Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ist mit ihrer Anklage wegen Geldwäsche und versuchten Spendenbetruges gescheitert. Das Landgericht Stuttgart lehnte die Eröffnung des Verfahrens ab. Der Gründer von „Querdenken711“ wurde fast ein Jahr, nämlich 280 Tage, in Untersuchungshaft gehalten, obwohl das in der Regel nicht über ein halbes Jahr dauern darf. Nun hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Anklage vor Gericht eingereicht — und eine schallende Ohrfeige kassiert: Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht.
Im April diesen Jahres kam Michael Ballweg, der bekannteste Kritiker der Corona-Maßnahmen, frei, weil seine Inhaftierung nicht länger vertretbar war. Sein Anwaltsteam um RA Alexander Christ kämpfte löwenhaft und unerschütterlich gegen alle Schikanen an und informierte die Öffentlichkeit über mehrere Kanäle. Ohne diese engagierten Anwälte säße Herr Ballweg wahrscheinlich heute noch widerrechtlich in Haft. Aber auch er beeindruckte mit unerschütterlicher Gelassenheit und Standhaftigkeit.
Von Anfang an überzogene Schikanen und eine Schande für einen Rechtsstaat
„In Stammheim saß Ballweg in einer Einzelzelle ohne Handy und Internet. Zum zweiten Haftverkündungstermin wurde er dem Richter in Handschellen vorgeführt und am Tisch festgebunden wie ein Mordverdächtiger. Absolut rechtswidrig, sagen seine Verteidiger. Und wiesen während der U‑Haft immer wieder auf weitere Missstände im Verfahren hin: Fristen, die nicht eingehalten wurden. Zeugen, die nicht angehört wurden. Akteneinsicht, die nicht gewährt wurde. Befragungen Ballwegs, die mitten im Vortrag abgebrochen wurden.“
Lange versuchten die Staatsanwaltschaft und die Ermittler eine brauchbare Anklage zusammenzuzimmern. Gleichzeitig wurden alle möglichen Rechte eines Verdächtigen, die ein ordentlicher Rechtsstaat bietet, mit Füßen getreten. Bei den Haftprüfungsterminen wurde ihm das rechtliche Gehör plump verweigert. Bei einem Haftprüfungstermin wurde Herrn Ballwegs Hauptentlastungszeuge gar nicht erst gehört und musste nach stundenlangem Warten unverrichteter Dinge wieder gehen. Noch schlimmer: Die Anhörung des Beschuldigten Ballweg wurde abgebrochen und sein Anwaltsteam konnte entscheidende Dokumente der Verteidigung dem Gericht nicht vorlegen. Ein Richter MUSS jedoch – laut Gesetz – den Einlassungen des Beschuldigten zuhören, in voller Länge und ohne ihm dazwischen zu reden. Damit war einer der rechtsstaatlichen Grundsätze, das Recht des Beschuldigten auf rechtliches Gehör, gravierend verletzt worden.
NIUS schreibt:
„Der renommierte Hamburger Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel sagt zu NIUS: ‚Nichts spricht dafür, dass in Sachen Ballweg rechtsstaatliche Grundsätze eine Rolle gespielt haben. Es war ein politisches Verfahren, eine unbequeme Stimme wurde für neun Monate einfach weggeschlossen. Die Frage nach der strafrechtlichen Aufarbeitung mit Blick auf die Ermittler stellt sich jetzt mit großer Dringlichkeit. Die mit bis zu zehn Jahren Haft bedrohte strafbare Verfolgung Unschuldiger ist geradezu greifbar.‘“
Denn von dem Betrugsverdacht, dessentwegen er verhaftet wurde, war schon bald kaum noch etwas übriggeblieben. Michael Ballweg hatte stets betont, alle gesetzlichen Vorschriften beachtet zu haben — und dass er von den Schenkungen nichts privat verbraucht habe, im Gegenteil, er habe sogar privates Geld in die Sache gesteckt. Und obwohl Herr Ballweg bisher keinerlei Anstalten gemacht hat, zu fliehen, wurde er urplötzlich wegen „Flucht- oder Verdunkelungsgefahr“ verhaftet und hatte am Tage seiner Freilassung 280 Tage in Untersuchungshaft hinter sich, was allein schon vollkommen unangemessen war.
Nach über einem Jahr Schikane und Medienhetze: Kein hinreichender Tatverdacht
Die Ermittler mühten sich dennoch ab, Beweise für einen Vorsatz des Missbrauchs oder Betruges im Zusammenhang mit den Spendengeldern zu finden bis hin zu massenhaften Versuchen, Ballwegs Spender als Zeugen gegen ihn zu mobilisieren und zu belastenden Aussagen zu bringen. Vergeblich, nicht ein einziger ließ sich dazu bewegen, gegen ihn auszusagen. Dann unterstellte man ihm, er habe mit den Spendengeldern fliehen wollen, aber auch dafür gibt es keine Beweise, nicht einmal echte Anhaltspunkte. Dennoch wedelte die Qualitätspresse (Spiegel) genüsslich mit einem Strauß inkriminierender Vokabeln, wie Fluchtgefahr, Täuschung, Geldwäsche, rechtswidrige Herkunft der finanziellen Zuwendungen, Verschleierung und so weiter.
Alles herbei-phantasiert, alles haltlos, durch nichts anderes getrieben, als den Willen, einen Kritiker persönlich zu vernichten und damit die gesamte Bewegung der Kritiker mundtot zu machen. Heute und im Rückblick, wo man weiß und langsam auch öffentlich zugeben muss, dass die Corona-Maßnahmen immensen Schaden angerichtet haben, die Impfungen hochgefährlich sind und viele Gesundheitsschäden, Behinderung und Tod gebracht haben, erscheint die wütende Verfolgung Ballwegs noch absurder und ungerechter. Welche Seite sich hier trotz aller Beweise nur noch aufs Abstreiten, Leugnen und falsche Anschuldigungen verlegt, dürfte klar sein.
Und nun: Kein hinreichender Tatverdacht auf Betrug und Geldwäsche, keine Fluchtgefahr. Laut der Anklage der Stuttgarter Staatsanwaltschaft soll Michael Ballweg eine halbe Million Euro veruntreut, also für seine persönlichen Zwecke genutzt und somit einen Spendenbetrug in 9.450 Fällen begangen haben. All das mit nichts belegt, so sieht es das Stuttgarter Landesgericht und schmetterte die Anklage ab.
Die „Stuttgarter Zeitung“ greint darob:
„Wacklige Anklage gegen Michael Ballweg — Verheerendes Signal an alle Zweifler: Nach neun Monaten Untersuchungshaft könnte von den Vorwürfen gegen Querdenker-Gründer Michael Ballweg nicht viel übrig bleiben. Es wäre eine Blamage für die Ermittler mit weit reichenden Folgen, meint unser Autor Jürgen Bock.“
Die „weitreichenden Folgen“ verbergen sich leider hinter einer Bezahlschranke. Hübsch ist das Titelbild des Beitrages. Ein Foto der demonstrierenden „Querdenker“ vor dem Gefängnis, in dem Michael Ballweg eingekerkert war. Man sieht eine große Menschenmenge, die friedlich da steht und dominant im Vordergrund ein Transparent, auf dem zu lesen steht: „Frieden, Freiheit, Demokratie statt Impf- und Rüstungswahn“ mit Herzen und Friedens-Zeichen, Luftballons und Fähnchen mit Friedenstaube im Hintergrund. Die Bildbotschaft: Michael Ballweg spricht für eine große Zahl der Bürger, die vollkommen friedlich und unaggressiv den Wunsch nach Frieden, Freiheit und Demokratie postulieren, niemandem etwas Böses wollen und mit heutigem Wissen betrachtet, vollkommen Recht hatten und haben. So schafft diese vernagelte Regierung (die alte, wie die neue) Volkshelden und Märtyrer. Und kann dann noch nicht einmal den Anstand aufbringen, Fehler einzugestehen und Wiedergutmachung zu üben. Wie beschämend.
Das Verfahren wegen Steuerhinterziehung ist genauso wackelig
Die letzte Karte im Ärmel der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft, die ganz offensichtlich auf Befehl der Politik Michael Ballweg zerstören soll, ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung. Aber auch der wird wohl scheitern. Seine Anwälte stufen den Vorwurf der „vollendeten und versuchten Steuerhinterziehung“ als äußerst fragwürdig ein.
Michael Ballweg, so die Staatsanwaltschaft Stuttgart, soll über 500.000 Euro Steuern verschiedener Art hinterzogen haben, weil er nicht fristgerecht bis zum 22. August die Steuererklärung abgegeben habe. Sechs Tage nach Ablauf der Frist begannen schon die Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung. Eine sehr ungewöhnliche Vorgehensweise, wie jeder Bundesbürger aus eigener Erfahrung weiß. Und das, obwohl die Behörden ja wussten, dass Michael Ballweg während der ganzen Zeit ohne Kontakt nach draußen, ohne Handy, ohne Kommunikationsmittel in Untersuchungshaft saß und gar keine Möglichkeit hatte, die Steuererklärung zu machen.
Dem trägt auch der jetzige Beschluss des Landgerichtes Stuttgart Rechnung. Darin heißt es (Quelle NIUS):
„Angesichts des Umstandes, dass sich der Angeklagte währenddessen jedoch in Untersuchungshaft befunden hat, muss – losgelöst von sich stellenden materiell-steuerrechtlichen Fragen – in der Hauptverhandlung überprüft werden, ob und gegebenenfalls in welchem Maße die Inhaftierung den bestreitenden Angeklagten an der Wahrnehmung seiner steuerlichen Pflichten gehindert haben könnte – wobei der Ausgang vollkommen offen ist.“
Es riecht hundert Meter gegen den Wind nach politischer Verfolgung
Die Webseite von „NIUS“, dem geschassten BILD-Chefredakteur Julian Reichelt, kommentiert die ganze, peinliche Farce folgendermaßen:
„Der komplette Wegfall des Kernvorwurfs, Ballweg habe seine Anhänger abgezockt und Hunderttausende Euro in der eigenen Tasche verschwinden lassen, lässt die Anklage in einem neuen Licht erscheinen.“ Und fragt dann: „War Ballweg am Ende wirklich ein politischer Gefangener, wie seine Unterstützer, Anwälte und er selbst immer wieder erklärt haben?“
Auch der Hamburger Star-Anwalt Gerd Strate (er verteidigte beispielsweise Carsten Maschmeyer, und Gustl Mollath) hält es für möglich, dass Ballwegs U‑Haft von oben angeordnet wurde. Er sagte zu NIUS: „Politisch motivierte Verfahren hat es in Deutschland schon immer gegeben. Und wird es auch weiterhin geben.“
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart scheint tatsächlich unter großem politischen Druck zu stehen, dass sie dennoch verbissen und auf aussichtslosem Posten weiterkämpft. Man kündigte am Dienstagabend an, vor dem Oberlandesgericht sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts einzulegen. Das Vertrauen in den Rechtsstaat wird dadurch nicht gerade gefördert. Immerhin zeigt das Landgericht Stuttgart Haltung.
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