Bild: KI-generiert mit Hilfe von ChatGPT (OpenAI)

Ver­brenner-Verbot vor Gericht: Kli­ma­klage gegen BMW und Mer­cedes könnte Auto­branche erschüttern — DUH zieht vor den Bundesgerichtshof

Vor dem Bun­des­ge­richtshof in Karlsruhe steht eine Ent­scheidung an, die für Deutsch­lands wich­tigste Industrie zum Wen­de­punkt werden könnte. Die Deutsche Umwelt­hilfe zieht gegen die Auto­bauer BMW und Mer­cedes-Benz vor Gericht – mit einem Ziel, das es in sich hat: Ab 2030 sollen keine neuen Fahr­zeuge mit Ver­bren­nungs­motor mehr ver­kauft werden dürfen.

 

Sollte die Klage Erfolg haben, könnte sie weit über die beiden Kon­zerne hinaus wirken und die gesamte Auto­mo­bil­branche vor neue recht­liche und wirt­schaft­liche Her­aus­for­de­rungen stellen., wie Apollo News berichtet.

Kli­ma­klage gegen die Autoindustrie

Der Bun­des­ge­richtshof ver­handelt über zwei Kli­ma­klagen, die von der Deut­schen Umwelt­hilfe ein­ge­reicht wurden. Die Orga­ni­sation fordert, dass BMW und Mer­cedes ver­pflichtet werden, den Verkauf von Fahr­zeugen mit Ver­bren­nungs­mo­toren spä­testens ab 2030 einzustellen.

Damit steht das Gericht vor einer Grund­satz­ent­scheidung, die weit­rei­chende Folgen haben könnte. Denn erstmals richtet sich eine solche Kli­ma­klage direkt gegen große Unter­nehmen – und nicht gegen den Staat.

Neue juris­tische Front im Klimastreit

Bisher zielten erfolg­reiche Kli­ma­klagen vor allem auf staat­liche Insti­tu­tionen ab. Nun stehen mit BMW und Mer­cedes zwei der größten deut­schen Kon­zerne selbst auf der Anklagebank.

Im Zentrum der juris­ti­schen Debatte steht eine heikle Frage: Können Unter­nehmen, die zum Kli­ma­wandel bei­tragen, zu zusätz­lichen Maß­nahmen ver­pflichtet werden – selbst dann, wenn sie alle gesetz­lichen Vor­schriften einhalten?

Bislang legt der Staat über Gesetze und Ver­ord­nungen fest, welche Emis­si­ons­grenzen gelten und welche Kli­ma­ziele erreicht werden sollen. Nun soll geklärt werden, ob Unter­nehmen auch zivil­rechtlich stärker in die Ver­ant­wortung genommen werden können.

Nie­der­lagen in den Vorinstanzen

In den vor­he­rigen Instanzen hatte die Deutsche Umwelt­hilfe aller­dings keinen Erfolg. Die zustän­digen Gerichte sahen keine aus­rei­chende recht­liche Grundlage, um den Auto­bauern zusätz­liche Ver­pflich­tungen aufzuerlegen.

Doch die Umwelt­or­ga­ni­sation gibt nicht auf. Vor dem Bun­des­ge­richtshof wollen ihre Ver­treter nun erneut ver­suchen, eine juris­tische Wende zu erreichen.

CO₂-Ausstoß als juris­ti­scher Hebel

Die Argu­men­tation der Kläger stützt sich auf das im Grund­gesetz ver­an­kerte all­ge­meine Persönlichkeitsrecht.

Nach Ansicht der Umwelt­hilfe ver­brauchen große Emit­tenten wie BMW und Mer­cedes durch ihren CO₂-Ausstoß einen über­pro­por­tio­nalen Anteil des glo­balen und natio­nalen CO₂-Budgets. Dadurch würden zukünftige poli­tische Hand­lungs­spiel­räume eingeschränkt.

Die Folge, so die Kläger, könnten später deutlich dras­ti­schere Kli­ma­schutz­maß­nahmen sein – mit mög­lichen Ein­schrän­kungen für die Frei­heits­rechte jün­gerer Generationen.

Prä­ze­denzfall mit enormer Sprengkraft

Die Argu­men­tation ori­en­tiert sich dabei an einem viel beach­teten Beschluss des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts aus dem Jahr 2021.

Damals ent­schieden die Richter, dass das Kli­ma­schutz­gesetz in Teilen nach­ge­bessert werden müsse, weil es Emis­si­ons­min­de­rungen zu stark in die Zeit nach 2030 ver­schiebe und damit Frei­heits­rechte jün­gerer Men­schen gefährde.

Genau auf dieses Urteil stützt sich nun auch die Deutsche Umwelthilfe.

Sollte der Bun­des­ge­richtshof dieser Argu­men­tation folgen, könnte das Urteil eine völlig neue Welle von Kli­ma­klagen aus­lösen – nicht nur gegen Auto­bauer, sondern gegen zahl­reiche große Unternehmen.

Für die deutsche Industrie wäre das ein juris­ti­sches Beben mit mög­li­cher­weise his­to­ri­schen Folgen.

Der Artikel erschien zuerst bei freiewelt.net.

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