Ein­rei­se­verbot für Martin Sellner von zwei­fel­hafter Rechtmäßigkeit

Der Vor­denker der „Iden­ti­tären“ und Mann der ersten Stunde, Martin Sellner, ist Öster­reicher und damit ein Bürger der EU und hat das Recht auf die Frei­zü­gigkeit im Schengen-Raum. Dennoch hat die Aus­län­der­be­hörde der Stadt Potsdam Martin Sellner ein Ein­rei­se­verbot erteilt: einen Bescheid, dass er die Bun­des­re­publik nicht mehr betreten darf. Da staunt der Bun­des­bürger: Was bei kri­mi­nellen, ille­galen, ja gewalt­tä­tigen und kri­mi­nellen  Zuwan­derern nicht gelingt, das geht ratzfatz bei einem EU-Bürger, der keiner Straftat über­führt ist. Nur, weil er eine poli­tisch nicht genehme Haltung hat? 

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Ein­rei­se­verbot – trotz längst wider­legter Gru­sel­ge­schichten von „Mas­sen­de­por­ta­tionen“

Martin Sellner war Vor­tra­gender bei dem inkri­mi­nierten Pots­damer Treffen. Die wilden Unter­stel­lungen, Über­trei­bungen, Erfin­dungen und Lügen von Cor­rectiv samt den meh­reren Ver­tu­schungs-Über­ar­bei­tungen ihres bös­ar­tigen Berichtes sind zwar längst mehr als gut doku­men­tiert, aber auch hier trifft wieder einmal ein antikes Sprichwort den Kern: „Semper aliud haeret“ (es bleibt immer etwas hängen). Wenn­gleich auch klar ist, dass der Vor­schlag der „mas­sen­haften Depor­tation von Zuwan­derern“ eine reine Erfindung war, so wird es doch immer wieder absichtsvoll von den Medien behauptet. Und es wirkt, denn viele haben zwar den insze­nierten Skandal mit­be­kommen, aber nicht dessen Auf­ar­beitung und Richtiggstellung.

Herr Sellner hat dort nichts anderes vor­ge­tragen, als er in seinem Buch geschrieben hat. Und darin ist eben­falls nichts von einer Mas­sen­de­por­tation zu finden. Das Buch ist wei­terhin sogar ein Best­seller, denn es enthält unter anderem eine saubere und nüch­terne Auf­ar­beitung eines Pro­blems, was die Bürger mit weitem Abstand als das Aller­drin­gendste ein­stufen: Die Bekämpfung der ille­galen Migration – wie eine aktuelle offi­zielle Umfrage unzwei­felhaft zeigt:

Der Bescheid dürfte wegen feh­lender Gründe keinen Bestand haben

Die Ber­liner Zeitung schreibt:

„Die Stadt­spre­cherin betonte, da in dem benannten Fall die sofortige Voll­ziehung des Bescheids ange­ordnet worden sei, gelte das Ein­rei­se­verbot „prin­zi­piell sofort“. Sollte sich der Betroffene aktuell in Deutschland auf­halten, müsste er innerhalb von einem Monat aus­reisen. Es könnten jedoch sowohl gegen den Bescheid zum Verlust des Frei­zü­gig­keits­rechts als auch gegen seine sofortige Voll­ziehung Rechts­mittel ein­gelegt werden. Potsdams Ober­bür­ger­meister Mike Schubert (SPD) erklärte, es müsse deutlich gemacht werden, „dass der Staat nicht ohn­mächtig ist und seine legi­timen Mittel nutzt.

So ein „Bescheid zur Fest­stellung des Ver­lustes des Frei­zü­gig­keits­rechts in der Bun­des­re­publik Deutschland an einen EU-Bürger“, wie ihn Herr Sellner von der Stadt Potsdam erhalten hat, kann nicht einfach nach Gut­dünken ergehen. Da gibt es gesetzlich vor­ge­schriebene Vor­aus­set­zungen. Und hier hat man es sich auf sehr angreifbare Weise leicht gemacht.

So steht in dem Bescheid: „Der Verlust Ihres Rechts auf Frei­zü­gigkeit in der Bun­des­re­publik Deutschland wird gem. § 6 Abs. 1 FreizügG/EU aus Gründen der öffent­lichen Ordnung und Sicherheit festgestellt.“

Die Gründe der „öffent­lichen Ordnung und Sicherheit“ sind aber nicht beliebig. Sie müssen genau benannt werden. Hier einmal das im Bescheid ange­spro­chene Gesetz.

Martin Sellner müsste also, um wirksam das Recht auf Frei­zü­gigkeit in der Bun­des­re­publik Deutschland zu ver­lieren, bereits „rechts­kräftig zu einer Frei­heits- oder Jugend­strafe von min­destens fünf Jahren ver­ur­teilt“ worden sein. Es reicht auch, wenn „bei der letzten rechts­kräf­tigen Ver­ur­teilung Siche­rungs­ver­wahrung“ vom Richter ange­ordnet wurde. Eine Siche­rungs­ver­wahrung gibt es aber nur, wenn der Täter wirklich gemein­ge­fährlich ist und schon mehrere ein­schlägige Ver­ur­tei­lungen kas­siert hat und kei­nerlei Ein­sicht oder Ver­hal­tens­än­derung zeigt.

Das trifft aber auf Martin Sellner nicht zu. Er stand zwar öfter vor Gericht, musste aber immer frei­ge­sprochen werden. Gewalt­taten hat er nie begangen. Martin Sellner ist nie wegen eines Deliktes ver­ur­teilt worden. Mehrfach wurde er wegen Volks­ver­hetzung ange­zeigt, doch alle Ermitt­lungen und Ver­fahren mussten ein­ge­stellt werden. Auch eine Störung des öffent­lichen Friedens war in keinem Fall gegeben.

Eine „ter­ro­ris­tische Gefahr“ geht auch nicht von Herrn Sellner aus. Er ver­teilt nicht einmal Ohr­feigen. Und er bedroht auch nicht die „Sicherheit der Bun­des­re­publik Deutschland“.

Die Vor­aus­set­zungen für den Verlust der Frei­zü­gigkeit sind sehr streng

Selbst dann, wenn Martin Sellner vor­be­straft wäre, würde das allein keinen Grund zum Verlust der Frei­zü­gigkeit im EU-Schengen-Raum liefern. Straf­taten, die zu Ver­ur­tei­lungen geführt haben, können nur dann zum Verlust der Frei­zü­gigkeit führen, wenn „die ihnen zu Grunde lie­genden Umstände ein per­sön­liches Ver­halten erkennen lassen, das eine gegen­wärtige Gefährdung der öffent­lichen Ordnung darstellt“.

Die „Iden­titäre Bewegung“ wird vom deut­schen Ver­fas­sungs­schutz als Ver­dachtsfall für Rechts­extre­mismus geführt und vom Ver­fas­sungs­schutz auch beob­achtet, ob es ver­fas­sungs­feind­liche Posi­tionen oder Hand­lungen gibt. Im Gesetz zum Verlust der Frei­zü­gigkeit steht aber nichts davon, dass, wenn eine Orga­ni­sation als Ver­dachtsfall beob­achtet wird, oder als poli­tisch extrem ein­ge­stuft wird, ein­zelnen Mit­gliedern die Frei­zü­gigkeit ent­zogen werden kann.

Auch, dass Martin Sellner in Deutschland mit poli­tisch rechten Kreisen inter­agieren kann und ein „brei­teres Publikum“ erreicht, als „allein durch Online Auf­tritte“, und er sich vor Ort mit einer Vielzahl von Akteuren aus der rechten Szene aus­zu­tau­schen“ und seine Ideo­logien „gezielt weiter zu ver­breiten“ könne, ist juris­tisch nicht entscheidend.

Martin Sellner geht vor Gericht – So oder so, der Staat kann nur verlieren

Auf seinen Kanälen in den Sozialen Medien kündigt er an, gegen den Bescheid juris­tisch vor­zu­gehen. Die Aus­sichten, dass er vor einem Ver­wal­tungs­ge­richt die Sache gewinnt, sind recht gut. Wenn ihm das gelingt, ist das eine riesige Blamage für Potsdam und auch den Staat Bun­des­re­publik Deutschland. Martin Sellner würde damit erst recht zum Helden und zum Opfer einer rechts­wid­rigen Schikane. Der Pots­damer Behörde könnte er ganz legitim Rechts­bruch, Gesin­nungs­justiz und Willkür vorwerfen.

Ver­liert Martin Sellner vor Gericht, müsste dieses schon einige Klimmzüge auf­führen, um irgendwie doch eine Ent­scheidung im Sinne der Pots­damer Behörde zu recht­fer­tigen. Das wird natürlich genau beob­achtet und regis­triert – und wäre noch ver­hee­render, denn dann ist der Mann auch noch ein Mär­tyrer. Ein Großteil der Bürger würde das als eine Bestä­tigung dafür sehen, dass es um ein poli­ti­sches Urteil geht und nicht um Recht­spre­chung. So schafft man die Saga eines Freiheitshelden.

Das Pots­damer Ein­rei­se­verbot war in jedem Fall ein Fehler. Jetzt kann es nur noch vor die Wand laufen. „Krise ist, wenn man nichts mehr rich­tig­machen kann“, lautet ein tref­fendes Wort, und das ist jetzt eingetreten.

Genüsslich hatte der Rebell Sellner auf den sozialen Medien ver­breitet, dass er auf der letzten Fahrt nach Deutschland von der Bun­des­po­lizei penibel durch­sucht wurde. Man suchte Gegen­stände, die den Ver­dacht begründen könnten, dass Martin Sellner sich dau­erhaft in der Bun­des­re­publik nie­der­lassen will. Die Bun­des­po­lizei fand eine Zahn­bürste und for­derte von Sellner eine Ver­si­cherung, dass er sich nicht auf Dauer in Deutschland nie­der­zu­lassen beab­sichtige. Ein­gedenk der ille­galen Mas­sen­zu­wan­derung ein geradezu grotesk-absurder Vorfall. Mehr noch: Eine unfrei­willige Bestä­tigung dessen, was die „Rechten“ immer – und nun mit Beweis – behaupten: Gegen Illegale Migration ist der Staat angeblich hilflos, bei Ein­reise von unge­liebte „Rechten“ kann er auf einmal doch knallhart reagieren.

So etwas kommt nicht gut an. Martin Sellner ist ein Schach­spieler und unein­schüch­terbar. Die Risiken, die er eingeht, sind wohl­kal­ku­liert und er weiß ganz offen­sichtlich sehr genau, was er tut und wie. Der Mann ist intel­ligent, nie aus­fällig oder aggressiv. Seine Aus­sagen sind klar und durch­dacht. Das erkennt man auch an seinen hoch­in­ter­es­santen Über­le­gungen (u.a. zur ille­galen Migration), die er in seinem Buch darlegt. Wären da ras­sis­tische Äuße­rungen und Depor­ta­ti­ons­fan­tasien zu finden, wäre es schon längst beschlag­nahmt worden und er wegen Volks­ver­hetzung ver­ur­teilt. Darauf wartet das System und er weiß es.

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