Bild: Symbolbild. KI.

Reform in Holland: Steuern auf unrea­li­sierte Gewinne ab 2028 — Nie­der­län­dische Steu­er­reform: Droht das bald auch bei uns?

Ab 2028 werden unrea­li­sierte Kurs­ge­winne bei Aktien, ETFs und Krypto mit 36 Prozent besteuert. Das ist eine Reform, die Anleger vor Liqui­di­täts­pro­bleme stellt. Droht uns so etwas auch bald in Deutschland?

Die Nie­der­lande stehen vor einer umfas­senden Reform ihrer Ver­mö­gens­be­steuerung, bekannt als Box-3-System. Ab dem 1. Januar 2028 soll die Besteuerung von Kapi­tal­an­lagen auf tat­säch­liche Ren­diten umge­stellt werden, ein­schließlich unrea­li­sierter Buchgewinne.

Das bedeutet, dass Anleger Steuern auf Wert­stei­ge­rungen zahlen müssen, auch wenn sie ihre Wert­pa­piere oder Kryp­to­wäh­rungen nicht ver­kauft haben. Das Gesetz “Wet wer­kelijk ren­dement Box 3” wurde im Februar 2026 vom nie­der­län­di­schen Par­lament ver­ab­schiedet und löst das bis­herige System fik­tiver Ren­diten ab, das von Gerichten als unge­recht ein­ge­stuft wurde. Kri­tiker warnen vor Liqui­di­täts­pro­blemen und Kapi­tal­ab­fluss, während Befür­worter eine fairere Besteuerung sehen.

Hin­ter­grund: Das alte Box-3-System

Seit 2001 besteuert das Box-3-System in den Nie­der­landen Kapi­tal­ver­mögen wie Spar­gut­haben, Aktien, Kryp­to­wäh­rungen und Immo­bilien auf Basis pau­schal ange­nom­mener Ren­diten. Diese fik­tiven Gewinne wurden unab­hängig von den tat­säch­lichen Erträgen ange­setzt und führten zu erheb­lichen Unge­rech­tig­keiten, besonders in Zeiten nied­riger Zinsen oder realer Verluste.

Mehrere Gerichts­ur­teile, dar­unter ein weg­wei­sendes Urteil des Obersten Gerichtshofs im Jahr 2021, erklärten das System für ver­fas­sungs­widrig, weil es gegen das Gleich­be­hand­lungs­prinzip ver­stößt. Bis Ende 2027 gilt daher ein Über­gangs­system mit ange­passten fik­tiven Ren­diten (bei­spiels­weise 6 Prozent für 2026). Ab 2028 wechselt man jedoch voll­ständig zu realen Erträgen.

Die neue Reform: Details ab 2028

Kern der Reform ist die Besteuerung tat­säch­licher Ren­diten zu einem ein­heit­lichen Steu­ersatz von 36 Prozent. Dazu zählen direkte Ein­nahmen wie Divi­denden oder Zinsen sowie unrea­li­sierte Gewinne – also reine Wert­stei­ge­rungen von Aktien, ETFs, Kryp­to­wäh­rungen und ähn­lichen liquiden Anlagen. Ein Frei­betrag von 1.800 € pro Person mildert die Belastung für Klein­an­leger. Ver­luste können vor­ge­tragen werden, werden aber nicht rück­erstattet; sie mindern lediglich zukünftige Steuern. Immo­bilien und Startup-Betei­li­gungen bleiben vorerst nur bei Verkauf steuerpflichtig.

Betroffene Anla­ge­klassen:

Aktien und ETFs: Jähr­liche Steuer auf Kurs­ge­winne, auch ohne Realisierung.

Kryp­to­wäh­rungen: Bitcoin & Co. unter­liegen der 36 %-Besteuerung auf Papiergewinne.

Spar­gut­haben und Anleihen: Fokus auf reale Zinsen, mit gerin­gerer Belastung bei nied­rigen Renditen.

Aus­nahmen: Der Haupt­wohnsitz fällt in Box 1 und ist nicht betroffen. Illi­quide Assets wie Anla­ge­im­mo­bilien sind derzeit von der jähr­lichen Besteuerung unrea­li­sierter Gewinne ausgenommen.

Aus­wir­kungen auf Anleger

Die Reform birgt erheb­liche Risiken: Anleger müssen mög­li­cher­weise Steuern auf Gewinne zahlen, ohne liquide Mittel zur Ver­fügung zu haben, was zu Zwangs­ver­käufen führen kann. Lang­fristige Stra­tegien wie Buy-and-Hold werden erschwert, da jähr­liche Bewer­tungen Liqui­dität erfordern. Viele befürchten einen Schwund der Alters­vor­sorge und Kapi­tal­flucht in steu­er­güns­tigere Länder. Positiv ist hin­gegen, dass das neue System fairer für Men­schen ist, die reale Ver­luste machen: Sie zahlen keine Steuern auf fiktive Gewinne mehr.

Immo­bilien: Theo­re­tisch betroffen?

Derzeit sind Anla­ge­im­mo­bilien (z. B. Feri­en­häuser oder ver­mietete Zweit­woh­nungen) von der jähr­lichen Besteuerung unrea­li­sierter Gewinne aus­ge­nommen; sie werden nur bei Ver­äu­ßerung besteuert.

Theo­re­tisch könnte sich das in Zukunft ändern: Die Reform ist als Über­gangs­lösung kon­zi­piert, und ab 2029 könnten weitere Anpas­sungen folgen. Poli­tische Debatten drehen sich bereits um eine ein­heit­liche Behandlung aller Ver­mö­gens­arten, um Ungleich­heiten zu ver­meiden. Bisher prio­ri­siert die Regierung jedoch den Schutz vor Liqui­di­täts­pro­blemen bei illi­quiden Invest­ments wie Immo­bilien. Ob und wann diese Assets ein­be­zogen werden, hängt von zukünf­tigen poli­ti­schen Ent­wick­lungen ab.

Reform führt zu mas­siver Kritik und Debatten

Viele Abge­ordnete stimmten dem Gesetz nur “murrend” zu, weil die Besteuerung unrea­li­sierter Gewinne als “Steuern auf Geld, das es nicht gibt” emp­funden wird.

Viele Medien warnen vor recht­lichen Her­aus­for­de­rungen, wirt­schaft­lichen Schäden und einem mög­lichen Testfall für andere euro­päische Länder. Die Regierung betont hin­gegen die tech­nische Mach­barkeit und erwartet jähr­liche Mehr­ein­nahmen von über 2 Mil­li­arden Euro.

Klar ist: Die Box-3-Reform mar­kiert einen Para­dig­men­wechsel in der nie­der­län­di­schen Steu­er­po­litik, von fik­tiven zu realen Ren­diten, von pau­schaler zu indi­vi­du­eller Belastung.

Anleger sollten ihre Port­folios prüfen, Diver­si­fi­kation in Betracht ziehen und die weitere Ent­wicklung genau beob­achten. Ab 2028 wird das System deutlich realer. Und für viele auch deutlich teurer.

Pro­ble­ma­tisch ist für uns diese Ent­wicklung, weil sie als eine Art Blau­pause für ähn­lichen Reformen in anderen euro­päi­schen Ländern oder gar EU-weit ange­sehen werden könnte.

Zuerst erschienen bei freiewelt.net.

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