RKI-Pro­to­kolle, ein wei­terer Etap­pensieg: Ber­liner Gericht ver­ur­teilt Bun­des­kanz­leramt, weitere Pas­sagen zu entschwärzen!

Weitere, bisher immer noch geheim gehaltene Pas­sagen aus den Pro­to­kollen des RKI-Corona-Exper­ten­rates müssen jetzt nach dem Urteil der Ber­liner Ver­wal­tungs­ge­richtes frei­ge­geben werden. Dennoch bleiben bri­sante Bereiche wei­terhin unter schwarzen Balken unzu­gänglich. Der kla­gende Arzt Christian Haffner will dennoch nicht auf­geben und weiter klagen, bis alles, was für die All­ge­meinheit relevant ist, offen­gelegt worden ist. Aber auch das, was jetzt nach langem Kampf frei­ge­geben werden muss, ist schon Auf­regung genug.

Nun sind es schon zwei Monate her, dass der häss­liche Ver­dacht aufkam, dass das RKI (Robert Koch-Insititut) in der Coro­nazeit keine rein wis­sen­schaftlich begrün­deten Risi­ko­be­wer­tungen her­aus­ge­geben hat, sondern Anwei­sungen der Regierung befolgte – viel­leicht gegen die eigene, fachlich begründete Über­zeugung. Bereits eine erste „Ent­schwärzung“ ver­stärkte nicht nur den Ver­dacht, sondern deckte mehr oder weniger auf, dass noch ganz andere Selt­sam­keiten hinter den geschwärzten Stellen zu liegen scheinen.

Das „öffent­liche Interesse“ bewegt nun das RKI zur Freigabe der meisten geschwärzten Stellen

Das RKI gibt auf seiner Seite bekannt, dass man „auf­grund des öffent­lichen Inter­esses am Inhalt der Covid-19-Kri­sen­stab­pro­to­kolle“ nun diese Pro­to­kolle „wei­test­gehend ohne Schwär­zungen zur Ver­fügung“ stelle. Eine späte Ein­sicht, die offen­sichtlich nur durch Rich­ter­spruch zu erzwingen war. Her­un­ter­laden kann man die Pro­to­kolle jetzt unter diesem Link.

Das „öffent­liche Interesse“, wenn auch in Form des Ber­liner Ver­wal­tungs­ge­richts, ver­ur­teilte das Bun­des­kanz­leramt nun dazu, bislang immer noch geschwärzte, also geheim­ge­haltene Pas­sagen aus diesen Pro­to­kollen frei­zu­geben. Diese Ein­blicke in die Pro­to­kolle des Exper­ten­rates erkämpfte der Arzt und All­ge­mein­me­di­ziner Christian Haffner, der mit bewun­derns­wertem Mut und Unter­stützung eines cou­ra­gierten und ver­sierten Anwalts­teams die Mauer des Ver­schweigens und des Ver­tu­schens auf­ge­brochen hat. Gefallen ist die Mauer noch nicht ganz. In Sachen China folgt das Gericht bislang noch der Argu­men­tation der RKI-Anwälte. Aber der Reihe nach.

„Wirk­samkeit der Impf­stoffe“ sind rele­vante Aus­sagen und Infor­ma­tionen für die betroffene Bevölkerung

Ins­be­sondere sieht das Ber­liner Ver­wal­tungs­ge­richt ein berech­tigtes Interesse der Öffent­lichkeit an der Eignung und Wirk­samkeit der Impf­stoffe. Das Bun­des­kanz­leramt muss daher mehr Trans­parenz bei den Pro­to­kollen des Exper­ten­rates schaffen. Was haben die Experten zur Wirk­samkeit der ver­schie­denen Impf­stoffe gesagt? Gibt es belastbare Daten aus diesem Exper­tenrat, auf­grund dessen die Impf­stoffe in Verkehr gebracht wurden? Welche Impf­stoffe konnten die Experten emp­fehlen? Vor welchen haben sie gewarnt? Diese Fragen sind für viele Bürger, ins­be­sondere den Impf­ge­schä­digten, von sehr hohem Interesse. Ent­spre­chend groß war der Zorn bei vielen, als dem Kläger Dr. Haffner sei­ten­weise geschwärzte Papiere statt valider Infor­mation hin­ge­worfen wurden.

Dr. Haffner und sein Anwaltsteam strengte eine neue Klage an. Das Ber­liner Ver­wal­tungs­ge­richt ent­schied in den letzten Mai­tagen, dass das Kanz­leramt die Bewertung der Wirk­samkeit ein­zelner Impf­stoffe offen­zu­legen hat.

Das Gericht akzep­tierte das Argument der Regierung nicht, dass eine Ver­öf­fent­li­chung dieser Bewertung zukünftig die Ver­hand­lungs­po­sition der Regierung bei zukünf­tigen Pan­demien schwächen könne und eine erneute Beschaffung von Impf­stoffen erschwere. Im Gegenteil: Richter James Bews bezeichnete diese Befürchtung in seiner schrift­lichen Urteils­be­gründung als „fern­liegend“. Diese Argu­men­tation ent­behre „greif­barer tat­säch­licher Anhalts­punkte für eine zukünftige Pan­demie, in der eine Markt­teil­nahme der Bun­des­re­publik als zen­trale Impf­stoff- und Medi­ka­men­ten­be­schaf­ferin erfor­derlich wäre“. Überdies würden ja die Ein­schät­zungen der Experten zur Wirk­samkeit der ver­schie­denen Impf­stoffe auf öffentlich zugäng­lichen, wis­sen­schaft­lichen Erkennt­nissen beruhen.

Wir werden also bald sehen, was die Experten von den ein­zelnen Impf­stoffen – wenn man sie denn so nennen will – und deren Wirk­samkeit hielten. Könnte es sein, dass die Experten den Pfizer-Impf­stoff „Comirnaty“ nicht als den emp­feh­lens­werten Spit­zen­reiter sahen, die Regierung aber eine andere Meinung dazu hatte, die von den Akti­vi­täten der EU-Kom­mis­si­ons­chefin Frau Ursula von der Leyen und ihrem Pfizer-Ver­hand­lungs­partner Albert Bourla (Pfizer) geprägt waren?

Die China-Con­nection bleibt im Dunkel hinter den schwarzen Balken verborgen

Das Urteil zum „Covis-19 Ursprung in China“ gibt hin­gegen der Bun­des­re­gierung recht. Das Bun­des­kanz­leramt hatte argu­men­tiert, dass das Bekannt­werden der geheim gehal­tenen Infor­ma­tionen etwa zu einer „Wertung des chi­ne­si­schen Han­delns in der Pan­demie” und auch zur „Bewertung von Infor­ma­tionen aus dem chi­ne­si­schen Bereich über den Ursprung von Covid-19″, die Beziehung zwi­schen Deutschland und China belasten und zu außen­po­li­ti­schen Ver­wer­fungen führen könne.

Da sei die Regierung tat­sächlich in einer Zwick­mühle, sieht der Richter. Einer­seits hat die Öffent­lichkeit das Recht auf voll­ständige Trans­parenz. Ande­rer­seits darf die Regierung die Bezie­hungen zu anderen Staaten nicht beschä­digen und ver­trau­liche Dinge ver­öf­fent­lichen oder Fehl­ent­schei­dungen oder Pro­bleme der Part­ner­länder in die Welt­öf­fent­lichkeit hin­aus­po­saunen. Daraus ist aber schon ganz offen zu ent­nehmen, dass eine Ent­schwärzung dieser Pas­sagen ziemlich unan­ge­nehme und erschre­ckende Dinge ent­weder über China (oder über sich selbst in Bezug auf China) bloß­legen und die diplo­ma­ti­schen Bezie­hungen beschä­digen könnte.

Aller­dings hat auch der Kläger, Dr. Christian Haffner ein starkes Argument:

Der Ursprung der Pan­demie liegt in China. Es ist von großem Interesse für die Öffent­lichkeit zu erfahren, welche Erkennt­nisse damals vor­lagen und was daraus für Deutschland abge­leitet wurde“ sagte der Arzt zu „NIUS“. Eine Offen­legung dieser Infor­ma­tionen, so Haffner, könnte ein ganz neues Licht auf die Anfangszeit von Corona werfen. 

Aber viel­leicht gilt es ja, genau das zu verhindern?

Warum dürfen wir Bürger nicht wissen, wer im Exper­tenrat saß?

Der Dritte Streit­punkt beim Prozess in Berlin war die Schwärzung der Namen der Experten und deren Aus­sagen in den her­aus­ge­ge­benen Pro­to­kollen. Dr. Cristian Haffner will die Namen und Aus­sagen ent­schwärzt haben, damit nach­voll­ziehbar sei, welche Aussage von welchem Experten stammt, denn immerhin hatte das ja auch starke Aus­wir­kungen auf das Leben jedes ein­zelnen Bürgers – und das über Jahre. Dadurch, so die Anwälte der Regierung, bestünde dann aber eine „Gefahr für Leib und Leben“ der ein­zelnen Mit­glieder des Corona-Expertenrates.

Das ist krass, denn es würde ja bedeuten, dass mög­li­cher­weise dem Exper­tenrat bekannt war, dass diese Imp­fungen eine sehr hohes Maß an sehr ernsten Neben­wir­kungen, bishin zu dau­er­haften schweren Schäden oder sogar zum Tod mit sich bringen. Und/oder dass ein­zelne Experten offen der­maßen aggressive und rigorose Ein­däm­mungs­maß­nahmen vor­ge­schlagen haben, die dann doch nicht umge­setzt wurden, aber auch noch heute zu einem Wut-Auf­schrei in der Bevöl­kerung führen könnten. Oder etwas anderes, was so unge­heu­erlich ist, dass es für den­je­nigen wirklich gefährlich werden könnte. Es könnte aber auch schlicht eine erfundene Ausrede sein. Anscheinend geht der Richter eher davon aus:

In dem Urteil heißt es weiter, „das Vor­bringen der Beklagten, ein­zelne umge­setzte oder dis­ku­tierte Corona-Maß­nahmen der Bun­des­re­gierung würden noch heute sehr kon­trovers sowie emo­tional und poli­tisch stark auf­ge­laden dis­ku­tiert und es bestehe eine erheb­liche Gewalt­be­reit­schaft in Teilen der Reichs­bürger- und Quer­den­ker­szene, ist zu abs­trakt und weist keinen Bezug zu den streit­be­fan­genen Infor­ma­tionen auf.“ Zudem fehle es „an einer Ver­knüpfung der, von der Beklagten benannten „Auf­reger-Themen“ und den geschwärzten Pas­sagen. Für das Gericht ist daher nicht nach­voll­ziehbar, dass gerade die in den Pro­to­kollen ent­hal­tenen Aus­sagen der Exper­tInnen und Gäste der­artige Themen bzw. Maß­nahmen betreffen“.

Die „Reichs­bürger und Quer­denker“ laufen ja bekann­ter­maßen andauernd mit langen Messern herum und stechen wahllos jeden nieder, der ihnen nicht passt. Klar. So ein Stuss.

Dr. Christian Haffner will weiter kämpfen, bis alles offen­gelegt ist

Noch ist nicht ent­schieden, ob die Namen der Experten und illustren Gäste im RKI ent­schwärzt werden müssen. Das Bun­des­kanz­leramt hat nämlich die Teil­nehmer an den Exper­ten­runden noch gar nicht gefragt, ob sie auf einer Schwärzung bestehen oder nicht. Das soll nun nach­geholt werden. Ohne Zustimmung geht es nämlich nicht. Es wäre erstaunlich, wenn die Experten zustimmen. Sie wissen schon, lieber Leser. Die Reichs­bürger. Die grad alle in Haft sitzen.

Dr. Haffner will aber nicht auf­geben. Er sagte den Medien:

Das Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts Berlin ist weit­gehend unseren For­derung nach Auf­hebung der Schwär­zungen in den Pro­to­kollen des Corona-Exper­ten­rates gefolgt. Dennoch werde ich mich damit nicht zufrieden geben, da aus meiner Sicht auch wichtig ist, wer die Gäste waren, die gehört wurden und auch die Passage über den Ursprung des Corona-Virus und über die Ein­schätzung zu China sind von öffent­lichem Interesse. Daher werden wir vor­aus­sichtlich in die nächste Instanz gehen.“