Der Vordenker der „Identitären“ und Mann der ersten Stunde, Martin Sellner, ist Österreicher und damit ein Bürger der EU und hat das Recht auf die Freizügigkeit im Schengen-Raum. Dennoch hat die Ausländerbehörde der Stadt Potsdam Martin Sellner ein Einreiseverbot erteilt: einen Bescheid, dass er die Bundesrepublik nicht mehr betreten darf. Da staunt der Bundesbürger: Was bei kriminellen, illegalen, ja gewalttätigen und kriminellen Zuwanderern nicht gelingt, das geht ratzfatz bei einem EU-Bürger, der keiner Straftat überführt ist. Nur, weil er eine politisch nicht genehme Haltung hat?
Einreiseverbot – trotz längst widerlegter Gruselgeschichten von „Massendeportationen“
Martin Sellner war Vortragender bei dem inkriminierten Potsdamer Treffen. Die wilden Unterstellungen, Übertreibungen, Erfindungen und Lügen von Correctiv samt den mehreren Vertuschungs-Überarbeitungen ihres bösartigen Berichtes sind zwar längst mehr als gut dokumentiert, aber auch hier trifft wieder einmal ein antikes Sprichwort den Kern: „Semper aliud haeret“ (es bleibt immer etwas hängen). Wenngleich auch klar ist, dass der Vorschlag der „massenhaften Deportation von Zuwanderern“ eine reine Erfindung war, so wird es doch immer wieder absichtsvoll von den Medien behauptet. Und es wirkt, denn viele haben zwar den inszenierten Skandal mitbekommen, aber nicht dessen Aufarbeitung und Richtiggstellung.
Herr Sellner hat dort nichts anderes vorgetragen, als er in seinem Buch geschrieben hat. Und darin ist ebenfalls nichts von einer Massendeportation zu finden. Das Buch ist weiterhin sogar ein Bestseller, denn es enthält unter anderem eine saubere und nüchterne Aufarbeitung eines Problems, was die Bürger mit weitem Abstand als das Allerdringendste einstufen: Die Bekämpfung der illegalen Migration – wie eine aktuelle offizielle Umfrage unzweifelhaft zeigt:
Der Bescheid dürfte wegen fehlender Gründe keinen Bestand haben
Die Berliner Zeitung schreibt:
„Die Stadtsprecherin betonte, da in dem benannten Fall die sofortige Vollziehung des Bescheids angeordnet worden sei, gelte das Einreiseverbot „prinzipiell sofort“. Sollte sich der Betroffene aktuell in Deutschland aufhalten, müsste er innerhalb von einem Monat ausreisen. Es könnten jedoch sowohl gegen den Bescheid zum Verlust des Freizügigkeitsrechts als auch gegen seine sofortige Vollziehung Rechtsmittel eingelegt werden. Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) erklärte, es müsse deutlich gemacht werden, „dass der Staat nicht ohnmächtig ist und seine legitimen Mittel nutzt.
So ein „Bescheid zur Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts in der Bundesrepublik Deutschland an einen EU-Bürger“, wie ihn Herr Sellner von der Stadt Potsdam erhalten hat, kann nicht einfach nach Gutdünken ergehen. Da gibt es gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen. Und hier hat man es sich auf sehr angreifbare Weise leicht gemacht.
So steht in dem Bescheid: „Der Verlust Ihres Rechts auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland wird gem. § 6 Abs. 1 FreizügG/EU aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit festgestellt.“
Die Gründe der „öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ sind aber nicht beliebig. Sie müssen genau benannt werden. Hier einmal das im Bescheid angesprochene Gesetz.
Martin Sellner müsste also, um wirksam das Recht auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu verlieren, bereits „rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt“ worden sein. Es reicht auch, wenn „bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung“ vom Richter angeordnet wurde. Eine Sicherungsverwahrung gibt es aber nur, wenn der Täter wirklich gemeingefährlich ist und schon mehrere einschlägige Verurteilungen kassiert hat und keinerlei Einsicht oder Verhaltensänderung zeigt.
Das trifft aber auf Martin Sellner nicht zu. Er stand zwar öfter vor Gericht, musste aber immer freigesprochen werden. Gewalttaten hat er nie begangen. Martin Sellner ist nie wegen eines Deliktes verurteilt worden. Mehrfach wurde er wegen Volksverhetzung angezeigt, doch alle Ermittlungen und Verfahren mussten eingestellt werden. Auch eine Störung des öffentlichen Friedens war in keinem Fall gegeben.
Eine „terroristische Gefahr“ geht auch nicht von Herrn Sellner aus. Er verteilt nicht einmal Ohrfeigen. Und er bedroht auch nicht die „Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“.
Die Voraussetzungen für den Verlust der Freizügigkeit sind sehr streng
Selbst dann, wenn Martin Sellner vorbestraft wäre, würde das allein keinen Grund zum Verlust der Freizügigkeit im EU-Schengen-Raum liefern. Straftaten, die zu Verurteilungen geführt haben, können nur dann zum Verlust der Freizügigkeit führen, wenn „die ihnen zu Grunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt“.
Die „Identitäre Bewegung“ wird vom deutschen Verfassungsschutz als Verdachtsfall für Rechtsextremismus geführt und vom Verfassungsschutz auch beobachtet, ob es verfassungsfeindliche Positionen oder Handlungen gibt. Im Gesetz zum Verlust der Freizügigkeit steht aber nichts davon, dass, wenn eine Organisation als Verdachtsfall beobachtet wird, oder als politisch extrem eingestuft wird, einzelnen Mitgliedern die Freizügigkeit entzogen werden kann.
Auch, dass Martin Sellner in Deutschland mit politisch rechten Kreisen interagieren kann und ein „breiteres Publikum“ erreicht, als „allein durch Online Auftritte“, und er sich vor Ort mit einer Vielzahl von Akteuren aus der rechten Szene auszutauschen“ und seine Ideologien „gezielt weiter zu verbreiten“ könne, ist juristisch nicht entscheidend.
Martin Sellner geht vor Gericht – So oder so, der Staat kann nur verlieren
Auf seinen Kanälen in den Sozialen Medien kündigt er an, gegen den Bescheid juristisch vorzugehen. Die Aussichten, dass er vor einem Verwaltungsgericht die Sache gewinnt, sind recht gut. Wenn ihm das gelingt, ist das eine riesige Blamage für Potsdam und auch den Staat Bundesrepublik Deutschland. Martin Sellner würde damit erst recht zum Helden und zum Opfer einer rechtswidrigen Schikane. Der Potsdamer Behörde könnte er ganz legitim Rechtsbruch, Gesinnungsjustiz und Willkür vorwerfen.
Verliert Martin Sellner vor Gericht, müsste dieses schon einige Klimmzüge aufführen, um irgendwie doch eine Entscheidung im Sinne der Potsdamer Behörde zu rechtfertigen. Das wird natürlich genau beobachtet und registriert – und wäre noch verheerender, denn dann ist der Mann auch noch ein Märtyrer. Ein Großteil der Bürger würde das als eine Bestätigung dafür sehen, dass es um ein politisches Urteil geht und nicht um Rechtsprechung. So schafft man die Saga eines Freiheitshelden.
Das Potsdamer Einreiseverbot war in jedem Fall ein Fehler. Jetzt kann es nur noch vor die Wand laufen. „Krise ist, wenn man nichts mehr richtigmachen kann“, lautet ein treffendes Wort, und das ist jetzt eingetreten.
Genüsslich hatte der Rebell Sellner auf den sozialen Medien verbreitet, dass er auf der letzten Fahrt nach Deutschland von der Bundespolizei penibel durchsucht wurde. Man suchte Gegenstände, die den Verdacht begründen könnten, dass Martin Sellner sich dauerhaft in der Bundesrepublik niederlassen will. Die Bundespolizei fand eine Zahnbürste und forderte von Sellner eine Versicherung, dass er sich nicht auf Dauer in Deutschland niederzulassen beabsichtige. Eingedenk der illegalen Massenzuwanderung ein geradezu grotesk-absurder Vorfall. Mehr noch: Eine unfreiwillige Bestätigung dessen, was die „Rechten“ immer – und nun mit Beweis – behaupten: Gegen Illegale Migration ist der Staat angeblich hilflos, bei Einreise von ungeliebte „Rechten“ kann er auf einmal doch knallhart reagieren.
So etwas kommt nicht gut an. Martin Sellner ist ein Schachspieler und uneinschüchterbar. Die Risiken, die er eingeht, sind wohlkalkuliert und er weiß ganz offensichtlich sehr genau, was er tut und wie. Der Mann ist intelligent, nie ausfällig oder aggressiv. Seine Aussagen sind klar und durchdacht. Das erkennt man auch an seinen hochinteressanten Überlegungen (u.a. zur illegalen Migration), die er in seinem Buch darlegt. Wären da rassistische Äußerungen und Deportationsfantasien zu finden, wäre es schon längst beschlagnahmt worden und er wegen Volksverhetzung verurteilt. Darauf wartet das System und er weiß es.
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