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Gesund­heitsamt will Masern­nachweis für Tochter (13)

Leser fragen, wir antworten!

Ich habe eine Frage:

Wie ist das jetzt mit der Maser­impfung? Das Gesund­heitsamt will einen Impf­nachweis von meiner Tochter, 13 Jahre! Wir impfen nicht! Wie können wir vor­gehen? Dan­ke­schön für hof­fent­liche Rückmeldung. 

Liebe Grüße, U.

Hallo Frau U.,

ich bin weder Medi­ziner noch Jurist, aber meine per­sön­liche Meinung teile ich Ihnen natürlich gerne mit.

Zur inneren Haltung

Wir leben in einer ent­schei­denden Zeit, in der jeder her­aus­ge­fordert wird, zu sich selbst, seinen Grund­rechten und zu seiner Familie zu stehen wie wohl nie zuvor. Das zen­trale Merkmal dieser Zeit ist — trotz Grund­gesetz und Demo­kratie — die feh­lende Rechts­si­cherheit und die aus­ufernde Willkür der Ämter und des Jus­tiz­systems. Wir sind also mit Willkür und Unsi­cherheit konfrontiert.

Es ist letztlich eine spi­ri­tuelle Her­aus­for­derung, denn wir müssen uns ent­scheiden, ob wir weiter Opfer und/oder Zuschauer bleiben wollen oder aber in unsere Kraft gehen und unseren Mann bzw. Frau stehen. Das ist aus meiner Sicht der Kern von “Spi­ri­tua­lität” und hat nichts “eso­te­ri­sches” an sich. Dies erfordert oft eine Aus­ein­an­der­setzung mit unseren tiefsten Ängsten und frühen Kindheitstraumen.

Die gute Nach­richt ist, dass die meisten Men­schen keine The­rapie benö­tigen, sondern dass es reicht, sich mit Gleich­ge­sinnten zusam­men­zutun und Schritt für Schritt ins mutige Handeln zu kommen. Je öfter Sie mutig zu sich stehen, desto mehr schwinden die Ängste. Ich habe das während der Coro­na­krise am eigenen Leib erlebt, denn ich bewegte mich in der Regel ohne Maske in der Öffentlichkeit.

Dabei ist der erste Schritt, sich mit den eigenen Ängsten aus­ein­an­der­zu­setzen und Tech­niken zu ent­wi­ckeln, damit kon­struktiv umzu­gehen, z. B. durch Atem­tech­niken und posi­tiven Affirmationen.

Erfah­rungs­gemäß stehen die Chancen, das zu schaffen, umso besser, je mehr Kontakt Sie zu Gleich­ge­sinnten pflegen, die in ähn­lichen Situa­tionen stehen oder standen.

Was die Fakten angeht:

  1. Ihre Tochter ist sicherlich Schü­lerin. Da die Schul­pflicht die Masern-Immu­nitäts-Nach­weis­pflicht sticht, kann Ihre Tochter nicht von der Schule ver­wiesen werden, zumindest soweit es sich um eine staat­liche oder staatlich (mit-)finanzierte Schule handelt.
  2. Je älter ein Mensch ist, desto größer die Wahr­schein­lichkeit, dass er über einen nach­weis­baren Masern-Anti­kör­per­titer verfügt. Ich selbst bin über 60 Jahre und habe einen außer­ge­wöhnlich hohen Titer, obwohl ich selber weder gegen Masern geimpft bin und laut meinen Eltern auch niemals die Masern hatte. Man nennt das “stille Feiung”. Mit 13 Jahren, also in der Pubertät, könnte sehr wohl ein “aus­rei­chender” Anti­kör­per­titer vor­liegen. Blut­proben kann jeder Arzt und jeder Heil­prak­tiker ent­nehmen und an ein aner­kanntes Labor schicken. Ein posi­tives Labor­er­gebnis sollte in der Regel als Nachweis ausreichen.
  3. Ist der Titer nicht aus­rei­chend, dann schreiben Sie dem Gesund­heitsamt, dass Ihre Tochter Ihres Wissens bisher keine Masern hatte, nicht geimpft ist und auch keinen nach­weis­baren AK-Titer verfügt. Nach neu­ester, aber noch nicht aus­rei­chend gefes­tigter, Recht­spre­chung reicht diese Aus­kunft als Nachweis aus, denn ein Buß- oder gar Zwangsgeld käme einer Impf­pflicht gleich, die man offi­ziell aber gar nicht will.
  4. Einem even­tu­ellen Buß­geld­be­scheid sollten Sie frist­ge­recht wider­sprechen. Es bestehen gute Chancen, dass das Ver­fahren dann einfach ein­ge­stellt wird. Falls nicht, wird es irgendwann zu einem Termin vor dem Amts­ge­richt kommen. Dort können Sie sich noch ohne Anwalt verteidigen.
  5. Falls Sie für Ihre Tochter eine ärzt­liche Impf­un­fä­hig­keits­be­schei­nigung (IUB) vor­legen können, so stellt dies eben­falls eine Erfüllung der gesetz­lichen Nach­weis­pflicht dar. Aller­dings sind die Gesund­heits­ämter gehalten, Ärzte, die dies­be­züglich “auf­fallen”, juris­tisch zu ver­folgen, zumindest aber wei­test­gehend ein­zu­schüchtern. Ein aus­rei­chender Anti­kör­per­titer wäre die bessere Lösung.

Wichtige Grund­regeln

  1. Äußern Sie sich niemals impf­kri­tisch, sondern besser sogar impf­be­für­wortend, aber besorgt bezüglich der Impf­ri­siken. Amts­ärzte sind in der Regel nicht Ihre Freunde, sondern im Gegenteil, suchen nach Schwach­stellen, bei denen sie bei Ihnen ein­haken können.
  2. Zeigen Sie sich im Gegenteil zur Impfung bereit, wenn der imp­fende Arzt den Gesund­heits­zu­stand und die Impf­fä­higkeit Ihrer Tochter vor der Impfung aus­führlich bestätigt, inklusive aus­führ­lichem Blutbild. Und wenn der imp­fende Arzt, oder der Amtsarzt oder der Amts­richter oder irgend­jemand bereit ist, die volle Haftung für even­tuelle negative gesund­heit­liche Folgen über­nimmt. Diese wären durch einen Ver­gleich der Blut­bilder vor und nach der Impfung leicht zu dokumentieren.
  3. Gehen Sie zu Gesprächen mit dem Gesund­heitsamt niemals allein, nehmen Sie immer einen Zeugen mit und fer­tigen Sie direkt nach dem Gespräch immer eine Gesprächs­notiz an
  4. Gesprächs­stra­tegie: Wer sich recht­fertigt, klagt sich an, sagt das Sprichwort. Besser ist es, wenn Sie Fragen stellen, z. B. nach Garantien, Haftung, Sicherheit und Wirk­samkeit. Das bringt die Gegen­seite in Ver­le­genheit, weil sie keine Fakten haben. Dazu sollten Sie sich aber ein wenig belesen haben. Ich emp­fehle ins­be­sondere mein Buch “Macht Impfen Sinn?

Ihnen und Ihrer Tocher alles Gute!
Ihr
Hans U. P. Tolzin

Der Artikel erschien zuerst bei impfkritik.de.