Mas­ken­attest: Dr. med. Ronny Weikl ver­ur­teilt: Im straf­wü­tigen Staat mut­loser Urteils­au­to­maten zählen Gewissen und Expertise nicht (Video)

Bodo Schiffmann berichtet in seinem Telegram-Kanal, dass Dr. Ronny Weikl wegen 10 angeblich zu Unrecht aus­ge­stellten Mas­ken­at­testen ver­ur­teilt worden ist. Die Sinn­haf­tigkeit von Masken tue hier nichts zur Sache, so die Aussage des Richters. Und dann sagt der Richter:

“In der Gesell­schaft hat man sich an Regeln zu halten. Da kann man auch nicht einfach die Geschwin­dig­keits­be­grenzung von 60 km/h überschreiten”.

Doch, kann man.

Wenn der Vor­sit­zende Richter des Land­ge­richts, an dem Weikl ver­ur­teilt wurde, tat­sächlich gesagt hat, was Schiffmann zitiert (und daran gibt es keinen Zweifel unse­rer­seits), dann leben wir in noch dunk­leren Zeiten als von uns bislang angenommen.

Beginnen wir vorne.
Es ist unter Wis­sen­schaftlern weit­gehend unstrittig, dass Masken NICHT vor SARS-CoV‑2 schützen. Das Virus ist viel zu klein, als dass es durch Masken wir­kungsvoll vor einer Ver­breitung gehindert werden könnte. Es ist ebenso unstrittig, dass das Tragen von Masken zu gesund­heit­lichen Schäden führen kann, zum einen, weil der­jenige, der eine Maske trägt, die Luft, die sein Orga­nismus durch Aus­atmen eigentlich los­werden will, wieder ein­atmet, was vor allem zu viel zu hohen Anteilen von CO2 in der dann ein­ge­at­meten Luft führt. Zum anderen sind Masken her­vor­ra­gende Brut­stätten für Pilze und Bak­terien aller Art. Die meisten dieser Gesellen sind der Gesundheit dessen, der sie vor Mund und Nase hat, alles andere als förderlich.

Wir haben diesen Sach­verhalt in sehr vielen Bei­trägen, in denen wir wis­sen­schaft­liche For­schung zu diesem Thema berichten, zusam­men­ge­stellt. Wer sich einen Über­blick über den Stand der For­schung zu Masken machen will, der kann das hier oder hier tun.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein Staat, dessen irre­ge­leitete Ver­treter eine Mas­ken­pflicht ver­hängen, bringt mit dieser, gegen jede Ver­nunft und wis­sen­schaft­liche Erkenntnis ver­sto­ßenden Maß­nahme, die­je­nigen in einen Gewis­sens­kon­flikt, die einen Eid darauf geschworen haben, ihre Kunden zu schützen, nicht, sie zu schä­digen. Ein Arzt, der etwas auf sich hält, muss, wenn Kinder oder Erwachsene zu ihm kommen und von typi­schen Beschwerden berichten, die sich beim Mas­ken­tragen ein­stellen, Kopf­schmerzen, Übelkeit, Benom­menheit, Schwindel, eine Befreiung vom Mas­ken­tragen aus­stellen. Darüber gibt es eigentlich nichts zu diskutieren. 

Eben­so­wenig gibt es etwas darüber zu dis­ku­tieren, dass in einer demo­kra­tisch ver­fassten Gesell­schaft niemand den ent­spre­chenden Ärzten am Zeug flicken will, niemand auf die Idee kommt, sie wegen eines Ver­stoßes gegen eine (w)irre Regelung, von Polit-Dar­stellern ohne medi­zi­nische Ahnung, die sich allesamt den Kon­se­quenzen ihrer Hand­lungen ent­ziehen und nichts davon wissen wollen, dass zum Mas­ken­tragen Ver­pflichtete dar­unter gesund­heitlich leiden können, zu verfolgen.

Indes, Deutschland ist keine demo­kra­tische Gesellschaft.

Deutschland ist eine Gesell­schaft, in der straf­wütige Staats­an­wälte hinter Ärzten wie Ronny Weikl her sind, um sie im Auftrag eines eifernden Lan­des­jus­tiz­mi­nisters zur Strecke zu bringen, etwas, was nur in Sys­temen, die kei­nerlei demo­kra­tische Grundlage mehr haben, über­haupt der Fall ist. In Sys­temen, in denen Per­sonen in Posi­tionen keine Fehler machen, weil sie sich im Besitz der Wahrheit wähnen und sich von jedem gefährdet sehen, der ihre auf Unkenntnis und Ideo­logie und oft genug auf Bös­ar­tigkeit basie­renden Ent­schei­dungen kritisiert.

Bislang waren Gerichte die Orte, an denen straf­wü­tigen Staats­an­wälten Einhalt geboten wurde, eine Mög­lichkeit, die sich Richtern durch ihrer ver­meint­lichen Unab­hän­gigkeit bietet.

Indes, Richter sind in Deutschland nicht unab­hängig. Sie sind Teil einer regio­nalen Gerichts­struktur, innerhalb derer Wett­bewerb um Posi­tionen geführt wird, die mit einem höheren Salär ver­bunden sind, Posi­tionen, deren Besetzung oft genug einer Ernennung durch einen Jus­tiz­mi­nister des Landes bedarf. Ein Richter am Land­ge­richt Leipzig war z.B. der Ansicht, dass sein Vor­an­kommen in der Hier­archie der regio­nalen Gerichts­barkeit einen hef­tigen Dämpfer dadurch erfahren habe, dass er sich mit einem Urteil gegen einen Ober­lan­des­richter gestellt habe. Kurz: Auch in Gerichten herrscht Druck zur Kon­for­mität. Auch Richter müssen, wenn sie einen Platz in einem Ober­lan­des­ge­richt oder auch nur eine Vor­sit­zenden-Stelle am Land­ge­richt anvi­sieren, Kom­pro­misse schließen, oft genug Kom­pro­misse, die ihre per­sön­liche Inte­grität kom­pro­mit­tieren, weshalb es sich so mancher auf seiner Stelle als Amts­richter bequem macht und kei­nerlei Anstalten macht, über­haupt an ein Land­ge­richt “befördert” zu werden.

Insofern ist es keine Über­ra­schung, dass es mitt­ler­weile Richter gibt, die die Strafwut der Staats­an­wälte, die aus der­selben minis­te­rialen Umgebung gefördert wird, aus der beruf­liche Beför­de­rungen kommen, unter­stützen bzw. nicht zurück­weisen. Der Richter, an den Ronny Weikl geraten ist, scheint ein solcher zu sein.

Nicht nur das, er hat eine Begründung geliefert, die anti­de­mo­kra­tisch in einer Weise ist, die nicht mehr stei­gerbar ist.

“In der Gesell­schaft hat man sich an Regeln zu halten. Da kann man auch nicht einfach die Geschwin­dig­keits­be­grenzung von 60 km/h überschreiten”.

Bleiben wir bei dieser Begründung und stellen die Ana­logie zu einem Arzt, der mit Pati­enten kon­fron­tiert ist, die ihm berichten, unter Maske zu leiden, nicht infrage, immerhin mag es den­je­nigen geben, der mit seinem ange­fah­renen Haustier mit 80 km/h durch die 60 km/h Zone fährt, um so schnell wie möglich ärzt­liche Behandlung für sein Tier zu erhalten.

Indes, wenn unser Richter Recht hat, dann ist er über­flüssig. Dann benö­tigen wir nur noch Urteils­au­to­maten, die prüfen, ob es eine Regel gibt, gegen die A ver­stoßen hat, um dann, unter Ein­rechnung even­tuell vor­han­dener Vor­strafen, ein Urteil zu fällen.

Doch an Gerichten finden sich, jeden­falls der Theorie nach, mensch­liche Wesen, keine Auto­maten. Und von mensch­lichen Wesen erwartet man, dass sie mensch­liche Regungen zeigen und im Ein­zelfall und vor dem Hin­ter­grund eines eigenen Urteils über die “Tat­um­stände” ein Urteil fällen. Insofern ist es natürlich misslich, dass straf­wütige Staats­an­wälte Ärzte ver­folgen, die ihrem Gewissen gefolgt sind, und es wich­tiger fanden, ihren Pati­enten Gesund­heits­schäden zu ersparen als irren Vor­gaben von unin­for­mierten Polit-Kaspern zu folgen.

In dieser Situation kann man es sich sehr einfach machen, wie unser Vor­sit­zender Richter und reagieren, wie ein Urteils­au­tomat reagieren würde. Verstoß fest­ge­stellt, Ver­ur­teilung aus­ge­händigt. Indes, als Kol­la­te­ral­schaden dieses Urteils, wurden gerade die Urteile von Roland Freisler, sowie zahl­reiche Todes­strafe, die vor Mili­tär­ge­richten des Dritten Reiches aus­ge­sprochen wurden, lega­li­siert, denn sie alle haben die Urteile gegen Per­sonen gesprochen, die gegen damals gel­tendes Recht ver­stoßen haben.

Nun kann man nicht duschen ohne nass zu werden. Ent­weder, bestraft werden muss, wer gegen Regeln ver­stößt oder die Bestrafung muss auch die Umstände der gesetzlich fest­ge­legten Straf­barkeit in Rechnung stellen.

Und wenn man Letz­teres im Hin­blick auf die Gesetze des Dritten Reiches, die men­schen­ver­achtend gewesen sind, tut, dann muss man das auch im Hin­blick auf andere Gesetze tun, also prüfen, ob ein Gesetz, das zu einer Bestraftung dann führen soll, wenn es gebrochen wird, der Situation ange­messen ist. Jeder Land­richter hat die Mög­lichkeit, Karlsruhe ins Boot zu holen und die Ver­fas­sungs­mä­ßigkeit der gesetz­lichen Grundlage, auf der er urteilen soll, klären zu lassen. Und der Euro­päische Men­schen­ge­richtshof steht kurz dahinter in War­te­stellung. Dazu bedarf es natürlich Mut, einer Eigen­schaft, die in weiten Teilen staat­licher Orga­ni­sa­tionen zum sehr sel­tenen Gut geworden ist.

Aller­dings, wer seinen Beruf mit einem Ethos aus­führt und sich eben nicht zum Urteils­au­to­maten machen will, der sollte diesen Mut haben, vor allem sollte er diesen Mut haben, wenn die Alter­native darin besteht, mit absurden Aus­sagen: “Ob Masken schützen, ist irrelevant, ob Weikl gegen ein Gesetz ver­stoßen hat, ist relevant”, in logische Kala­mi­täten zu steuern, wie sie sich mit solchen umfas­senden Aus­sagen generell verbinden.

Etwa: Wenn die Frage, ob Masken nutzen oder nicht, keine Rolle spielt, wieso gibt es dann ein Gesetz, auf dessen Grundlage dieses Tragen zur Pflicht gemacht wurde? Mehr noch: Wieso soll jemand, der eine Befreiung vom Tragen von Masken aus­stellt, für die ein Richter fest­stellt, dass ihre Taug­lichkeit irrelevant sei, ver­ur­teilt werden, wenn er  auf Basis einer unbe­kannten Masken-Wirkung gegen X, die für seine Pati­enten konkret gege­benen gesund­heit­lichen Nach­teile hat, eine solche Befreiung vom Tragen einer Maske ausstellt?

Werden Gesetze in Deutschland zum Selbst­zweck gemacht, damit man die­je­nigen, die gegen sie ver­stoßen, ver­ur­teilen kann?

Das ist die logische Folge dessen, was der Richter als Urteils­be­gründung von sich gegeben haben soll.
Irre.

Noch rele­vanter ist jedoch seine Ver­wei­gerung jeder Art von EIGENER Urteils­bildung, wenn es um die Ein­haltung von staat­lichen Vor­gaben in Form von Regeln und Gesetzen geht. Damit pos­tu­liert der Richter, dass staat­liche Regeln und Gesetze über jeden Zweifel erhaben sind. Eine Position, wie sie die katho­lische Kirche im Rahmen der Hei­ligen Inqui­sition bezogen hat und nicht nur in diesem Rahmen. Damit beseitigt er eines der wich­tigsten Kor­rektive in einer demo­kra­ti­schen Gesell­schaft: Die Akzeptanz von gesetz­lichen Rege­lungen durch Bürger, den zivilen Unge­horsam gegen Gesetze, deren Zweck mehr als zwie­lichtig ist.

Und weil der dieses Kor­rektiv beseitigt, nimmt er demo­kra­ti­schen Gesell­schaften jede Mög­lichkeit, dik­ta­to­rische Ten­denzen in Regie­rungen, wie sie sich zwangs­läufig ein­stellen, wenn eine Clique die Mög­lichkeit hat, Zugänge zu Res­sourcen zu ver­kaufen bzw. eine gesell­schaft­liche Gruppe in die Lage ver­setzt wird, die eigenen Mit­glieder auf Kosten anderer gesell­schaft­licher Gruppen besser zu stellen [die sozio­lo­gische und kri­mi­no­lo­gische Lite­ratur zu diesen Themen füllt Räume] friedlich, mit zivilem Unge­horsam gegenüber zu treten. Folglich bleibt denen, die sich von einer Regierung nicht gängeln lassen wollen, nur das Mittel der Gewalt, ange­wendet in prä-emp­tiver Weise, um die Wahr­schein­lichkeit, Opfer von Straf­wü­tigkeit zu werden, zu verringern.

Tat­sächlich ver­langen demo­kra­tische Gesell­schaften auch von Richtern, dass sie Gesetze nicht blind anwenden, sondern den Mut auf­bringen, Gesetze, die ihnen nicht ganz koscher erscheinen, zurück­zu­weisen oder doch zumindest prüfen zu lassen. Das ist die Idee hinter dem mün­digen Bürger (zu denen auch Richter gehören, theo­re­tisch). Mündige Bürger sind Per­sonen, die, wenn sie eine offi­zielle Position bekleiden, nicht zu dieser Position werden, sondern wei­terhin, eigen­ständig den­kender mün­diger Bürger bleiben.

Dazu ist Mut vonnöten.
Mut unter Richtern wird auch immer seltener.


Dr. med. Ronny Weikl wurde zu einer Geld­strafe in Höhe von 200 Tages­sätzen zu 100 € ver­ur­teilt. Ab 90 Tages­sätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft.
Und Heinrich Heine wird schon seit Jahren wieder von Schlaf­lo­sigkeit geplagt.
Das fol­gende Statement hat Ronny Weikl nach seiner Ver­ur­teilung Report24 gegeben.

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Der Beitrag erschien zuerst hier: ScienceFiles.org