Weitere, bisher immer noch geheim gehaltene Passagen aus den Protokollen des RKI-Corona-Expertenrates müssen jetzt nach dem Urteil der Berliner Verwaltungsgerichtes freigegeben werden. Dennoch bleiben brisante Bereiche weiterhin unter schwarzen Balken unzugänglich. Der klagende Arzt Christian Haffner will dennoch nicht aufgeben und weiter klagen, bis alles, was für die Allgemeinheit relevant ist, offengelegt worden ist. Aber auch das, was jetzt nach langem Kampf freigegeben werden muss, ist schon Aufregung genug.
Nun sind es schon zwei Monate her, dass der hässliche Verdacht aufkam, dass das RKI (Robert Koch-Insititut) in der Coronazeit keine rein wissenschaftlich begründeten Risikobewertungen herausgegeben hat, sondern Anweisungen der Regierung befolgte – vielleicht gegen die eigene, fachlich begründete Überzeugung. Bereits eine erste „Entschwärzung“ verstärkte nicht nur den Verdacht, sondern deckte mehr oder weniger auf, dass noch ganz andere Seltsamkeiten hinter den geschwärzten Stellen zu liegen scheinen.
Das „öffentliche Interesse“ bewegt nun das RKI zur Freigabe der meisten geschwärzten Stellen
Das RKI gibt auf seiner Seite bekannt, dass man „aufgrund des öffentlichen Interesses am Inhalt der Covid-19-Krisenstabprotokolle“ nun diese Protokolle „weitestgehend ohne Schwärzungen zur Verfügung“ stelle. Eine späte Einsicht, die offensichtlich nur durch Richterspruch zu erzwingen war. Herunterladen kann man die Protokolle jetzt unter diesem Link.
Das „öffentliche Interesse“, wenn auch in Form des Berliner Verwaltungsgerichts, verurteilte das Bundeskanzleramt nun dazu, bislang immer noch geschwärzte, also geheimgehaltene Passagen aus diesen Protokollen freizugeben. Diese Einblicke in die Protokolle des Expertenrates erkämpfte der Arzt und Allgemeinmediziner Christian Haffner, der mit bewundernswertem Mut und Unterstützung eines couragierten und versierten Anwaltsteams die Mauer des Verschweigens und des Vertuschens aufgebrochen hat. Gefallen ist die Mauer noch nicht ganz. In Sachen China folgt das Gericht bislang noch der Argumentation der RKI-Anwälte. Aber der Reihe nach.
„Wirksamkeit der Impfstoffe“ sind relevante Aussagen und Informationen für die betroffene Bevölkerung
Insbesondere sieht das Berliner Verwaltungsgericht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der Eignung und Wirksamkeit der Impfstoffe. Das Bundeskanzleramt muss daher mehr Transparenz bei den Protokollen des Expertenrates schaffen. Was haben die Experten zur Wirksamkeit der verschiedenen Impfstoffe gesagt? Gibt es belastbare Daten aus diesem Expertenrat, aufgrund dessen die Impfstoffe in Verkehr gebracht wurden? Welche Impfstoffe konnten die Experten empfehlen? Vor welchen haben sie gewarnt? Diese Fragen sind für viele Bürger, insbesondere den Impfgeschädigten, von sehr hohem Interesse. Entsprechend groß war der Zorn bei vielen, als dem Kläger Dr. Haffner seitenweise geschwärzte Papiere statt valider Information hingeworfen wurden.
Dr. Haffner und sein Anwaltsteam strengte eine neue Klage an. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied in den letzten Maitagen, dass das Kanzleramt die Bewertung der Wirksamkeit einzelner Impfstoffe offenzulegen hat.
Das Gericht akzeptierte das Argument der Regierung nicht, dass eine Veröffentlichung dieser Bewertung zukünftig die Verhandlungsposition der Regierung bei zukünftigen Pandemien schwächen könne und eine erneute Beschaffung von Impfstoffen erschwere. Im Gegenteil: Richter James Bews bezeichnete diese Befürchtung in seiner schriftlichen Urteilsbegründung als „fernliegend“. Diese Argumentation entbehre „greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte für eine zukünftige Pandemie, in der eine Marktteilnahme der Bundesrepublik als zentrale Impfstoff- und Medikamentenbeschafferin erforderlich wäre“. Überdies würden ja die Einschätzungen der Experten zur Wirksamkeit der verschiedenen Impfstoffe auf öffentlich zugänglichen, wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Wir werden also bald sehen, was die Experten von den einzelnen Impfstoffen – wenn man sie denn so nennen will – und deren Wirksamkeit hielten. Könnte es sein, dass die Experten den Pfizer-Impfstoff „Comirnaty“ nicht als den empfehlenswerten Spitzenreiter sahen, die Regierung aber eine andere Meinung dazu hatte, die von den Aktivitäten der EU-Kommissionschefin Frau Ursula von der Leyen und ihrem Pfizer-Verhandlungspartner Albert Bourla (Pfizer) geprägt waren?
Die China-Connection bleibt im Dunkel hinter den schwarzen Balken verborgen
Das Urteil zum „Covis-19 Ursprung in China“ gibt hingegen der Bundesregierung recht. Das Bundeskanzleramt hatte argumentiert, dass das Bekanntwerden der geheim gehaltenen Informationen etwa zu einer „Wertung des chinesischen Handelns in der Pandemie” und auch zur „Bewertung von Informationen aus dem chinesischen Bereich über den Ursprung von Covid-19″, die Beziehung zwischen Deutschland und China belasten und zu außenpolitischen Verwerfungen führen könne.
Da sei die Regierung tatsächlich in einer Zwickmühle, sieht der Richter. Einerseits hat die Öffentlichkeit das Recht auf vollständige Transparenz. Andererseits darf die Regierung die Beziehungen zu anderen Staaten nicht beschädigen und vertrauliche Dinge veröffentlichen oder Fehlentscheidungen oder Probleme der Partnerländer in die Weltöffentlichkeit hinausposaunen. Daraus ist aber schon ganz offen zu entnehmen, dass eine Entschwärzung dieser Passagen ziemlich unangenehme und erschreckende Dinge entweder über China (oder über sich selbst in Bezug auf China) bloßlegen und die diplomatischen Beziehungen beschädigen könnte.
Allerdings hat auch der Kläger, Dr. Christian Haffner ein starkes Argument:
„Der Ursprung der Pandemie liegt in China. Es ist von großem Interesse für die Öffentlichkeit zu erfahren, welche Erkenntnisse damals vorlagen und was daraus für Deutschland abgeleitet wurde“ sagte der Arzt zu „NIUS“. Eine Offenlegung dieser Informationen, so Haffner, könnte ein ganz neues Licht auf die Anfangszeit von Corona werfen.
Aber vielleicht gilt es ja, genau das zu verhindern?
Warum dürfen wir Bürger nicht wissen, wer im Expertenrat saß?
Der Dritte Streitpunkt beim Prozess in Berlin war die Schwärzung der Namen der Experten und deren Aussagen in den herausgegebenen Protokollen. Dr. Cristian Haffner will die Namen und Aussagen entschwärzt haben, damit nachvollziehbar sei, welche Aussage von welchem Experten stammt, denn immerhin hatte das ja auch starke Auswirkungen auf das Leben jedes einzelnen Bürgers – und das über Jahre. Dadurch, so die Anwälte der Regierung, bestünde dann aber eine „Gefahr für Leib und Leben“ der einzelnen Mitglieder des Corona-Expertenrates.
Das ist krass, denn es würde ja bedeuten, dass möglicherweise dem Expertenrat bekannt war, dass diese Impfungen eine sehr hohes Maß an sehr ernsten Nebenwirkungen, bishin zu dauerhaften schweren Schäden oder sogar zum Tod mit sich bringen. Und/oder dass einzelne Experten offen dermaßen aggressive und rigorose Eindämmungsmaßnahmen vorgeschlagen haben, die dann doch nicht umgesetzt wurden, aber auch noch heute zu einem Wut-Aufschrei in der Bevölkerung führen könnten. Oder etwas anderes, was so ungeheuerlich ist, dass es für denjenigen wirklich gefährlich werden könnte. Es könnte aber auch schlicht eine erfundene Ausrede sein. Anscheinend geht der Richter eher davon aus:
„In dem Urteil heißt es weiter, „das Vorbringen der Beklagten, einzelne umgesetzte oder diskutierte Corona-Maßnahmen der Bundesregierung würden noch heute sehr kontrovers sowie emotional und politisch stark aufgeladen diskutiert und es bestehe eine erhebliche Gewaltbereitschaft in Teilen der Reichsbürger- und Querdenkerszene, ist zu abstrakt und weist keinen Bezug zu den streitbefangenen Informationen auf.“ Zudem fehle es „an einer Verknüpfung der, von der Beklagten benannten „Aufreger-Themen“ und den geschwärzten Passagen. Für das Gericht ist daher nicht nachvollziehbar, dass gerade die in den Protokollen enthaltenen Aussagen der ExpertInnen und Gäste derartige Themen bzw. Maßnahmen betreffen“.
Die „Reichsbürger und Querdenker“ laufen ja bekanntermaßen andauernd mit langen Messern herum und stechen wahllos jeden nieder, der ihnen nicht passt. Klar. So ein Stuss.
Dr. Christian Haffner will weiter kämpfen, bis alles offengelegt ist
Noch ist nicht entschieden, ob die Namen der Experten und illustren Gäste im RKI entschwärzt werden müssen. Das Bundeskanzleramt hat nämlich die Teilnehmer an den Expertenrunden noch gar nicht gefragt, ob sie auf einer Schwärzung bestehen oder nicht. Das soll nun nachgeholt werden. Ohne Zustimmung geht es nämlich nicht. Es wäre erstaunlich, wenn die Experten zustimmen. Sie wissen schon, lieber Leser. Die Reichsbürger. Die grad alle in Haft sitzen.
Dr. Haffner will aber nicht aufgeben. Er sagte den Medien:
„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist weitgehend unseren Forderung nach Aufhebung der Schwärzungen in den Protokollen des Corona-Expertenrates gefolgt. Dennoch werde ich mich damit nicht zufrieden geben, da aus meiner Sicht auch wichtig ist, wer die Gäste waren, die gehört wurden und auch die Passage über den Ursprung des Corona-Virus und über die Einschätzung zu China sind von öffentlichem Interesse. Daher werden wir voraussichtlich in die nächste Instanz gehen.“
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