Foto: Bildschirmfoto YouTube, 2023

Billy Six: „Mein Prozess gegen die Bun­des­re­gierung wird neu aufgerollt”

Der freie Jour­nalist Billy Six, der auch für alter­native Medien schrieb, reiste 2018 nach Vene­zuela, um über die dortige Krise zu berichten. Dort wurde er am 17. November 2018 vom Geheim­dienst SEBIN ver­haftet. Ihm wurden Vor­würfe wie Spionage, „Rebellion“ und das Ver­lassen von Sicher­heits­zonen gemacht. Erst nach rund vier Monaten Haft wurde er im März 2019 nach Initia­tiven u.a. von AfD-Poli­tikern frei­ge­lassen. (von David Berger)

Nun geht er gegen die Bun­des­re­gierung vor. Hier sein Bericht:

Heute vor genau sieben Jahren wurde ich in Playa de Los Taques / Vene­zuela von einem Spe­zi­al­kom­mando aus poli­ti­schen Gründen inhaf­tiert und vor einem Mili­tär­ge­richt der „Spionage“ und anderer erfun­dener „Ver­gehen“ ange­klagt. Die Sache hätte sehr schnell geklärt werden können … doch ich musste lernen, dass die Bun­des­re­gierung und die Sys­tem­presse in bös­ar­tiger Weise gegen mich arbeiteten.

Und deshalb klage ich – mit über­ra­schendem Erfolg.

Nach der Ohr­feige aus Karlsruhe müssen sich die Richter am Ver­wal­tungs­ge­richt Berlin nun – gegen ihren Willen – erneut mit meinem Fall beschäf­tigen. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hatte die alten Urteile auf­ge­hoben, die Tat­sachen fest­ge­stellt (Bun­des­re­gierung hat gelogen) und betont, dass die BRD auch außerhalb ihrer Grenzen für BRD-Pass­an­ge­hörige in Not zuständig sein könne. Karlsruhe ver­langt, dass nun konkret erforscht werden möge, ob im Falle Six 2018/19 gegen gel­tendes Recht ver­stoßen worden – oder die nun amtlich fest­ge­stellte unter­lassene Hil­fe­leistung erlaubt gewesen sei („Ermes­sens­spielraum“), und demnach jedermann so treffen dürfe.

In ersten zwei Schreiben hatte das Gericht seither wieder Ver­suche gestartet, die Sache ins for­ma­lis­tische Nirwana ent­schwinden zu lassen. Angemahnt/hinterfragt wurden meine c/o‑Zustellungsadresse und das Fehlen eines Rechts­an­walts. Darauf bin ich im Sep­tember (s. Video) ein­ge­gangen – und habe meine Position bekräftigt. Seither herrscht Stille.

(Foto: Wenige Wochen nach seiner Frei­lassung konnte ich Billy Six in Berlin treffen)

Unlängst wurde ich gewarnt, dass mein über­ra­schender Erfolg in Karlsruhe – Akten­zeichen 1 BvR 1426/24 – dennoch ein Pyr­rhussieg für das Volk gewesen sein könnte. Denn: Nach dem Ver­fas­sungs­ge­richts-Beschluss vom Dezember/Januar zu meinen Gunsten wurde im Juli ein Urteil (in anderer Sache) gesprochen, das fest­stellte, dass nicht nur Deut­schen im Ausland (unter bestimmten Umständen) geholfen werden müsse, sondern (unter bestimmten Umständen) auch Aus­ländern im Ausland (Az. 2 BvR 508 / 21).

Würde daraus etwa auch noch ein all­ge­meiner Rechts­an­spruch kon­struiert werden können, sich als Aus­länder auf­grund von Men­schen­rechts­ver­let­zungen nach Deutschland ein­fliegen lassen zu dürfen?! Dafür habe ich sicher nicht gekämpft!

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Der Artikel erschien zuerst hier: philosophia-perennis.com

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