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Darf der Bür­ger­meister Ein­blick in eine IUB nehmen?

Frage:

Hallo,
ich bin gerade etwas ver­zweifelt. Meine Tochter hat eine Masern-Kon­tra­in­di­ka­ti­ons­be­schei­nigung, die bei Ein­tritt in den Kin­der­garten akzep­tiert wurde. Die Beschei­nigung wurde von unserem Kin­derarzt ausgestellt.

Vor 2 Monaten wurden wir von der Kita­leitung gefragt, welcher Arzt die Beschei­nigung aus­ge­stellt hätte. Nach meiner Frage, warum dies relevant wäre, kam die Antwort, der Bür­ger­meister möchte das wissen, da gegen einige Ärzte straf­recht­liche Ver­fahren wegen fal­schen Beschei­ni­gungen laufen.

Da unser Kin­derarzt da leider dazu gehört, haben wir vom Bür­ger­meister einen Brief bekommen, dass die Beschei­nigung nun nicht mehr akzep­tiert wird und er den Fall an das Gesund­heitsamt weiterleitet.

Ein­einhalb Monate später kam nun der Brief vom Gesund­heitsamt mit der Auf­for­derung die Beschei­nigung vor­zu­legen. Da ich der Auf­for­derung nach­kommen muss, stellt sich mir die Frage über den Daten­schutz. Welche Fragen zur Kon­tra­in­di­kation meiner Tochter muss ich beant­worten? Nor­ma­ler­weise bin ich dazu ja nicht ver­pflichtet Aus­kunft zu geben.

Ich tue mir da gerade etwas schwer wie ich in dieser Situation richtig handle. Um eine Hil­fe­stellung wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus,
mit freund­lichen Grüßen, Z.

 

Antwort:

Hallo Frau Z.,
da ich weder gelernter Medi­ziner noch Jurist bin, kann ich hier natürlich nur meine per­sön­liche Meinung äußern.

Zunächst einmal hätte ich keine Not­wen­digkeit gesehen, über­haupt auf die Rück­frage der Kita-Leitung ein­zu­gehen, da diese ja bereits die Impf­un­fä­hig­keits­be­schei­nigung (IUB) gesichtet und akzep­tiert hat.

Man könnte an dieser Stelle auch einfach nach der recht­lichen Grundlage fragen und sich auf den Daten­schutz beziehen. Damit liegt der Ball sofort nicht mehr auf Ihrer Seite, sondern bei der Kita. Ob ein Bür­ger­meister Ein­blick in solche per­sön­lichen Gesund­heits­un­ter­lagen nehmen darf, halte ich zumindest für fraglich.

Die Kita hätte dies dann aller­dings zum Anlass nehmen können, nach­träglich einen Zweifel an das Gesund­heitsamt zu melden. Am Schluss wäre es ver­mutlich auf das Gleiche hin­aus­ge­laufen, aber warum sollten wir es einem dys­fun­kio­nales System zu leicht machen, uns zu drangsalieren?

Die Frage bezüglich der kon­kreten Kon­tra­in­di­kation müssen Sie laut aktu­eller Recht­spre­chung wohl beantworten.

Ansonsten gelten die üblichen Emp­feh­lungen im Umgang mit den Behörden, die ich bereits wie­derholt hier publi­ziert habe.

Vor allem geht es darum, durch eine ange­messene (freund­liche) Fra­ge­technik dafür zu sorgen, dass sich die Gegen­seite recht­fer­tigen muss und nicht wir als die ver­ant­wor­tungs­be­wussten Eltern, die wir sind.

Viele Grüße und alles Gute!
Ihr Hans U. P. Tolzin

Zuerst erschienen bei impfkritik.de.