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Gericht lehnt Anklage gegen Ballweg in der Haupt­sache ab – kein hin­rei­chender Tatverdacht!

Die Stutt­garter Staats­an­walt­schaft ist mit ihrer Anklage wegen Geld­wäsche und ver­suchten Spen­den­be­truges gescheitert. Das Land­ge­richt Stuttgart lehnte die Eröffnung des Ver­fahrens ab. Der Gründer von „Querdenken711“ wurde fast ein Jahr, nämlich 280 Tage, in Unter­su­chungshaft gehalten, obwohl das in der Regel nicht über ein halbes Jahr dauern darf. Nun hat die Staats­an­walt­schaft Stuttgart die Anklage vor Gericht ein­ge­reicht — und eine schal­lende Ohr­feige kas­siert: Es gebe keinen hin­rei­chenden Tat­ver­dacht.

Im April diesen Jahres kam Michael Ballweg, der bekann­teste Kri­tiker der Corona-Maß­nahmen, frei, weil seine Inhaf­tierung nicht länger ver­tretbar war. Sein Anwaltsteam um RA Alex­ander Christ kämpfte löwenhaft und uner­schüt­terlich gegen alle Schi­kanen an und infor­mierte die Öffent­lichkeit über mehrere Kanäle. Ohne diese enga­gierten Anwälte säße Herr Ballweg wahr­scheinlich heute noch wider­rechtlich in Haft. Aber auch er beein­druckte mit uner­schüt­ter­licher Gelas­senheit und Standhaftigkeit.

Von Anfang an über­zogene Schi­kanen und eine Schande für einen Rechts­staat 

In Stammheim saß Ballweg in einer Ein­zel­zelle ohne Handy und Internet. Zum zweiten Haft­ver­kün­dungs­termin wurde er dem Richter in Hand­schellen vor­ge­führt und am Tisch fest­ge­bunden wie ein Mord­ver­däch­tiger. Absolut rechts­widrig, sagen seine Ver­tei­diger. Und wiesen während der U‑Haft immer wieder auf weitere Miss­stände im Ver­fahren hin: Fristen, die nicht ein­ge­halten wurden. Zeugen, die nicht angehört wurden. Akten­ein­sicht, die nicht gewährt wurde. Befra­gungen Ballwegs, die mitten im Vortrag abge­brochen wurden.“

Lange ver­suchten die Staats­an­walt­schaft und die Ermittler eine brauchbare Anklage zusam­men­zu­zimmern. Gleich­zeitig wurden alle mög­lichen Rechte eines Ver­däch­tigen, die ein ordent­licher Rechts­staat bietet, mit Füßen getreten. Bei den Haft­prü­fungs­ter­minen wurde ihm das recht­liche Gehör plump ver­weigert. Bei einem Haft­prü­fungs­termin wurde Herrn Ballwegs Haupt­ent­las­tungs­zeuge gar nicht erst gehört und musste nach stun­den­langem Warten unver­rich­teter Dinge wieder gehen. Noch schlimmer: Die Anhörung des Beschul­digten Ballweg wurde abge­brochen und sein Anwaltsteam konnte ent­schei­dende Doku­mente der Ver­tei­digung dem Gericht nicht vor­legen. Ein Richter MUSS jedoch – laut Gesetz – den Ein­las­sungen des Beschul­digten zuhören, in voller Länge und ohne ihm dazwi­schen zu reden. Damit war einer der rechts­staat­lichen Grund­sätze, das Recht des Beschul­digten auf recht­liches Gehör, gra­vierend ver­letzt worden.

NIUS schreibt:

„Der renom­mierte Ham­burger Rechts­anwalt Joachim Nikolaus Stein­höfel sagt zu NIUS: ‚Nichts spricht dafür, dass in Sachen Ballweg rechts­staat­liche Grund­sätze eine Rolle gespielt haben. Es war ein poli­ti­sches Ver­fahren, eine unbe­queme Stimme wurde für neun Monate einfach weg­ge­schlossen. Die Frage nach der straf­recht­lichen Auf­ar­beitung mit Blick auf die Ermittler stellt sich jetzt mit großer Dring­lichkeit. Die mit bis zu zehn Jahren Haft bedrohte strafbare Ver­folgung Unschul­diger ist geradezu greifbar.‘“

Denn von dem Betrugs­ver­dacht, des­sent­wegen er ver­haftet wurde, war schon bald kaum noch etwas übrig­ge­blieben. Michael Ballweg hatte stets betont, alle gesetz­lichen Vor­schriften beachtet zu haben — und dass er von den Schen­kungen nichts privat ver­braucht habe, im Gegenteil, er habe sogar pri­vates Geld in die Sache gesteckt. Und obwohl Herr Ballweg bisher kei­nerlei Anstalten gemacht hat, zu fliehen, wurde er urplötzlich wegen „Flucht- oder Ver­dun­ke­lungs­gefahr“ ver­haftet und hatte am Tage seiner Frei­lassung 280 Tage in Unter­su­chungshaft hinter sich, was allein schon voll­kommen unan­ge­messen war.

Nach über einem Jahr Schikane und Medi­en­hetze: Kein hin­rei­chender Tatverdacht

Die Ermittler mühten sich dennoch ab, Beweise für einen Vorsatz des Miss­brauchs oder Betruges im Zusam­menhang mit den Spen­den­geldern zu finden bis hin zu mas­sen­haften Ver­suchen, Ballwegs Spender als Zeugen gegen ihn zu mobi­li­sieren und zu belas­tenden Aus­sagen zu bringen. Ver­geblich, nicht ein ein­ziger ließ sich dazu bewegen, gegen ihn aus­zu­sagen. Dann unter­stellte man ihm, er habe mit den Spen­den­geldern fliehen wollen, aber auch dafür gibt es keine Beweise, nicht einmal echte Anhalts­punkte. Dennoch wedelte die Qua­li­täts­presse (Spiegel) genüsslich mit einem Strauß inkri­mi­nie­render Vokabeln, wie Flucht­gefahr, Täu­schung, Geld­wäsche, rechts­widrige Her­kunft der finan­zi­ellen Zuwen­dungen, Ver­schleierung und so weiter.

Alles herbei-phan­ta­siert, alles haltlos, durch nichts anderes getrieben, als den Willen, einen Kri­tiker per­sönlich zu ver­nichten und damit die gesamte Bewegung der Kri­tiker mundtot zu machen. Heute und im Rück­blick, wo man weiß und langsam auch öffentlich zugeben muss, dass die Corona-Maß­nahmen immensen Schaden ange­richtet haben, die Imp­fungen hoch­ge­fährlich sind und viele Gesund­heits­schäden, Behin­derung und Tod gebracht haben, erscheint die wütende Ver­folgung Ballwegs noch absurder und unge­rechter. Welche Seite sich hier trotz aller Beweise nur noch aufs Abstreiten, Leugnen und falsche Anschul­di­gungen verlegt, dürfte klar sein.

Und nun: Kein hin­rei­chender Tat­ver­dacht auf Betrug und Geld­wäsche, keine Flucht­gefahr. Laut der Anklage der Stutt­garter Staats­an­walt­schaft soll Michael Ballweg eine halbe Million Euro ver­un­treut, also für seine per­sön­lichen Zwecke genutzt und somit einen Spen­den­betrug in 9.450 Fällen begangen haben. All das mit nichts belegt, so sieht es das Stutt­garter Lan­des­ge­richt und schmet­terte die Anklage ab.

Die „Stutt­garter Zeitung“ greint darob:

„Wacklige Anklage gegen Michael Ballweg — Ver­hee­rendes Signal an alle Zweifler: Nach neun Monaten Unter­su­chungshaft könnte von den Vor­würfen gegen Quer­denker-Gründer Michael Ballweg nicht viel übrig bleiben. Es wäre eine Blamage für die Ermittler mit weit rei­chenden Folgen, meint unser Autor Jürgen Bock.“

Die „weit­rei­chenden Folgen“ ver­bergen sich leider hinter einer Bezahl­schranke. Hübsch ist das Titelbild des Bei­trages. Ein Foto der demons­trie­renden „Quer­denker“ vor dem Gefängnis, in dem Michael Ballweg ein­ge­kerkert war. Man sieht eine große Men­schen­menge, die friedlich da steht und dominant im Vor­der­grund ein Trans­parent, auf dem zu lesen steht: „Frieden, Freiheit, Demo­kratie statt Impf- und Rüs­tungswahn“ mit Herzen und Friedens-Zeichen, Luft­ballons und Fähnchen mit Frie­dens­taube im Hin­ter­grund. Die Bild­bot­schaft: Michael Ballweg spricht für eine große Zahl der Bürger, die voll­kommen friedlich und unag­gressiv den Wunsch nach Frieden, Freiheit und Demo­kratie pos­tu­lieren, nie­mandem etwas Böses wollen und mit heu­tigem Wissen betrachtet, voll­kommen Recht hatten und haben. So schafft diese ver­na­gelte Regierung (die alte, wie die neue) Volks­helden und Mär­tyrer. Und kann dann noch nicht einmal den Anstand auf­bringen, Fehler ein­zu­ge­stehen und Wie­der­gut­ma­chung zu üben. Wie beschämend.

Das Ver­fahren wegen Steu­er­hin­ter­ziehung ist genauso wackelig

Die letzte Karte im Ärmel der wei­sungs­ge­bun­denen Staats­an­walt­schaft, die ganz offen­sichtlich auf Befehl der Politik Michael Ballweg zer­stören soll, ist der Vorwurf der Steu­er­hin­ter­ziehung. Aber auch der wird wohl scheitern. Seine Anwälte stufen den Vorwurf der „voll­endeten und ver­suchten Steu­er­hin­ter­ziehung“ als äußerst frag­würdig ein.

Michael Ballweg, so die Staats­an­walt­schaft Stuttgart, soll über 500.000 Euro Steuern ver­schie­dener Art hin­ter­zogen haben, weil er nicht frist­ge­recht bis zum 22. August die Steu­er­erklärung abge­geben habe. Sechs Tage nach Ablauf der Frist begannen schon die Ermitt­lungen wegen Steu­er­hin­ter­ziehung. Eine sehr unge­wöhn­liche Vor­ge­hens­weise, wie jeder Bun­des­bürger aus eigener Erfahrung weiß. Und das, obwohl die Behörden ja wussten, dass Michael Ballweg während der ganzen Zeit ohne Kontakt nach draußen, ohne Handy, ohne Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mittel in Unter­su­chungshaft saß und gar keine Mög­lichkeit hatte, die Steu­er­erklärung zu machen.

Dem trägt auch der jetzige Beschluss des Land­ge­richtes Stuttgart Rechnung. Darin heißt es (Quelle NIUS):

Ange­sichts des Umstandes, dass sich der Ange­klagte wäh­rend­dessen jedoch in Unter­su­chungshaft befunden hat, muss – los­gelöst von sich stel­lenden mate­riell-steu­er­recht­lichen Fragen – in der Haupt­ver­handlung über­prüft werden, ob und gege­be­nen­falls in welchem Maße die Inhaf­tierung den bestrei­tenden Ange­klagten an der Wahr­nehmung seiner steu­er­lichen Pflichten gehindert haben könnte – wobei der Ausgang voll­kommen offen ist.“

Es riecht hundert Meter gegen den Wind nach poli­ti­scher Verfolgung

Die Web­seite von „NIUS“, dem geschassten BILD-Chef­re­dakteur Julian Rei­chelt, kom­men­tiert die ganze, pein­liche Farce folgendermaßen:

„Der kom­plette Wegfall des Kern­vor­wurfs, Ballweg habe seine Anhänger abge­zockt und Hun­dert­tau­sende Euro in der eigenen Tasche ver­schwinden lassen, lässt die Anklage in einem neuen Licht erscheinen.“ Und fragt dann: „War Ballweg am Ende wirklich ein poli­ti­scher Gefan­gener, wie seine Unter­stützer, Anwälte und er selbst immer wieder erklärt haben?“

Auch der Ham­burger Star-Anwalt Gerd Strate (er ver­tei­digte bei­spiels­weise Carsten Maschmeyer, und Gustl Mollath) hält es für möglich, dass Ballwegs U‑Haft von oben ange­ordnet wurde. Er sagte zu NIUS: „Poli­tisch moti­vierte Ver­fahren hat es in Deutschland schon immer gegeben. Und wird es auch wei­terhin geben.“

Die Staats­an­walt­schaft Stuttgart scheint tat­sächlich unter großem poli­ti­schen Druck zu stehen, dass sie dennoch ver­bissen und auf aus­sichts­losem Posten wei­ter­kämpft. Man kün­digte am Diens­tag­abend an, vor dem Ober­lan­des­ge­richt sofortige Beschwerde gegen die Ent­scheidung des Land­ge­richts ein­zu­legen. Das Ver­trauen in den Rechts­staat wird dadurch nicht gerade gefördert. Immerhin zeigt das Land­ge­richt Stuttgart Haltung.