EU-Mit­glieds­länder können zu Flücht­lings-Auf­nahme gezwungen werden

EU beschließt neuen Asyl-Pakt

Die EU-Staats- und Regie­rungs­chefs feiern, nachdem sich die EU-Mit­glied­staaten und das EU-Par­lament auf den gemein­samen Asyl- und Migra­ti­onspakt geeinigt hatten. Die Mit­glieds­länder können nun zur Auf­nahme von »Flücht­lingen« gezwungen werden. 

Der neue Asyl-Pakt der EU ist abge­schlossen, die Mit­glieds­staaten können zur Auf­nahme von »Flücht­lingen« gezwungen werden. Darüber freuen sich die EU-Staats- und Regie­rungs­chefs und feiern sich selbst über­schwänglich, nachdem sie sich auf den gemein­samen Asyl- und Migra­ti­onspakt geeinigt hatten. Der Durch­bruch gelang nach jah­re­langen Ver­hand­lungen, bei denen auf die Wider­stand leis­tenden Länder immer mehr Druck aus­geübt wurde.

Das neue System sieht unter anderem vor, dass die EU Asyl­be­werber zwangs­weise zwi­schen den Mit­glied­staaten ver­teilen muss – soge­nannte »Zwangs­so­li­da­rität«. Wer sich weigert, seinen Anteil anzu­nehmen, muss für jeden abge­lehnten Ein­wan­derer hohe Geld­strafen (20.000 Euro pro abge­lehnten »Flüchtling«) zahlen. Es wird erwartet, dass der Pakt Anfang 2024 vom EU-Par­lament und dem EU-Minis­terrat offi­ziell genehmigt wird.

»Es ist ein his­to­ri­scher Moment«, schreibt die zuständige EU-Flücht­lings­kom­mis­sarin Ylva Johansson auf X. Auch Kom­mis­si­ons­chefin Ursula von der Leyen spricht von einer »his­to­ri­schen Ent­scheidung«. Und his­to­risch ist diese Ent­scheidung in der Tat: Erstmals wird den ein­zelnen Ländern die Hoheits­gewalt darüber abge­sprochen, wenn sie in ihr Land lassen wollen und wen nicht. Das ent­scheidet zukünftig die EU; jedes EU-Land, das sich gegen die Zwangs­zu­weisung von »Flücht­lingen« wehren will, wird dann mit 20.000 Euro Straf­zahlung (pro Kopf) zur Kasse gebeten. Die EU führt eine ganz besondere Form des Kopf­geldes ein.

Quelle: freiewelt.net