Der freie Journalist Billy Six, der auch für alternative Medien schrieb, reiste 2018 nach Venezuela, um über die dortige Krise zu berichten. Dort wurde er am 17. November 2018 vom Geheimdienst SEBIN verhaftet. Ihm wurden Vorwürfe wie Spionage, „Rebellion“ und das Verlassen von Sicherheitszonen gemacht. Erst nach rund vier Monaten Haft wurde er im März 2019 nach Initiativen u.a. von AfD-Politikern freigelassen. (von David Berger)

Heute vor genau sieben Jahren wurde ich in Playa de Los Taques / Venezuela von einem Spezialkommando aus politischen Gründen inhaftiert und vor einem Militärgericht der „Spionage“ und anderer erfundener „Vergehen“ angeklagt. Die Sache hätte sehr schnell geklärt werden können … doch ich musste lernen, dass die Bundesregierung und die Systempresse in bösartiger Weise gegen mich arbeiteten.
Und deshalb klage ich – mit überraschendem Erfolg.
Nach der Ohrfeige aus Karlsruhe müssen sich die Richter am Verwaltungsgericht Berlin nun – gegen ihren Willen – erneut mit meinem Fall beschäftigen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alten Urteile aufgehoben, die Tatsachen festgestellt (Bundesregierung hat gelogen) und betont, dass die BRD auch außerhalb ihrer Grenzen für BRD-Passangehörige in Not zuständig sein könne. Karlsruhe verlangt, dass nun konkret erforscht werden möge, ob im Falle Six 2018/19 gegen geltendes Recht verstoßen worden – oder die nun amtlich festgestellte unterlassene Hilfeleistung erlaubt gewesen sei („Ermessensspielraum“), und demnach jedermann so treffen dürfe.

(Foto: Wenige Wochen nach seiner Freilassung konnte ich Billy Six in Berlin treffen)
Unlängst wurde ich gewarnt, dass mein überraschender Erfolg in Karlsruhe – Aktenzeichen 1 BvR 1426/24 – dennoch ein Pyrrhussieg für das Volk gewesen sein könnte. Denn: Nach dem Verfassungsgerichts-Beschluss vom Dezember/Januar zu meinen Gunsten wurde im Juli ein Urteil (in anderer Sache) gesprochen, das feststellte, dass nicht nur Deutschen im Ausland (unter bestimmten Umständen) geholfen werden müsse, sondern (unter bestimmten Umständen) auch Ausländern im Ausland (Az. 2 BvR 508 / 21).
Würde daraus etwa auch noch ein allgemeiner Rechtsanspruch konstruiert werden können, sich als Ausländer aufgrund von Menschenrechtsverletzungen nach Deutschland einfliegen lassen zu dürfen?! Dafür habe ich sicher nicht gekämpft!
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Der Artikel erschien zuerst hier: philosophia-perennis.com

























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