf­voll­zugs­dienstes erfolgen. Die Akti­vi­täten der Fach­ju­gend­ab­tei­lungen müssen an die Bedürf­nisse von Kindern und Jugend­lichen ange­passt werden. Aus­gangs­punkt sollte sein, dass Kinder und Jugend­liche die Strafe nicht gemeinsam mit Erwach­senen ver­büßen sollen.

Die Unter­su­chung geht davon aus, dass die Geset­zes­än­de­rungen am 1. Januar 2028 in Kraft treten.


Quelle: freiewelt.net