Eigen­tums­recht der Fahr­zeug­halter wird abge­schafft: EU will Ver­schrottung his­to­ri­scher Fahr­zeuge anordnen dürfen

Wer ein his­to­ri­sches Fahrzeug sein Eigen nennt, kann laut Plänen der EU bald nicht mehr selbst darüber bestimmen, ob sein Vehikel restau­riert und wieder auf­gebaut oder ver­schrottet wird: dieses Recht will ihm die EU entreißen.

Die Lieb­haber von his­to­ri­schen Fahr­zeugen nehmen immer mehr zu. Ver­wun­derlich ist das nicht, denn im Zeit­alter des auto­mo­bilen Einerleis in Sachen Optik ist der Anblick eines 300 SL (der mit den Flü­gel­türen) oder eines Brezel-Fenster-Käfers etwas, was nicht nur bei Auto-Enthu­si­asten das Herz ein wenig höher schlagen lässt. Doch bis so ein uraltes Schätzchen wieder auf­ge­ar­beitet ist und über die Straßen rollen kann, dauert es mit­unter Monate wenn nicht sogar Jahre. Denn meist befinden sich die »Old­timer« beim Auf­finden in einem ziemlich trau­rigen Zustand. Dann braucht es nicht nur Zeit, sondern auch tech­nische Kennt­nisse und Fähig­keiten (und manchmal auch das nötige Kleingeld), um das Vehikel wieder auf die Beine respektive die Reifen zu stellen.

Aber laut Plänen der EU soll mit solchen Restau­rie­rungen in eigener Regie bald Schluss sein. Denn dem­nächst soll und will die EU darüber bestimmen, ob ein his­to­ri­sches Fahrzeug restau­riert werden kann oder ob es ver­schrottet werden muss. Nicht mehr der Eigen­tümer des Fahr­zeugs ent­scheidet, sondern eine noch zu gestal­tende EU-Kom­mission spricht dann das Urteil. Klare Kri­terien geben vor, wann ein Auto als ver­fallen gilt, und damit haben Fahr­zeug­be­sitzer nicht mehr das Recht, selbst zu ent­scheiden, wann ihr Auto in den Auto­himmel kommt. Statt­dessen wird auf der Grundlage einer Punk­te­liste ent­schieden, wobei das Eigentum am Fahrzeug ver­fällt, wenn einer der Punkte erfüllt ist.

Dazu gehört unter anderem, dass das Auto nach mehr als zwei Jahren einer not­wen­digen Kon­troll­un­ter­su­chung unter­zogen werden muss. Geschieht dies nicht recht­zeitig, gilt das Auto als Abfall und muss daher ver­schrottet werden.


Quelle: freiewelt.net