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Massive Anschläge gegen das gedruckte Wort — EU-Ver­ordnung besiegelt Ende des gedruckten Buches

Zeit­geistig uner­wünschte Fakten und his­to­rische Belege werden immer unbe­liebter, um nicht zu sagen gefährlich für die Umsetzung der rasant vor­an­ge­trie­benen glo­ba­lis­ti­schen Agenda. Dieser stehen also »phy­sisch greifbare Belege« ganz klar im Weg.

Das gedruckte Wort steht bereits länger auf der Liste der gefähr­deten Kul­tur­güter. Der, jedoch immer noch »resis­tente« Buch­handel macht, wider aller Begüns­ti­gungen für e- und audio-books, 95 Prozent seines Umsatzes immer noch mit Gedrucktem. Nun jedoch werden schärfere Geschütze auf­ge­fahren, um einer mög­lichen »geis­tigen Anregung bei Strom­ausfall«,  Einhalt gebieten zu können.

Niemand hätte die Absicht, Bücher zu ver­bieten, klingt wohl ein wenig nach »Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen«, à la Ulb­richt.  Auch die Mei­nungs­freiheit soll ja kei­nes­falls in Gefahr sein, denn so heißt es, die EU-Kom­mission sorge sich alleine um die Natur. Da Bücher nun einmal aus Papier bestehen, seien diese eben eine grund­sätz­liche Gefahr für unser Öko­system. Daher sah man sich also gezwungen eine neue EU-Ver­ordnung für ent­wal­dungs­freie Pro­dukte (EUDR – EU 2023/1115) zu erlassen, die dann auch ab dem 30.12.2024 ver­pflichtend anzu­wenden sei.

Ab diesem Zeit­punkt müssen alle, die Bücher in Umlauf bringen, mit jeder Ihrer Lie­fe­rungen dann auch nach­ste­hende Infor­ma­tionen bereitstellen:

  • HS-Code der Ware,
  • Erzeu­gerland des Holz­ein­schlags, in dem die rele­vanten Roh­stoffe zum jewei­ligen Buch erzeugt wurden,
  • Geo­ko­or­di­naten aller Grund­stücke, auf denen die rele­vanten Roh­stoffe zum jewei­ligen Buch erzeugt wurden,
  • Zeit­punkt der Erzeugung,
  • Bestä­tigung der Erfüllung der Sorg­falts­pflicht, dass jedes Produkt ent­wal­dungsfrei ist und gemäß den ein­schlä­gigen Rechts­vor­schriften des Erzeu­ger­landes erzeugt wurde, Refe­renz­nummer der Sorg­falts­er­klärung aus dem Infor­ma­ti­ons­system der Euro­päi­schen Kommission.

Das ganze Machwerk ist eine direkte Folge der soge­nannten Lie­fer­ket­ten­ver­ordnung, die nach zwi­schen­zeit­lichen Wider­ständen vom EU-Par­lament schluss­endlich, wie üblich, abge­segnet wurde.

Wie jedoch soll ein Verlag für jede Buch­seite garan­tieren, dass diese ohne Ent­waldung ent­standen ist? Gedruckt wird meist in weit ent­fernten Regionen. Die dortige Dru­ckerei bekommt ihr Papier von unter­schied­lichsten Lie­fe­ranten, die sich ihrer­seits fle­xibel von diversen Zell­stoff­her­stellern ver­sorgen. Deren Holz stammt von unter­schied­lichsten Händlern aus Regionen in aller Welt je nach Preis und Qua­lität. Wenn während des Drucks einer Auflage der Papier­vorrat nach­ge­füllt werden muss, kann dieser jedoch aus einer anderen Charge stammen.

Der­jenige jedoch, der das Buch in den Handel bringt, muss mit seiner Unter­schrift die Ein­haltung der Ver­ordnung EUDR – EU 2023/1115 garan­tieren. Die Strafen bei einem Verstoß dürften, wie heut­zutage an der Tages­ordnung, exis­tenz­be­drohend sein.

Und dies ist nur der vorerst letzte Anschlag gegen das gedruckte Wort. Ein Dru­cke­reisterben hat bereits dazu geführt, dass selbst in Groß­städten selten ein Buch vor Ort pro­du­ziert werden kann. Halt­barere gebundene Aus­gaben sind für kleinere Auf­lagen oft zu teuer und auf­grund der Eng­pässe bei Buch­bin­de­reien nicht umgehend lie­ferbar. Auch die Papier­preise sind inzwi­schen durch die Decke gegangen. Kleinere Verlage können dadurch Bücher jen­seits von 200 Druck­seiten gar nicht mehr zu einem akzep­tablen Preis anbieten. Große Verlage, die durch eine enge Ver­flechtung mit Papier­pro­du­zenten (z.B. dem Bonnier-Konzern aus Schweden) exklu­siven Zugang haben, betrifft das dagegen weniger oder gar nicht. Eine weitere Ver­lags­kon­zen­tration ist somit folglich vorgezeichnet.

Als wenn dies noch nicht genug Zer­stö­rungs­kraft hätte, hatte die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft »Wort« als private Ver­tre­tungs­or­ga­ni­sation von Autoren darüber hinaus noch beschlossen, dass jede Ver­öf­fent­li­chung auf elek­tro­ni­schem Wege ohne Berück­sich­tigung des Copy­rights an Dritte wei­ter­ge­geben werden könne. Diese Nutzer wären dann folglich gegenüber den Urhebern haf­tungsfrei gestellt. Die Autoren könnten dagegen noch bis zum 29. November Wider­spruch ein­legen. Es ist aller­dings zwei­felhaft, ob dieser Wider­spruch den Beschluss wird kippen können. Wahr­schein­licher ist, dass den Ver­wei­gerern die Mit­glied­schaft und damit die Teilhabe an Tan­tiemen für ver­breitete Werke ent­zogen werden wird.

Ange­sichts eines wei­teren hybriden Kriegs in diesem Fall gegen das Kul­turgut Buch, ist die Reaktion eben auch in alter­na­tiven Medien bisher kaum wahr­nehmbar. Der Angriff auf die Hardware der Auf­klärung ist jedoch nicht weniger gra­vierend als der auf die Software der Inhalte im Digital Ser­vices Act der EU. Nunmehr braucht also die Des­in­for­ma­ti­ons­po­lizei eben nicht mehr aktiv zu werden, da ein Buch ja ohnehin nie gedruckt werde.

Zuerst erschienen bei freiewelt.net.