Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe steht eine Entscheidung an, die für Deutschlands wichtigste Industrie zum Wendepunkt werden könnte. Die Deutsche Umwelthilfe zieht gegen die Autobauer BMW und Mercedes-Benz vor Gericht – mit einem Ziel, das es in sich hat: Ab 2030 sollen keine neuen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr verkauft werden dürfen.
Sollte die Klage Erfolg haben, könnte sie weit über die beiden Konzerne hinaus wirken und die gesamte Automobilbranche vor neue rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen stellen., wie Apollo News berichtet.
Klimaklage gegen die Autoindustrie
Der Bundesgerichtshof verhandelt über zwei Klimaklagen, die von der Deutschen Umwelthilfe eingereicht wurden. Die Organisation fordert, dass BMW und Mercedes verpflichtet werden, den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren spätestens ab 2030 einzustellen.
Damit steht das Gericht vor einer Grundsatzentscheidung, die weitreichende Folgen haben könnte. Denn erstmals richtet sich eine solche Klimaklage direkt gegen große Unternehmen – und nicht gegen den Staat.
Neue juristische Front im Klimastreit
Bisher zielten erfolgreiche Klimaklagen vor allem auf staatliche Institutionen ab. Nun stehen mit BMW und Mercedes zwei der größten deutschen Konzerne selbst auf der Anklagebank.
Im Zentrum der juristischen Debatte steht eine heikle Frage: Können Unternehmen, die zum Klimawandel beitragen, zu zusätzlichen Maßnahmen verpflichtet werden – selbst dann, wenn sie alle gesetzlichen Vorschriften einhalten?
Bislang legt der Staat über Gesetze und Verordnungen fest, welche Emissionsgrenzen gelten und welche Klimaziele erreicht werden sollen. Nun soll geklärt werden, ob Unternehmen auch zivilrechtlich stärker in die Verantwortung genommen werden können.
Niederlagen in den Vorinstanzen
In den vorherigen Instanzen hatte die Deutsche Umwelthilfe allerdings keinen Erfolg. Die zuständigen Gerichte sahen keine ausreichende rechtliche Grundlage, um den Autobauern zusätzliche Verpflichtungen aufzuerlegen.
Doch die Umweltorganisation gibt nicht auf. Vor dem Bundesgerichtshof wollen ihre Vertreter nun erneut versuchen, eine juristische Wende zu erreichen.
CO₂-Ausstoß als juristischer Hebel
Die Argumentation der Kläger stützt sich auf das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Nach Ansicht der Umwelthilfe verbrauchen große Emittenten wie BMW und Mercedes durch ihren CO₂-Ausstoß einen überproportionalen Anteil des globalen und nationalen CO₂-Budgets. Dadurch würden zukünftige politische Handlungsspielräume eingeschränkt.

Präzedenzfall mit enormer Sprengkraft
Die Argumentation orientiert sich dabei an einem viel beachteten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.
Damals entschieden die Richter, dass das Klimaschutzgesetz in Teilen nachgebessert werden müsse, weil es Emissionsminderungen zu stark in die Zeit nach 2030 verschiebe und damit Freiheitsrechte jüngerer Menschen gefährde.
Genau auf dieses Urteil stützt sich nun auch die Deutsche Umwelthilfe.
Sollte der Bundesgerichtshof dieser Argumentation folgen, könnte das Urteil eine völlig neue Welle von Klimaklagen auslösen – nicht nur gegen Autobauer, sondern gegen zahlreiche große Unternehmen.
Für die deutsche Industrie wäre das ein juristisches Beben mit möglicherweise historischen Folgen.
Der Artikel erschien zuerst bei freiewelt.net.


























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