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Keine Woh­nungs­durch­su­chungen bei Migranten — Neues Ver­fas­sungs­ge­richts­urteil macht Abschie­bungen fak­tisch unmöglich

Das Ver­fas­sungs­ge­richt setzt die Ergreifung von Migranten in ihrer Wohnung mit ille­galer Haus­durch­su­chung gleich — ein Schlag ins Gesicht für die Sicher­heits­be­hörden. Abschie­bungen werden dadurch zu einem Ding der Unmöglichkeit.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt setzt damit das Recht auf Unver­letz­lichkeit der Wohnung absolut und ver­hindert damit fak­tisch den Auftrag der Sicher­heits­be­hörden, illegale Migranten zur Abschiebung festzusetzen.

In einem kürz­lichen Urteil hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt damit der Beschwerde eines Mannes gegen die Vor­ge­hens­weise der Behörden bei seiner geplanten Abschiebung statt­ge­geben. Die Fest­nahme des Betrof­fenen in seinem Zimmer einer Gemein­schafts­un­ter­kunft wurde als Durch­su­chung ein­ge­stuft, die zwingend eine rich­ter­liche Anordnung erfordert. Da ein solcher Beschluss fehlte, sah das Gericht eine Ver­letzung des Grund­rechts auf Unver­letz­lichkeit der Wohnung. Eine fatale Ent­scheidung, die Abschie­bungs­ein­sätze der Polizei fak­tisch verunmöglicht.

Gerichte bauen undurch­dring­liche juris­tische Schutz­wälle für illegale Migranten

Der Vorfall ereignete sich 2019 in einem Ber­liner Über­gangs­wohnheim: Poli­zisten drangen morgens mit einem Rammbock in das Zimmer des Klägers ein, um ihn abzu­schieben. Dabei gingen sie ohne einen Durch­su­chungs­be­schluss vor, was das Gericht als klare Rechts­ver­letzung ein­stuft. Hinter der Ver­fas­sungs­be­schwerde des Migranten stecken — wen wundert es? — linke NGO´s wie Pro Asyl und die Gesell­schaft für Frei­heits­rechte, die den Mann bei seinem Rechtsweg unter­stützten. Grund zum Jubel haben sie: Ein solches Urteil ist geeignet, poten­ziell Tau­sende Abschie­bungen zu blo­ckieren, indem es Sicher­heits­be­hörden eine Fessel nach der anderen anlegt.

Ver­fas­sungs­ge­richt ver­dreht recht­liche Aus­nah­me­re­ge­lungen des Asylrechts

Nach dem Auf­ent­halts­gesetz dürfen Poli­zisten ein Zimmer ohne rich­ter­lichen Beschluss betreten, wenn kon­krete Hin­weise darauf hin­deuten, dass die gesuchte Person dort ist – spe­ziell zum Zweck einer Abschiebung. Im Streitfall urteilte das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Berlin-Bran­denburg zunächst, dass keine Durch­su­chung vorlag, da keine aktive Such­handlung stattfand. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hin­gegen wertete den Ein­griff anders: Solange vor dem Zugriff nicht absolut sicher ist, wo sich der Betroffene genau aufhält, handelt es sich um eine Durch­su­chung. Diese Neu­de­fi­nition unter­läuft den klaren Wortlaut des Gesetzes und schafft eine Hürde, die in der Praxis kaum zu über­winden ist – ein Schlag ins Gesicht für die Sicher­heits­kräfte, deren Ermitt­lungs­tä­tigkeit damit ad absurdum geführt wird.

Ein Urteil, das die Sicherheit der deut­schen Bevöl­kerung für die Asyl-Ideo­logie opfert

Die zuständige Kammer des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts hob das Urteil des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts auf und verwies den Fall zurück (Az. 2 BvR 460/25). Damit wird nicht nur der kon­krete Abschie­bungs­versuch tor­pe­diert, sondern ein Prä­ze­denzfall geschaffen, der die Prio­ri­täten ver­rückt: Statt das kol­lektive Interesse der deut­schen Bevöl­kerung an Ordnung, Schutz und Sicherheit zu wahren, werden Rechte von Ille­galen, die sich der Rechts­ordnung ent­ziehen, absolut gesetzt. In Zeiten stei­gender Migra­ti­ons­zahlen und Sicher­heits­ri­siken wirkt diese Ent­scheidung wie eine nach­träg­liche Ver­höhnung der tau­senden unschul­digen Bürger, die seit 2015 der Migran­ten­kri­mi­na­lität zum Opfer gefallen sind.

Der Artikel erschien zuerst hier: freiewelt.net

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