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Schon wieder Grup­pen­ver­ge­wal­tigung in Jugendzentrum

In Gnar­renburg, einer Gemeinde nahe der nie­der­säch­si­schen Stadt Zeven, ermittelt die Staats­an­walt­schaft wegen des Ver­dachts eines schweren Sexu­al­de­likts in einem Jugend­zentrum. Im Mit­tel­punkt steht der Vorwurf, dass ein 14-jäh­riges Mädchen Opfer einer Grup­pen­ver­ge­wal­tigung geworden sein soll.

Nach den bis­he­rigen Erkennt­nissen soll sich der Vorfall in den Räumen eines kom­mu­nalen Jugend­zen­trums ereignet haben, das gemeinsam von der Gemeinde und der evan­ge­li­schen Kirche betrieben wird. Das betroffene Mädchen gab später an, von meh­reren Jugend­lichen in einen Raum gebracht worden zu sein. Dort sei die Tür ver­schlossen und Musik laut abge­spielt worden. Nach Angaben aus dem Umfeld der Familie sollen mehrere Jungen an den Über­griffen beteiligt gewesen sein. Im Fokus der Ermitt­lungen stehen derzeit drei Tat­ver­dächtige im Alter von 15, 16 und 18 Jahren.

Betreuer des Jugend­zen­trums soll anwesend gewesen sein

Aus­löser für die Ermitt­lungen war ein Video, das die Mutter des Mäd­chens auf dem Mobil­te­lefon ihrer Tochter ent­deckte. Auf der Auf­nahme soll zu sehen sein, wie ein Mädchen von einem Jungen fest­ge­halten wird. Zunächst soll die Jugend­liche bestritten haben, selbst betroffen zu sein. Erst später schil­derte sie den mut­maß­lichen Ablauf des Geschehens in einer Nach­richt an ihre Mutter. Den Schil­de­rungen zufolge sollen sich während der Tat weitere Jugend­liche vor dem Raum auf­ge­halten haben. Diese hätten das Geschehen teil­weise begleitet oder kom­men­tiert. Gleich­zeitig soll ein Betreuer des Jugend­zen­trums anwesend gewesen sein, den Vorfall jedoch nach bis­he­rigen Angaben nicht bemerkt haben.

Nach Dar­stellung der Mutter habe der Betreuer im Nach­hinein weder die Polizei noch die Eltern infor­miert. Statt­dessen soll er sich auf eine angeb­liche Schwei­ge­pflicht berufen haben. Ob und in welchem Umfang dies zutrifft, ist Gegen­stand der lau­fenden Unter­su­chungen. Der Fall wurde zunächst nicht offi­ziell ange­zeigt. Erst durch die Ent­de­ckung des Videos und die anschlie­ßenden Gespräche innerhalb der Familie gelangte der Vorfall an die Ermitt­lungs­be­hörden. Inzwi­schen hat die Staats­an­walt­schaft ein Ver­fahren ein­ge­leitet und prüft sowohl den genauen Tat­hergang als auch mög­liche Ver­säum­nisse im Umgang mit dem Vorfall.

War Bür­ger­meister informiert?

Zusätzlich berichten Betei­ligte, dass die Video­auf­nahmen im Anschluss innerhalb der Jugend­gruppe ver­breitet worden sein sollen. Das Mädchen habe demnach später davon erfahren, dass das Material im Umlauf war.

Die JF berichtet über ein wei­teres Detail: „Die Staats­an­walt­schaft Stade hat das Ver­fahren mit höchster Prio­rität über­nommen. Ein Ergebnis wird frü­hestens in zwei Monaten erwartet. Die Mutter wandte sich unter­dessen an die Bild-Zeitung, weil sie von Gemeinde, Kirche und Behörden keine Hilfe erhalten habe. Dort bringt sie weitere, unfassbare Vor­würfe vor: Der Bür­ger­meister sei infor­miert gewesen, dass junge Migranten sich häu­figer im Jugend­zentrum zu solchen Taten ver­ab­redet hätten. Inzwi­schen wurden die Türen des Tatort-Raums aus­ge­hängt. Die Familie fordert Gerech­tigkeit und dass die Tochter ohne Scham durch die Gemeinde gehen kann.“

Sollte das alles stimmen, ist es erstaunlich, dass die Medien sich inzwi­schen lieber über „vir­tuelle Ver­ge­wal­ti­gungen“ auf­regen als über die echten. Besonders dann, wenn die Täter­gruppe klar ist. Das erinnert auf fatale Weise daran, dass Gesinnungs-„Verbrechen“ inzwi­schen öfter härter bestraft werden als reale Ver­gehen. Die groß­artige Silke Schröder ordnet den Vorfall in die gegen­wärtige Fer­nandes-Hys­terie ein und bemerkt: „In einem Punkt hat Frau Fer­nandes aller­dings recht: Deutschland ist ein ‚Täter-Paradies‘. Für die, die jeden Tag Mädchen in diesem Land nach Rotherham Art ver­ge­wal­tigen und ver­höhnen – auf jeden Fall!“


Der Artikel erschien zuerst bei philosophia-perennis.com.

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