Im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess, dem sogenannten »Nürnberger Prozess«, der vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 dauerte, wurden die Hauptkriegsverbrecher des Dritten Reiches (Politiker, Militärs und NS-Funktionäre) erstmals für die Planung, Vorbereitung, Einleitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verbrechen an der Zivilbevölkerung und an Kriegsgefangenen sowie für den Massenmord in den Konzentrationslagern strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Zwölf weitere Nachfolgeprozesse wurden bis zum 14. April 1949 durchgeführt.
Bereits am 8. August 1945 hatten sich die alliierten Siegermächte (die Vereinigten Staaten von Amerika, die Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich) in London auf die Einrichtung eines Internationalen Militärgerichtshofs (IMG) geeinigt.
Damit hatte zum ersten Mal in der Geschichte ein internationales Gericht die Vollmacht, führende Vertreter eines Staates persönlich für Verletzungen des Völkerrechts zur Verantwortung zu ziehen.
Berlin wurde zum ständigen Sitz des Tribunals erklärt. Aber in Nürnberg fand das Verfahren gegen die sogenannten »Hauptkriegsverbrecher« statt.
Letztlich wurde der »Nürnberger Prozess« gegen vierundzwanzig ranghohe Vertreter des NS-Staates der berühmteste Prozess der Weltgeschichte.
Allerdings saßen lediglich einundzwanzig Delinquenten auf der Anklagebank. Gegen Adolf Hitlers »Stellvertreter« Martin Bormann wurde in Abwesenheit verhandelt. Erst 1973 wurde eine in Berlin exhumierte Leiche zweifelsfrei als die von Bormann identifiziert. Das Verfahren gegen den Wehrwirtschaftsführer Gustav Krupp von Bohlen und Halbach wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Und der Reichsorganisationsleiter der NSDAP, Robert Ley, hatte bereits vor Prozessbeginn Selbstmord begangen.
Am 30. September und am 1. Oktober 1946 wurden die Urteile von den Alliierten verlesen: Zwölf Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, drei zu lebenslanger Haft, vier zu langjährigen Haftstrafen und drei freigesprochen.
Zum Tode verurteilt wurden:
- Martin Bormann (in Abwesenheit),
- Hermann Göring (Reichsmarschall),
- Joachim von Rippentrop (Reichsaußenminister),
- Fritz Sauckel (Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz),
- Arthur Seyß-Inquart (SS-Obergruppenführer, Reichsstatthalter Österreich und Reichskommissar Niederlande),
- Hans Frank (Generalgouverneur im Generalgouvernement Polen),
- Wilhelm Frick (Reichminister des Inneren),
- Ernst Kaltenbrunner (Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes des Reichsführers SS (SD), Leiter Reichssicherheitshauptamt),
- Alfred Rosenberg (Reichsminister Ostgebiete),
- Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel (Oberkommando der Wehrmacht),
- Generaloberst Alfred Jodl (Chef Wehrmachtsführungsstab),
- Julius Streicher (Gruppenführer SA und »Stürmer«-Herausgeber).
Zu lebenslanger Haft verurteilt wurden:
- Rudolf Hess (Reichsminister ohne Geschäftsbereich, ab 1939 Mitglied des Ministerrates für die Reichsverteidigung),
- Walther Funk (Reichswirtschaftsminister),
- Erich Raeder (Großadmiral).
Zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden:
- Karl Dönitz (Großadmiral, Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, nach Hitlers Tod in dessen Testament zum Nachfolger als Reichspräsident ernannt, übernahm die Regierungsgewalt und den Oberbefehl der Wehrmacht, zu zehn Jahren Haft verurteilt),
- Albert Speer (Rüstungsminister, zwanzig Jahre Haft),
- Konstantin Freiherr von Neurath (Außenminister und Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, fünfzehn Jahre Haft),
- Baldur von Schirach (Reichsstatthalter, zwanzig Jahre Haft).
Freigesprochen wurden:
- Franz von Papen (Politiker und Diplomat),
- Hjalmar Schacht (Wirtschaftsminister)
- und Hans Fritzsche (Leiter Rundfunkabteilung im Propagandaministerium).
Zwei Wochen nach der Urteilsverkündung, am 16. Oktober 1946, wurden die Todesurteile vollstreckt. Lediglich Hermann Göring hatte sich durch Selbstmord der Hinrichtung am Galgen entzogen.
Soweit in Kürze die Geschehnisse um die »Nürnberger Prozesse.« Diese waren es, die vor allem im kollektiven Bewusstsein der Weltöffentlichkeit haften geblieben sind. Nicht jedoch die zahlreichen anderen Gerichtsverhandlungen, vor denen sich viele »rangniedrige«, aber nicht minder grausame und fanatische NS-Kriegsverbrecher nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges verantworten mussten. Denn schon in dessen Verlauf, der mit der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches endete, beschlossen die Alliierten, die Hauptverantwortlichen der NS-Verbrechen vor Gericht zu stellen.
Bereits in der Moskauer Erklärung vom 1. November 1943 verpflichteten sie sich dazu, Deutsche, die sich in den besetzen Gebieten schuldig gemacht hatten, nach dem Krieg in die betreffenden Länder zu überführen. An den Orten ihrer Verbrechen sollten sie nach dem dort geltenden Recht verurteilt werden.
Davon handelt mein neues Buch (Dossier) NAZI-EXEKUTION.
Dabei sind die aufgezeigten Hinrichtungen der Nazi-Verbrecher durch den einstigen Feind hierzulande wenig bis gar nicht thematisiert worden und somit zumeist unbekannt. In den USA dafür schon.
Vielleicht liegt es auch daran, dass man der deutschen Öffentlichkeit diese brutalen Exekutionsaufnahmen vorenthalten wollte, um den Nimbus der »guten« Alliierten nicht in Frage zu stellen.
Diese zeithistorische »Lücke« soll hiermit geschlossen werden.
In elf Einzelfällen werden erstmals in einer solchen Zusammenfassung, die Exekutionen dieser Protagonisten durch die Alliierten in historischen Abbildungen gezeigt. Vorangehend eine kurze Beschreibung ihrer militärischen Laufbahn, ihres Handelns und Wirkens.
Als da wären:
- Curt Bruns (Hauptmann der Wehrmacht),
- Anton Dostler (General),
- Karl Hermann Frank (SS-Gruppenführer),
- Ewa Paradies (SS-Aufseherin Konzentrationslager Stutthof),
- Amon Göth (SS-Hauptsturmführer und Kommandant des Konzentrationslagers Płaszów),
- Kurt Daluege (SA-Führer, Chef der Ordnungspolizei, SS-Oberst-Gruppenführer),
- Heinrich Jöckel (SS-Hauptsturmführer),
- Ludwig Fischer (SS-Gruppenführer),
- Rudolf Höß (SS-Obersturmbannführer und Kommandant des Konzentrationslagers Auschwitz),
- Otto Ohlendorf (SS-Gruppenführer)
- und Roland Puhr (SS-Unterscharführer).
In diesem Sinne soll das Dossier NAZI-EXEKUTION als Warnung und Mahnung für all jene gelten, die grausame Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen, in der Hoffnung, einer gerechten Verurteilung zu entkommen.
Mit zahlreichen unzensierten Fotos!
Guido Grandt — Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.guidograndt.de
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