Bild: gemeinfrei

»TRI­BUNAL & EXE­KUTION« – Wie die alli­ierten Sie­ger­mächte NS-Ver­brecher hinrichteten!

Im Nürn­berger Haupt­kriegs­ver­bre­cher­prozess, dem soge­nannten »Nürn­berger Prozess«, der vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 dauerte, wurden die Haupt­kriegs­ver­brecher des Dritten Reiches (Poli­tiker, Militärs und NS-Funk­tionäre) erstmals für die Planung, Vor­be­reitung, Ein­leitung und Durch­führung eines Angriffs­krieges, Ver­brechen an der Zivil­be­völ­kerung und an Kriegs­ge­fan­genen sowie für den Mas­senmord in den Kon­zen­tra­ti­ons­lagern straf­rechtlich zur Ver­ant­wortung gezogen.

Hier bestellen

Zwölf weitere Nach­fol­ge­pro­zesse wurden bis zum 14. April 1949 durchgeführt.

Bereits am 8. August 1945 hatten sich die alli­ierten Sie­ger­mächte (die Ver­ei­nigten Staaten von Amerika, die Sowjet­union, Groß­bri­tannien und Frank­reich) in London auf die Ein­richtung eines Inter­na­tio­nalen Mili­tär­ge­richtshofs (IMG) geeinigt.

Damit hatte zum ersten Mal in der Geschichte ein inter­na­tio­nales Gericht die Voll­macht, füh­rende Ver­treter eines Staates per­sönlich für Ver­let­zungen des Völ­ker­rechts zur Ver­ant­wortung zu ziehen.

Berlin wurde zum stän­digen Sitz des Tri­bunals erklärt. Aber in Nürnberg fand das Ver­fahren gegen die soge­nannten »Haupt­kriegs­ver­brecher« statt.

Letztlich wurde der »Nürn­berger Prozess« gegen vier­und­zwanzig ranghohe Ver­treter des NS-Staates der berühm­teste Prozess der Weltgeschichte.

Aller­dings saßen lediglich ein­und­zwanzig Delin­quenten auf der Ankla­gebank. Gegen Adolf Hitlers »Stell­ver­treter« Martin Bormann wurde in Abwe­senheit ver­handelt. Erst 1973 wurde eine in Berlin exhu­mierte Leiche zwei­felsfrei als die von Bormann iden­ti­fi­ziert. Das Ver­fahren gegen den Wehr­wirt­schafts­führer Gustav Krupp von Bohlen und Halbach wurde wegen Ver­hand­lungs­un­fä­higkeit ein­ge­stellt. Und der Reichs­or­ga­ni­sa­ti­ons­leiter der NSDAP, Robert Ley, hatte bereits vor Pro­zess­beginn Selbstmord begangen.

Am 30. Sep­tember und am 1. Oktober 1946 wurden die Urteile von den Alli­ierten ver­lesen: Zwölf Ange­klagte wurden zum Tode ver­ur­teilt, drei zu lebens­langer Haft, vier zu lang­jäh­rigen Haft­strafen und drei freigesprochen.

Zum Tode ver­ur­teilt wurden:

  • Martin Bormann (in Abwesenheit),
  • Hermann Göring (Reichs­mar­schall),
  • Joachim von Rip­pentrop (Reichs­au­ßen­mi­nister),
  • Fritz Sauckel (Gene­ral­be­voll­mäch­tigter für den Arbeitseinsatz),
  • Arthur Seyß-Inquart (SS-Ober­grup­pen­führer, Reichs­statt­halter Öster­reich und Reichs­kom­missar Niederlande),
  • Hans Frank (Gene­ral­gou­verneur im Gene­ral­gou­ver­nement Polen),
  • Wilhelm Frick (Reich­mi­nister des Inneren),
  • Ernst Kal­ten­brunner (Chef der Sicher­heits­po­lizei und des Sicher­heits­dienstes des Reichs­führers SS (SD), Leiter Reichssicherheitshauptamt),
  • Alfred Rosenberg (Reichs­mi­nister Ostgebiete),
  • Gene­ral­feld­mar­schall Wilhelm Keitel (Ober­kom­mando der Wehrmacht),
  • Gene­ral­oberst Alfred Jodl (Chef Wehrmachtsführungsstab),
  • Julius Streicher (Grup­pen­führer SA und »Stürmer«-Herausgeber).

Zu lebens­langer Haft ver­ur­teilt wurden:

  • Rudolf Hess (Reichs­mi­nister ohne Geschäfts­be­reich, ab 1939 Mit­glied des Minis­ter­rates für die Reichsverteidigung),
  • Walther Funk (Reichs­wirt­schafts­mi­nister),
  • Erich Raeder (Groß­ad­miral).

Zu lang­jäh­rigen Haft­strafen ver­ur­teilt wurden:

  • Karl Dönitz (Groß­ad­miral, Ober­be­fehls­haber der Kriegs­marine, nach Hitlers Tod in dessen Tes­tament zum Nach­folger als Reichs­prä­sident ernannt, übernahm die Regie­rungs­gewalt und den Ober­befehl der Wehr­macht, zu zehn Jahren Haft verurteilt),
  • Albert Speer (Rüs­tungs­mi­nister, zwanzig Jahre Haft),
  • Kon­stantin Freiherr von Neurath (Außen­mi­nister und Reichs­pro­tektor in Böhmen und Mähren, fünfzehn Jahre Haft),
  • Baldur von Schirach (Reichs­statt­halter, zwanzig Jahre Haft).
Hier bestellen

Frei­ge­sprochen wurden:

  • Franz von Papen (Poli­tiker und Diplomat),
  • Hjalmar Schacht (Wirt­schafts­mi­nister)
  • und Hans Fritzsche (Leiter Rund­funk­ab­teilung im Propagandaministerium).

Zwei Wochen nach der Urteils­ver­kündung, am 16. Oktober 1946, wurden die Todes­ur­teile voll­streckt. Lediglich Hermann Göring hatte sich durch Selbstmord der Hin­richtung am Galgen entzogen.

Soweit in Kürze die Gescheh­nisse um die »Nürn­berger Pro­zesse.« Diese waren es, die vor allem im kol­lek­tiven Bewusstsein der Welt­öf­fent­lichkeit haften geblieben sind. Nicht jedoch die zahl­reichen anderen Gerichts­ver­hand­lungen, vor denen sich viele »rang­niedrige«, aber nicht minder grausame und fana­tische NS-Kriegs­ver­brecher nach dem Ende des Zweiten Welt­krieges ver­ant­worten mussten. Denn schon in dessen Verlauf, der mit der bedin­gungs­losen Kapi­tu­lation des Deut­schen Reiches endete, beschlossen die Alli­ierten, die Haupt­ver­ant­wort­lichen der NS-Ver­brechen vor Gericht zu stellen.

Bereits in der Mos­kauer Erklärung vom 1. November 1943 ver­pflich­teten sie sich dazu, Deutsche, die sich in den besetzen Gebieten schuldig gemacht hatten, nach dem Krieg in die betref­fenden Länder zu über­führen. An den Orten ihrer Ver­brechen sollten sie nach dem dort gel­tenden Recht ver­ur­teilt werden.

Davon handelt mein neues Buch (Dossier) NAZI-EXE­KUTION.

Dabei sind die auf­ge­zeigten Hin­rich­tungen der Nazi-Ver­brecher durch den eins­tigen Feind hier­zu­lande wenig bis gar nicht the­ma­ti­siert worden und somit zumeist unbe­kannt. In den USA dafür schon.

Viel­leicht liegt es auch daran, dass man der deut­schen Öffent­lichkeit diese bru­talen Exe­ku­ti­ons­auf­nahmen vor­ent­halten wollte, um den Nimbus der »guten« Alli­ierten nicht in Frage zu stellen.

Diese zeit­his­to­rische »Lücke« soll hiermit geschlossen werden.

In elf Ein­zel­fällen werden erstmals in einer solchen Zusam­men­fassung, die Exe­ku­tionen dieser Prot­ago­nisten durch die Alli­ierten in his­to­ri­schen Abbil­dungen gezeigt. Vor­an­gehend eine kurze Beschreibung ihrer mili­tä­ri­schen Laufbahn, ihres Han­delns und Wirkens.

Als da wären:

  • Curt Bruns (Hauptmann der Wehrmacht),
  • Anton Dostler (General),
  • Karl Hermann Frank (SS-Grup­pen­führer),
  • Ewa Paradies (SS-Auf­se­herin Kon­zen­tra­ti­ons­lager Stutthof),
  • Amon Göth (SS-Haupt­sturm­führer und Kom­mandant des Kon­zen­tra­ti­ons­lagers Płaszów),
  • Kurt Daluege (SA-Führer, Chef der Ord­nungs­po­lizei, SS-Oberst-Gruppenführer),
  • Heinrich Jöckel (SS-Haupt­sturm­führer),
  • Ludwig Fischer (SS-Grup­pen­führer),
  • Rudolf Höß (SS-Ober­sturm­bann­führer und Kom­mandant des Kon­zen­tra­ti­ons­lagers Auschwitz),
  • Otto Ohlendorf (SS-Grup­pen­führer)
  • und Roland Puhr (SS-Unter­schar­führer).

In diesem Sinne soll das Dossier NAZI-EXE­KUTION als Warnung und Mahnung für all jene gelten, die grausame Ver­brechen gegen die Mensch­lichkeit begehen, in der Hoffnung, einer gerechten Ver­ur­teilung zu entkommen.

Mit zahl­reichen unzen­sierten Fotos!


Guido Grandt — Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.guidograndt.de